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Übernahme der Fahrtkosten während der Ausbildung durch das Arbeitsamt

Die Berufsausbildung ist häufig die erste Gelegenheit für junge Menschen, eigenes Geld zu verdienen. Die Ausbildungsvergütung fällt allerdings nicht allzu üppig aus, so dass Auszubildende eine gewisse Sparsamkeit an den Tag legen sollten.

Vor allem vermeidbare Ausgaben gilt es zu reduzieren. Die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte lassen sich jedoch nicht verhindern und können eine echte finanzielle Belastung darstellen. Für Auszubildende ist die Übernahme der Fahrtkosten durch das Arbeitsamt folglich ein wichtiges Thema und ein wahrer Lichtblick.

Welche Fahrtkosten können im Rahmen einer Ausbildung anfallen?

Auszubildende müssen in der Regel tägliche Pendelfahrten zwischen ihrer Wohnung und der Ausbildungsstätte absolvieren. Je nach Entfernung kann es sich dabei nicht nur um eine sehr zeitraubende, sondern auch kostspielige Angelegenheit handeln. Hohe Ticketpreise im ÖPNV beziehungsweise hohe Benzinkosten sind hier vor allem zu nennen.

Auch im Rahmen einer auswärtigen Unterbringung in der Nähe der Ausbildungsstätte können zwischen der Wohnstätte und der Ausbildungsstätte tägliche Pendelfahrten erforderlich sein, die mit Kosten verbunden sind. Zudem wird den Auszubildenden eine monatliche Heimfahrt zugestanden, die ebenfalls bezahlt werden muss.

Sofern man nicht unmittelbar neben dem Ausbildungsbetrieb wohnt, muss man als Auszubildende/r folglich mit gewissen Fahrtkosten rechnen. Sind nur knappe finanzielle Mittel vorhanden, sollte man eine Beratung beim Arbeitsamt vereinbaren. Im Zuge des Termins bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Jobcenter kann man seine Situation darlegen und die Übernahme der Fahrtkosten beantragen.

Wer hat Anspruch auf eine Übernahme der Fahrtkosten im Rahmen einer Ausbildung?

Auszubildende können unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten geltend machen. Dazu muss ein entsprechender Bedarf bestehen, der verschiedene Faktoren zugrunde legt. Zunächst müssen dem/der Auszubildenden Fahrtkosten durch tägliche Pendelfahrten oder eine auswärtige Unterbringung entstehen.

Außerdem ergibt sich die Bedürftigkeit dadurch, dass die Eltern Bezieher einer der folgenden Leistungen sind:

  • Sozialhilfe
  • Sozialgeld
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Arbeitslosengeld II

Wo finden sich die gesetzlichen Regelungen zur Übernahme der Fahrtkosten durch das Arbeitsamt?

Auszubildende sollten stets das Gespräch mit dem Arbeitsamt suchen, dabei aber auch ihre Rechte kennen. Dies gilt unter anderem in Zusammenhang mit den Fahrtkosten während der Ausbildung. Maßgebend ist hier § 63 SGB III. Darin wird definiert, welche Kosten als Bedarf für Fahrtkosten der/des Auszubildenden akzeptiert werden. Zudem stellt der deutsche Gesetzgeber klar, dass das Verkehrsmittel zweckmäßig sein muss.

Im öffentlichen Personennahverkehr wird die niedrigste Klasse bezahlt, während bei der Nutzung des eigenen PKW die Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes maßgebend ist.