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Arbeitslos melden – Welche Unterlagen werden benötigt

Eine bestehende oder auch bevorstehende Arbeitslosigkeit stürzt viele Menschen in ein tiefes Loch. Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet Frustration, Niedergeschlagenheit und Existenzängste, weshalb sich Betroffene in einer absoluten Ausnahmesituation befinden. Sie müssen nichtsdestotrotz einen kühlen Kopf bewahren und ruhig bleiben, um die nun erforderlichen Schritte einzuleiten und möglichst keine Fehler zu machen.

Das Amt gewährt verschiedene Hilfen und lässt Arbeitslose keineswegs allein im Regen stehen, aber dazu müssen sich diese an die Spielregeln der Arbeitsagentur halten und dürfen es auf keinen Fall versäumen, sich arbeitssuchend und arbeitslos zu melden.

Ratsuchende sind bei der Agentur für Arbeit an der richtigen Adresse und erhalten hier alle relevanten Informationen und Hilfestellungen. Für all diejenigen, die sich erst einmal online informieren möchten, gibt es den Online-Ratgeber Arbeitsamt.info. Auch hinsichtlich der Arbeitslosenmeldung gibt es hier umfassende Informationen, die den Grundstein für die richtige Vorgehensweise legen können.

Schlussendlich lohnt es sich im Zweifelsfall aber immer, eine persönliche Beratung zu vereinbaren und so beim Amt vorstellig zu werden. Der Sachbearbeiter kann helfen, die eigene Situation zu analysieren und die richtigen Meldungen und Anträge auf den Weg zu bringen. Erste Informationen zur Arbeitslosenmeldung gibt es aber dennoch hier auf Arbeitsamt.info.

Arbeitslos oder arbeitssuchend – Das ist der Unterschied

Menschen, die erstmals in die Situation kommen, ihren Job zu verlieren, werden auf dem Amt mit verschiedenen Begrifflichkeiten konfrontiert. Während einerseits von der Arbeitslosmeldung die Rede ist, wird andererseits immer wieder hervorgehoben, wie wichtig es ist, sich arbeitssuchend zu melden. Arbeitssuchend und arbeitslos sind dabei keineswegs als Synonyme zu verstehen, weshalb es einer exakten Differenzierung bedarf.

Die nachfolgende Ăśbersicht soll Klarheit schaffen und Betroffenen helfen, sich im Dschungel der deutschen BĂĽrokratie zurechtzufinden:

  • Arbeitssuchend melden:
    Bei der Arbeitssuchendmeldung geht es darum, dem Amt mitzuteilen, dass man nach einer neuen Beschäftigung sucht. Indem man sich arbeitssuchend meldet, kann man dann verschiedene Hilfestellungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Seitens des Arbeitsamtes wird die Jobsuche erleichtert, indem man kompetent beraten und umfassend unterstützt wird.
  • Arbeitslos melden:
    Die Arbeitslosenmeldung ist die Basis dafür, dass man nicht nur im Rahmen der Jobsuche, sondern auch auf finanzieller Ebene Unterstützung vom Arbeitsamt erhält. Der Verlust des Arbeitsplatzes geht ohne Frage mit Existenzängsten einher, weil man kein geregeltes Einkommen mehr hat. In solchen Fällen springt der Staat ein und gewährt Arbeitslosen finanzielle Hilfen in Form von Arbeitslosengeld.

Arbeitssuchend sind demnach alle, die eine entsprechende Meldung ans Arbeitsamt machen und nach einer neuen Beschäftigung suchen. Im Gegensatz dazu gelten Menschen, die ohne Beschäftigung sind und einen Job suchen, als arbeitslos und sollten sich zum Zwecke der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld oder anderen finanziellen Hilfen arbeitslos melden. Selbst wenn keine Aussicht auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, sollte eine solche Meldung erfolgen, um keine Lücken bei den Versicherungszeiten zu riskieren und sich zudem die bestmögliche Unterstützung zu sichern.

Möglichst schnell bei der Arbeitsagentur melden

Wer die Nachricht erhält, dass er seinen Job verliert, oder beispielsweise nach der Ausbildung oder dem Studium keine Beschäftigung findet, fühlt sich mitunter gelähmt, darf aber auf keinen Fall in eine Art Schockstarre verfallen. Allein schon von Amtswegen ist eine möglichst schnelle Meldung bei der Arbeitsagentur ein absolutes Muss. Zunächst kann man sich arbeitssuchend melden und das Arbeitsamt davon in Kenntnis setzen, dass man in Kürze oder gegenwärtig einen Job sucht.

Die Arbeitssuchendmeldung kann persönlich, telefonisch oder auch online erfolgen. Spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit muss man dann bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden und sich persönlich arbeitslos melden. Andernfalls drohen Verzögerungen oder mitunter Sanktionen, die man in dieser Situation mit Sicherheit nicht gebrauchen kann.

So funktioniert die Arbeitslosenmeldung

Schnelles Handeln ist aber nicht alles, worauf es bei der Arbeitslosenmeldung ankommt. Im Idealfall vereinbart man frühzeitig einen persönlichen Termin und bringt zu diesem bereits alle relevanten Unterlagen mit.

Zunächst kann man das Formular zur Beantragung von Arbeitslosengeld herunterladen und dann ausgefüllt mitbringen.Arbeitszeugnisse, ein aktueller Lebenslauf, der gültige Personalausweis, der alte Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben, Nachweise über Leistungsbezüge und Nachweise zur Ausbildung und/oder zum Studium sollte man ebenfalls parat haben.

Dies gilt ebenfalls fĂĽr die Steueridentifikationsnummer und die Rentenversicherungsnummer. Wer all dies mitbringt, kann den bĂĽrokratischen Prozess etwas beschleunigen und zudem von Anfang an seine Kooperationsbereitschaft signalisieren.

Wo muss man sich arbeitslos melden?

Wenn sich mehr oder weniger plötzlich eine (drohende) Arbeitslosigkeit ergibt, ist man mitunter ratlos und weiß gar nicht, an wen man sich wenden soll. Der erste Weg sollte jedoch zur Agentur für Arbeit führen, denn dort muss man sich arbeitslos melden.

Wann sollte man sich arbeitslos melden?

Hinsichtlich der Arbeitslosmeldung darf man keine Zeit verlieren und muss umgehend bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden. Wer zu lange wartet, riskiert mitunter eine Sperrzeit und bringt sich somit in massive finanzielle Schwierigkeiten.Um dem vorzubeugen, kann man bei entsprechender Kenntnis bereits drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit diese melden. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man sich aber persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Die Arbeitslosmeldung ist zunächst einmal eine unschöne Sache, da man den Verlust des Arbeitsplatzes melden muss und gleichzeitig um Hilfe bittet, weil man seinen Lebensunterhalt nicht selbständig sicherstellen kann. Sich dies einzugestehen, fällt den meisten Menschen sehr schwer.

Nichtsdestotrotz ist es wichtig, richtig zu handeln. Die folgenden Tipps aus unserer Redaktion sollen dabei helfen.

Bringen Sie bereits zum ersten Termin alle relevanten Unterlagen mit!

Der erste Termin bei der Arbeitsagentur ist oftmals aufregend und mit viel Nervosität verbunden. Gleichzeitig kommt es allerdings darauf an, alles richtig zu machen. Nicht selten kommen Arbeitssuchende vollkommen unvorbereitet zur Agentur für Arbeit, was die Abläufe nur unnötig verzögert.

Indem man die folgenden Unterlagen direkt mitbringt, kann man dahingegen fĂĽr eine reibungslose Arbeitslosmeldung sorgen:

  • Antrag auf Arbeitslosengeld I
  • Personalausweis
  • Arbeitszeugnisse
  • alter Arbeitsvertrag
  • KĂĽndigung
  • Lebenslauf
  • Qualifikationsnachweise
  • Steueridentifikationsnummer

Nehmen Sie die Beratungsangebote der Arbeitsagentur in Anspruch!

Wer in der Arbeitsagentur lediglich den Leistungsträger für Arbeitslosengeld sieht, tut der Behörde unrecht, denn diese Leistung macht lediglich einen kleinen Teil des tatsächlichen Spektrums aus. Die besondere Stärke der Agentur für Arbeit besteht vielmehr in den intensiven Beratungen, die nicht selten zu einem neuen Job führen.

Gezielte Maßnahmen und Vermittlungen leisten dazu natürlich auch ihren Beitrag, doch zunächst geht es darum, dass Arbeitslose ihre Situation erfassen und mögliche Perspektiven erkennen. Hier setzen die Beratungen der Arbeitsagentur an, die folglich überaus sinnvoll sind und genutzt werden sollten.