Arbeitsamt-Lexikon: Wichtige Begriffe von A bis Z
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Das Arbeitsamt-Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Agentur für Arbeit, Jobcenter, Arbeitslosengeld und Bürgergeld.
- Von Arbeitsuchendmeldung über Bildungsgutschein bis Sperrzeit - kurz und verständlich, mit Verweis auf den passenden Ratgeber.
- Alle Angaben mit Stand 2026; im Zweifel gilt der Bescheid der zuständigen Stelle.
Behördendeutsch ist voller Fachbegriffe. Dieses Lexikon übersetzt die wichtigsten Begriffe rund um die Agentur für Arbeit und das Jobcenter in verständliche Sprache und verlinkt jeweils auf den ausführlichen Ratgeber.
A · B · E · H · J · K · M · N · R · S · U · V · W · Z
A
- Agentur für Arbeit
- Die Behörde der Bundesagentur für Arbeit vor Ort. Sie zahlt das Arbeitslosengeld I, vermittelt Arbeit und Ausbildung und berät zu Weiterbildung - zuständig nach dem SGB III. Mehr erfahren
- Arbeitsbescheinigung
- Ein Dokument des Arbeitgebers mit Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Die Agentur braucht sie, um Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes zu berechnen (§ 312 SGB III). Mehr erfahren
- Arbeitslosengeld I (ALG I)
- Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung für Versicherte, die ihren Job verlieren. Höhe rund 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) des früheren Nettoentgelts. Mehr erfahren
- Arbeitslosmeldung
- Die Meldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Sie ist Voraussetzung für das Arbeitslosengeld (§ 141 SGB III). Mehr erfahren
- Arbeitsuchendmeldung
- Die Meldung bei der Agentur für Arbeit, sobald das Ende eines Jobs absehbar ist - spätestens drei Monate vorher, bei kurzfristiger Kenntnis binnen drei Tagen (§ 38 SGB III). Mehr erfahren
- Assistierte Ausbildung (AsA)
- Eine Förderung, die Auszubildende und Betrieb während der Ausbildung begleitet - mit Stützunterricht und sozialpädagogischer Hilfe (§§ 74 f. SGB III). Mehr erfahren
- AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
- Ein Gutschein, mit dem die Agentur Coaching, Bewerbungstraining oder die Beauftragung eines privaten Vermittlers finanziert. Mehr erfahren
B
- Bedarfsgemeinschaft
- Alle Personen in einem Haushalt, die beim Bürgergeld gemeinsam für den Lebensunterhalt einstehen - etwa Partner und minderjährige Kinder.
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Ein Zuschuss zum Lebensunterhalt während einer Ausbildung, wenn man nicht bei den Eltern wohnen kann und die Vergütung nicht reicht (§§ 56 ff. SGB III). Mehr erfahren
- Bildungsgutschein
- Ein Dokument, mit dem die Agentur die Kosten einer Weiterbildung oder Umschulung bei einem AZAV-zertifizierten Träger übernimmt - bei einer Umschulung bis zu 100 Prozent. Mehr erfahren
- Bürgergeld / Grundsicherungsgeld
- Die steuerfinanzierte Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Seit 2026 heißt das frühere Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Zuständig ist das Jobcenter. Mehr erfahren
E
- Eingliederungszuschuss (EGZ)
- Ein Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber, der die Einstellung schwer vermittelbarer Arbeitnehmer erleichtert (§§ 88 ff. SGB III). Mehr erfahren
- Einstiegsqualifizierung (EQ)
- Ein sechs- bis zwölfmonatiges betriebliches Langzeitpraktikum als Brücke in eine Ausbildung, mit Zuschuss an den Betrieb (§ 54a SGB III). Mehr erfahren
- eServices
- Die Online-Dienste der Bundesagentur auf arbeitsagentur.de: arbeitsuchend melden, Anträge stellen, Termine vereinbaren, Postfach einsehen. Mehr erfahren
H
- Hinzuverdienst
- Einkommen, das man neben dem Bürgergeld erzielt. Ein Freibetrag bleibt anrechnungsfrei, nur der Rest mindert den Anspruch (§ 11b SGB II). Mehr erfahren
J
- Jobcenter
- Die für das Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld zuständige Stelle. Sie zahlt die Grundsicherung und vermittelt in Arbeit (SGB II). Früher hieß sie ARGE. Mehr erfahren
K
- Kosten der Unterkunft (KdU)
- Die angemessenen Kosten für Miete und Heizung, die das Jobcenter beim Bürgergeld zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt (§ 22 SGB II). Mehr erfahren
- KURSNET
- Die Weiterbildungs- und Ausbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Kostenlos durchsuchbar nach Ort, Beruf und Unterrichtsform. Mehr erfahren
M
- Meldeaufforderung
- Eine schriftliche Einladung der Agentur zu einem Pflichttermin (§ 309 SGB III). Wer unentschuldigt fernbleibt, riskiert eine Sperrzeit. Mehr erfahren
N
- Nahtlosigkeitsregelung
- Sie sichert den Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld: Wer sich rechtzeitig meldet, erhält ALG auch bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III). Mehr erfahren
R
- Regelbedarf / Regelsatz
- Der monatliche Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt beim Bürgergeld. 2026 sind es für Alleinstehende 563 Euro. Mehr erfahren
S
- Sanktion / Leistungsminderung
- Eine Kürzung des Bürgergeldes bei Pflichtverletzungen, etwa bei versäumten Terminen oder abgelehnten Angeboten (§ 31a SGB II). Mehr erfahren
- Schonvermögen
- Vermögen, das beim Bürgergeld nicht angerechnet wird. In der Karenzzeit gelten großzügige Freibeträge. Mehr erfahren
- Sperrzeit
- Ein Zeitraum, in dem kein Arbeitslosengeld gezahlt wird - etwa bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit. Die Dauer richtet sich nach dem Anlass (§ 159 SGB III). Mehr erfahren
U
- Umschulung
- Eine verkürzte, meist zweijährige Zweitausbildung in einem anerkannten Beruf - oft per Bildungsgutschein gefördert. Mehr erfahren
V
- Vermittlungsbudget
- Ein Topf, aus dem die Agentur einzelne Kosten der Arbeitsaufnahme übernimmt - etwa Bewerbungs- und Fahrtkosten oder unter Umständen den Führerschein (§ 44 SGB III). Mehr erfahren
- Vermittlungsvorschlag
- Ein konkretes Stellenangebot, das die Agentur einem Arbeitsuchenden unterbreitet. Auf Vorschläge sollte man zeitnah reagieren. Mehr erfahren
- Vertrauensniveau
- Die Sicherheitsstufe des Benutzerkontos auf arbeitsagentur.de. Für sensible Anträge ist ein hohes Vertrauensniveau nötig - per eID, ELSTER oder PIN-Brief. Mehr erfahren
W
- Weiterbildung
- Eine Qualifizierung, die vorhandenes Wissen erweitert oder auffrischt, ohne einen neuen Ausbildungsberuf zu vermitteln - förderbar per Bildungsgutschein. Mehr erfahren
- Weiterbildungsprämie
- Eine Prämie für bestandene Prüfungen in einer geförderten Umschulung: 1.000 Euro für die Zwischen-, 1.500 Euro für die Abschlussprüfung. Mehr erfahren
- Widerspruch
- Der förmliche Einspruch gegen einen Bescheid. Er ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich möglich.
Z
- Zumutbarkeit
- Der Maßstab dafür, welche Arbeit oder Maßnahme man annehmen muss. Unzumutbar ist eine Beschäftigung nur in engen Ausnahmefällen.
Weiterführende Ratgeber
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) im Überblick
- Arbeitslos und arbeitsuchend melden
- Alle Förderungen im Überblick
Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und der Bescheid der zuständigen Stelle.