Insolvenzgeld – Finanzielle Hilfe im Falle einer Insolvenz
Eine Insolvenz ist nicht nur für den betroffenen Unternehmer, sondern auch für die Mitarbeiter/innen des Betriebes ein herber Schlag. Die Arbeitnehmer/innen verlieren dadurch ihren Arbeitsplatz, was weitreichende Konsequenzen hat. Zunächst werden die Kollegen auseinandergerissen und auch der gewohnte Tagesablauf änderrt sich maßgeblich. Darüber hinaus fällt das monatliche Einkommen weg, das allerdings zur Sicherstellung des Lebensunterhalts dringend benötigt wird.
Die Insolvenz ist folglich nicht nur das Ende des Unternehmens, sondern bedeutet für die meisten Mitarbeiter/innen erst einmal eine Phase der Arbeitslosigkeit. Allerdings muss es nicht zwingend dazu kommen, denn mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vielleicht noch nicht alles verloren. Vorerst gibt es aber zumeist keinen Lohn, weshalb die Situation durchaus existenzbedrohend sein kann. Das Insolvenzgeld soll Abhilfe schaffen und reicht zuweilen aus, um die Zeit bis zu einem neuen Job zu überbrücken.
Auch wenn die Insolvenz des Arbeitgebers zu einer belastenden Gesamtsituation führt, sollte man nicht die Nerven verlieren und sich unter anderem mit dem Insolvenzgeld auseinandersetzen. Arbeitsamt.info liefert als Online-Ratgeber detaillierte Informationen, die unter anderem für den Bezug von Insolvenzgeld relevant sein können.
Das Insolvenzgeld auf einen Blick
Insolvenzgeld ist immer dann ein Thema, wenn ein Unternehmen vor der Insolvenz steht und die Arbeitnehmer/innen aufgrund der dramatischen wirtschaftlichen Situation des Betriebes keinen Lohn mehr erhalten. Der deutsche Sozialstaat lässt Betroffene nicht alleine im Regen stehen und gewährt diesen einen Ausgleich zum ausgefallenen Arbeitsentgelt in Form von Insolvenzgeld. Früher war diesbezüglich eher vom Konkursausfallgeld die Rede.
Nicht jede Insolvenz bedeutet automatisch den Verlust des Arbeitsplatzes, denn es kommt immer wieder vor, dass der Insolvenzverwalter Lösungen findet und so zumindest ein Teil der Arbeitsplätze erhalten bleibt. Während des Insolvenzverfahrens kann jedoch kein Entgelt gezahlt werden, um die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu ordnen und die Basis für eine Rettung zu schaffen.
Ein zeitweiser Lohnverzicht zur Entlastung des Arbeitgebers kann also dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen, aber für die meisten Menschen ist dies finanziell nicht möglich, weil sie ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Zu diesem Zweck gibt es das Insolvenzgeld, das den Arbeitgeber zeitweise von der Lohnzahlung befreit und für diesen einspringt.
Voraussetzungen fĂĽr den Bezug von Insolvenzgeld
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer/innen einen Anspruch auf Insolvenzgeld geltend machen, sofern ein sogenanntes Insolvenzereignis eingetreten ist. Darunter versteht man die folgenden Situationen:
- Insolvenzverfahren wurde eröffnet
- Unternehmen hat seine Betriebstätigkeit eingestellt
- Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen
Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob man in Vollzeit beschäftigt war, einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen ist oder eine Ausbildung absolviert hat. Vollzeit-Arbeitnehmer/innen, Studierende, Schüler/innen, Rentner/innen und auch Heimarbeiter/innen haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Entscheidend ist folglich ein bestehendes Angestelltenverhältnis.
Dauer des Insolvenzgeldes
Höhe des Insolvenzgeldes
Unabhängig davon, unter welchen Umständen ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht, soll es sich dabei stets um einen Ausgleich für das weggefallene Entgelt handeln. Insolvenzgeld gleicht folglich nur bestehende Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber aus und stellt keine pauschale Sozialleistung dar. Die rückwirkende Einmalzahlung beläuft sich typischerweise auf das Nettogehalt des betreffenden Arbeitnehmers. Gegebenenfalls kann die Agentur für Arbeit ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.
Tipps zum Antrag auf Insolvenzgeld
Erfährt man von der drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz des Arbeitgebers, sitzt der Schock zunächst tief. Die Mitarbeiter/innen sind zutiefst verunsichert und wissen nicht, wie es weitergehen soll. Insbesondere dann, wenn die Gehaltszahlungen ausbleiben, ist mitunter auch die eigene Existenz bedroht. Dass akuter Handlungsbedarf besteht, steht außer Frage. Das Insolvenzgeld kann einen finanziellen Ausgleich schaffen, weshalb ein entsprechender Antrag seitens der Arbeitnehmer/innen zu stellen ist. Damit es in diesem Zusammenhang zu keinen Schwierigkeiten kommt, sollten die folgenden Tipps und Hinweise Beachtung finden:
- Insolvenzgeld wird typischerweise einmalig und rückwirkend gezahlt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Vorschuss zu erhalten. Der Insolvenzverwalter übernimmt dies und sorgt für die Vorfinanzierung, damit es bei den Arbeitnehmern möglichst zu keinen Zahlungsausfällen kommt.
- Der Antrag auf Insolvenzgeld hat fristgerecht bei der Agentur für Arbeit zu erfolgen. Spätestens zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss das Insolvenzgeld folglich beantragt werden.
- Nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer/innen, sondern gegebenenfalls auch Dritte können Insolvenzgeld beantragen und entsprechende Ansprüche geltend machen.
Wo kann man Insolvenzgeld beantragen?
Wie geht es nach dem Insolvenzgeld weiter?
Dass Insolvenzgeld nicht dauerhaft gezahlt wird und lediglich dazu gedacht ist, den Lebensunterhalt der betroffenen Arbeitnehmer/innen während eines hoffentlich erfolgreichen Insolvenzverfahrens oder im Falle eines anderen Insolvenzereignisses zu sichern, ist Fakt. Mitunter lässt sich das Unternehmen retten, so dass nach einer kurzen Unterbrechung wieder wie gewohnt Löhne gezahlt werden. Auch wer rasch eine neue Stelle findet, kann maximal davon profitieren, doch dafür gibt es leider keine Garantie.
Es kommt immer wieder vor, dass eine insolvenzbedingte Arbeitslosigkeit länger anhält. Es stellt sich daher die Frage, wie es nach dem maximal dreimonatigen Bezug von Insolvenzgeld weitergeht. Falls die Insolvenz mit einem Verlust des Arbeitsplatzes einhergeht, kann nach dem Insolvenzgeld Arbeitslosengeld I beantragt werden. Wer jedoch noch weiter arbeitet und im laufenden Verfahren keinen Lohn erhält, sollte sich an den Insolvenzverwalter wenden und gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren. Im schlimmsten Fall besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II zu beantragen, um auf diese Art und Weise den Lebensunterhalt weiterhin sicherzustellen.