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Umschulung Arbeitsamt – Umschulungsberufe Jobcenter

Menschen, die sich beruflich neu orientieren müssen und aus diesem Grund eine Umschulung ins Auge fassen, brauchen üblicherweise einen kompetenten Ansprechpartner, der sie eingehend berät und zudem bei der Finanzierung der Maßnahme unterstützt. Diesbezüglich kommt typischerweise sofort das Arbeitsamt beziehungsweise die Agentur für Arbeit ins Spiel. Die Behörde verfügt über umfassende Kompetenzen in Sachen Qualifizierung und Arbeitsvermittlung.

Wenn es um die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Aussichten einer Umschulung geht, ist man beim Arbeitsamt beziehungsweise der Agentur für Arbeit stets an der richtigen Adresse. So liegt es in der Natur der Sache, dass sich Menschen, die sich wegen einer Berufsunfähigkeit oder einer mangelnden Nachfrage in ihrem bisherigen Beruf beruflich verändern möchten, mit dem Wunsch nach einer Umschulung an das Arbeitsamt wenden.

All diejenigen, die eine Umschulung planen und dabei das Arbeitsamt mit ins Boot holen möchten, sollten sich allerdings gut vorbereiten und bedenken, dass die Agentur für Arbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zuständig und auch gewillt ist, Umschulungen zu fördern. Wer sich vorab ein genaues Bild macht, kann gut informiert ins Beratungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter starten und seine Chancen auf eine durch das Arbeitsamt geförderte Umschulung verbessern. Es lohnt sich also, im Folgenden genau nachzulesen.

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Wann ist das Arbeitsamt in Sachen Umschulung zuständig?

Zunächst stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit des Arbeitsamtes im Falle einer Umschulung, denn nicht in allen Fällen kommt die Agentur für Arbeit in Betracht. Zuweilen ist auch die Rentenversicherung als Träger zuständig. Dies ist immer dann der Fall, wenn dem Wunsch nach einer Umschulung eine Berufsunfähigkeit zugrunde liegt und der Interessent eine Erwerbsminderungsrente bezieht. In solchen Fällen ist die Rentenversicherung der zuständige Leistungsträger, so dass man sich den Weg zum Arbeitsamt getrost sparen kann.

Vollkommen anders sieht dies jedoch aus, wenn eine Arbeitslosigkeit besteht oder droht und die Chancen im ursprünglichen Beruf mehr als schlecht sind. In solchen Situationen kann das Arbeitsamt durch die Förderung einer Umschulung helfen.

So kann das Arbeitsamt bei einer Umschulung helfen

Nachdem die Zuständigkeit des Arbeitsamtes geklärt und man sich sicher ist, dass man bei der Agentur für Arbeit an der richtigen Adresse ist, rückt die Art und Weise der Unterstützung in den Fokus. Potenzielle Umschüler/innen möchten naturgemäß in Erfahrung bringen, inwiefern ihnen die Agentur für Arbeit weiterhelfen kann. Grundsätzlich unterstützt das Arbeitsamt alle Phasen eines Berufswechsels und steht seinen Kunden so bei den folgenden Schritten mit Rat und Tat zur Seite:

  • Definition eines neuen beruflichen Ziels
  • Suche nach dem richtigen Weg für den Berufswechsel
  • Erörterung der vor Ort verfügbaren Umschulungsmöglichkeiten
  • Information über die Rahmenbedingungen der Umschulung
Wenn es um eine Umschulung geht, übernimmt die Agentur für Arbeit nicht nur eine essentielle Beratungsfunktion, sondern greift Berufswechslern mitunter auch finanziell unter die Arme. In Anbetracht der Tatsache, dass eine Umschulung vor allem bei einer vorliegenden Arbeitslosigkeit ein Thema ist und Interessierte an einer solchen Maßnahme folglich über keine finanziellen Reserven mehr verfügen, ist die Förderung einer Umschulung durch das Arbeitsamt beziehungsweise die Agentur für Arbeit absolut essentiell.

Voraussetzungen für eine Umschulung durch das Arbeitsamt

Voraussetzung für eine Umschulung durch das Arbeitsamt ist angesichts der Zuständigkeit der Arbeitsagentur eine bestehende oder akut drohende Arbeitslosigkeit. Im Sinne einer nachhaltigen Wiedereingliederung kann das Arbeitsamt dann eine Qualifizierungsmaßnahme in Form einer Umschulung fördern. Der Umschulungsberuf muss dabei deutlich bessere Berufsaussichten bieten und so die Basis für eine erfolgreiche berufliche Umorientierung schaffen.

Nur unter diesen Voraussetzungen kann man zumindest auf eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit hoffen. Zudem ist zu beachten, dass es sich bei einer Umschulung für gewöhnlich um eine Zweitausbildung handelt. Der Nachweis einer ersten Berufsausbildung ist daher ebenfalls zwingend erforderlich, um überhaupt für eine solche Maßnahme in Betracht zu kommen.

Wie kann man eine Umschulung beim Arbeitsamt beantragen?

All diejenigen, die mit einer Umschulung liebäugeln und auf eine Förderung hoffen, sollten zeitnah das örtliche Arbeitsamt aufsuchen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter ein ausführliches Gespräch führen. Die Beratung ist der erste Schritt zur Umschulung durch das Arbeitsamt.

Wie im deutschen Behördendschungel üblich, bedarf es dann einer Antragstellung. Der Antrag auf Förderung einer Umschulung sollte gut begründet werden können. Im Zuge dessen kann man einen Bildungsgutschein beantragen und sich auf diese Art und Weise eine Förderung durch die Agentur für Arbeit sichern.

Besteht ein Anspruch auf Unterstützung durch das Arbeitsamt bei einer Umschulung?

In Zusammenhang mit der Beantragung einer Umschulung beim Arbeitsamt kommt zuweilen die Frage auf, ob man einen rechtlichen Anspruch auf eine entsprechende Förderung geltend machen kann. Dem ist nicht so, denn die Förderung von Umschulungen ist eine sogenannte Kann-Leistung.

Die Agentur für Arbeit kann eine solche Qualifizierung also bewilligen und fördern, ist dazu aber nie verpflichtet. Dessen sollten sich potenzielle Umschüler von Anfang an bewusst sein. Im Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter/in muss man so echte Überzeugungsarbeit leisten und gekonnt argumentieren, um die Chancen auf eine Bewilligung zu steigern.

Umfang der Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt

Wer vom Arbeitsamt die Bewilligung einer Umschulung erhält, bekommt so die Chance, mit staatlicher Unterstützung beruflich noch einmal durchzustarten. Die Beratung durch die Agentur für Arbeit bildet den Anfang, wobei die Umschulungsförderung typischerweise finanzieller Natur ist und die folgenden Leistungen umfasst:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Unterkunftskosten
  • Kosten für die Kinderbetreuung
  • Lebensunterhalt

Da man während der Umschulung finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen kann, ist es wichtig, dass das Arbeitsamt die entstehenden Umschulungskosten sowie die laufenden Lebenshaltungskosten übernimmt.

Was kann man tun, wenn das Arbeitsamt die Umschulung ablehnt?

Da das Arbeitsamt eine Umschulung nicht bewilligen und fördern muss, kommt es auch dazu, dass Menschen mit Umschulungswunsch eine Ablehnung erhalten. Zuweilen verweigert die Agentur für Arbeit ihre Unterstützung.

Zunächst sollten Betroffene noch einmal das Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter/in nutzen und ergründen, woran es gescheitert ist. Mitunter kann man nachbessern und gemeinsam mit der Agentur für Arbeit eine andere Lösung finden. Ansonsten ist es zumindest rein theoretisch auch möglich, eine Umschulung auf eigene Faust in Angriff zu nehmen. Dazu bedarf es aber entsprechender finanzieller Mittel.

Kann man sich die Fahrtkosten bei einer Umschulung vom Arbeitsamt erstatten lassen?

Gewährt das Arbeitsamt die Förderung einer Umschulung, betrifft dies nicht nur die eigentlichen Lehrgangsgebühren, sondern auch die betreffenden Fahrtkosten. Da Umschüler/innen ohnehin knapp bei Kasse sind, sollten diese wissen, dass sie einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten haben.

Allerdings erstattet das Arbeitsamt die Fahrtkosten nicht automatisch, weshalb es einer Antragstellung bedarf. Dadurch werden die Kosten für das tägliche Pendeln zwischen der Wohnung und der Bildungsstätte übernommen.

Wieviel Geld bekommt man bei einer Umschulung vom Arbeitsamt?

Wer eine Umschulungsförderung vom Arbeitsamt erhält, bekommt typischerweise einen Bildungsgutschein, durch den die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahme gewährleistet wird. Zusätzlich muss aber auch der laufende Lebenshaltungskosten finanziert werden, weshalb Umschüler/innen auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind.

Diese werden seitens des Arbeitsamtes auch gewährt, so dass Teilnehmer/innen einer Umschulung Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten. Damit können sie zwar keine großen Sprünge machen, haben aber zumindest das Existenzminimum zur Verfügung.

Kann man eine Umschulung über das Arbeitsamt auch in Teilzeit absolvieren?

Arbeitssuchende, die sich mithilfe einer Umschulung einen erfolgreichen Wiedereinstieg ins Berufsleben erhoffen, sollen eigentlich ihre Zeit und Kraft in die Qualifizierung stecken und diese somit in Vollzeit absolvieren. Verschiedene Lebensumstände können dies allerdings verhindern.

Ist der Wunsch nach einer Umschulung in Teilzeit gerechtfertigt, kann das Arbeitsamt dieser durchaus zustimmen. Es ist wichtig, das Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu suchen und schlüssig zu argumentieren.

Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt per Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein dient eigentlich der Förderung der beruflichen Weiterbildung, kann aber auch für eine Umschulung ausgestellt werden. Der Bildungsgutschein sorgt für die Übernahme der Umschulungskosten und fungiert hier als Zusicherung. Unabhängig davon, ob man arbeitslos oder Arbeitnehmer/in ist, kann man unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein nach § 81 Absatz 4 SGB III erhalten. Dabei handelt es sich um die zentrale Förderung der Agentur für Arbeit in Zusammenhang mit Umschulungen und anderen beruflichen Weiterbildungen.

Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit kann einen Bildungsgutschein nach eigenem Ermessen ausstellen, denn es existiert kein verbindlicher Rechtsanspruch. Angehende Umschüler/innen sind somit auf das Wohlwollen des Arbeitsamtes angewiesen und sollten wissen, dass es sich um eine sogenannte Kann-Leistung handelt.

Grundsätzlich hat das Amt aber natürlich großes Interesse daran, dass eine Qualifizierung stattfindet, sofern diese die Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellt oder erhöht. Die Sachbearbeiter/innen lehnen die Vergabe von Bildungsgutscheinen demnach nicht grundsätzlich ab, sondern schauen lediglich ganz genau hin, um in begründeten Fällen gezielt zu fördern.

All diejenigen, die sich umschulen lassen möchten und daher um einen Bildungsgutschein bemühen, sollten wissen, dass dieser die folgenden Leistungen umfasst:

  • Lehrgangsgebühren
  • Lernmittel
  • Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Arbeitskleidung

Die Teilnahme an einer kostenpflichtigen Qualifizierung muss demnach nicht am Geld scheitern, sofern ein Bildungsgutschein vorliegt und das Arbeitsamt die Kostenübernahme zusichert. Der laufende Lebensunterhalt darf allerdings nicht vergessen werden, denn während der Umschulung bleibt kaum Zeit für einen Job, so dass Umschüler/innen zumeist kein Einkommen erwirtschaften.

Der Bildungsgutschein nimmt darauf zwar keine Rücksicht, aber Teilnehmende an einer geförderten Qualifizierung haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Umschüler/innen erhalten somit ALG I oder gegebenenfalls Hartz IV, wodurch ihr Existenzminimum abgesichert ist.

Wird eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert, muss das Umschulungsvorhaben nicht an der Finanzierung scheitern.

Es ist daher wichtig, dass Interessierte ihren Sachbearbeiter überzeugen. Zunächst sollten sie sich allerdings mit den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins befassen, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:

  • Die Qualifizierung ist notwendig, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.
  • Die Qualifizierung ist notwendig, um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
  • Die Qualifizierung ist notwendig, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Bei der Förderung einer Umschulung geht es darum, einen beruflichen Abschluss nachzumachen, um die beruflichen Perspektiven zu verbessern und eine nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen.

Entscheidend für die Übernahme der Umschulungskosten durch das Arbeitsamt ist das Erfüllen der Voraussetzungen für den Bildungsgutschein. Nur wenn dies gegeben ist, bestehen gute Chancen auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.

Weiterbildung statt Umschulung

Menschen, die in ihrer beruflichen Laufbahn an einen Punkt der Perspektivlosigkeit gelangt sind, kommen mitunter schnell zu dem Schluss, dass sie sich umorientieren müssen. So geben sie alles auf und widmen sich einer Umschulung. Das muss aber nicht sein, denn die richtige Weiterbildung kann durchaus Abhilfe schaffen.

Im Zuge dessen erwerben die Teilnehmenden weitere Qualifikationen, die ihnen in Verbindung mit den Vorkenntnissen zu neuen Karrierechancen verhelfen können.

Alternativen zur Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt

Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter eine gewünschte Umschulung finanziert. Einerseits ist das Arbeitsamt nicht zwingend zuständig, andererseits handelt es sich bei der Umschulungsförderung um eine Kann-Leistung, die nicht genehmigt werden muss.

Im Zweifelsfall müssen sich angehende Berufswechsler/innen nach Alternativen zur Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt umsehen. Vielleicht liegt die Zuständigkeit bei der Rentenversicherung. Ansonsten können die Kosten mitunter privat oder per Kredit finanziert werden.

Checkliste: So erkennen Sie den richtigen Zeitpunkt für eine Umschulung

Eine Umschulung in Angriff zu nehmen, kann für spannende Perspektiven sorgen. Der damit verbundene Neuanfang bedeutet allerdings auch, dass man von seinem bisherigen Job Abschied nehmen muss. Das fällt vielen Menschen nicht leicht. Nichtsdestotrotz muss man anerkennen, wenn es im alten Beruf nicht mehr weitergeht und eine neue Lösung her muss.

Die folgende Checkliste soll Betroffenen helfen, die Lage realistisch einzuschätzen und sich für eine Umschulungsmaßnahme zu öffnen:

  • schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt im alten Beruf
  • anhaltende Arbeitslosigkeit
  • gesundheitliche Einschränkungen

Sind diese Punkte gegeben, ist es an der Zeit, etwas Neues zu beginnen. Eine Umschulungsmaßnahme ist dazu bestens geeignet.

5 Tipps für die Vorbereitung auf den Beratungstermin beim Arbeitsamt

All diejenigen, die sich umschulen lassen möchten oder müssen, landen zunächst beim Arbeitsamt, das ihnen nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch ausführliche Beratungen bieten kann.

Damit der Beratungstermin ein voller Erfolg wird, sollten angehende Berufswechsler/innen die folgenden Tipps beherzigen:

  • Machen Sie sich vorab Gedanken über bevorzugte Tätigkeitsfelder und Berufe!
  • Sammeln Sie Argumente für Ihren Umschulungswunsch!
  • Bringen Sie aktuelle Bewerbungsunterlagen zum Termin beim Arbeitsamt mit!
  • Seien Sie kompromissbereit!
  • Planen Sie Ihre Karriere gemeinsam mit Ihrem Sachbearbeiter beziehungsweise Ihrer Sachbearbeiterin!

Das ist eine Weiterbildung

Wenn von einer beruflichen Qualifizierung die Rede ist, fällt vielfach der Begriff Weiterbildung.

Interessierte sollten wissen, worum es sich konkret handelt, um die richtige Maßnahme wählen zu können.

So sollte man wissen, dass die Bezeichnung Weiterbildung unterschiedlichste Qualifizierungen meinen kann. Der erlernte Beruf beziehungsweise die ausgeübte Tätigkeit spielen dabei keine Rolle.

Das macht eine Fortbildung aus

Eine Fortbildung ist zwar zugleich auch eine Weiterbildung, stellt aber eine besondere Variante dar.

Das wesentliche Kennzeichen besteht darin, dass eine Fortbildung auf dem ausgeübten Beruf aufbaut und entsprechende Kenntnisse voraussetzt.

Als Ausbauqualifizierung baut sie auf der Ausbildung und der Berufspraxis auf und führt zu einem höheren beruflichen Abschluss.

Fort- oder Weiterbildung? Checkliste zur Unterscheidung von Fort- und Weiterbildungen

Menschen, die passend zum lebenslangen Lernen nach der richtigen Qualifizierung suchen, haben eine große Auswahl. Dabei müssen sie auch zwischen Weiterbildungen und Fortbildungen differenzieren, um sich bewusst entscheiden zu können.

Die nachfolgende Checkliste zeigt auf, worauf man bei der Unterscheidung achten sollte:

  • Bezeichnung der Maßnahme
  • erreichbarer Abschluss
  • formale Voraussetzungen
  • Anerkennung
  • Zielsetzung der Maßnahme

Wenn es um den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und Kompetenzen im Rahmen eines Seminars geht, handelt es sich üblicherweise um eine Weiterbildung.

Stellt die Qualifizierung aber einen höheren Abschluss in Aussicht und baut auf den vorhandenen Qualifikationen auf, liegt eine Fortbildung vor.

Weiterbildung statt Umschulung

Das Arbeitsamt kann nicht nur in Zusammenhang mit einem beruflichen Neuanfang behilflich sein, sondern auch zusätzliche Qualifizierungen unterstützen.

Zuweilen bietet es sich an, anstelle einer Umschulung eine Weiterbildung zu absolvieren. So baut man mehr Wissen auf und kann zugleich in seinem bisherigen Beruf bleiben. Zusätzliche Qualifikationen können mitunter für deutlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt sorgen und eine Umschulung somit überflüssig machen.

Im Zuge eines Beratungstermins beim Arbeitsamt sollten daher alle Möglichkeiten Beachtung finden.

Aktuelle Stellenangebote als Orientierungshilfe für die Umschulungssuche

Wenn es um die Auswahl einer Umschulung geht, sollten die aktuellen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt Beachtung finden. Das gilt auch für den Fall, dass eine Weiterbildung im Raum steht. Ein Beratungstermin beim Arbeitsamt kann sehr aufschlussreich sein.

Zudem sollte man aber auch eigenständig recherchieren und zu diesem Zweck aktuelle Stellenanzeigen zur Orientierung heranziehen. Die offenen Stellen machen deutlich, in welchen Bereichen Fachpersonal gesucht wird. Außerdem kann man die jeweiligen Anforderungen herauslesen.

Welche Berufe sind gefragt?

Wenn es um eine Umschulung geht, stellt sich vielfach die Frage, welche Berufe gefragt und aussichtsreich sind. Interessierte können dies herausfinden, indem sie Listen mit den Top-Umschulungsberufen studieren.

Im Einzelfall kann es allerdings Abweichungen geben, weshalb man sich nicht blind auf Listen oder Empfehlungen verlassen sollte. Auch die Vielzahl an unterschiedlichen Berufsbildern macht es unmöglich, einzelne Umschulungsberufe zu empfehlen.

Nichtsdestotrotz lohnt es sich, den Arbeitsmarkt zu beobachten.

So entdeckt man aussichtsreiche Branchen und stellt fest, dass die folgenden Berufsgruppen besonders gute Aussichten haben:

  • Handwerker/innen
  • Pflegekräfte
  • pädagogische Fachkräfte
  • Kaufleute

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Wer eine Umschulung über das Arbeitsamt absolvieren möchte, wünscht sich einen beruflichen Neubeginn und weiß um den Wert einer abgeschlossenen Ausbildung. Arbeitssuchende sollten also ihre Chance nutzen und sich idealerweise mithilfe der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters umschulen lassen.

Mit den folgenden Tipps kann man sich hier beste Aussichten sichern.

Bereiten Sie sich gut auf den Termin beim Arbeitsamt vor!

Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf keine Perspektiven mehr sehen und zugunsten eines beruflichen Neustarts mit einer bestimmten Umschulung liebäugeln, sind typischerweise auf die Unterstützung des Arbeitsamtes angewiesen. Je nach Situation steht dann ein Termin bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter an.

Angehende Umschüler/innen sollten sich darauf gut vorbereiten und bedenken, dass die Umschulungsförderung eine Kann-Leistung ist und demnach kein Rechtsanspruch besteht. Daher ist es wichtig, schlüssig zu argumentieren und den Sachbearbeiter für sich zu gewinnen.

Lassen Sie sich auf die Vorschläge des Arbeitsamtes ein!

Es ist auch wichtig, beim Termin beim Arbeitsamt nicht nur Forderungen zu stellen, sondern ein echtes Gespräch zuzulassen.

Der Sachbearbeiter beziehungsweise die Sachbearbeiterin verfügt über viel Erfahrung und kann mitunter sinnvolle Vorschläge unterbreiten. Man sollte sich diese zumindest anhören und sich Gedanken darüber machen. Vielleicht eröffnen sich so vollkommen ungeahnte Chancen. Ansonsten ist es aber auch legitim, seine eigene Meinung zu vertreten.

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