Umschulung Operationstechnischer Assistent - Quereinstieg über das Arbeitsamt

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Eine Umschulung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) führt über die staatlich anerkannte, dreijährige Ausbildung nach dem ATA-OTA-Gesetz in einen gefragten medizinischen Assistenzberuf. Sie richtet sich an Erwachsene, die aus einem fachfremden Beruf in den Operationssaal wechseln wollen, und lässt sich in vielen Fällen über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit finanzieren.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Seit dem 1. Januar 2022 ist der OTA-Beruf bundeseinheitlich durch das ATA-OTA-Gesetz geregelt; der Berufsabschluss ist staatlich anerkannt und die Berufsbezeichnung geschützt.
  • Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab; eine gesonderte verkürzte "Umschulung" existiert seither nicht mehr, faktisch tritt man die reguläre Ausbildung an.
  • Voraussetzung sind ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie gesundheitliche Eignung.
  • Während der Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt; Umschülerinnen und Umschüler können über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zusätzliche Förderung prüfen lassen.
  • Das Bruttojahresgehalt bewegt sich nach der Ausbildung meist zwischen rund 30.000 und 45.000 Euro, abhängig von Träger, Tarif und Erfahrung.
3 JahreDauerVollzeit / je nach Lehrgang
30.000-45.000 €Verdienstbrutto/Jahr
Staatlich anerkanntAbschlussAnerkannte Qualifikation
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger

Operationstechnischer Assistent bereitet im OP das sterile Instrumententableau vor

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Inhaltsverzeichnis

Berufsbild und Verdienstmöglichkeiten als OTA

Als Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent widmet man sich der Betreuung von Patientinnen und Patienten im Vorfeld sowie im Nachgang einer Operation. Zudem obliegen einem die Vorbereitung der Eingriffe sowie die Assistenz während der OP. Operationstechnische Assistenten kümmern sich somit nicht nur um die Patienten, sondern bereiten auch das Operationsbesteck vor.

Die Sterilisation und Aufbereitung der Instrumente nach der OP kann ihnen ebenfalls obliegen, sodass sie maßgeblich zur Hygiene im Operationssaal beitragen. Vielfach kommen sie auch als Springer im OP zum Einsatz und unterstützen dort, wo es gebraucht wird. Sie zählen zu den zentralen Kräften eines OP-Teams und arbeiten eng mit Operateuren, Anästhesie und Pflege zusammen.

Überall dort, wo Operationen durchgeführt werden, ergeben sich Beschäftigungsmöglichkeiten für Operationstechnische Assistenten. So können sie in den folgenden Bereichen Fuß fassen:

Die Verdienstmöglichkeiten als OTA hängen von der Position, Erfahrung und dem Einsatzbereich ab. Wer bei einem tarifgebundenen Träger arbeitet, wird häufig nach TVöD oder einem kirchlichen Tarif vergütet. Im Allgemeinen kann man von einem Bruttojahresgehalt zwischen rund 30.000 Euro und 45.000 Euro ausgehen, das mit Berufserfahrung, Zuschlägen für Nacht- und Bereitschaftsdienste sowie Fachverantwortung steigt.

So gelingt der Quereinstieg zum Operationstechnischen Assistenten

Der Weg in den Beruf des Operationstechnischen Assistenten führt seit dem Inkrafttreten des ATA-OTA-Gesetzes am 1. Januar 2022 über eine bundeseinheitlich geregelte, dreijährige Ausbildung. Diese findet an einer staatlich anerkannten Schule statt und ist mit praktischen Einsätzen in einer Klinik verbunden. Damit wurde die frühere Vielfalt an landesrechtlichen Regelungen abgelöst.

Berufswechslerinnen und Berufswechsler treten faktisch dieselbe reguläre Ausbildung an wie alle anderen. Eine eigenständige, verkürzte "Umschulung" mit abweichendem Abschluss gibt es seither nicht mehr. Wer bereits eine einschlägige medizinische Vorbildung mitbringt, kann jedoch in Einzelfällen eine Anrechnung oder Verkürzung mit der jeweiligen Schule prüfen. Der Quereinstieg richtet sich gezielt an Erwachsene, die zuvor einen fachfremden Beruf erlernt haben und nun in den Operationssaal wechseln möchten.

Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an der bundesweit einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Wer sich zunächst breiter über Fördermöglichkeiten informieren möchte, findet in unserem Überblick zur Umschulung über das Arbeitsamt die Grundlagen zu Antragstellung und Bildungsgutschein.

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der OTA-Ausbildung

Die OTA-Ausbildung führt zum staatlich anerkannten Berufsabschluss und ist somit eine gute Gelegenheit, sich neue Perspektiven im Gesundheitswesen zu verschaffen.

Berufswechslerinnen und Berufswechsler sollten sich eingehend mit dem Beruf befassen und zudem die folgenden Eckpunkte kennen:

Sinnvolle Alternativen zum OTA-Beruf

Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin beziehungsweise zum Operationstechnischen Assistenten kann sehr reizvoll sein, weshalb sie viele Menschen anspricht.

Es gibt aber auch die folgenden Alternativen, die während der Berufswahl nicht außer Acht gelassen werden sollten:

Wer noch unsicher ist, ob eine Umschulung oder eine kürzere Qualifizierung besser passt, kann sich zusätzlich in unserem Bereich zur Weiterbildung über das Arbeitsamt orientieren. Auch ein Blick auf verwandte Gesundheitsberufe wie den Notfallsanitäter oder die Hebamme kann helfen, den passenden Weg im Gesundheitswesen zu finden.

Diese Eigenschaften bringen geeignete Bewerber mit

Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten erfordert grundsätzlich keine einschlägige medizinische Vorbildung. Das kommt vor allem Umschülerinnen und Umschülern aus fachfremden Bereichen zugute.

Dennoch handelt es sich um keinen Beruf für jedermann. Als OTA sollte man die folgenden Kriterien erfüllen:

Man muss zudem mit der Anspannung im OP umgehen können. Blut zu sehen und Operationen beizuwohnen, darf ebenso wenig ein Problem sein wie der Umgang mit Schichtdiensten. Wer diese Anforderungen mitbringt, findet in dem Beruf eine abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeit.

Der Berufsalltag im Operationssaal

Der Arbeitstag einer OTA beginnt meist mit der Vorbereitung des Operationssaals. Dazu gehört, die benötigten Instrumente und Materialien nach einem festen Plan bereitzustellen, den sterilen Bereich einzurichten und die Funktionsfähigkeit der Medizingeräte zu kontrollieren. Jeder Handgriff folgt strengen Hygienevorgaben, denn schon kleine Fehler in der Sterilität können für Patientinnen und Patienten Folgen haben.

Während des Eingriffs übernimmt die OTA entweder die Instrumentiertätigkeit direkt am Operationstisch oder die Springertätigkeit außerhalb des sterilen Feldes. Instrumentierende reichen dem Operateur die richtigen Instrumente an, behalten den Überblick über das Material und zählen Tupfer und Instrumente vor und nach dem Eingriff. Springerinnen und Springer versorgen das Team mit Nachschub, dokumentieren und übernehmen organisatorische Aufgaben.

Nach der Operation folgen die fachgerechte Entsorgung, die Aufbereitung der Instrumente und die Vorbereitung des Saals für den nächsten Eingriff. Der Beruf ist geprägt von Teamarbeit, klaren Abläufen und der Bereitschaft, im Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst zu arbeiten. Gerade diese Struktur schätzen viele, die aus weniger geregelten Tätigkeiten wechseln.

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Berufsaussichten und Arbeitsmarkt

Im Gesundheitswesen werden dringend Fachkräfte gebraucht, und der Bedarf an Operationstechnischen Assistenten ist über die Jahre stabil hoch geblieben. Kliniken konkurrieren um qualifiziertes OP-Personal, sodass ausgebildete OTA in der Regel schnell eine Anstellung finden. Wer die dreijährige Ausbildung abgeschlossen hat, kann sich daher meist über gute Übernahmechancen freuen.

Der geschützte Berufsabschluss nach dem ATA-OTA-Gesetz gilt bundesweit und erleichtert einen Wechsel des Arbeitgebers oder des Bundeslandes. Mit Berufserfahrung stehen zudem Entwicklungswege offen: etwa die Übernahme von Leitungsaufgaben im OP, die Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete wie Herz- oder Neurochirurgie oder eine Weiterbildung zur Fachkraft für Endoskopie. Auch der Weg in die Zentralsterilisation oder in das Hygienemanagement einer Klinik ist denkbar.

Aktuelle offene Stellen und regionale Ausbildungsangebote lassen sich über KURSNET und die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit recherchieren. Eine persönliche Beratung bei der Agentur für Arbeit hilft, passende, AZAV-zugelassene Anbieter zu finden.

So läuft die staatliche Abschlussprüfung ab

Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, die bundeseinheitlich in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum ATA-OTA-Gesetz festgelegt ist. Sie besteht aus drei Teilen, die alle bestanden werden müssen, damit die geschützte Berufsbezeichnung geführt werden darf.

Im schriftlichen Teil werden die theoretischen Grundlagen aus Medizin, Hygiene, Organisation und Medizintechnik geprüft. Der mündliche Teil dient dazu, Fachwissen im Gespräch anzuwenden und Zusammenhänge zu erläutern. Der praktische Teil findet im realen OP-Umfeld statt: Hier zeigen die Prüflinge, dass sie einen Eingriff sicher vorbereiten, steril instrumentieren und das Team zuverlässig unterstützen können.

Wer alle drei Teile besteht, erhält die staatliche Anerkennung als Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent. Damit ist der Grundstein für eine langfristige Tätigkeit im OP gelegt.

OTA in Teilzeit und neben familiären Verpflichtungen

Nicht jeder kann eine Ausbildung in Vollzeit stemmen. Das ATA-OTA-Gesetz sieht deshalb ausdrücklich auch eine Ausbildung in Teilzeit vor. Sie verlängert sich dadurch über die üblichen drei Jahre hinaus, verteilt die wöchentliche Belastung aber auf ein Maß, das sich eher mit Kinderbetreuung oder pflegerischen Aufgaben in der Familie vereinbaren lässt.

Ob und in welcher Form eine Teilzeitvariante angeboten wird, hängt von der jeweiligen Schule und der kooperierenden Klinik ab. Interessierte sollten daher gezielt nachfragen und die Konditionen vergleichen. Wichtig ist zu klären, wie die praktischen Einsätze organisiert sind, denn diese finden im laufenden OP-Betrieb statt und lassen sich nicht beliebig verschieben. Eine frühzeitige Absprache mit der Familie und gegebenenfalls mit dem Jobcenter schafft hier Planungssicherheit.

Wer aus der Elternzeit oder nach einer längeren Pause in den Beruf startet, sollte außerdem die gesundheitliche Eignung ehrlich einschätzen. Die Arbeit im OP ist körperlich fordernd, langes Stehen und konzentriertes Arbeiten gehören zum Alltag. Ein Praktikum oder eine Hospitation vor Beginn der Ausbildung hilft, sich ein realistisches Bild vom Berufsalltag zu machen.

So bereiten Sie Ihre Bewerbung vor

Für die OTA-Ausbildung bewirbt man sich in der Regel direkt bei einer Schule oder einer ausbildenden Klinik. Da praktische und theoretische Teile eng verzahnt sind, laufen Schulplatz und Praxiseinsatz meist über einen Träger zusammen. Ein aussagekräftiges Anschreiben sollte deutlich machen, warum der Wechsel in den OP gewünscht ist und welche übertragbaren Stärken aus dem bisherigen Berufsleben mitgebracht werden.

Zum Auswahlverfahren gehören häufig ein persönliches Gespräch und der Nachweis der gesundheitlichen Eignung, etwa durch ein ärztliches Attest und den erforderlichen Impfschutz. Manche Träger bieten zudem einen Hospitationstag an, an dem Bewerberinnen und Bewerber den OP-Alltag kennenlernen. Diese Gelegenheit sollte man nutzen, denn sie zeigt beiden Seiten, ob die Erwartungen zusammenpassen.

Wer über eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nachdenkt, klärt am besten vor der Zusage, ob und wie ein Bildungsgutschein eingesetzt werden kann. Passende, AZAV-zugelassene Anbieter lassen sich über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit finden. So sind Ausbildungsstart und Finanzierung von Anfang an aufeinander abgestimmt.

Häufige Fragen zur OTA-Umschulung

Wie lange dauert die Umschulung zum Operationstechnischen Assistenten?
Die Ausbildung dauert seit der Reform durch das ATA-OTA-Gesetz bundeseinheitlich drei Jahre in Vollzeit. In Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend. Eine gesonderte verkürzte Umschulung mit eigenem Abschluss gibt es nicht mehr; wer wechselt, absolviert die reguläre dreijährige Ausbildung.

Welche Voraussetzungen muss ich für die OTA-Ausbildung erfüllen?
Erforderlich ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Hinzu kommt die gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit im Operationssaal. Eine einschlägige medizinische Vorbildung ist nicht notwendig, weshalb der Beruf auch für Quereinsteiger aus fachfremden Bereichen offensteht.

Wird die Umschulung vom Arbeitsamt gefördert?
Eine Förderung ist möglich. Wer Anspruch auf Leistungen hat, kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein sowie Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen. Ob eine Förderung bewilligt wird, hängt vom Einzelfall ab. Da während der Ausbildung eine Vergütung gezahlt wird, sollte die Finanzierung frühzeitig besprochen werden.

Was verdient man als Operationstechnischer Assistent?
Das Bruttojahresgehalt liegt nach der Ausbildung meist zwischen rund 30.000 und 45.000 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach Tarif, Träger, Region und Berufserfahrung. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern kommen Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Bereitschaftsdienste hinzu, die das Einkommen spürbar erhöhen können.

Ist der OTA-Abschluss staatlich anerkannt?
Ja. Seit dem 1. Januar 2022 ist der Beruf bundeseinheitlich durch das ATA-OTA-Gesetz geregelt. Der Abschluss ist staatlich anerkannt und die Berufsbezeichnung geschützt. Das erleichtert den Wechsel des Arbeitgebers oder des Bundeslandes, da die Qualifikation bundesweit einheitlich gilt.

Worin unterscheidet sich der OTA vom ATA?
Beide Berufe sind im selben Gesetz geregelt, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte. Der Operationstechnische Assistent unterstützt vor allem bei der Vorbereitung, Instrumentierung und Nachsorge von Operationen. Der Anästhesietechnische Assistent assistiert dagegen schwerpunktmäßig bei der Narkose und überwacht Patienten während der Anästhesie.
Wie läuft die schulische Ausbildung zum OTA konkret ab?
Die Ausbildung zum OTA ist eine schulische Ausbildung an einer angeschlossenen Berufsfachschule, kombiniert mit praktischen Einsätzen im Krankenhaus. Im schulischen Teil erwerben Sie medizinisch-theoretisches Wissen, während Sie im praktischen Teil direkt im OP-Saal mitarbeiten und lernen, chirurgische Eingriffe vorzubereiten und dabei zu assistieren. So werden Sie schrittweise für den Beruf des OTA qualifiziert und auf die staatliche Abschlussprüfung vorbereitet.
Welche Aufgaben übernimmt ein OTA bei der Nachbereitung einer Operation?
Nach dem Eingriff kümmert sich der Operationstechnische Assistent um die Nachbereitung im OP-Saal, dazu gehören das Aufbereiten und Sterilisieren der Instrumente sowie das Herrichten des Saals für den nächsten Eingriff. Auch die Dokumentation und die Betreuung der Patientinnen und Patienten im Nachgang der Operation können in Ihren Aufgabenbereich fallen. Damit tragen Sie im Krankenhaus maßgeblich zu einem reibungslosen und hygienischen Ablauf bei.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten habe ich nach der OTA-Ausbildung?
Nach der Ausbildung zum OTA können Sie sich in verschiedenen Fachrichtungen weiter qualifizieren, etwa in einzelnen chirurgischen Spezialgebieten, oder Fach- und Leitungsfunktionen im OP-Bereich anstreben. Da viele Kliniken freie Stellen ausschreiben und ausgebildete Kräfte gefragt sind, stehen Ihnen im Krankenhaus solide berufliche Perspektiven offen. Wer bereits Berufserfahrung gesammelt hat, kann die Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen, um sich fachlich und in der Verantwortung weiterzuentwickeln.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten kann für einen beruflichen Neubeginn sorgen. Interessierte sollten allerdings auch an die Finanzierung dieses Vorhabens denken.

Bemühen Sie sich frühzeitig um Förderung!

An staatlichen und trägergebundenen Schulen fällt für die OTA-Ausbildung in der Regel kein Schulgeld an, und während der Ausbildung wird eine Vergütung gezahlt. Dennoch lohnt es sich, die eigene finanzielle Situation genau zu prüfen.

Berufswechslerinnen und Berufswechsler sollten sich daher rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in Verbindung setzen. Dort lässt sich klären, ob ein Bildungsgutschein oder Hilfen zum Lebensunterhalt in Betracht kommen.