Grundsicherungsgeld beantragen: Antrag, Unterlagen & Ablauf

Wenn Ihr Einkommen nicht zum Leben reicht, sichert das Grundsicherungsgeld den Lebensunterhalt. Die Leistung heisst seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II); zuvor war sie als Bürgergeld (2023 bis Mitte 2026) und davor als Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV bekannt. Zuständig ist Ihr örtliches Jobcenter. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, wo Sie den Erstantrag stellen, welche Unterlagen Sie brauchen und ab wann das Geld fliesst.
Inhaltsverzeichnis
- Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld
- Wo und wie Sie den Antrag stellen
- Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag
- So läuft der Erstantrag Schritt für Schritt
- Bearbeitungszeit und ab wann das Geld kommt
- Vorschuss bei akuter Notlage
- Bewilligung und Weiterbewilligungsantrag
- Häufige Fragen zum Antrag auf Grundsicherungsgeld
Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld
Grundsicherungsgeld können Sie grundsätzlich erhalten, wenn Sie erwerbsfähig, hilfebedürftig und mindestens 15 Jahre alt sind, die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Hilfebedürftig sind Sie, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Bedarf für sich und die Menschen zu decken, die mit Ihnen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben.
Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro im Monat (unverändert, Nullrunde); dazu kommen in der Regel die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Für weitere Personen im Haushalt gelten eigene Regelsätze. Ob und in welcher Höhe Ihnen Grundsicherungsgeld zusteht, hängt vom Einzelfall ab und wird vom Jobcenter berechnet. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Antrag lohnt, stellen Sie ihn im Zweifel trotzdem und lassen Sie es das Jobcenter prüfen. Mehr zum Leistungssystem finden Sie in unserem Überblick zur Grundsicherung.
Wo und wie Sie den Antrag stellen
Zuständig ist immer das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Für den Erstantrag haben Sie mehrere Wege:
- Online: über das Portal jobcenter.digital können Sie den Antrag digital ausfüllen und die Nachweise hochladen.
- Persönlich vor Ort: im örtlichen Jobcenter erhalten Sie die Formulare und können sich beraten lassen.
- Schriftlich: Sie können die Unterlagen auch per Post einreichen.
Wichtig ist, dass Sie sich möglichst früh melden. Sie können den Bedarf zunächst formlos anmelden, etwa telefonisch, per E-Mail oder mit einem kurzen Schreiben, und die vollständigen Formulare dann nachreichen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie sich beim Jobcenter melden. Wenn Sie mit einer Behörde nicht weiterkommen oder Fragen zur Zuständigkeit haben, hilft unser Beitrag Arge und Jobcenter weiter.
Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag
Damit das Jobcenter Ihren Antrag zügig bearbeiten kann, halten Sie am besten von Anfang an alle Nachweise bereit. Je nach Lebenssituation kann das Jobcenter weitere Unterlagen nachfordern. Diese Dokumente werden fast immer gebraucht:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft
- Nachweise über Einkommen (Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Rente, Unterhalt, Kindergeld, Elterngeld)
- Kontoauszüge der letzten Monate von allen Konten
- Nachweise über Vermögen (Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Wertpapiere, Fahrzeuge)
- Mietvertrag sowie Nachweise über Miete und Heizkosten (aktuelle Nebenkostenabrechnung)
- Nachweis der Krankenversicherung
- Geburtsurkunden der Kinder und gegebenenfalls Nachweise zu Schwangerschaft oder Behinderung
- bei beendetem Arbeitsverhältnis: Kündigung oder Arbeitsvertrag und Arbeitsbescheinigung
Kopien reichen für die Einreichung in der Regel aus; heben Sie die Originale gut auf. Reichen Sie fehlende Unterlagen so schnell wie möglich nach, denn ohne vollständige Nachweise kann sich die Bearbeitung verzögern.
So läuft der Erstantrag Schritt für Schritt
Der Erstantrag folgt einem festen Ablauf. So gehen Sie vor:
- Frühzeitig melden: Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zum Jobcenter auf, online, telefonisch oder vor Ort. Der Zeitpunkt der Meldung ist wichtig für den Beginn der Zahlung.
- Antrag ausfüllen: Füllen Sie den Hauptantrag und die passenden Anlagen aus, digital über jobcenter.digital oder auf Papier.
- Unterlagen zusammenstellen: Legen Sie die oben genannten Nachweise bei oder laden Sie sie im Portal hoch.
- Antrag einreichen: Geben Sie den vollständigen Antrag online ab, bringen Sie ihn vorbei oder senden Sie ihn per Post.
- Rückfragen beantworten: Reagieren Sie zügig, wenn das Jobcenter weitere Unterlagen oder Erklärungen anfordert.
- Bescheid erhalten: Sie bekommen einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, der Höhe und Zeitraum der Leistung ausweist.
Prüfen Sie den Bescheid genau. Sind Angaben falsch oder fehlen Positionen, können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen.
Bearbeitungszeit und ab wann das Geld kommt
Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom Einzelfall und von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Vollständige Anträge werden schneller bearbeitet als solche, bei denen Nachweise fehlen. Fragen Sie im Zweifel beim Jobcenter nach dem aktuellen Stand.
Beim Zeitpunkt der Zahlung gilt eine wichtige Regel: Das Grundsicherungsgeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen. Der Antrag wirkt dabei auf den Ersten dieses Monats zurück. Stellen Sie den Antrag also zum Beispiel am 20. eines Monats, wird die Leistung in der Regel für den gesamten Monat ab dem Ersten berücksichtigt. Es lohnt sich deshalb, den Antrag früh im Monat einzureichen und nicht bis zum Monatsende zu warten, weil eine Leistung für frühere Monate normalerweise nicht nachgezahlt wird.
Vorschuss bei akuter Notlage
Wenn Sie dringend Geld brauchen und die endgültige Entscheidung noch aussteht, müssen Sie nicht bis zum fertigen Bescheid warten. Bei einer akuten Notlage kann das Jobcenter einen Vorschuss oder eine vorläufige Zahlung leisten, damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Weisen Sie in einem solchen Fall aktiv auf Ihre Situation hin und schildern Sie, dass Sie unmittelbar auf Mittel angewiesen sind. Ob und in welcher Höhe ein Vorschuss möglich ist, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall; klären Sie das direkt dort. Wenn Sie neu einen Haushalt einrichten oder nach besonderen Lebenslagen grundlegende Dinge brauchen, kann zusätzlich eine Erstausstattung in Betracht kommen.
Bewilligung und Weiterbewilligungsantrag
Das Grundsicherungsgeld wird in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten bewilligt. In diesem Zeitraum erhalten Sie die Leistung monatlich, sofern sich Ihre Verhältnisse nicht wesentlich ändern. Änderungen bei Einkommen, Vermögen, Miete oder der Zusammensetzung des Haushalts müssen Sie dem Jobcenter unaufgefordert mitteilen.
Läuft der Bewilligungszeitraum aus und benötigen Sie weiterhin Unterstützung, müssen Sie rechtzeitig vorher einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Warten Sie damit nicht bis zum letzten Tag, damit die Zahlung ohne Lücke weiterläuft. Wie das im Detail funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag zum Weiterbewilligungsantrag.
Häufige Fragen zum Antrag auf Grundsicherungsgeld
Heisst die Leistung jetzt Grundsicherungsgeld oder Bürgergeld?
Kann ich den Antrag komplett online stellen?
Ab wann bekomme ich das Geld?
Was passiert, wenn ich dringend Geld brauche?
Wie lange gilt die Bewilligung?
Welche Unterlagen sollte ich unbedingt bereithalten?
Quellen: Sozialgesetzbuch II (SGB II); Bundesagentur für Arbeit; Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stand 2026. arbeitsamt.info ist ein unabhängiges Portal und kein amtliches Angebot.