Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I): Höhe & Dauer berechnen

Taschenrechner, Laptop und Unterlagen auf einem Schreibtisch

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Das Arbeitslosengeld I beträgt rund 60 % Ihres pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 %.
  • Die Bezugsdauer richtet sich nach Ihren Versicherungsmonaten und Ihrem Alter - von 6 bis zu 24 Monaten.
  • Der Rechner arbeitet vollständig in Ihrem Browser - es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
  • Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung; die verbindliche Höhe berechnet die Agentur für Arbeit.

Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu, und wie lange wird es gezahlt? Diese zwei Fragen stellen sich fast alle, die ihren Job verlieren. Der folgende Rechner gibt Ihnen in wenigen Sekunden eine erste Orientierung - ohne Anmeldung und ohne dass Ihre Eingaben Ihren Browser verlassen.

Inhaltsverzeichnis

Der Arbeitslosengeld-Rechner

Geben Sie Ihr durchschnittliches Nettogehalt der letzten zwölf Monate ein, ob Sie ein Kind haben sowie Alter und Versicherungszeit. Der Rechner schätzt daraus Höhe und mögliche Bezugsdauer Ihres Arbeitslosengeldes.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um eine vereinfachte Schätzung. Die Agentur für Arbeit berechnet das Arbeitslosengeld aus dem Bruttoentgelt mit pauschalen Abzügen (Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer nach Steuerklasse, Solidaritätszuschlag). Ihr tatsächlicher Betrag kann daher abweichen. Verbindlich ist allein der Bescheid der Agentur für Arbeit.

So berechnet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes

Das Arbeitslosengeld I ist eine Lohnersatzleistung. Grundlage ist Ihr beitragspflichtiges Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate (Bemessungszeitraum). Daraus ermittelt die Agentur für Arbeit ein tägliches Bemessungsentgelt und zieht pauschal ab: eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent, die Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag. Vom so ermittelten Leistungsentgelt erhalten Sie:

Weil die Steuerklasse den Abzug beeinflusst, lohnt sich vor einer Arbeitslosigkeit mitunter ein Blick darauf. Wie Sie den Antrag richtig stellen, erklärt der Ratgeber Arbeitslosengeld beantragen.

So lange wird Arbeitslosengeld gezahlt

Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie lange Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren, und ab 50 Jahren zusätzlich von Ihrem Alter (§ 147 SGB III):

VersicherungszeitAlterDauer des ALG I
12 Monate-6 Monate
16 Monate-8 Monate
20 Monate-10 Monate
24 Monate-12 Monate
30 Monateab 5015 Monate
36 Monateab 5518 Monate
48 Monateab 5824 Monate

Für einen Anspruch müssen Sie in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben (Anwartschaftszeit). Vorher ist eine rechtzeitige Meldung wichtig - dazu der Ratgeber arbeitslos melden.

Was der Rechner nicht leisten kann

Der Rechner ersetzt keine individuelle Berechnung. Er berücksichtigt zum Beispiel keine Sonderfälle wie wechselnde Einkommen, Teilarbeitslosigkeit, Nebeneinkünfte, Sperrzeiten oder das Zusammentreffen mit anderen Leistungen. Für eine belastbare Auskunft nutzen Sie die Selbstberechnung auf arbeitsagentur.de oder fragen Sie direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit nach. Ist das Arbeitslosengeld I ausgeschöpft oder reicht es nicht aus, kann ergänzend das Grundsicherungsgeld infrage kommen - dafür gibt es einen eigenen Bürgergeld-Rechner.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld-Rechner

Wie viel Prozent vom Gehalt bekomme ich als Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld I beträgt rund 60 Prozent Ihres pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Berechnet wird aus dem Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate mit pauschalen Abzügen.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Die Dauer reicht von 6 Monaten bei zwölf Versicherungsmonaten bis zu 24 Monaten für Versicherte ab 58 Jahren mit 48 Versicherungsmonaten. Maßgeblich sind Versicherungszeit und Alter nach § 147 SGB III.

Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Rechner arbeitet vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an einen Server übertragen oder gespeichert, das Ergebnis ist nur für Sie sichtbar.

Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein, es ist eine unverbindliche Schätzung zur Orientierung. Die verbindliche Höhe und Dauer berechnet die Agentur für Arbeit auf Grundlage Ihrer tatsächlichen Daten und teilt sie im Bescheid mit.

Warum weicht mein Bescheid vom Rechner ab?
Die Agentur rechnet aus dem Bruttoentgelt mit pauschalen Abzügen nach Steuerklasse, während dieser Rechner vereinfacht vom Netto ausgeht. Auch Sonderfälle wie Sperrzeiten oder Nebeneinkommen bleiben hier unberücksichtigt.

Weiterführende Ratgeber

Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.