Agentur für Arbeit & Jobcenter - Ihr unabhängiger Wegweiser
Verständliche Informationen zu Arbeitslosmeldung, Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld (Bürgergeld), Umschulung und Weiterbildung - dazu die zuständigen Ämter, Öffnungszeiten und aktuelle Arbeitsmarktzahlen in Ihrer Stadt.

Ihre Themen im Überblick
Vier Wege, wie Sie das Arbeitsamt bei der beruflichen Zukunft unterstützt.
Umschulung
In einen neuen Beruf umschulen - bei Eignung gefördert per Bildungsgutschein, das Arbeitslosengeld läuft weiter.
Weiterbildung
Sich gezielt weiterqualifizieren: Förderung, Bildungsgutschein und der Ablauf Schritt für Schritt.
Ausbildung
Ausbildung mit Förderung - auch mit 30, 40 oder mit Führerschein über das Arbeitsamt.
Bürgergeld & ALG
Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld (Bürgergeld), Anträge, Fristen und Ihre Rechte - verständlich erklärt.
Agentur für Arbeit oder Jobcenter - wer ist für Sie zuständig?
Viele Menschen sprechen vom „Arbeitsamt“ - offiziell heißt es seit 2004 Agentur für Arbeit. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt davon ab, ob Sie einen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung haben oder auf die Grundsicherung angewiesen sind.
Wer zuvor sozialversicherungspflichtig gearbeitet und genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, erhält Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit. Wer keinen oder keinen ausreichenden Anspruch hat, bekommt Grundsicherungsgeld vom Jobcenter (bis Juni 2026 Bürgergeld). Beide Stellen helfen bei der Rückkehr in Arbeit - etwa durch Vermittlung, Beratung und die Förderung von Weiterbildung.
Wichtig ist der richtige Zeitpunkt: Arbeitsuchend melden Sie sich, sobald das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses feststeht - spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag. Erfahren Sie es kurzfristiger, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis. Arbeitslos melden Sie sich persönlich oder online spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung. Wer die Fristen einhält, vermeidet finanzielle Nachteile und eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Agentur für Arbeit
- Arbeitslosengeld I
- Arbeitsvermittlung & Berufsberatung
- Förderung von Weiterbildung & Umschulung
- für Menschen mit Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung
Jobcenter
- Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld / Hartz IV)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Unterstützung bei Miete & Heizkosten
- für erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Das leisten Agentur für Arbeit und Jobcenter für Arbeitsuchende und Beschäftigte.
- Arbeitslosengeld IVersicherungsleistung bei Arbeitslosigkeit - in der Regel 60 Prozent des pauschalierten Leistungsentgelts, mit Kind 67 Prozent. Das liegt meist unter dem letzten Nettolohn.
- GrundsicherungsgeldGrundsicherung nach dem SGB II (bis Juni 2026 Bürgergeld), wenn kein oder kein ausreichendes Einkommen zum Leben zur Verfügung steht.
- Arbeitsvermittlung & BeratungUnterstützung bei Jobsuche, Bewerbung und Berufswahl durch die Agentur für Arbeit.
- Weiterbildung & UmschulungFörderung per Bildungsgutschein nach § 81 SGB III bei AZAV-zugelassenen Bildungsträgern.
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Agentur für Arbeit & Jobcenter vor Ort
Zu jeder Stadt finden Sie die zuständigen Ämter mit Adresse, Öffnungszeiten und den aktuellen Arbeitsmarktzahlen der Region.
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