Arbeitsamt-Lexikon: Wichtige Begriffe von A bis Z
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Das Arbeitsamt-Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Agentur für Arbeit, Jobcenter, Arbeitslosengeld und Bürgergeld.
- Von Arbeitsuchendmeldung über Bildungsgutschein bis Sperrzeit - kurz und verständlich, mit Verweis auf den passenden Ratgeber.
- Alle Angaben mit Stand 2026; im Zweifel gilt der Bescheid der zuständigen Stelle.
Behördendeutsch ist voller Fachbegriffe. Dieses Lexikon übersetzt die wichtigsten Begriffe rund um die Agentur für Arbeit und das Jobcenter in verständliche Sprache und verlinkt jeweils auf den ausführlichen Ratgeber.
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A
- Agentur für Arbeit
- Die Behörde der Bundesagentur für Arbeit vor Ort. Sie zahlt das Arbeitslosengeld I, vermittelt Arbeit und Ausbildung und berät zu Weiterbildung - zuständig nach dem SGB III. Mehr erfahren
- Anpassungsqualifizierung
- Eine Weiterbildung, die ausländische Berufsabschlüsse oder veraltete Kenntnisse an deutsche Standards angleicht, damit ein Beruf anerkannt oder ausgeübt werden kann. Mehr erfahren
- Anwartschaftszeit
- Die Vorversicherungszeit für das Arbeitslosengeld I: In den letzten 30 Monaten müssen mindestens 12 Monate mit Pflichtbeiträgen zusammenkommen (§ 142 SGB III). Mehr erfahren
- Arbeitsbescheinigung
- Ein Dokument des Arbeitgebers mit Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Die Agentur braucht sie, um Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes zu berechnen (§ 312 SGB III). Mehr erfahren
- Arbeitslosengeld I (ALG I)
- Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung für Versicherte, die ihren Job verlieren. Höhe rund 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) des früheren Nettoentgelts. Mehr erfahren
- Arbeitslosmeldung
- Die Meldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Sie ist Voraussetzung für das Arbeitslosengeld (§ 141 SGB III). Mehr erfahren
- Arbeitsuchendmeldung
- Die Meldung bei der Agentur für Arbeit, sobald das Ende eines Jobs absehbar ist - spätestens drei Monate vorher, bei kurzfristiger Kenntnis binnen drei Tagen (§ 38 SGB III). Mehr erfahren
- Assistierte Ausbildung (AsA)
- Eine Förderung, die Auszubildende und Betrieb während der Ausbildung begleitet - mit Stützunterricht und sozialpädagogischer Hilfe (§§ 74 f. SGB III). Mehr erfahren
- Aufstocker
- Umgangssprachlich jemand, der trotz Arbeit ergänzend Bürgergeld bezieht, weil der Lohn allein nicht zum Leben reicht.
- AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
- Ein Gutschein, mit dem die Agentur Coaching, Bewerbungstraining oder die Beauftragung eines privaten Vermittlers finanziert. Mehr erfahren
B
- Bedarfsgemeinschaft
- Alle Personen in einem Haushalt, die beim Bürgergeld gemeinsam für den Lebensunterhalt einstehen - etwa Partner und minderjährige Kinder.
- Bemessungsentgelt
- Das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate. Aus ihm berechnet die Agentur die Höhe des Arbeitslosengeldes (§ 151 SGB III). Mehr erfahren
- Bemessungszeitraum
- Der Zeitraum, aus dem das Bemessungsentgelt ermittelt wird - in der Regel die zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit (§ 150 SGB III). Mehr erfahren
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Ein Zuschuss zum Lebensunterhalt während einer Ausbildung, wenn man nicht bei den Eltern wohnen kann und die Vergütung nicht reicht (§§ 56 ff. SGB III). Mehr erfahren
- Berufsberatung
- Das kostenlose Beratungsangebot der Agentur für Arbeit zu Ausbildung, Studium und beruflicher Neuorientierung.
- Bildungsgutschein
- Ein Dokument, mit dem die Agentur die Kosten einer Weiterbildung oder Umschulung bei einem AZAV-zertifizierten Träger übernimmt - bei einer Umschulung bis zu 100 Prozent. Mehr erfahren
- Bürgergeld / Grundsicherungsgeld
- Die steuerfinanzierte Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Seit 2026 heißt das frühere Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Zuständig ist das Jobcenter. Mehr erfahren
C
- Coaching
- Eine begleitende Unterstützung bei Bewerbung und Arbeitsaufnahme, die die Agentur über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanzieren kann. Mehr erfahren
D
- Dispositionsjahr
- Wer nach dem Job zunächst kein Arbeitslosengeld beantragt, kann den Anspruch bis zu vier Jahre lang aufsparen. Das ungenutzte erste Jahr wird umgangssprachlich Dispositionsjahr genannt.
E
- Eingliederungsvereinbarung
- Die frühere schriftliche Vereinbarung über Rechte und Pflichten zwischen Amt und Arbeitsuchendem. Beim Bürgergeld wurde sie durch den Kooperationsplan ersetzt.
- Eingliederungszuschuss (EGZ)
- Ein Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber, der die Einstellung schwer vermittelbarer Arbeitnehmer erleichtert (§§ 88 ff. SGB III). Mehr erfahren
- Einstiegsqualifizierung (EQ)
- Ein sechs- bis zwölfmonatiges betriebliches Langzeitpraktikum als Brücke in eine Ausbildung, mit Zuschuss an den Betrieb (§ 54a SGB III). Mehr erfahren
- Erreichbarkeit
- Die Pflicht, für die Agentur oder das Jobcenter werktäglich erreichbar zu sein. Wer verreisen will, braucht vorab die Zustimmung - erlaubt sind in der Regel bis zu drei Wochen Ortsabwesenheit im Jahr.
- Erstausstattung
- Ein einmaliger Zuschuss des Jobcenters für Möbel, Hausrat oder Kleidung, etwa bei Erstbezug einer Wohnung oder bei Schwangerschaft (§ 24 SGB II). Mehr erfahren
- eServices
- Die Online-Dienste der Bundesagentur auf arbeitsagentur.de: arbeitsuchend melden, Anträge stellen, Termine vereinbaren, Postfach einsehen. Mehr erfahren
F
- Freibetrag
- Der Teil des Einkommens, der beim Bürgergeld anrechnungsfrei bleibt. Auf ihn wird die Leistung nicht gekürzt (§ 11b SGB II). Mehr erfahren
G
- Grundsicherung
- Der Oberbegriff für steuerfinanzierte Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums. Für erwerbsfähige Arbeitsuchende ist das das Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Mehr erfahren
H
- Hinzuverdienst
- Einkommen, das man neben dem Bürgergeld erzielt. Ein Freibetrag bleibt anrechnungsfrei, nur der Rest mindert den Anspruch (§ 11b SGB II). Mehr erfahren
J
- Jobcenter
- Die für das Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld zuständige Stelle. Sie zahlt die Grundsicherung und vermittelt in Arbeit (SGB II). Früher hieß sie ARGE. Mehr erfahren
K
- Karenzzeit
- Das erste Jahr des Bürgergeldbezugs: In dieser Zeit werden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen und Vermögen bis zu großzügigen Freibeträgen geschont. Mehr erfahren
- Kinderzuschlag
- Eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen, die den Bedarf der Kinder deckt und den Bezug von Bürgergeld vermeiden soll. Mehr erfahren
- Kooperationsplan
- Das gemeinsam von Jobcenter und Leistungsbeziehendem erarbeitete Papier mit den Schritten zur Eingliederung in Arbeit. Er löste die frühere Eingliederungsvereinbarung ab (§ 15 SGB II).
- Kosten der Unterkunft (KdU)
- Die angemessenen Kosten für Miete und Heizung, die das Jobcenter beim Bürgergeld zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt (§ 22 SGB II). Mehr erfahren
- KURSNET
- Die Weiterbildungs- und Ausbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Kostenlos durchsuchbar nach Ort, Beruf und Unterrichtsform. Mehr erfahren
- Kurzarbeitergeld (KUG)
- Eine Lohnersatzleistung bei vorübergehendem Arbeitsausfall im Betrieb. Sie ersetzt einen Teil des ausgefallenen Entgelts und beugt Kündigungen vor (§ 95 SGB III). Mehr erfahren
M
- Mehrbedarf
- Ein Zuschlag zum Regelbedarf für besondere Lebenslagen, etwa für Alleinerziehende, Schwangere oder kostenaufwändige Ernährung (§ 21 SGB II). Mehr erfahren
- Meldeaufforderung
- Eine schriftliche Einladung der Agentur zu einem Pflichttermin (§ 309 SGB III). Wer unentschuldigt fernbleibt, riskiert eine Sperrzeit. Mehr erfahren
- Minijob
- Eine geringfügige Beschäftigung. Seit 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat; das Entgelt ist für den Beschäftigten steuer- und abgabenfrei. Mehr erfahren
N
- Nahtlosigkeitsregelung
- Sie sichert den Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld: Wer sich rechtzeitig meldet, erhält ALG auch bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III). Mehr erfahren
O
- Ortsabwesenheit
- Ein Aufenthalt außerhalb des Wohnorts während des Leistungsbezugs. Sie muss vorab genehmigt werden und ist in der Regel auf drei Wochen im Jahr begrenzt.
R
- Rechtsfolgenbelehrung
- Der schriftliche Hinweis auf die Konsequenzen einer Pflichtverletzung. Nur wer korrekt belehrt wurde, kann wirksam sanktioniert werden.
- Regelbedarf / Regelsatz
- Der monatliche Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt beim Bürgergeld. 2026 sind es für Alleinstehende 563 Euro. Mehr erfahren
- Ruhen des Anspruchs
- Ein zeitweiliges Aussetzen der Zahlung, ohne dass der Anspruch verfällt - etwa während einer Sperrzeit oder bei einer Entlassungsentschädigung (§§ 156 ff. SGB III). Mehr erfahren
S
- Sanktion / Leistungsminderung
- Eine Kürzung des Grundsicherungsgeldes (bis Juni 2026 Bürgergeld) bei Pflichtverletzungen, etwa bei versäumten Terminen oder abgelehnten Angeboten (§ 31a SGB II). Mehr erfahren
- Schonvermögen
- Vermögen, das beim Bürgergeld nicht angerechnet wird. In der Karenzzeit gelten großzügige Freibeträge. Mehr erfahren
- Sozialgeld
- Die Grundsicherung für nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, etwa Kinder unter 15 Jahren (SGB II).
- Sperrzeit
- Ein Zeitraum, in dem kein Arbeitslosengeld gezahlt wird - etwa bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit. Die Dauer richtet sich nach dem Anlass (§ 159 SGB III). Mehr erfahren
U
- Umschulung
- Eine verkürzte, meist zweijährige Zweitausbildung in einem anerkannten Beruf - oft per Bildungsgutschein gefördert. Mehr erfahren
- Übergangsgeld
- Eine Lohnersatzleistung während einer beruflichen Reha oder Teilhabemaßnahme, wenn deshalb kein Arbeitsentgelt bezogen wird (§§ 119 ff. SGB III).
V
- Vermittlungsbudget
- Ein Topf, aus dem die Agentur einzelne Kosten der Arbeitsaufnahme übernimmt - etwa Bewerbungs- und Fahrtkosten oder unter Umständen den Führerschein (§ 44 SGB III). Mehr erfahren
- Vermittlungsvorschlag
- Ein konkretes Stellenangebot, das die Agentur einem Arbeitsuchenden unterbreitet. Auf Vorschläge sollte man zeitnah reagieren. Mehr erfahren
- Vertrauensniveau
- Die Sicherheitsstufe des Benutzerkontos auf arbeitsagentur.de. Für sensible Anträge ist ein hohes Vertrauensniveau nötig - per eID, ELSTER oder PIN-Brief. Mehr erfahren
W
- Weiterbildung
- Eine Qualifizierung, die vorhandenes Wissen erweitert oder auffrischt, ohne einen neuen Ausbildungsberuf zu vermitteln - förderbar per Bildungsgutschein. Mehr erfahren
- Weiterbildungsprämie
- Eine Prämie für bestandene Prüfungen in einer geförderten Umschulung: 1.000 Euro für die Zwischen-, 1.500 Euro für die Abschlussprüfung. Mehr erfahren
- Widerspruch
- Der förmliche Einspruch gegen einen Bescheid. Er ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich möglich.
- Wohngeld
- Ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Wer Bürgergeld bezieht, erhält kein Wohngeld, weil die Unterkunftskosten dort bereits enthalten sind.
Z
- Zuflussprinzip
- Der Grundsatz, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es tatsächlich zufließt - nicht in dem, in dem es erarbeitet wurde.
- Zumutbarkeit
- Der Maßstab dafür, welche Arbeit oder Maßnahme man annehmen muss. Unzumutbar ist eine Beschäftigung nur in engen Ausnahmefällen.
Weiterführende Ratgeber
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) im Überblick
- Arbeitslos und arbeitsuchend melden
- Alle Förderungen im Überblick
Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und der Bescheid der zuständigen Stelle.