Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I): Höhe & Dauer berechnen

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Das Arbeitslosengeld I beträgt rund 60 % Ihres pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 %.
- Die Bezugsdauer richtet sich nach Ihren Versicherungsmonaten und Ihrem Alter - von 6 bis zu 24 Monaten.
- Der Rechner arbeitet vollständig in Ihrem Browser - es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
- Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung; die verbindliche Höhe berechnet die Agentur für Arbeit.
Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu, und wie lange wird es gezahlt? Diese zwei Fragen stellen sich fast alle, die ihren Job verlieren. Der folgende Rechner gibt Ihnen in wenigen Sekunden eine erste Orientierung - ohne Anmeldung und ohne dass Ihre Eingaben Ihren Browser verlassen.
Der Arbeitslosengeld-Rechner
Geben Sie Ihr durchschnittliches Nettogehalt der letzten zwölf Monate ein, ob Sie ein Kind haben sowie Alter und Versicherungszeit. Der Rechner schätzt daraus Höhe und mögliche Bezugsdauer Ihres Arbeitslosengeldes.
So berechnet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes
Das Arbeitslosengeld I ist eine Lohnersatzleistung. Grundlage ist Ihr beitragspflichtiges Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate (Bemessungszeitraum). Daraus ermittelt die Agentur für Arbeit ein tägliches Bemessungsentgelt und zieht pauschal ab: eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent, die Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag. Vom so ermittelten Leistungsentgelt erhalten Sie:
- 60 Prozent, wenn Sie kein Kind haben,
- 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind im Sinne des Kindergeldrechts zu berücksichtigen ist.
Weil die Steuerklasse den Abzug beeinflusst, lohnt sich vor einer Arbeitslosigkeit mitunter ein Blick darauf. Wie Sie den Antrag richtig stellen, erklärt der Ratgeber Arbeitslosengeld beantragen.
So lange wird Arbeitslosengeld gezahlt
Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie lange Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren, und ab 50 Jahren zusätzlich von Ihrem Alter (§ 147 SGB III):
| Versicherungszeit | Alter | Dauer des ALG I |
|---|---|---|
| 12 Monate | - | 6 Monate |
| 16 Monate | - | 8 Monate |
| 20 Monate | - | 10 Monate |
| 24 Monate | - | 12 Monate |
| 30 Monate | ab 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 | 24 Monate |
Für einen Anspruch müssen Sie in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben (Anwartschaftszeit). Vorher ist eine rechtzeitige Meldung wichtig - dazu der Ratgeber arbeitslos melden.
Was der Rechner nicht leisten kann
Der Rechner ersetzt keine individuelle Berechnung. Er berücksichtigt zum Beispiel keine Sonderfälle wie wechselnde Einkommen, Teilarbeitslosigkeit, Nebeneinkünfte, Sperrzeiten oder das Zusammentreffen mit anderen Leistungen. Für eine belastbare Auskunft nutzen Sie die Selbstberechnung auf arbeitsagentur.de oder fragen Sie direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit nach. Ist das Arbeitslosengeld I ausgeschöpft oder reicht es nicht aus, kann ergänzend das Grundsicherungsgeld infrage kommen - dafür gibt es einen eigenen Bürgergeld-Rechner.
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld-Rechner
Weiterführende Ratgeber
- Arbeitslosengeld beantragen: Ablauf und Fristen
- Arbeitslos und arbeitsuchend melden
- Bürgergeld-Rechner (Grundsicherungsgeld)
Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.