Grundsicherung – Bei Erwerbsminderung oder im Alter
Unter einer Grundsicherung versteht man im Allgemeinen staatliche Sozialleistungen, die eine Mindestsicherung Bedürftiger sicherstellen sollen. Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, wird folglich nicht einfach seinem Schicksal überlassen, sondern kann auf die staatliche Unterstützung zählen und im Bedarfsfall Grundsicherung beziehen. Von Staat zu Staat kann es hier gravierende Unterschiede geben, wobei längst nicht alle Nationen auf eine solche Grundversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger setzen.
Die Bundesrepublik Deutschland gilt als Sozialstaat und verfügt dementsprechend auch über eine Grundsicherung. All diejenigen, die ohne Sozialleistungen nicht auskommen und mit ernsthaften Existenzängsten zu kämpfen haben, sollten sich folglich nicht scheuen, mit dem Jobcenter in Kontakt zu treten. Wer sich zunächst noch informieren möchte, ist hier auf Arbeitsamt.info an der richtigen Adresse.
Die Grundsicherung in Deutschland 2019
Der deutsche Sozialstaat leistet im Bedarfsfall finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt und sichert dadurch den Lebensunterhalt bedĂĽrftiger BĂĽrgerinnen und BĂĽrger. Als Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII gibt es die folgenden Varianten der Grundsicherung:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Nach SGB II kann auch Arbeitssuchenden Grundsicherung gewährt werden, die dann folgendermaßen daherkommt:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
Grundsicherung ist folglich nicht gleich Grundsicherung. Anhand der unterschiedlichen Varianten zeigt sich aber auch, dass ganz unterschiedliche Zielgruppen damit angesprochen werden. In Anbetracht der Tatsache, dass unterschiedlichste Lebenssituationen dafür sorgen können, dass man seinen Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten kann, ist diese Handhabung logisch und die konsequente Umsetzung des Sozialstaatsprinzips. Wissenswert ist dabei unter anderem auch, dass die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende umgangssprachlich auch einfach als Hartz IV bezeichnet werden.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Die Höhe der Grundsicherung ist für Betroffene stets ein großes Thema, schließlich ergibt sich daraus, welche finanziellen Mittel ihnen monatlich zur Verfügung stehen. Da die Grundsicherung stets nur dem Zweck dient, eine grundlegende Versorgung zu gewährleisten, sichert sie nicht mehr und nicht weniger als das Existenzminimum. Leistungsempfänger dürfen also keine großen Zahlungen erwarten, sondern erhalten lediglich das Nötigste, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.
Dass dies in einem gewissen Maße auch Verzicht bedeutet, bleibt nicht aus. Erwerbsgeminderte, Rentner, Aufstocker und Arbeitssuchende erhalten grundsätzlich eine an den individuellen Bedarf angepasste Grundsicherung, die sich am Hartz-IV-Regelsatz orientiert. Gegenwärtig gelten hier die folgenden Regelsätze:
- Alleinstehende: 424 Euro
- Zusammenlebende Partner: 382 Euro
- Kinder: je nach Alter 245 Euro bis 322 Euro
- Erwachsene Kinder unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 339 Euro
Regelmäßige Anpassungen und etwaige Sanktionen können im Einzelfall erheblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsicherung haben. Weiterhin ist zu beachten, dass Leistungsempfänger Zuschüsse erhalten können und unter anderem Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizkosten haben. Der ausgezahlte Regelbedarf macht somit nur einen Teil der gesamten Grundsicherung aus.
Grundsicherung beantragen – So geht’s
Das örtliche Jobcenter ist die richtige Anlaufstelle, wenn es um Grundsicherung für Arbeitssuchende geht. Wer dahingegen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen möchte, muss sich an das zuständige Sozialamt wenden. Alternativ kann man bei der Deutschen Rentenversicherung vorstellig werden, die den Antrag dann auf den Weg bringt.
Unabhängig davon, um welche Variante der Grundsicherung es geht, ist es entscheidend, dem Antrag alle relevanten Unterlagen beizufügen. Dadurch kann man die Bearbeitung beschleunigen und vereinfachen. Darüber hinaus macht es vielfach Sinn, nicht auf den Postweg zurückzugreifen, sondern einen persönlichen Termin zu vereinbaren. So kann man den Antrag persönlich abgeben und zudem die eigene Lebenssituation erklären.