Grundsicherungsgeld beantragen: Antrag, Unterlagen & Ablauf

Hände füllen ein Antragsformular am Schreibtisch aus

Wenn Ihr Einkommen nicht zum Leben reicht, sichert das Grundsicherungsgeld den Lebensunterhalt. Die Leistung heisst seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II); zuvor war sie als Bürgergeld (2023 bis Mitte 2026) und davor als Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV bekannt. Zuständig ist Ihr örtliches Jobcenter. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, wo Sie den Erstantrag stellen, welche Unterlagen Sie brauchen und ab wann das Geld fliesst.

Inhaltsverzeichnis

Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld

Grundsicherungsgeld können Sie grundsätzlich erhalten, wenn Sie erwerbsfähig, hilfebedürftig und mindestens 15 Jahre alt sind, die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Hilfebedürftig sind Sie, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Bedarf für sich und die Menschen zu decken, die mit Ihnen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben.

Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro im Monat (unverändert, Nullrunde); dazu kommen in der Regel die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Für weitere Personen im Haushalt gelten eigene Regelsätze. Ob und in welcher Höhe Ihnen Grundsicherungsgeld zusteht, hängt vom Einzelfall ab und wird vom Jobcenter berechnet. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Antrag lohnt, stellen Sie ihn im Zweifel trotzdem und lassen Sie es das Jobcenter prüfen. Mehr zum Leistungssystem finden Sie in unserem Überblick zur Grundsicherung.

Wo und wie Sie den Antrag stellen

Zuständig ist immer das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Für den Erstantrag haben Sie mehrere Wege:

Wichtig ist, dass Sie sich möglichst früh melden. Sie können den Bedarf zunächst formlos anmelden, etwa telefonisch, per E-Mail oder mit einem kurzen Schreiben, und die vollständigen Formulare dann nachreichen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie sich beim Jobcenter melden. Wenn Sie mit einer Behörde nicht weiterkommen oder Fragen zur Zuständigkeit haben, hilft unser Beitrag Arge und Jobcenter weiter.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag

Damit das Jobcenter Ihren Antrag zügig bearbeiten kann, halten Sie am besten von Anfang an alle Nachweise bereit. Je nach Lebenssituation kann das Jobcenter weitere Unterlagen nachfordern. Diese Dokumente werden fast immer gebraucht:

Kopien reichen für die Einreichung in der Regel aus; heben Sie die Originale gut auf. Reichen Sie fehlende Unterlagen so schnell wie möglich nach, denn ohne vollständige Nachweise kann sich die Bearbeitung verzögern.

So läuft der Erstantrag Schritt für Schritt

Der Erstantrag folgt einem festen Ablauf. So gehen Sie vor:

  1. Frühzeitig melden: Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zum Jobcenter auf, online, telefonisch oder vor Ort. Der Zeitpunkt der Meldung ist wichtig für den Beginn der Zahlung.
  2. Antrag ausfüllen: Füllen Sie den Hauptantrag und die passenden Anlagen aus, digital über jobcenter.digital oder auf Papier.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Legen Sie die oben genannten Nachweise bei oder laden Sie sie im Portal hoch.
  4. Antrag einreichen: Geben Sie den vollständigen Antrag online ab, bringen Sie ihn vorbei oder senden Sie ihn per Post.
  5. Rückfragen beantworten: Reagieren Sie zügig, wenn das Jobcenter weitere Unterlagen oder Erklärungen anfordert.
  6. Bescheid erhalten: Sie bekommen einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, der Höhe und Zeitraum der Leistung ausweist.

Prüfen Sie den Bescheid genau. Sind Angaben falsch oder fehlen Positionen, können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen.

Bearbeitungszeit und ab wann das Geld kommt

Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom Einzelfall und von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Vollständige Anträge werden schneller bearbeitet als solche, bei denen Nachweise fehlen. Fragen Sie im Zweifel beim Jobcenter nach dem aktuellen Stand.

Beim Zeitpunkt der Zahlung gilt eine wichtige Regel: Das Grundsicherungsgeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen. Der Antrag wirkt dabei auf den Ersten dieses Monats zurück. Stellen Sie den Antrag also zum Beispiel am 20. eines Monats, wird die Leistung in der Regel für den gesamten Monat ab dem Ersten berücksichtigt. Es lohnt sich deshalb, den Antrag früh im Monat einzureichen und nicht bis zum Monatsende zu warten, weil eine Leistung für frühere Monate normalerweise nicht nachgezahlt wird.

Vorschuss bei akuter Notlage

Wenn Sie dringend Geld brauchen und die endgültige Entscheidung noch aussteht, müssen Sie nicht bis zum fertigen Bescheid warten. Bei einer akuten Notlage kann das Jobcenter einen Vorschuss oder eine vorläufige Zahlung leisten, damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Weisen Sie in einem solchen Fall aktiv auf Ihre Situation hin und schildern Sie, dass Sie unmittelbar auf Mittel angewiesen sind. Ob und in welcher Höhe ein Vorschuss möglich ist, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall; klären Sie das direkt dort. Wenn Sie neu einen Haushalt einrichten oder nach besonderen Lebenslagen grundlegende Dinge brauchen, kann zusätzlich eine Erstausstattung in Betracht kommen.

Bewilligung und Weiterbewilligungsantrag

Das Grundsicherungsgeld wird in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten bewilligt. In diesem Zeitraum erhalten Sie die Leistung monatlich, sofern sich Ihre Verhältnisse nicht wesentlich ändern. Änderungen bei Einkommen, Vermögen, Miete oder der Zusammensetzung des Haushalts müssen Sie dem Jobcenter unaufgefordert mitteilen.

Läuft der Bewilligungszeitraum aus und benötigen Sie weiterhin Unterstützung, müssen Sie rechtzeitig vorher einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Warten Sie damit nicht bis zum letzten Tag, damit die Zahlung ohne Lücke weiterläuft. Wie das im Detail funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag zum Weiterbewilligungsantrag.

Häufige Fragen zum Antrag auf Grundsicherungsgeld

Heisst die Leistung jetzt Grundsicherungsgeld oder Bürgergeld?
Seit dem 1. Juli 2026 lautet die offizielle Bezeichnung Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II). Zuvor hiess die Leistung Bürgergeld und davor Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV. Der Begriff Bürgergeld ist noch bis Ende 2026 gebräuchlich; gemeint ist dieselbe Leistung.
Kann ich den Antrag komplett online stellen?
Ja, Sie können den Erstantrag über das Portal jobcenter.digital online ausfüllen und Ihre Nachweise dort hochladen. Alternativ ist der Antrag weiterhin persönlich im örtlichen Jobcenter oder schriftlich per Post möglich.
Ab wann bekomme ich das Geld?
Das Grundsicherungsgeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen; der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück. Stellen Sie ihn deshalb früh im Monat, denn für zurückliegende Monate wird in der Regel nicht nachgezahlt.
Was passiert, wenn ich dringend Geld brauche?
Bei einer akuten Notlage kann das Jobcenter einen Vorschuss oder eine vorläufige Zahlung leisten, bevor über den Antrag endgültig entschieden ist. Weisen Sie das Jobcenter aktiv auf Ihre Situation hin. Über Höhe und Voraussetzungen entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.
Wie lange gilt die Bewilligung?
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate. Danach müssen Sie rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen, damit die Zahlung ohne Unterbrechung weiterläuft.
Welche Unterlagen sollte ich unbedingt bereithalten?
Wichtig sind Ausweisdokumente, Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten Monate, Vermögensnachweise, der Mietvertrag mit Miet- und Heizkosten sowie der Nachweis der Krankenversicherung. Fehlende Unterlagen sollten Sie zügig nachreichen, weil sich die Bearbeitung sonst verzögert.

Quellen: Sozialgesetzbuch II (SGB II); Bundesagentur für Arbeit; Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stand 2026. arbeitsamt.info ist ein unabhängiges Portal und kein amtliches Angebot.