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Sozialgeld – Finanzielle Grundsicherung für Bedürftige

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat, der Bedürftigen finanziell unter die Arme greift und ihnen so zumindest das Existenzminimum zusichert. Arbeitssuchende erhalten Arbeitslosengeld, während Menschen im Rentenalter beziehungsweise Erwerbsgeminderte gegebenenfalls Grundsicherung erhalten. Wer jedoch weder alt noch erwerbsgemindert, aber dennoch nicht erwerbsfähig ist, fällt jedoch aus dem Raster und steht mitunter ohne finanzielle Mittel da. Durch das Sozialgeld werden solche Szenarien vermieden, denn dabei handelt es sich um eine Sozialleistung für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und daher keinen Anspruch auf Hartz IV haben.

Unterschiedlichste Leistungen mit teils komplizierten Voraussetzungen prägen das soziale Sicherungssystem in Deutschland. Laien haben zuweilen Schwierigkeiten den Überblick zu behalten und fühlen sich überfordert. Menschen in einer Notlage dürfen sich allerdings nicht verunsichern lassen und sollten sich Hilfe suchen. Dazu können sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle und/oder das Arbeitsamt wenden. Entscheidend ist aber, dass man vom Sozialgeld weiß und seine Recherchen gegebenenfalls in diese Richtung lenken kann, um die benötigten Informationen zu finden.

Sozialgeld – Darum geht es bei dieser Fürsorgeleistung des Staates

Bürgerinnen und Bürger, die zum ersten Mal vom Sozialgeld hören, halten den Begriff oftmals für ein Synonym für die Sozialhilfe. Dabei handelt es sich aber eher um einen Oberbegriff für verschiedene Leistungen im Rahmen der Grundsicherung. So fallen unter anderem die folgenden Sozialleistungen in die Kategorie der Sozialhilfe:

  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Sozialgeld

Das Sozialgeld ist folglich nur ein kleiner Teil der Sozialhilfe. In Anbetracht der vielfältigen Leistungen stellt sich zuweilen die Frage, welchen Zweck das Sozialgeld erfüllt. Dazu muss man wissen, dass dieses vor allem dann greift, wenn einerseits eine Bedürftigkeit vorliegt, andererseits aber die Voraussetzungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder für ALG 2 nicht erfüllt werden.

Das Sozialgeld ist somit ein wichtiges Element des sozialen Netzes und komplettiert das System der sozialen Sicherung, so dass niemand fallen gelassen wird.

Sozialgeld beantragen – So geht’s

Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet, sollte gegebenenfalls einen Antrag auf Sozialgeld stellen. Dies geschieht beim örtlichen Jobcenter, das somit nicht nur in Sachen Arbeitslosengeld II die richtige Adresse ist. Zunächst sollten sich Bedürftige an das Amt wenden und dort einen Beratungstermin vereinbaren. Bei dieser Gelegenheit kann man dann auch direkt Sozialgeld beantragen.

Dazu muss das betreffende Formular vollständig ausgefüllt werden. Vorab können sie sich aber bereits mit den Modalitäten des Sozialgeldes vertraut machen und einige Informationen sammeln. So kann man sich einen Eindruck davon verschaffen, ob man für den Bezug von Sozialgeld in Betracht kommt und welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind. Je besser man vorbereitet ist, desto schneller und reibungsloser erhält man finanzielle Hilfe vom Staat.

Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?

Zunächst fragt man sich natürlich, ob der Antrag auf Sozialgeld Aussicht auf Erfolg hat. Dies hängt im Wesentlichen davon ab, ob man zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört. Zunächst muss man als Leistungsberechtigter hilfebedürftig sein. Weiterhin darf man nicht erwerbsfähig sein oder die Voraussetzungen auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfüllen.

Eine weitere zwingende Voraussetzung ist das Zusammenleben mit einem Hilfebedürftigen mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Nur wer selbst nicht erwerbsfähig, aber auch nicht erwerbsgemindert ist oder im Rentenalter und zugleich in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Empfänger von ALG 2 lebt, kann Sozialgeld in Anspruch nehmen. Dies trifft vor allem auf die folgenden Personengruppen zu:

  • volljährige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft, die nicht erwerbsfähig sind, aber weder die Regelaltersgrenze erreicht haben noch als voll erwerbsgemindert anerkannt sind
  • Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Minderjährige in einer Bedarfsgemeinschaft, die dauerhaft erwerbsunfähig sind und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wie hoch ist das Sozialgeld?

Die Höhe des Sozialgeldes lässt sich pauschal nicht beziffern, da sich der Betrag aus dem jeweiligen Einzelfall ergibt.

Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass sich das Sozialgeld aus den folgenden Elementen zusammensetzt:

  • Regelbedarf
  • Bedarf für Unterkunft und Heizung
  • etwaige Mehrbedarfe

Wie lange wird Sozialgeld gewährt?

Eine zeitliche Befristung gibt es beim Sozialgeld nicht, so dass dieses dauerhaft gezahlt werden kann. Voraussetzung ist dabei stets, dass die Bedingungen für den Leistungsanspruch nach wie vor gegeben sind. Solange dies der Fall ist, kann das Existenzminimum mithilfe des Sozialgeldes sichergestellt werden.