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Kündigungsschutz

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber beraubt Arbeitnehmer/innen ihrer Existenzgrundlage und sorgt somit für einen massiven Einschnitt. Die Arbeit sichert einerseits die wirtschaftliche Existenz, ist andererseits aber auch ein wichtiger Lebensinhalt. So erwirtschaftet man ein festes Einkommen und hat zudem eine Aufgabe. Im Falle einer Kündigung ändert sich dies plötzlich, was Betroffenen den Boden unter den Füßen wegzieht.

Glücklicherweise leben wir in Deutschland in einem Sozialstaat und können finanzielle Hilfen wie Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II beanspruchen, um zumindest das Existenzminimum zu sichern. Zudem ist man beim Arbeitsamt an der richtigen Adresse, wenn es um die Vermittlung in Arbeit geht. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, sich mit dem Kündigungsschutz zu befassen, schließlich verliert man idealerweise erst gar nicht den Job und rutscht somit nicht in die Arbeitslosigkeit ab.

Unabhängig davon, ob man mit einer Kündigung durch den Arbeitgeber rechnet, diese bereits erhalten hat oder sich in seinem Job relativ sicher fühlt, sollte man als Arbeitnehmer/in mit dem Kündigungsschutz auseinandersetzen und seine Rechte und Möglichkeiten kennen. Im Folgenden finden sich umfassende Informationen, die auch juristischen Laien einen Eindruck vom Kündigungsschutz im deutschen Arbeitsrecht vermitteln.

Der Kündigungsschutz als Institution im deutschen Arbeitsrecht

Als Arbeitnehmer/in kann man zuweilen das Gefühl haben, der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert zu sein. Man braucht den Job und das damit verbundene Einkommen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dass auch von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die Rede ist, verdeutlicht dies und entspricht somit vollends den Tatsachen.

Trotz einer gewissen Abhängigkeit muss der Arbeitnehmer nicht jegliches Verhalten des Arbeitgebers hinnehmen. Dafür sorgt in Deutschland das detailliert geregelte Arbeitsrecht. Dieses beinhaltet unter anderem auch den Kündigungsschutz, der gewissermaßen eine arbeitsrechtliche Institution darstellt und Arbeitnehmer/innen in vielen Fällen vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber bewahrt.

In gleich mehreren Punkten finden sich innerhalb des Arbeitsrechts strikte Regelungen zur Kündigung. So muss der Arbeitgeber die schriftliche Form wahren, die Kündigungsfristen einhalten und darf zudem nur aus zulässigen Gründen die Kündigung aussprechen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist somit nur innerhalb des strengen Rahmens des Kündigungsschutzes möglich.

Welche Kündigungsgründe sind zulässig?

Obwohl ein strenger Kündigungsschutz besteht, kann ein bestehendes Arbeitsverhältnis durchaus durch den Arbeitgeber beendet werden. Diese kann sich also von Arbeitnehmern trennen, sofern triftige Gründe vorliegen. Je nach Kündigungsgrund nimmt man üblicherweise die folgende Differenzierung vor:

  • Betriebsbedingte Kündigung
    Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund nicht in der Person oder im Verhalten des betreffenden Arbeitnehmers. Stattdessen sieht sich der Chef aus ökonomischen Gründen dazu gezwungen, den Betrieb ganz oder teilweise einzustellen beziehungsweise Arbeitsplätze abzubauen.
  • Verhaltensbedingte Kündigung
    Legt der Arbeitnehmer trotz bereits erteilter Abmahnungen weiterhin arbeitsvertragswidrig, kann eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein. Zu spätes Erscheinen oder auch Internetmissbrauch am Arbeitsplatz sind hier typische Kündigungsgründe.
  • Personenbedingte Kündigung
    Für eine personenbedingte Kündigung bedarf es keiner vorherigen Abmahnung, schließlich liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers und kann von diesem nicht beeinflusst werden. Wer beispielsweise seinen Führerschein verliert und als Fahrer beschäftigt ist, muss mit einer personenbedingten Kündigung rechnen. Dies gilt auch für Ausländer, die ihre Arbeitserlaubnis verlieren.
  • Krankheitsbedingte Kündigung
    Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine besondere Form der personenbedingten Kündigung und in einzelnen Fällen durchaus gerechtfertigt und somit zulässig. Dies gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer in seiner Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt ist oder die Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann.

Wer kann vom arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz profitieren?

In Anbetracht der vielen zulässigen Kündigungsgründe fragt man sich mitunter, was der Kündigungsschutz überhaupt ausrichten kann. Zunächst ist festzuhalten, dass es strenge Vorgaben gibt und es so verhindert wird, dass der Arbeitgeber nur einen Vorwand sucht, um sich von einem Arbeitnehmer zu trennen.

Besonders deutlich wird dies anhand dessen, dass für die folgenden Personengruppen ein besonders starker Kündigungsschutz besteht:

  • Mütter und Väter in Elternzeit
  • Schwangere
  • Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen

Wo finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz?

Wer sich mit dem Kündigungsschutz auseinandersetzen möchte, sollte wissen, wo die betreffenden Regelungen zu finden sind. Nur so kann man sich ein eigenes Bild machen und seine Rechte ergründen. Dies ist wichtig, um gegebenenfalls auf eine ungerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitgeber reagieren zu können.

Zunächst lohnt sich ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch, denn insbesondere in den §§ 611 ff. BGB findet sich Grundsätzliches zum deutschen Arbeitsrecht. In Sachen Kündigungsschutz ist zudem das Kündigungsschutzgesetz die zentrale Rechtsquelle, mit der man sich befassen sollte.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Der Kündigungsschutz ist grundsätzlich eine gute Sache und verschafft Arbeitnehmer/innen auch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis eine gewisse Sicherheit.

Als juristischer Laie tut man gut daran, sich umfassend zu informieren und dem Ganzen auf den Grund zu gehen. Die folgenden Tipps aus unserer Redaktion sollen dabei behilflich sein.

Informieren Sie sich über die Kündigungsfristen!

Zunächst ist es nicht nur wichtig, die zulässigen Kündigungsgründe zu kennen, sondern auch mit den Fristen vertraut zu sein. Arbeitnehmer/innen sollten sich daher spätestens im Ernstfall mit den Kündigungsfristen befassen. Maßgebend ist hier vor allem § 622 BGB, denn darin finden sich die gesetzlichen Kündigungsfristen des deutschen Arbeitsrechts. Zunächst geht daraus hervor, dass die übliche Frist vier Wochen beträgt und ein Arbeitsverhältnis dementsprechend zum Fünfzehnten oder Ende eines Monats gekündigt werden kann.

Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist allerdings auch die Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ein entscheidender Faktor und ausschlaggebend für die jeweilige Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber zu befolgen hat.

Nachfolgend gibt es eine kleine Übersicht:

Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist zum Ende des Monats
2 Jahre 1 Monat
5 Jahre 2 Monate
8 Jahre 3 Monate
10 Jahre 4 Monate
12 Jahre 5 Monate
15 Jahre 6 Monate
20 Jahre 7 Monate

Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Dass es einen umfassenden Kündigungsschutz im deutschen Arbeitsrecht gibt, wiegt Arbeitnehmer/innen zunächst in Sicherheit. Im Ernstfall sollten diese allerdings einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und sich anwaltlich beraten lassen.

Der Anwalt beziehungsweise die Anwältin überblickt die Rechtslage und kann feststellen, inwiefern ein Verstoß gegen den Kündigungsschutz vorliegen könnte. Gegebenenfalls hat man als Arbeitnehmer/in dann einen kompetenten Partner an seiner Seite, um gegen die Kündigung vorzugehen.