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Überbetriebliche Ausbildung über das Arbeitsamt

Die duale Berufsausbildung ist in Deutschland absoluter Standard und basiert auf dem dualen Konzept. Dieses sieht wiederum praktische Phasen im Ausbildungsbetrieb sowie theoretischen Unterricht an der Berufsschule vor. Auszubildende erhalten dadurch eine umfassende Ausbildung und können mit dem erlangten Abschluss eine vielversprechende Karriere starten. Es gibt allerdings auch die überbetriebliche Ausbildung, die ebenfalls einen anerkannten Berufsabschluss verspricht, dabei aber vor allem auf Vollzeitunterricht setzt.

Wer eine solche überbetriebliche Ausbildung ohne Vergütung absolviert, ist vielfach auf staatliche Unterstützung angewiesen. Das Arbeitsamt erweist sich daher als lohnende Anlaufstelle.

Was ist eine überbetriebliche Ausbildung?

Das Konzept der dualen Berufsausbildung genießt in der ganzen Welt einen ausgezeichneten Ruf und ist daher eines der Aushängeschilder Deutschlands. Zugleich gibt es aber auch schulische Ausbildungen. In verschiedenen Berufen, wie zum Beispiel Erzieher/in, ist die schulische Ausbildung absoluter Standard und findet an entsprechenden Fachschulen statt. Praktische Phasen in einschlägigen Einrichtungen oder Betrieben sorgen dafür, dass auch der Praxis genüge getan wird. Darüber hinaus gibt es auch Angebote für überbetriebliche Ausbildungen in dualen Ausbildungsberufen, die als Alternativen in Betracht kommen.

Unabhängig von der jeweiligen Ausgangssituation zeichnet sich eine überbetriebliche Ausbildung dadurch aus, dass sie als Lehrgang konzipiert ist. Das Ganze erinnert stark an die Schule und ist dementsprechend auch nicht vergütet. Der Vorteil besteht darin, dass man auf keinen betrieblichen Ausbildungsplatz angewiesen ist und das Ganze teilweise sogar in Teilzeit absolvieren kann. Gesundheitliche Einschränkungen, die Kindererziehung oder die Pflege eines Angehörigen stehen der Ausbildung somit nicht zwingend im Wege.

Wer kann eine überbetriebliche Erstausbildung über das Arbeitsamt absolvieren?

Speziell für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren bietet das Arbeitsamt im Bedarfsfall überbetriebliche Erstausbildungen an. Diese finden in entsprechenden Einrichtungen statt und dienen als Ersatz für eine betriebliche Ausbildung.

Abgesehen davon, dass die Altersgrenze nicht überschritten werden darf, ist auch zu beachten, dass sich dieses Angebot nur an diejenigen richtet, die keinen Ausbildungsbetrieb für sich gewinnen konnten. Damit die Betroffenen dennoch reale Berufsperspektiven entwickeln können, können sie eine überbetriebliche Ausbildung über das Arbeitsamt absolvieren.

Welche Förderungen gewährt das Arbeitsamt im Rahmen einer überbetrieblichen Umschulung?

Eine Umschulung zeichnet sich dadurch aus, dass sie dem Berufswechsel dient. Die Umschüler/innen haben demnach einen Beruf erlernt und machen nun eine zweite Ausbildung in einem anderen Beruf. Dies erfolgt vielfach in außerbetrieblicher Form und wird demnach nicht vergütet. Wer aber bereits mitten im Leben steht, einen eigenen Haushalt führt und vielleicht auch eine eigene Familie hat, kann sich den Verzicht auf ein Einkommen nicht leisten.

Damit daran nicht die Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme scheitert, bewilligt das Arbeitsamt hier einen Bildungsgutschein. Dieser deckt nicht nur die Lehrgangsgebühren ab, sondern auch die laufenden Lebenshaltungskosten. So ist zumindest das Existenzminimum gesichert, wodurch eine Umschulung für viele Menschen erst machbar wird.