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Arbeitsamt

Sie interessieren sich für das Thema Jobsuche und Weiterbildungsmöglichkeiten? Vielleicht sind Sie gerade arbeitslos geworden und möchten sich unabhängig über sämtliche Formalitäten informieren? Dann sind Sie auf unserem Ratgeberportal genau richtig! Auf Arbeitsamt.info (keine offizielle Website einer Arbeitsagentur oder einer anderen Behörde, sondern rein privat betrieben) erhalten Sie wichtige Hintergrundinformationen und können unverbindlich recherchieren.

Der Gang zum Arbeitsamt ist für viele Menschen eine eher unangenehme Angelegenheit. Die Arbeitsämter beziehungsweise Agenturen für Arbeit oder Jobcenter bieten Menschen in schwierigen Lebenslagen umfassende Unterstützung und sind folglich wichtige Einrichtungen des deutschen Sozialstaates. Soziale Gesichtspunkte sind folglich ein maßgebender Aspekt und sorgen unter anderem dafür, dass sich Menschen im Falle einer Hilfsbedürftigkeit auf die Sicherung eines Existenzminimums verlassen können. Gegebenenfalls können sie so einen Anspruch auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder auch Grundsicherung geltend machen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, in denen solche Sicherungssysteme nicht existieren, zeigt die Bundesrepublik Deutschland somit Solidarität mit hilfsbedürftigen Bürgerinnen und Bürgern und sichert diesen durch die Arbeitsämter Unterstützung zu. Wer einmal in die Situation kommt, auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein, und daher beim Arbeitsamt vorstellig wird, sollte sich also nicht schämen, sondern froh sein, dass es entsprechende Unterstützungsangebote in Deutschland gibt.

Vielleicht hilft es Ihnen, mehr Details rund um das Arbeitsamt in Erfahrung zu bringen und sich so ein genaues Bild zu machen. Dann sind Sie hier auf Arbeitsamt.info an der richtigen Adresse.

Definition: Arbeitsamt

Der Begriff Arbeitsamt ist zwar in aller Munde, kann aber durchaus einige Fragen aufwerfen. Arbeitsamt, Agentur für Arbeit und Jobcenter sind gängige Begrifflichkeiten, die oftmals als Synonyme verwendet werden. Sie sind jedoch nicht gleichbedeutend, weshalb es eigentlich einer exakten Differenzierung bedarf. Dabei ist unter anderem festzuhalten, dass der Begriff Arbeitsamt veraltet ist. Heute wird er noch umgangssprachlich verwendet, was zuweilen Verwirrung stiftet.

Grundsätzlich verbirgt sich hinter dem Arbeitsamt jedoch die Agentur für Arbeit. Als Arbeitsamt wird somit die Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit vor Ort bezeichnet. Korrekt müsste es also nicht Arbeitsamt, sondern Agentur für Arbeit heißen.

Die Umbenennung erfolgte im Rahmen der Hartz-Reformen und ging mit einer Neuausrichtung der Behörde einher. Für viele Menschen ist und bleibt die Arge jedoch das Arbeitsamt. Die heutige Agentur für Arbeit ist für Leistungen wie das Arbeitslosengeld zuständig und kümmert sich um die Grundsicherung von Arbeitssuchenden. Auch Berufsberatungen gehören zu den Aufgabenfeldern der Agenturen für Arbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland

Obwohl nach wie vor vielfach noch vom Arbeitsamt die Rede ist, gehört diese Bezeichnung zumindest in Deutschland mittlerweile der Vergangenheit an. Stattdessen tritt hier die Bundesagentur für Arbeit als entsprechende Behörde in Erscheinung. Früher war dies die Bundesanstalt für Arbeit, die umgangssprachlich als Arbeitsamt bezeichnet wurde.

Die heutige Bundesagentur für Arbeit (BA) sitzt in Nürnberg und tritt als selbstverwaltete Bundesoberbehörde sowie Körperschaft des öffentlichen Rechts in Erscheinung. Trotz der Selbstverwaltung untersteht die Bundesagentur für Arbeit der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Fast 100.000 Menschen sind für die Bundesagentur für Arbeit tätig und kümmern sich tagtäglich um Hilfsbedürftige, die auf unterschiedliche Art und Weise auf Unterstützung angewiesen sind. Der deutsche Staat will Bürgerinnen und Bürger in schwierigen Notlagen nicht alleinlassen und setzt im Rahmen des Sozialstaatsprinzips auf die Bundesagentur für Arbeit.

Agentur für Arbeit und Jobcenter als Institutionen der BA

Zunächst könnte man meinen, die innere Struktur der Bundesagentur für Arbeit sei für Außenstehende uninteressant und für die Bürger/innen irrelevant. Dies täuscht jedoch, denn wer auf Unterstützung angewiesen ist, wird wohl kaum die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit im bayerischen Nürnberg aufsuchen. Selbst Menschen aus Nürnberg und Umgebung sind hier falsch und sollten sich stattdessen an eine Dienststelle wenden.

Auf regionaler Ebene handelt es sich dabei um die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, während lokal die einzelnen Agenturen für Arbeit zuständig sind. Zusätzlich ist auch noch auf die örtlichen Jobcenter zu verweisen, die ebenfalls Institutionen der Bundesagentur für Arbeit darstellen.

Wenn es um die interne Struktur der Bundesagentur für Arbeit und die verschiedenen Einrichtungen der Behörde geht, sind unter anderem auch die Familienkassen zu nennen. Dabei handelt es sich um spezielle Dienststellen, die das Kindergeld auszahlen und für den Familienleistungsausgleich zuständig sind.

Im Folgenden werden die Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit erläutert. Anhand der Ausführung wird deutlich, dass die einstigen Arbeitsämter längst nicht nur für Arbeitslose da sind, sondern für Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen Hilfestellungen bieten.

Zuständigkeiten und Leistungen

Grundsätzlich sind stets die Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Familienkassen für die Anliegen der Kundinnen und Kunden zuständig. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg dient ebenso wie die Regionaldirektionen lediglich der Verwaltung und Organisation des weit verzweigten Netzes an Dienststellen. Die lokale Zuständigkeit ergibt sich dann aus dem Wohnort des Kunden beziehungsweise der Kundin.

Menschen, die hilfsbedürftig sind und staatliche Unterstützung benötigen, wissen dennoch oftmals nicht, wohin sie sich wenden können. Der Umstand, dass nicht einheitlich vom Arbeitsamt gesprochen wird, sondern stattdessen Agenturen für Arbeit und Jobcenter nebeneinander bestehen, kann zuweilen Verwirrung stiften und für Verunsicherungen sorgen. Folglich schadet es nicht, die Zuständigkeiten und Leistungen der verschiedenen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit genauer unter die Lupe zu nehmen.

Zunächst ist auf die Agentur für Arbeit zu verweisen, die im Allgemeinen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch, kurz SGB III, arbeitet. Dementsprechend bilden Maßnahmen und Leistungen zur Arbeitsförderung den Kern der Agenturen für Arbeit. Ihr Leistungsspektrum kann dabei sehr vielfältig daherkommen und so Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen zugutekommen.

In erster Linie geht es um die Arbeitsmarktberatung, Berufsberatung, Arbeitsmarktbeobachtung sowie die Arbeitsvermittlung. Für Menschen in Notlagen ist es dabei vor allem wichtig zu wissen, dass die Agentur für Arbeit Unterstützung im Rahmen der Stellensuche bietet.

Zudem können im Bedarfsfall unter anderem die folgenden Leistungen gezahlt werden:

  • Arbeitslosengeld I
  • Kurzarbeitergeld
  • Insolvenzgeld
  • Eingliederungszuschuss
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Einstiegsgeld
  • Vermittlungsbudget
  • Gründungszuschuss für Existenzgründer
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Einstiegsqualifizierung
  • Rehabilitationsleistungen

 

 

Das Leistungsspektrum der Agentur für Arbeit reicht demnach von Entgeltersatzleistungen über die aktive Arbeitsförderung bis hin zur Förderung der Berufsausbildung. Unabhängig davon, ob man Hilfe bei der beruflichen Orientierung braucht, unlängst seinen Job verloren hat oder eine Umschulung ins Auge fasst, ist man bei der lokalen Agentur für Arbeit folglich immer an der richtigen Adresse.

Im Gegensatz dazu obliegt die Umsetzung des SGB II den Jobcentern. Diese sind für die Sicherung des Lebensunterhalts zuständig und gewähren dementsprechend im Bedarfsfall die folgenden Leistungen:

  • Sozialgeld
  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Warum heißt das Arbeitsamt nicht mehr Arbeitsamt?

Der Begriff Arbeitsamt ist nach wie vor wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Sprachgebrauchs, obwohl bereits vor einigen Jahren Reformen stattfanden, die zu einer Umbenennung führten.

Die Behörde wurde im Zuge dessen neu organisiert und in die Agentur für Arbeit und das Jobcenter unterteilt. Dadurch ergab sich eine Aufgabenteilung, die seitdem das Maß aller Dinge ist.

Was bezahlt das Arbeitsamt?

Die Leistungen des Arbeitsamtes gestalten sich sehr vielfältig und umfassen stets diverse Beratungsangebote. Darüber hinaus werden finanzielle Hilfen gewährt, die aber sehr variieren können.

So zahlt die Agentur für Arbeit vor allem die folgenden Gelder:

  • Arbeitslosengeld I
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung

Im Gegensatz dazu ist das Jobcenter vor allem für die folgenden Leistungen zuständig:

  • Arbeitslosengeld II
  • arbeitsmarktbezogene Eingliederung
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen
  • Unterkunft und Heizung
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wie findet man das zuständige Arbeitsamt?

Wer bislang kein Kunde des Arbeitsamtes war und nun in diese Situation kommt, ist zunächst vollkommen orientierungslos und weiß mitunter gar nicht, welches Arbeitsamt zuständig ist. Zunächst muss man hier zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter differenzieren. Während das Jobcenter die Grundsicherung und Arbeitslosengeld II übernimmt, ist die Agentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld I zuständig.

Zudem obliegen ihr Beratungen und Fördermaßnahmen. Es kommt folglich auf den Einzelfall an, ob man beim Jobcenter oder bei der Arbeitsagentur an der richtigen Adresse ist. Anhand des Wohnortes lässt sich dann leicht die richtige Stelle identifizieren. Im Zweifelsfall kann man sich bei der Stadt oder sozialen Beratungsstellen die richtigen Adressen geben lassen.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Menschen, die mit dem Arbeitsamt zu tun haben, sollten dieses als Partner betrachten und zu schätzen wissen, dass es hierzulande eine solche Institution gibt. Dank des sozialen Netzes in Deutschland werden Arbeitslose aufgefangen und unterstützt. Die nachfolgenden Tipps sind dabei zu beachten, damit die Hilfen des Arbeitsamtes auch greifen und wirken können.

Zeigen Sie Engagement!

Durch ihre Arbeitslosigkeit empfinden Arbeitssuchende ihre Situation oftmals als aussichtslos und verfallen in eine gewisse Lethargie. Dies ist problematisch und kann auch zu Problemen mit dem Arbeitsamt führen.

Wer staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, hat auch eine gewisse Mitwirkungspflicht. Es ist ohnehin ratsam, Engagement und Einsatzbereitschaft an den Tag zu legen. So kann man gemeinsam mit dem Sachbearbeiter die nächsten Schritte erörtern und aktiv an einem Wiedereinstieg ins Berufsleben arbeiten.

Wenden Sie sich frühzeitig an das Arbeitsamt!

Viele Menschen machen auch den Fehler, dass sie sich erst sehr spät an das Arbeitsamt wenden. Grundsätzlich ist es ratsam, dort frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Wer beispielsweise ahnt, dass er bald seinen Job verliert, sollte umgehend beim Arbeitsamt vorstellig werden.

Möglicherweise kann mithilfe der kompetenten Unterstützung ein nahtloser Übergang in einen anderen Job erreicht werden. Ansonsten entstehen immerhin keine Versorgungslücken, weil die finanzielle Unterstützung durch den Staat unmittelbar nach Eintritt der Arbeitslosigkeit greift.

Arbeitsamt.info – Das unabhängige Informationsportal

Wer hinter die Kulissen des Arbeitsamtes schauen und mehr über die Arbeitsweise der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters erfahren möchte, erhält unter Arbeitsagentur.de im Internet Informationen aus erster Hand.

Diese stammen jedoch allesamt von der Behörde, so dass zuweilen keine absolute Objektivität gegeben ist. Hier kommt Arbeitsamt.info als unabhängiges Informationsportal ins Spiel. Unabhängig davon, ob es um die interne Struktur der Bundesagentur für Arbeit, die finanziellen Leistungen von Jobcenter und Agentur für Arbeit oder die Qualifizierungsmöglichkeiten über das Arbeitsamt geht, hier sind Sie an der richtigen Adresse und können unverbindlich online recherchieren.

Mit den umfassenden Details im Hinterkopf können Sie die Zuständigkeiten und Angebote des Arbeitsamtes nachvollziehen und wissen so stets, an wen Sie sich wenden können. Für den Fall, dass es Probleme mit dem/der Sachbearbeiter/in gibt, schadet es ohnehin nicht, die Details und seine Rechte zu kennen.

Da der Besuch beim Arbeitsamt vielfach mit einer gewissen Hemmschwelle verbunden ist, kann eine vorherige Recherche helfen, diese abzubauen. Das Arbeitsamt beziehungsweise die Bundesagentur für Arbeit ist schließlich eine wichtige Säule des deutschen Sozialstaats und keineswegs bloß ein Sammelbecken für Gescheiterte.