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Der psychologische Test der Arbeitsagentur

Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur erwarten in erster Linie finanzielle Hilfen und Unterstützung bei der Jobsuche. Dass das Arbeitsamt auch einen psychologischen Test durchführt, wirkt auf viele zunächst befremdlich und löst Unbehagen aus. Dahinter steckt jedoch kein Versuch, die Bürgerinnen und Bürger zu durchleuchten oder zu manipulieren. Im Mittelpunkt steht vielmehr eine bessere Betreuung: Die Ergebnisse aus dem psychologischen Test sollen helfen, den richtigen beruflichen Weg zu finden.

Zuständig ist der Berufspsychologische Service (BPS) der Bundesagentur für Arbeit. Er setzt anerkannte psychologische Testverfahren ein, um Eignung, Interessen und Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Diese Tests sollen keine psychischen Erkrankungen aufdecken, sondern neue Ansätze für die Berufswahl, eine Ausbildung oder eine Umschulung liefern. Weil die Berufswahl ein individuelles und oft heikles Thema ist, arbeiten für die Arbeitsagentur eigens ausgebildete Psychologinnen und Psychologen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Der psychologische Test wird vom Berufspsychologischen Service (BPS) der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt und dient der beruflichen Orientierung, nicht der Diagnose psychischer Erkrankungen.
  • Getestet werden vor allem logisches Denken, Merkfähigkeit, Konzentration, Rechnen, Sprache und Vorstellungsvermögen, ergänzt um ein persönliches Gespräch.
  • Ein Termin kommt meist auf Empfehlung der Vermittlungsfachkraft zustande, kann aber auch auf eigenen Wunsch angeregt werden.
  • Man kann nicht „durchfallen“ – der BPS erstellt ein Gutachten mit Empfehlungen, kein Bestanden/Nicht-bestanden-Urteil.
  • Eine gezielte Vorbereitung mit Übungsaufgaben zu Logik, Konzentration und Merkfähigkeit hilft, entspannter und leistungsfähiger in den Test zu gehen.

Psychologin des Berufspsychologischen Service wertet einen psychologischen Test der Arbeitsagentur aus

Das Arbeitsamt und der Sinn psychologischer Tests

Zunächst stellt sich die Frage, warum die Arbeitsagentur überhaupt über den Berufspsychologischen Service verfügt und psychologische Tests durchführt. Um die Diagnostik oder Therapie psychischer Störungen geht es dabei ausdrücklich nicht. Im Mittelpunkt steht die passende berufliche Entscheidung, die durch die Testung fundierter getroffen werden soll. Dazu bedient sich das Arbeitsamt anerkannter psychologischer Verfahren, die vor allem den folgenden Zwecken dienen:

  • Unterstützung bei der Berufswahl und beruflichen Neuorientierung
  • Feststellung der Eignung für eine bestimmte Ausbildung, ein Studium oder einen Beruf
  • Einschätzung, ob eine geplante Umschulung oder Weiterbildung realistisch zu bewältigen ist
  • psychologische Beratung bei beruflichen Fragen und Problemen

Im Anschluss an den Test erstellen die Psychologinnen und Psychologen des Arbeitsamtes ein Gutachten oder einen Bericht. Daraus lassen sich Empfehlungen für den weiteren Werdegang ableiten. Vor allem Menschen, die an einem Wendepunkt im Berufsleben stehen und nach Orientierung suchen, profitieren von dem psychologischen Test. Wer beispielsweise über eine Umschulung über das Arbeitsamt nachdenkt, erhält so eine belastbare Einschätzung, ob die angestrebte Richtung zu den eigenen Stärken passt.

Der Berufspsychologische Service als Fachdienst

Der Berufspsychologische Service, kurz BPS, ist ein interner Fachdienst der Bundesagentur für Arbeit. In ihm arbeiten ausgebildete Diplom-Psychologinnen und -Psychologen sowie Psychologinnen und Psychologen mit Master-Abschluss. Sie unterstützen die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte in den Agenturen und Jobcentern mit fachlich fundierten Einschätzungen. Der BPS ist also kein externes Institut, sondern fester Bestandteil der Arbeitsverwaltung.

Rechtlich stützt sich diese psychologische Eignungsuntersuchung auf die Aufgaben der Bundesagentur im Rahmen der Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), insbesondere im Zusammenhang mit der Berufsorientierung, der Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Rehabilitation. Der Fachdienst ist zur Neutralität und zur wissenschaftlich anerkannten Testpraxis verpflichtet. Die eingesetzten Verfahren sind normiert, das heißt, die individuellen Ergebnisse werden mit einer repräsentativen Vergleichsgruppe abgeglichen.

Für Ratsuchende bedeutet das: Am anderen Ende sitzt kein Kontrolleur, sondern eine Fachkraft, deren Ziel eine tragfähige berufliche Empfehlung ist. Das unterscheidet den BPS deutlich von einem Einstellungstest eines Arbeitgebers, bei dem es um Auswahl und Ablehnung geht.

Diese Personen werden zum psychologischen Test eingeladen

Kundinnen und Kunden des Arbeitsamtes können eine Einladung vom Berufspsychologischen Service erhalten und sollten dann zum psychologischen Test erscheinen. Die Anregung geht meist von der zuständigen Vermittlungsfachkraft aus, die eine psychologische Einschätzung für sinnvoll hält, um die Vermittlung oder eine Fördermaßnahme passgenau zu gestalten.

Typische Anlässe für eine Begutachtung sind:

  • Jugendliche und junge Erwachsene vor der Berufswahl oder Ausbildungsentscheidung
  • Erwachsene, die eine Umschulung oder Weiterbildung planen und deren Eignung geklärt werden soll
  • Menschen nach längerer Arbeitslosigkeit, die sich beruflich neu orientieren
  • Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
  • Ratsuchende, die von sich aus Klarheit über ihre beruflichen Stärken wünschen

Auch aus eigenem Antrieb können Arbeitssuchende einen psychologischen Test anregen. Dazu wendet man sich nicht direkt an den BPS, sondern spricht zuerst mit der Vermittlungsfachkraft. Stimmt diese zu, veranlasst sie einen Termin und macht so den Weg zur Begutachtung frei. Wer bereits Arbeitslosengeld bezieht, findet die passenden ersten Schritte in unserem Ratgeber arbeitslos melden.

So läuft der psychologische Test bei der Arbeitsagentur ab

Unabhängig davon, ob der psychologische Test im Einzelfall angeregt oder gewünscht wurde, fragen sich Eingeladene vor allem, wie das Ganze abläuft. Die Begutachtung folgt einem klar strukturierten Muster und besteht in der Regel aus drei Teilen: einem Testteil am Computer, einem persönlichen Gespräch und der abschließenden Auswertung.

Der Testteil wird heute überwiegend am Computer bearbeitet. Er setzt sich aus verschiedenen Aufgabenblöcken zusammen, die jeweils durch eine kurze Erklärung und Beispielaufgaben eingeleitet werden. Viele Aufgaben sind zeitbegrenzt, sodass neben der Richtigkeit auch das Arbeitstempo eine Rolle spielt. Anschließend führt die Psychologin oder der Psychologe ein Gespräch, das auf Motivation, Interessen, bisherige Erfahrungen und berufliche Ziele eingeht.

Eine komplette Begutachtung dauert je nach Fragestellung zwischen zwei und vier Stunden, teils mit Pausen. Es ist ratsam, ausgeschlafen und pünktlich zu erscheinen sowie eventuell benötigte Sehhilfen mitzubringen. Zeugnisse oder Unterlagen sind nur mitzubringen, wenn dies in der Einladung ausdrücklich steht.

Diese Testbereiche werden geprüft

Der psychologische Test setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die zusammen ein umfassendes Bild der beruflich relevanten Fähigkeiten ergeben. Abgedeckt werden vor allem die folgenden Bereiche:

  • logisches und schlussfolgerndes Denken
  • Merkfähigkeit und Konzentration
  • Rechnen und Umgang mit Zahlen
  • Sprachverständnis und schriftlicher Ausdruck
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • Interessen, Motivation und Persönlichkeitsaspekte

Zusätzlich zum Leistungsteil findet immer ein Gespräch statt, das berufspsychologische Aspekte vertieft. Die Fachkraft macht sich so ein umfassendes Bild von Persönlichkeit, Motivation, Interessen und Fähigkeiten. Die folgende Übersicht zeigt, was in den einzelnen Testbereichen konkret geprüft wird:

TestbereichWas geprüft wirdBeispiel
Logisches DenkenMuster erkennen, Zusammenhänge schlussfolgernZahlenreihen fortsetzen, Analogien lösen
MerkfähigkeitKurzzeitgedächtnis, WiedererkennenWortlisten oder Symbole nach kurzer Zeit abrufen
KonzentrationSorgfalt und Tempo unter Zeitdruckbestimmte Zeichen in einer Reihe markieren
RechnenGrundrechenarten, einfache TextaufgabenDreisatz, Prozentrechnung, Kopfrechnen
SpracheWortschatz, Textverständnis, RechtschreibungLückentexte, sinnverwandte Wörter
Vorstellungsvermögenräumliches DenkenWürfel gedanklich drehen, Faltvorlagen zuordnen

Das Gutachten und was damit geschieht

Nach dem Test wertet die Psychologin oder der Psychologe die Ergebnisse aus und fasst sie in einem Gutachten oder Bericht zusammen. Dieses Gutachten enthält keine Schulnote und kein Ranking, sondern eine fachliche Einschätzung der Stärken und der Bereiche, in denen Unterstützung sinnvoll sein könnte, ergänzt um konkrete berufliche Empfehlungen.

Das Ergebnis wird in der Regel in einem Rückmeldegespräch besprochen. Auf Wunsch erhalten Ratsuchende eine verständliche Erläuterung der wichtigsten Punkte. Das Gutachten geht anschließend an die Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft, die es für die weitere Betreuung, für die Auswahl einer Fördermaßnahme oder für eine Empfehlung zur Weiterbildung über das Arbeitsamt nutzt. Die Empfehlung ist dabei ein wichtiger, aber nicht der einzige Baustein der Entscheidung.

Verpflichtung, Sperrzeit und Datenschutz

Viele Menschen möchten wissen, ob die Teilnahme am psychologischen Test verpflichtend ist. Grundsätzlich gilt: Wer Leistungen wie Arbeitslosengeld bezieht, ist gegenüber der Agentur zur Mitwirkung verpflichtet. Ein Termin beim Berufspsychologischen Service kann Teil dieser Mitwirkung sein. Erscheint man ohne wichtigen Grund nicht, kann dies wie das Versäumen eines anderen Meldetermins bewertet werden und im Extremfall zu Konsequenzen bis hin zu einer Sperrzeit führen.

In der Praxis wird der Test jedoch selten als Zwang eingesetzt, sondern als Angebot zur beruflichen Orientierung. Wer verhindert ist, sollte den Termin rechtzeitig absagen und einen Ausweichtermin vereinbaren, statt unentschuldigt fernzubleiben. Details zur Mitwirkungspflicht und zu möglichen Sanktionen erläutert unser Ratgeber zum Vermittlungsvorschlag und zur Sperrzeit.

Beim Datenschutz gelten strenge Regeln. Die Testergebnisse unterliegen dem Sozialdatenschutz nach dem Zehnten Sozialgesetzbuch (SGB X). Sie werden nur für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht ohne Weiteres an Dritte weitergegeben. Ratsuchende haben das Recht, das Gutachten erläutert zu bekommen und Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen.

Beim BPS-Test kann man nicht durchfallen

Eine der häufigsten Sorgen lautet, man könne beim psychologischen Test des Arbeitsamtes „durchfallen“. Diese Vorstellung stammt aus dem Umfeld von Einstellungstests, bei denen es um Auswahl und Ablehnung geht. Beim Berufspsychologischen Service ist die Logik eine andere: Der Test ist kein Prüfungsverfahren mit Bestehensgrenze, sondern ein diagnostisches Instrument, das Stärken sichtbar macht und passende Wege aufzeigt.

Ein Ergebnis, das für einen bestimmten Beruf spricht, schließt andere Wege nicht aus, sondern lenkt die Beratung in eine realistische Richtung. Zeigt sich, dass eine geplante Umschulung sehr anspruchsvoll wäre, kann die Fachkraft eine besser passende Alternative oder vorbereitende Kurse vorschlagen. Es geht also nie um ein Urteil über den Menschen, sondern um die bestmögliche berufliche Entscheidung. Wer mit dieser Haltung in den Test geht, nimmt viel Druck heraus.

So bereiten Sie sich auf den Test vor

Auch wenn man nicht durchfallen kann, lohnt sich eine ruhige Vorbereitung. Sie sorgt dafür, dass die eigenen Fähigkeiten unverfälscht zur Geltung kommen und Nervosität nicht das Ergebnis verzerrt. Bewährt haben sich folgende Punkte:

  • am Vorabend früh schlafen gehen und ausgeruht erscheinen
  • rechtzeitig anreisen, damit kein Zeitdruck vor dem Test entsteht
  • Grundrechenarten, Prozent- und Dreisatzrechnung kurz auffrischen
  • mit Konzentrations- und Logikübungen das Arbeitstempo trainieren
  • die Aufgabentypen vorab anschauen, damit sie im Test vertraut sind
  • im Gespräch offen über Interessen und Ziele sprechen, statt „richtige“ Antworten zu vermuten

Übungsaufgaben und Beispielaufgaben

Viele Suchende möchten mit Übungen und Beispielaufgaben trainieren. Das ist sinnvoll, weil die Vertrautheit mit den Aufgabentypen die Nervosität senkt und das Arbeitstempo erhöht. Der Berufspsychologische Service veröffentlicht die konkreten Testinhalte aus gutem Grund nicht: Ein normierter Test verliert seine Aussagekraft, wenn die exakten Aufgaben vorab bekannt sind. Trainieren lassen sich aber die dahinterstehenden Kompetenzen.

Gut geeignet sind allgemeine Materialien zu Intelligenz- und Eignungstests, wie sie auch für Einstellungstests genutzt werden. Nützlich sind zum Beispiel:

  • Übungshefte und Apps zu Logik-, Konzentrations- und Merkaufgaben
  • frei verfügbare Beispielaufgaben zu Zahlenreihen, Analogien und Matrizen
  • Rechentraining zu Dreisatz, Prozenten und Kopfrechnen
  • Wortschatz- und Textverständnisübungen

Wichtig ist die richtige Erwartung: Es geht nicht darum, ein Ergebnis zu „erlernen“, sondern darum, entspannt und routiniert an die Aufgaben heranzugehen. Wer nach dem Test eine schulische Grundlage nachholen möchte, findet Wege in unserem Ratgeber zum Schulabschluss nachholen.

Test bei Behinderung, Reha und Sprachbarrieren

Der Berufspsychologische Service begutachtet auch Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Hier wird der Test an die individuelle Situation angepasst. Möglich sind zum Beispiel mehr Zeit, größere Schrift, barrierefreie Arbeitsplätze oder eine angepasste Aufgabenauswahl. Ziel ist eine faire Einschätzung, die die tatsächlichen beruflichen Möglichkeiten berücksichtigt.

Auch bei Sprachbarrieren lässt sich der Test anpassen. Wer die deutsche Sprache noch nicht sicher beherrscht, sollte dies vorab mitteilen, damit sprachfreie oder sprachreduzierte Verfahren gewählt oder eine Sprachmittlung organisiert werden kann. Wichtig ist, solche Bedarfe frühzeitig anzusprechen, am besten schon bei der Terminvereinbarung, damit die Begutachtung wirklich aussagekräftig ist. Wer im Anschluss finanzielle Unterstützung für eine Ausbildung benötigt, findet Informationen in unserem Ratgeber zur Berufsausbildungsbeihilfe.

Häufige Fragen zum psychologischen Test

Ist der psychologische Test beim Arbeitsamt Pflicht?
Wer Leistungen wie Arbeitslosengeld bezieht, ist zur Mitwirkung verpflichtet, und ein Termin beim Berufspsychologischen Service kann dazu gehören. Erscheint man ohne wichtigen Grund nicht, kann dies wie ein versäumter Meldetermin gewertet werden. In der Praxis ist der Test meist ein Angebot zur beruflichen Orientierung.
Kann man beim psychologischen Test der Arbeitsagentur durchfallen?
Nein. Der Test ist kein Prüfungsverfahren mit Bestehensgrenze, sondern ein diagnostisches Instrument. Der Berufspsychologische Service erstellt ein Gutachten mit Empfehlungen und macht Stärken sichtbar. Ein „Durchfallen“ gibt es nicht, es geht um die passende berufliche Entscheidung.
Was wird beim psychologischen Test geprüft?
Geprüft werden vor allem logisches Denken, Merkfähigkeit, Konzentration, Rechnen, Sprachverständnis und räumliches Vorstellungsvermögen. Die Aufgaben werden meist am Computer bearbeitet. Dazu kommt ein persönliches Gespräch über Interessen, Motivation und berufliche Ziele.
Wie lange dauert der psychologische Test beim Arbeitsamt?
Eine komplette Begutachtung dauert je nach Fragestellung in der Regel zwischen zwei und vier Stunden, teils mit Pausen. Sie besteht aus einem Testteil am Computer und einem persönlichen Gespräch. Das Ergebnis wird anschließend ausgewertet und meist in einem Rückmeldegespräch besprochen.
Kann man sich auf den BPS-Test vorbereiten?
Ja, eine ruhige Vorbereitung ist sinnvoll. Man kann Grundrechenarten, Logik-, Konzentrations- und Merkaufgaben üben und sich mit den Aufgabentypen vertraut machen. Die konkreten Testinhalte werden nicht veröffentlicht, doch die dahinterstehenden Kompetenzen lassen sich gut trainieren.
Wo finde ich Übungen und Beispielaufgaben?
Geeignet sind allgemeine Materialien zu Intelligenz- und Eignungstests, etwa Übungshefte, Apps und frei verfügbare Beispielaufgaben zu Zahlenreihen, Analogien, Rechnen und Wortschatz. Der Berufspsychologische Service selbst gibt die genauen Testaufgaben nicht heraus, damit der Test aussagekräftig bleibt.
Wer bekommt eine Einladung zum psychologischen Test?
Eingeladen werden vor allem Jugendliche vor der Berufswahl, Erwachsene vor einer Umschulung oder Weiterbildung sowie Menschen in der beruflichen Rehabilitation. Die Anregung kommt meist von der Vermittlungsfachkraft, kann aber auch auf eigenen Wunsch über diese veranlasst werden.
Was passiert mit dem Gutachten?
Das Gutachten enthält Empfehlungen für den beruflichen Weg und geht an die Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft, die es für die Betreuung nutzt. Die Ergebnisse unterliegen dem Sozialdatenschutz nach SGB X. Ratsuchende können sich das Gutachten erläutern lassen und Auskunft über ihre Daten verlangen.