Agentur für Arbeit & Jobcenter - Ihr unabhängiger Wegweiser

Verständliche Informationen zu Arbeitslosmeldung, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Umschulung und Weiterbildung - dazu die zuständigen Ämter, Öffnungszeiten und aktuelle Arbeitsmarktzahlen in Ihrer Stadt.

Beraterin der Agentur für Arbeit im Gespräch mit einem Ratsuchenden
6,5 % Arbeitslosenquote in Deutschland - so viele Erwerbspersonen sind derzeit arbeitslos gemeldet. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2026

Ihre Themen im Überblick

Vier Wege, wie Sie das Arbeitsamt bei der beruflichen Zukunft unterstützt.

Agentur für Arbeit oder Jobcenter - wer ist für Sie zuständig?

Viele Menschen sprechen vom „Arbeitsamt“ - offiziell heißt es seit 2004 Agentur für Arbeit. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt davon ab, ob Sie einen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung haben oder auf die Grundsicherung angewiesen sind.

Wer zuvor sozialversicherungspflichtig gearbeitet und genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, erhält Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit. Wer keinen oder keinen ausreichenden Anspruch hat, bekommt Bürgergeld vom Jobcenter. Beide Stellen helfen bei der Rückkehr in Arbeit - etwa durch Vermittlung, Beratung und die Förderung von Weiterbildung.

Wichtig ist der richtige Zeitpunkt: Arbeitsuchend melden Sie sich, sobald Sie von der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren - spätestens drei Monate vorher. Arbeitslos melden Sie sich persönlich oder online spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung. Wer die Fristen einhält, vermeidet finanzielle Nachteile und eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Zwei Personen vergleichen gemeinsam Weiterbildungsangebote am Laptop

Agentur für Arbeit

SGB III - Versicherung
  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitsvermittlung & Berufsberatung
  • Förderung von Weiterbildung & Umschulung
  • für Menschen mit Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung

Jobcenter

SGB II - Grundsicherung
  • Bürgergeld (früher Hartz IV)
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Unterstützung bei Miete & Heizkosten
  • für erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Das leisten Agentur für Arbeit und Jobcenter für Arbeitsuchende und Beschäftigte.

  • Arbeitslosengeld IVersicherungsleistung bei Arbeitslosigkeit - in der Regel 60 Prozent des letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent.
  • BürgergeldGrundsicherung nach dem SGB II, wenn kein oder kein ausreichendes Einkommen zum Leben zur Verfügung steht.
  • Arbeitsvermittlung & BeratungUnterstützung bei Jobsuche, Bewerbung und Berufswahl durch die Agentur für Arbeit.
  • Weiterbildung & UmschulungFörderung per Bildungsgutschein nach § 81 SGB III bei AZAV-zugelassenen Bildungsträgern.

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Agentur für Arbeit & Jobcenter vor Ort

Zu jeder Stadt finden Sie die zuständigen Ämter mit Adresse, Öffnungszeiten und den aktuellen Arbeitsmarktzahlen der Region.

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Häufige Fragen zum Arbeitsamt

Was ist der Unterschied zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter?
Die Agentur für Arbeit ist für das Arbeitslosengeld I nach dem SGB III sowie für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und die Förderung von Weiterbildung und Umschulung zuständig. Das Jobcenter kümmert sich um das Bürgergeld nach dem SGB II, also die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen.
Wie melde ich mich arbeitslos?
Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos - persönlich, telefonisch unter 0800 4 5555 00 oder online über die eServices. Arbeitsuchend sollten Sie sich bereits melden, sobald Sie von der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses wissen.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Wie lange Sie es beziehen, hängt von der Dauer Ihrer vorherigen Beschäftigung und Ihrem Alter ab.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung: Sie erhalten es, wenn Sie zuvor ausreichend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung und wird unabhängig von früheren Beiträgen gezahlt, wenn kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist.
Zahlt das Arbeitsamt eine Umschulung oder Weiterbildung?
Ja. Über den Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer Umschulung oder Weiterbildung bei einem AZAV-zugelassenen Anbieter vollständig übernehmen. Während der Maßnahme läuft die Existenzsicherung in der Regel weiter.
Über arbeitsamt.info: Wir sind ein unabhängiges Informationsportal rund um Agentur für Arbeit, Jobcenter und Arbeitsmarkt - kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Unsere Ratgeber werden redaktionell erstellt und geprüft; rechtliche Angaben orientieren sich am SGB II und SGB III, die regionalen Arbeitsmarktzahlen stammen aus der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter. Mehr über unsere Arbeitsweise auf der Seite Über die Redaktion, die vollständigen Angaben im Impressum.