Umschulung Arbeitsamt - Umschulungsberufe Jobcenter

Umschulung über das Arbeitsamt - Beratung und FörderungMenschen, die sich beruflich neu orientieren müssen und aus diesem Grund eine Umschulung ins Auge fassen, brauchen üblicherweise einen kompetenten Ansprechpartner, der sie eingehend berät und zudem bei der Finanzierung der Maßnahme unterstützt. Diesbezüglich kommt typischerweise sofort das Arbeitsamt beziehungsweise die Agentur für Arbeit ins Spiel. Die Behörde verfügt über umfassende Kompetenzen in Sachen Qualifizierung und Arbeitsvermittlung.

Wenn es um die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Aussichten einer Umschulung geht, ist man beim Arbeitsamt beziehungsweise der Agentur für Arbeit stets an der richtigen Adresse. So liegt es in der Natur der Sache, dass sich Menschen, die sich wegen einer Berufsunfähigkeit oder einer mangelnden Nachfrage in ihrem bisherigen Beruf beruflich verändern möchten, mit dem Wunsch nach einer Umschulung an das Arbeitsamt wenden.

All diejenigen, die eine Umschulung planen und dabei das Arbeitsamt mit ins Boot holen möchten, sollten sich allerdings gut vorbereiten und bedenken, dass die Agentur für Arbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zuständig und auch gewillt ist, Umschulungen zu fördern. Wer sich vorab ein genaues Bild macht, kann gut informiert ins Beratungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter starten und seine Chancen auf eine durch das Arbeitsamt geförderte Umschulung verbessern. Es lohnt sich also, im Folgenden genau nachzulesen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Das Arbeitsamt fördert eine Umschulung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III, wenn Arbeitslosigkeit besteht oder droht und die Umschulung die Chancen am Arbeitsmarkt spürbar verbessert.
  • Die Förderung ist eine Kann-Leistung: Es gibt keinen Rechtsanspruch, der Sachbearbeiter entscheidet nach Ermessen. Gute Argumente sind entscheidend.
  • Eine geförderte Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre (verkürzt gegenüber der dreijährigen Erstausbildung) und ist auf Antrag auch in Teilzeit möglich.
  • Der Bildungsgutschein deckt Lehrgangs-, Fahrt-, Kinderbetreuungs- und ggf. Unterbringungskosten. Der Lebensunterhalt läuft über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weiter.
  • Zusätzlich gibt es das Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat sowie Prämien von 1.000 Euro (Zwischenprüfung) und 1.500 Euro (Abschlussprüfung) nach § 87a SGB III.

Umschulung per Fernstudium - bis zu 100% gefördert vom Arbeitsamt

Bei all unseren Fernschulen haben Sie die Möglichkeit, ein kostenloses vierwöchiges Probestudium zu absolvieren. So können Sie schon im Vorfeld ganz unverbindlich testen, ob das ausgewählte Fernstudium zu Ihnen passt und Sie die richtige Fernschule und den perfekten Studiengang für sich ausgesucht haben.

Doch die Wahl fällt oft schwer, denn insbesondere hinsichtlich Dauer, Kosten und Studieninhalte unterscheiden sich die Studiengänge meist zum Teil erheblich. Nutzen Sie daher die Möglichkeit und vergleichen Sie die Studienführer der Fernschulen untereinander. So haben Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick vorliegen und können sich in Ruhe entscheiden.

Fordern Sie dazu gleich jetzt kostenlos und unverbindlich die NEUEN Studienführer 2025 bei den folgenden Fernschulen an:

 

Informationsmaterial-anzufordern

 

Jetzt kostenlos Broschüre anfordern und vergleichen!

NameFernschuleAbschlussQualitätZertifierter LehrgangStudienführer
SGDZertifikatInfomaterial bestellen
Fernakademie (FEB)ZertifikatInfomaterial bestellen
ILSZertifikatInfomaterial bestellen
LaudiusZertifikatInfomaterial bestellen

Zuständigkeit des Arbeitsamts bei einer Umschulung

Zunächst stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit des Arbeitsamtes im Falle einer Umschulung, denn nicht in allen Fällen kommt die Agentur für Arbeit in Betracht. Zuweilen ist auch die Rentenversicherung als Träger zuständig. Dies ist immer dann der Fall, wenn dem Wunsch nach einer Umschulung eine Berufsunfähigkeit zugrunde liegt und der Interessent eine Erwerbsminderungsrente bezieht. In solchen Fällen ist die Rentenversicherung der zuständige Leistungsträger, so dass man sich den Weg zum Arbeitsamt getrost sparen kann.

Jobsuche und berufliche Neuorientierung nach einer Umschulung

Vollkommen anders sieht dies jedoch aus, wenn eine Arbeitslosigkeit besteht oder droht und die Chancen im ursprünglichen Beruf mehr als schlecht sind. In solchen Situationen kann das Arbeitsamt durch die Förderung einer Umschulung helfen. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet dabei einheitlich die Agentur für Arbeit über die Förderung, auch für Menschen, die Leistungen vom Jobcenter beziehen. Das vereinfacht das Verfahren, ändert aber nichts an den Voraussetzungen.

So hilft das Arbeitsamt bei einer Umschulung

Nachdem die Zuständigkeit des Arbeitsamtes geklärt und man sich sicher ist, dass man bei der Agentur für Arbeit an der richtigen Adresse ist, rückt die Art und Weise der Unterstützung in den Fokus. Potenzielle Umschüler/innen möchten naturgemäß in Erfahrung bringen, inwiefern ihnen die Agentur für Arbeit weiterhelfen kann. Grundsätzlich unterstützt das Arbeitsamt alle Phasen eines Berufswechsels und steht seinen Kunden so bei den folgenden Schritten mit Rat und Tat zur Seite:

  • Definition eines neuen beruflichen Ziels
  • Suche nach dem richtigen Weg für den Berufswechsel
  • Erörterung der vor Ort verfügbaren Umschulungsmöglichkeiten
  • Information über die Rahmenbedingungen der Umschulung
Wenn es um eine Umschulung geht, übernimmt die Agentur für Arbeit nicht nur eine essentielle Beratungsfunktion, sondern greift Berufswechslern mitunter auch finanziell unter die Arme. In Anbetracht der Tatsache, dass eine Umschulung vor allem bei einer vorliegenden Arbeitslosigkeit ein Thema ist und Interessierte an einer solchen Maßnahme folglich über keine finanziellen Reserven mehr verfügen, ist die Förderung einer Umschulung durch das Arbeitsamt beziehungsweise die Agentur für Arbeit absolut essentiell.

Voraussetzungen für eine geförderte Umschulung

Voraussetzung für eine Umschulung durch das Arbeitsamt ist angesichts der Zuständigkeit der Arbeitsagentur eine bestehende oder akut drohende Arbeitslosigkeit. Im Sinne einer nachhaltigen Wiedereingliederung kann das Arbeitsamt dann eine Qualifizierungsmaßnahme in Form einer Umschulung fördern. Der Umschulungsberuf muss dabei deutlich bessere Berufsaussichten bieten und so die Basis für eine erfolgreiche berufliche Umorientierung schaffen.

Nur unter diesen Voraussetzungen kann man zumindest auf eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit hoffen. Zudem ist zu beachten, dass es sich bei einer Umschulung für gewöhnlich um eine Zweitausbildung handelt. Der Nachweis einer ersten Berufsausbildung ist daher ebenfalls zwingend erforderlich, um überhaupt für eine solche Maßnahme in Betracht zu kommen. Gleichgestellt sind Personen, die zwar einen Berufsabschluss besitzen, diesen aber wegen einer mehr als vier Jahre ausgeübten an- oder ungelernten Tätigkeit voraussichtlich nicht mehr ausüben können.

Wichtig ist außerdem der Bildungsträger: Gefördert werden nur Umschulungen bei einem nach der AZAV zugelassenen Träger, dessen Maßnahme für die Förderung zertifiziert ist. Diesen Punkt sollte man vor der Anmeldung unbedingt prüfen, damit der Bildungsgutschein später auch eingelöst werden kann.

Umschulung beim Arbeitsamt beantragen

Umschulung beim Arbeitsamt beantragen - BeratungsterminAll diejenigen, die mit einer Umschulung liebäugeln und auf eine Förderung hoffen, sollten zeitnah das örtliche Arbeitsamt aufsuchen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter ein ausführliches Gespräch führen. Die Beratung ist der erste Schritt zur Umschulung durch das Arbeitsamt.

Wie im deutschen Behördendschungel üblich, bedarf es dann einer Antragstellung. Der Antrag auf Förderung einer Umschulung sollte gut begründet werden können. Im Zuge dessen kann man einen Bildungsgutschein beantragen und sich auf diese Art und Weise eine Förderung durch die Agentur für Arbeit sichern.

Anspruch und Kann-Leistung

Im Kontext der Beantragung einer Umschulung beim Arbeitsamt kommt zuweilen die Frage auf, ob man einen rechtlichen Anspruch auf eine entsprechende Förderung geltend machen kann. Dem ist nicht so, denn die Förderung von Umschulungen ist eine sogenannte Kann-Leistung.

Die Agentur für Arbeit kann eine solche Qualifizierung also bewilligen und fördern, ist dazu aber nie verpflichtet. Dessen sollten sich potenzielle Umschüler von Anfang an bewusst sein. Im Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter/in muss man so echte Überzeugungsarbeit leisten und gekonnt argumentieren, um die Chancen auf eine Bewilligung zu steigern. Ist der Bildungsgutschein einmal ausgestellt, folgen die einzelnen Leistungen daraus allerdings weitgehend verbindlich.

Umfang der Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt

Diese Leistungen umfasst die Förderung
Wer vom Arbeitsamt die Bewilligung einer Umschulung erhält, bekommt so die Chance, mit staatlicher Unterstützung beruflich noch einmal durchzustarten. Die Beratung durch die Agentur für Arbeit bildet den Anfang, wobei die Umschulungsförderung typischerweise finanzieller Natur ist und die folgenden Leistungen umfasst:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Unterkunftskosten
  • Kosten für die Kinderbetreuung
  • Lebensunterhalt

Da man während der Umschulung finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen kann, ist es wichtig, dass das Arbeitsamt die entstehenden Umschulungskosten sowie die laufenden Lebenshaltungskosten übernimmt.

Geld während der Umschulung: Weiterbildungsgeld und Prämien

Wer eine Umschulungsförderung vom Arbeitsamt erhält, bekommt typischerweise einen Bildungsgutschein, durch den die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahme gewährleistet wird. Zusätzlich muss aber auch der laufende Lebensunterhalt finanziert werden, weshalb Umschüler/innen auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind.

Diese werden seitens des Arbeitsamtes auch gewährt: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, erhält es während der geförderten Umschulung weiter. Wer keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf ALG I hat, sichert seinen Lebensunterhalt über das Bürgergeld (ab Juli 2026 als Grundsicherungsgeld bezeichnet) ab. Das frühere Hartz IV gibt es seit 2023 nicht mehr.

Seit der Einführung durch das Bürgergeld-Gesetz gibt es zusätzlich das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III. Diese Leistungen sind entfristet und gelten auch 2026 unverändert. Konkret heißt das für abschlussorientierte Umschulungen:

  • Weiterbildungsgeld: 150 Euro pro Monat zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
  • Prämie Zwischenprüfung: 1.000 Euro bei erfolgreich bestandener Zwischenprüfung
  • Prämie Abschlussprüfung: 1.500 Euro bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung

Diese Prämien und das Weiterbildungsgeld werden ausschließlich bei Umschulungen gezahlt, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Reine Anpassungsfortbildungen ohne Abschluss sind davon ausgenommen. Damit fördert der Gesetzgeber gezielt die abschlussorientierte Umschulung.

Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III im Detail

Der Bildungsgutschein dient eigentlich der Förderung der beruflichen Weiterbildung, kann aber auch für eine Umschulung ausgestellt werden. Der Bildungsgutschein sorgt für die Übernahme der Umschulungskosten und fungiert hier als Zusicherung. Unabhängig davon, ob man arbeitslos oder Arbeitnehmer/in ist, kann man unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein nach § 81 Absatz 4 SGB III erhalten. Dabei handelt es sich um die zentrale Förderung der Agentur für Arbeit in Zusammenhang mit Umschulungen und anderen beruflichen Weiterbildungen.

Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit kann einen Bildungsgutschein nach eigenem Ermessen ausstellen, denn es existiert kein verbindlicher Rechtsanspruch. Angehende Umschüler/innen sind somit auf das Wohlwollen des Arbeitsamtes angewiesen und sollten wissen, dass es sich um eine sogenannte Kann-Leistung handelt. Der Gutschein wird üblicherweise befristet ausgestellt, in der Regel auf drei Monate, und kann auf ein bestimmtes Bildungsziel und eine Region beschränkt werden. Innerhalb dieser Frist muss man sich einen zugelassenen Bildungsträger suchen und den Gutschein dort einlösen.

Grundsätzlich hat das Amt aber natürlich großes Interesse daran, dass eine Qualifizierung stattfindet, sofern diese die Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellt oder erhöht. Die Sachbearbeiter/innen lehnen die Vergabe von Bildungsgutscheinen demnach nicht grundsätzlich ab, sondern schauen lediglich ganz genau hin, um in begründeten Fällen gezielt zu fördern.

All diejenigen, die sich umschulen lassen möchten und daher um einen Bildungsgutschein bemühen, sollten wissen, dass dieser die folgenden Leistungen umfasst:

  • Lehrgangsgebühren
  • Lernmittel
  • Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Kosten für die Kinderbetreuung

Die Teilnahme an einer kostenpflichtigen Qualifizierung muss demnach nicht am Geld scheitern, sofern ein Bildungsgutschein vorliegt und das Arbeitsamt die Kostenübernahme zusichert. Der laufende Lebensunterhalt darf allerdings nicht vergessen werden, denn während der Umschulung bleibt kaum Zeit für einen Job, so dass Umschüler/innen zumeist kein Einkommen erwirtschaften.

Der Bildungsgutschein nimmt darauf zwar keine Rücksicht, aber Teilnehmende an einer geförderten Qualifizierung haben Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, wodurch ihr Lebensunterhalt abgesichert ist.

Interessierte sollten sich vorab mit den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins befassen, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:

  • Die Qualifizierung ist notwendig, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.
  • Die Qualifizierung ist notwendig, um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
  • Die Qualifizierung ist notwendig, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Entscheidend für die Übernahme der Umschulungskosten durch das Arbeitsamt ist das Erfüllen der Voraussetzungen für den Bildungsgutschein. Nur wenn dies gegeben ist, bestehen gute Chancen auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.

Umschulung in Teilzeit

Umschulung in Teilzeit ist möglich
Arbeitssuchende, die sich mithilfe einer Umschulung einen erfolgreichen Wiedereinstieg ins Berufsleben erhoffen, sollen eigentlich ihre Zeit und Kraft in die Qualifizierung stecken und diese somit in Vollzeit absolvieren. Verschiedene Lebensumstände können dies allerdings verhindern.

Ist der Wunsch nach einer Umschulung in Teilzeit gerechtfertigt, etwa wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, kann das Arbeitsamt dieser durchaus zustimmen. In Teilzeit umfasst die Umschulung einschließlich Berufsschule meist rund 25 Wochenstunden. Dadurch verlängert sich die Dauer entsprechend, üblicherweise auf etwa 36 Monate. Wichtig ist, das Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu suchen und schlüssig zu argumentieren.

Erstattung der Fahrtkosten

Fahrtkosten werden auf Antrag erstattet
Gewährt das Arbeitsamt die Förderung einer Umschulung, betrifft dies nicht nur die eigentlichen Lehrgangsgebühren, sondern auch die betreffenden Fahrtkosten. Da Umschüler/innen ohnehin knapp bei Kasse sind, sollten diese wissen, dass sie einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten haben.

Allerdings erstattet das Arbeitsamt die Fahrtkosten nicht automatisch, weshalb es einer Antragstellung bedarf. Dadurch werden die Kosten für das tägliche Pendeln zwischen der Wohnung und der Bildungsstätte übernommen.

Ablehnung und Widerspruch

So gehen Sie bei einer Ablehnung vor
Da das Arbeitsamt eine Umschulung nicht bewilligen und fördern muss, kommt es auch dazu, dass Menschen mit Umschulungswunsch eine Ablehnung erhalten. Zuweilen verweigert die Agentur für Arbeit ihre Unterstützung.

Zunächst sollten Betroffene noch einmal das Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter/in nutzen und ergründen, woran es gescheitert ist. Mitunter kann man nachbessern und gemeinsam mit der Agentur für Arbeit eine andere Lösung finden. Eine schriftliche Ablehnung ist ein Verwaltungsakt: Dagegen kann man innerhalb eines Monats nach § 84 Sozialgerichtsgesetz Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte gut begründet und fristgerecht schriftlich eingereicht werden. Ansonsten ist es zumindest rein theoretisch auch möglich, eine Umschulung auf eigene Faust in Angriff zu nehmen. Dazu bedarf es aber entsprechender finanzieller Mittel.

Alternativen zur Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt

Alternativen zur Förderung durch das Arbeitsamt
Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter eine gewünschte Umschulung finanziert. Einerseits ist das Arbeitsamt nicht zwingend zuständig, andererseits handelt es sich bei der Umschulungsförderung um eine Kann-Leistung, die nicht genehmigt werden muss.

Im Zweifelsfall müssen sich angehende Berufswechsler/innen nach Alternativen zur Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt umsehen. Vielleicht liegt die Zuständigkeit bei der Rentenversicherung. Ansonsten können die Kosten mitunter privat oder per Kredit finanziert werden.

Checkliste: Der richtige Zeitpunkt für eine Umschulung

Woran Sie den richtigen Zeitpunkt erkennen
Eine Umschulung in Angriff zu nehmen, kann für spannende Perspektiven sorgen. Der damit verbundene Neuanfang bedeutet allerdings auch, dass man von seinem bisherigen Job Abschied nehmen muss. Das fällt vielen Menschen nicht leicht. Dennoch muss man anerkennen, wenn es im alten Beruf nicht mehr weitergeht und eine neue Lösung her muss.

Die folgende Checkliste soll Betroffenen helfen, die Lage realistisch einzuschätzen und sich für eine Umschulungsmaßnahme zu öffnen:

  • schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt im alten Beruf
  • anhaltende Arbeitslosigkeit
  • gesundheitliche Einschränkungen

Sind diese Punkte gegeben, ist es an der Zeit, etwas Neues zu beginnen. Eine Umschulungsmaßnahme ist dazu bestens geeignet.

5 Tipps für die Vorbereitung auf den Beratungstermin

So bereiten Sie den Beratungstermin vor
All diejenigen, die sich umschulen lassen möchten oder müssen, landen zunächst beim Arbeitsamt, das ihnen nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch ausführliche Beratungen bieten kann.

Damit der Beratungstermin ein voller Erfolg wird, sollten angehende Berufswechsler/innen die folgenden Tipps beherzigen:

  • Machen Sie sich vorab Gedanken über bevorzugte Tätigkeitsfelder und Berufe!
  • Sammeln Sie Argumente für Ihren Umschulungswunsch!
  • Bringen Sie aktuelle Bewerbungsunterlagen zum Termin beim Arbeitsamt mit!
  • Seien Sie kompromissbereit!
  • Planen Sie Ihre Karriere gemeinsam mit Ihrem Sachbearbeiter beziehungsweise Ihrer Sachbearbeiterin!

Umschulung, Weiterbildung und Fortbildung im Vergleich

Wenn von einer beruflichen Qualifizierung die Rede ist, fallen schnell die Begriffe Umschulung, Weiterbildung und Fortbildung. Sie meinen aber nicht dasselbe. Wer die Unterschiede kennt, kann gezielter entscheiden und im Beratungsgespräch die passende Maßnahme benennen. Die folgende Übersicht stellt die drei Wege gegenüber.

MerkmalUmschulungWeiterbildungFortbildung
Zielneuer anerkannter Berufsabschluss (Zweitausbildung)zusätzliche Kenntnisse und QualifikationenAufstieg auf einen höheren Abschluss
Bezug zum alten BerufWechsel in ein neues Berufsfeldunabhängig vom bisherigen Berufbaut auf dem ausgeübten Beruf auf
Voraussetzungmeist erste Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit droht oder bestehtin der Regel keine festen Vorgabenabgeschlossene Ausbildung und Berufspraxis
Dauerin der Regel 2 Jahre (verkürzt)Wochen bis MonateMonate bis mehrere Jahre
Förderung durch das ArbeitsamtBildungsgutschein, Weiterbildungsgeld, PrämienBildungsgutschein möglichje nach Fall, z. B. Aufstiegs-BAföG

Menschen, die in ihrer beruflichen Laufbahn an einen Punkt der Perspektivlosigkeit gelangt sind, kommen mitunter schnell zu dem Schluss, dass sie sich umorientieren müssen. Das muss aber nicht sein, denn die richtige Weiterbildung kann durchaus Abhilfe schaffen. Zuweilen bietet es sich an, anstelle einer Umschulung eine Weiterbildung über das Arbeitsamt zu absolvieren. So baut man mehr Wissen auf und kann zugleich in seinem bisherigen Beruf bleiben. Im Zuge eines Beratungstermins beim Arbeitsamt sollten daher alle Möglichkeiten Beachtung finden.

Aktuelle Stellenangebote als Orientierungshilfe

Wenn es um die Auswahl einer Umschulung geht, sollten die aktuellen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt Beachtung finden. Das gilt auch für den Fall, dass eine Weiterbildung im Raum steht. Ein Beratungstermin beim Arbeitsamt kann sehr aufschlussreich sein.

Zudem sollte man aber auch eigenständig recherchieren und zu diesem Zweck aktuelle Stellenanzeigen zur Orientierung heranziehen. Die offenen Stellen machen deutlich, in welchen Bereichen Fachpersonal gesucht wird. Außerdem kann man die jeweiligen Anforderungen herauslesen.

Gefragte Umschulungsberufe

Wenn es um eine Umschulung geht, stellt sich vielfach die Frage, welche Berufe gefragt und aussichtsreich sind. Interessierte können dies herausfinden, indem sie Listen mit den Top-Umschulungsberufen studieren und die Engpassanalysen der Bundesagentur für Arbeit heranziehen.

Im Einzelfall kann es allerdings Abweichungen geben, weshalb man sich nicht blind auf Listen oder Empfehlungen verlassen sollte. Auch die Vielzahl an unterschiedlichen Berufsbildern macht es unmöglich, einzelne Umschulungsberufe pauschal zu empfehlen. Gleichwohl lohnt es sich, den Arbeitsmarkt zu beobachten. So entdeckt man aussichtsreiche Branchen und stellt fest, dass die folgenden Bereiche 2026 besonders gute Aussichten bieten:

  • Pflege und Gesundheit (z. B. Pflegefachkraft, Altenpflege)
  • IT und Digitalisierung (z. B. Fachinformatiker/in)
  • Lager und Logistik (z. B. Fachkraft für Lagerlogistik)
  • Erziehung und Soziales (z. B. Erzieher/in)
  • kaufmännische Berufe

Eine vollständige Übersicht aller Umschulungsberufe mit den jeweiligen Details finden Sie in der Liste oben auf dieser Seite. Dort ist jeder Beruf einzeln beschrieben, so dass Sie gezielt die Umschulung finden, die zu Ihnen passt.

Tipps aus der Redaktion

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Wer eine Umschulung über das Arbeitsamt absolvieren möchte, wünscht sich einen beruflichen Neubeginn und weiß um den Wert einer abgeschlossenen Ausbildung. Arbeitssuchende sollten also ihre Chance nutzen und sich idealerweise mithilfe der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters umschulen lassen.

Mit den folgenden Tipps kann man sich hier beste Aussichten sichern.

Bereiten Sie sich gut auf den Termin beim Arbeitsamt vor!

Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf keine Perspektiven mehr sehen und zugunsten eines beruflichen Neustarts mit einer bestimmten Umschulung liebäugeln, sind typischerweise auf die Unterstützung des Arbeitsamtes angewiesen. Je nach Situation steht dann ein Termin bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter an.

Angehende Umschüler/innen sollten sich darauf gut vorbereiten und bedenken, dass die Umschulungsförderung eine Kann-Leistung ist und demnach kein Rechtsanspruch besteht. Daher ist es wichtig, schlüssig zu argumentieren und den Sachbearbeiter für sich zu gewinnen.

Lassen Sie sich auf die Vorschläge des Arbeitsamtes ein!

Es ist auch wichtig, beim Termin beim Arbeitsamt nicht nur Forderungen zu stellen, sondern ein echtes Gespräch zuzulassen.

Der Sachbearbeiter beziehungsweise die Sachbearbeiterin verfügt über viel Erfahrung und kann mitunter sinnvolle Vorschläge unterbreiten. Man sollte sich diese zumindest anhören und sich Gedanken darüber machen. Vielleicht eröffnen sich so vollkommen ungeahnte Chancen. Ansonsten ist es aber auch legitim, seine eigene Meinung zu vertreten.

Häufige Fragen zur Umschulung über das Arbeitsamt

Wie viel Geld bekommt man bei einer Umschulung vom Arbeitsamt?
Während einer geförderten Umschulung läuft der Lebensunterhalt über das Arbeitslosengeld I oder das Bürgergeld weiter. Zusätzlich gibt es bei abschlussorientierten Umschulungen ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat sowie Prämien von 1.000 Euro für die Zwischen- und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung. Die Lehrgangs- und Fahrtkosten übernimmt das Arbeitsamt über den Bildungsgutschein.
Wann bezahlt das Arbeitsamt eine Umschulung?
Das Arbeitsamt bezahlt eine Umschulung, wenn Arbeitslosigkeit besteht oder droht und die Umschulung notwendig ist, um wieder in Arbeit zu kommen. Der neue Beruf muss deutlich bessere Aussichten bieten. Die Förderung ist eine Kann-Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Über den Bildungsgutschein sagt die Agentur für Arbeit die Kostenübernahme zu.
Wie lange dauert eine Umschulung über das Arbeitsamt?
Eine geförderte Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre und ist damit gegenüber der dreijährigen Erstausbildung verkürzt. In Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend, meist auf rund 36 Monate. Am Ende steht eine Prüfung vor der zuständigen Kammer, etwa der IHK oder der Handwerkskammer, mit einem anerkannten Berufsabschluss.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Umschulung über das Arbeitsamt?
Vorausgesetzt werden eine bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit, die Notwendigkeit der Umschulung für die Wiedereingliederung und in der Regel eine erste abgeschlossene Berufsausbildung. Die Umschulung muss bei einem nach der AZAV zugelassenen Bildungsträger stattfinden. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen im Beratungsgespräch.
Welche Umschulung zahlt das Arbeitsamt?
Das Arbeitsamt zahlt keine bestimmten Berufe pauschal, sondern fördert eine Umschulung, wenn sie zu einer nachhaltigen Beschäftigung führt. Gute Chancen bestehen in Engpassberufen, etwa in Pflege, IT, Lagerlogistik, Erziehung oder im kaufmännischen Bereich. Entscheidend ist immer der Einzelfall und die Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt.
Kann man eine Umschulung über das Arbeitsamt in Teilzeit machen?
Ja, eine Umschulung in Teilzeit ist möglich, wenn ein berechtigter Grund vorliegt, etwa die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. In Teilzeit umfasst die Maßnahme meist rund 25 Wochenstunden, wodurch sich die Dauer auf etwa 36 Monate verlängert. Die Zustimmung des Arbeitsamts muss man im Beratungsgespräch mit guten Argumenten erreichen.
Was kann man tun, wenn das Arbeitsamt die Umschulung ablehnt?
Zunächst sollte man das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen und klären, woran es gescheitert ist. Häufig lässt sich der Antrag nachbessern. Gegen eine schriftliche Ablehnung kann man innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch nach § 84 Sozialgerichtsgesetz einlegen. Der Widerspruch sollte gut begründet und fristgerecht eingereicht werden.
Werden die Fahrtkosten bei einer Umschulung erstattet?
Ja, bei einer geförderten Umschulung besteht Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für das Pendeln zwischen Wohnung und Bildungsstätte. Die Erstattung erfolgt allerdings nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Neben den Fahrtkosten kann das Arbeitsamt je nach Fall auch Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung übernehmen.

Umschulung

Informationsportal rund um die Thematik Arbeitslosigkeit, Jobsuche und Weiterbildungsmöglichkeiten. Diese Website ist keine offizielle Website einer Arbeitsagentur oder einer anderen Behörde. mehr...