Bürgergeld-Rechner 2026 (Grundsicherungsgeld): Anspruch schätzen

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Der Anspruch ergibt sich aus Regelbedarf + Kosten für Unterkunft und Heizung - anrechenbarem Einkommen.
- Der Regelsatz 2026 beträgt für Alleinstehende 563 Euro; für weitere Haushaltsmitglieder gelten eigene Stufen.
- Vom Erwerbseinkommen bleibt ein Freibetrag anrechnungsfrei (§ 11b SGB II).
- Der Rechner läuft nur in Ihrem Browser und liefert eine unverbindliche Schätzung - entscheidend ist das Jobcenter.
Das Bürgergeld - seit 2026 als Grundsicherungsgeld bezeichnet - sichert den Lebensunterhalt, wenn das Einkommen nicht reicht. Ob und in welcher Höhe Ihnen etwas zusteht, hängt von Haushalt, Miete und Einkommen ab. Der Rechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung.
Der Bürgergeld-Rechner
Tragen Sie Ihre Haushaltsgröße, die Warmmiete und Ihr monatliches Einkommen ein. Der Rechner addiert die Regelbedarfe und die Wohnkosten und zieht das anrechenbare Einkommen ab.
Die Regelbedarfe 2026 im Überblick
Der Regelbedarf deckt den laufenden Lebensunterhalt - Essen, Kleidung, Strom, Telefon und mehr. Er ist nach Regelbedarfsstufen gestaffelt. Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze:
| Stufe | Für wen | Regelsatz 2026 |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 Euro |
| 2 | Paare, je Partner | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene 18-24 ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche 14-17 Jahre | 471 Euro |
| 5 | Kinder 6-13 Jahre | 390 Euro |
| 6 | Kinder 0-5 Jahre | 357 Euro |
Details zu den Sätzen und Rechenbeispielen finden Sie im Ratgeber Grundsicherungsgeld - Höhe und Regelsätze 2026.
Kosten für Unterkunft und Heizung
Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Der Rechner rechnet Ihre tatsächliche Warmmiete voll an; im echten Verfahren prüft das Jobcenter jedoch, ob die Miete als angemessen gilt. In den ersten Monaten (Karenzzeit) werden die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe anerkannt. Mehr dazu im Ratgeber Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wie Einkommen angerechnet wird
Eigenes Einkommen mindert den Anspruch - aber nicht in voller Höhe. Von Ihrem Erwerbseinkommen bleibt ein Freibetrag anrechnungsfrei (§ 11b SGB II): die ersten 100 Euro pauschal, dazu Anteile des darüber liegenden Verdienstes. Nur der Rest wird auf den Bedarf angerechnet. Deshalb lohnt sich Arbeit auch im Bürgergeld-Bezug. Wie viel genau übrig bleibt, zeigt der Ratgeber Hinzuverdienst beim Grundsicherungsgeld.
Was der Rechner nicht leisten kann
Der Rechner liefert eine grobe Orientierung. Er berücksichtigt keine Mehrbedarfe, kein Vermögen, keine Angemessenheitsprüfung der Wohnkosten und keine Sonderfälle. Auch die genaue Einkommensbereinigung kann im Einzelfall abweichen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihr Jobcenter. Wie Sie den Antrag stellen, erklärt der Ratgeber Grundsicherungsgeld beantragen.
Häufige Fragen zum Bürgergeld-Rechner
Weiterführende Ratgeber
- Grundsicherungsgeld: Höhe und Regelsätze 2026
- Grundsicherungsgeld beantragen
- Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I)
Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.