Arbeitslosengeld 2
Arbeitslosengeld II ist keine bloße Fortsetzung des Arbeitslosengeldes I, sondern eine vollkommen andere Leistung. Dementsprechend müssen auch Menschen, die bislang ALG1 bezogen haben, zu gegebener Zeit Arbeitslosengeld II beantragen. In diesem Zusammenhang ist vielfach auch vom Hartz-IV-Antrag die Rede.
Arbeitslosengeld II beantragen – So geht’s
Dass Hartz IV mit vielen Vorurteilen behaftet ist, ist leider traurige Realität. Nichtsdestotrotz sollte man diese Sozialleistung nicht verteufeln, sondern sich dessen bewusst sein, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, als Bedürftiger solche finanzielle Hilfen vom Staat zu erhalten. Wer sich nun dazu durchgerungen hat, Arbeitslosengeld II zu beantragen, muss einige Dinge wissen, wie zum Beispiel, dass die Zuständigkeit beim örtlichen Jobcenter liegt. Grundsätzlich stehen dann im Rahmen der Antragstellung die folgenden Schritte an:
- Meldung beim Jobcenter
Zunächst sollten sich Bedürftige mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren, um ihre gegenwärtige Situation persönlich darzulegen. - Antrag auf ALG 2 stellen
Um Arbeitslosengeld II zu erhalten, müssen Bedürftige einige Formulare ausfüllen. Dabei handelt es sich um den Hauptantrag sowie im Einzelfall variierende Anlagen. Wer dabei Hilfe braucht, kann sich an seinen Sachbearbeiter beim Jobcenter wenden. - Abgabe der Antragsunterlagen
Nachdem man alle Formulare ausgefüllt hat, sollten die Antragsunterlagen umgehend beim Jobcenter abgegeben werden. Neben dem eigentlichen ALG2-Antrag dürfen auch weitere Unterlagen, wie zum Beispiel der Mietvertrag und Kontoauszüge, nicht fehlen.
Nach erfolgter Antragstellung muss man abwarten und dem Jobcenter etwas Zeit für die Bearbeitung zugestehen. Ist die Bearbeitung abgeschlossen, setzt das Jobcenter den Antragsteller umgehend über die Entscheidung in Kenntnis und teilt diese in einem schriftlichen Bescheid mit.
Worin unterscheidet sich ALG 2 von ALG 1?
Derartige Bedingungen existieren beim Arbeitslosengeld II, das auch als Hartz IV bezeichnet wird, nicht. Stattdessen muss hier lediglich eine Bedürftigkeit vorliegen. Auch die Bezugsdauer ist beim ALG II nicht begrenzt. ALG 1 konzentriert sich folglich auf die erste Zeit nach Eintritt der Arbeitslosigkeit und macht üblicherweise 60 Prozent des letzten Leistungsentgelts aus. Im Gegensatz dazu dient das ALG 2 der Grundsicherung und beläuft sich daher auf einen festgelegten Regelsatz, der das Existenzminimum darstellen soll.
Die Art der Leistung, die Höhe sowie die Zielgruppe sind folglich vollkommen anders. ALG 1 und ALG 2 lassen sich also keineswegs in einen Topf werfen und sind sehr unterschiedliche Leistungen.
Wie läuft der Übergang von Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II ab?
Trotz der teils erheblichen Differenzen zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II kann es durchaus dazu kommen, dass beide Leistungen relevant werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn Arbeitslose den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt nicht schaffen und so am Ende der ALG1-Bezugsdauer in ALG2 rutschen.
So ist auch nicht mehr die Arbeitsagentur, sondern fortan das Jobcenter zuständig, wodurch sich die Ansprechpartner ändern. Damit alles reibungslos klappt, sollten Betroffene rechtzeitig einen ersten Beratungstermin beim Jobcenter vereinbaren. Eigeninitiative ist hier ein absolutes Muss, denn der Übergang erfolgt keineswegs automatisch.
So dürfen es Betroffene auf keinen Fall versäumen, rechtzeitig Arbeitslosengeld II zu beantragen.
Tipps zum Antrag auf Arbeitslosengeld 2
Unabhängig davon, ob man bislang ALG1 bezogen oder ohnehin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, ist der Antrag auf Arbeitslosengeld II durchaus eine Herausforderung. Bedürftige sollten das Arbeitsamt nicht als Feind betrachten, sondern stattdessen kooperieren. Im Rahmen einer eingehenden Beratung beim Jobcenter können sie viel erfahren und auch direkt ALG2 beantragen. Ein paar Tipps schaden allerdings auch nicht und sorgen dafür, dass man nicht vollkommen unvorbereitet und unwissend beim Jobcenter auftaucht. Nachfolgend finden sich ein paar nützliche Tipps:
- Personalausweis, Lebenslauf und etwaige Bescheinigungen zum ersten Termin im Jobcenter mitbringen
- Antrag auf Arbeitslosengeld II gewissenhaft ausfüllen
- verschiedene Bausteine des Arbeitslosengeldes II nutzen
- persönliches Coaching nutzen
- in Krisensituationen aktiv Unterstützung suchen
- besondere Hilfestellungen in Anspruch nehmen
ALG2-Empfänger sollten sich nicht bloß ihrem Schicksal fügen, sondern aktiv werden. Dazu gehört es unter anderem auch, sich von unabhängiger Stelle beraten und aufklären zu lassen. So kennt man seine Rechte und Pflichten und kann dementsprechend handeln.