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Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Der deutsche Sozialstaat besteht aus einem komplexen System zur sozialen Sicherung, das unterschiedlichste Hilfen umfasst. Neben dem Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind hier unter anderem auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu nennen. Die Arbeitslosigkeit soll schließlich nur eine vorübergehende Notlage sein und nicht zu einem Dauerzustand werden.

Dass Menschen in einer Notlage staatliche Unterstützung erhalten, ist eine Errungenschaft des sozialen Netzes und überaus wertvoll für die gesamte Gesellschaft. Wer seinen Job verliert und dadurch kein Einkommen erzielt, wird also im sozialen Netz aufgefangen und weiß seine wirtschaftliche Existenz gesichert. Getreu dem Grundsatz von Fördern und Fordern agiert hier das Arbeitsamt und bietet einerseits finanzielle Hilfe und Eingliederungsleistungen, während es andererseits Einsatz erwartet.

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit – Darum geht es

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden seitens des Arbeitsamtes offeriert, um Arbeitssuchenden den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern. Viele Arbeitssuchende sind durchaus gewillt, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden, brauchen dabei aber Unterstützung. Genau da setzten die Eingliederungsleistungen an, die aus den folgenden Elementen bestehen können:

  • Leistungen zur Förderung der Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung oder des nachträglichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Leistungen an Arbeitgeber
  • Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
  • Förderung der Berufsausbildung von jungen Menschen mit Benachteiligung
  • kommunale Eingliederungsleistungen, wie zum Beispiel Schuldnerberatung oder Kinderbetreuung
  • Einstiegsgeld
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen in Form von Darlehen und Zuschüssen
  • Förderung von Arbeitsgelegenheiten
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt
  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
  • Leistungen der freien Förderung
  • Beratungsleistungen

Die genaue Vorgehensweise muss einzelfallbezogen konzipiert werden und lässt sich nicht pauschalisieren. Da jeder Mensch und jede Lebenssituation einzigartig sind, sind vorgefertigte Lösungen und Konzepte zumeist nicht zielführend.

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beantragen

Arbeitssuchende, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, können sich zunächst darauf verlassen, dass ihr Existenzminimum gesichert ist. Allerdings wollen sie wohl kaum ein Leben lang vom Staat leben, weshalb es ratsam ist, sich mit den Eingliederungshilfen vertraut zu machen. Das Arbeitsamt überweist nicht nur monatlich Geld, sondern unterstützt auch den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt.

Im Rahmen eines Beratungstermins schließt man zu diesem Zweck vielfach eine Eingliederungsvereinbarung ab, durch die man als Arbeitssuchender seine Mitwirkung zusichert. Die verschiedenen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden allerdings nicht automatisch gewährt, sondern müssen formlos beantragt werden. Der Sachbearbeiter beziehungsweise die Sachbearbeiterin wird dies in der Regel begrüßen und die Eigeninitiative des Kunden anerkennen.

Wer kann Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Anspruch nehmen?

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit richten sich an Menschen, die aufgrund ihrer Hilfebedürftigkeit Arbeitslosengeld II beziehen. Eingliederungsleistungen können demnach vor allem von erwerbsfähigen, aber arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern in Anspruch genommen werden. Je nach Maßnahme können die Voraussetzungen zudem variieren.

Arbeitssuchende sollten daher einen Beratungstermin vereinbaren und gemeinsam mit ihrem Sachbearbeiter erörtern, was sie sich wünschen und was möglich ist. Oftmals kann man gezielt aus dem Maßnahmenkatalog auswählen und so eine maßgeschneiderte Förderung zur Eingliederung in Arbeit erhalten.

Welches Ziel haben Leistungen zur Eingliederung in Arbeit?

Die Existenz von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung soll keineswegs dafür sorgen, dass sich Menschen zurücklehnen und entspannt auf Staatskosten leben. Um dies zu vermeiden und auch die öffentlichen Kassen nicht zu stark zu strapazieren, geht es im System der sozialen Sicherung immer nur um das Existenzminimum. Seitens der Ämter und auch aus eigenem Antrieb besteht so der Wunsch, als Erwerbsfähiger rasch wieder ins Arbeitsleben zurückzufinden. Dies kann mitunter eine große Herausforderung sein. Genau zu diesem Zweck gibt es Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Mithilfe von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Beendigung ihrer Hilfebedürftigkeit unterstützt werden. In anderen Fällen geht es immerhin darum, die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren. Es geht folglich darum, durch die eigene Arbeitskraft ein Einkommen zu erzielen und so im Erwerbsleben Fuß zu fassen.

Wo erhält man weitere Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit?

Unabhängige Beratungsstellen für Arbeitssuchende und auch einschlägige Online-Portale sind lohnende Adressen für alle, die sich vorab unverbindlich über die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit informieren möchten.

Schlussendlich sollte man jedoch immer einen Beratungstermin beim Arbeitsamt vereinbaren. Der Sachbearbeiter beziehungsweise die Sachbearbeiter/in des Jobcenters geben gerne Auskunft und informieren über verschiedene Maßnahmen und Optionen unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles.