E-Services – Das Arbeitsamt online

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Die eServices der Bundesagentur für Arbeit erreichen Sie rund um die Uhr auf arbeitsagentur.de - von der Arbeitsuchendmeldung über den Arbeitslosengeld-Antrag bis zum digitalen Postfach.
- Für sensible Dienste (Antrag, Bescheide, persönliche Daten) brauchen Sie ein Benutzerkonto mit hohem Vertrauensniveau - nachgewiesen per Online-Ausweis (eID), ELSTER-Zertifikat oder PIN-Brief.
- Einfache Anliegen wie eine Terminanfrage oder allgemeine Fragen gehen oft schon ohne vollständige Verifizierung.
- Das Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld läuft nicht über die Agentur, sondern über das Jobcenter unter jobcenter.digital.
- Geben Sie Ihre Zugangsdaten nie über Links aus E-Mails ein - rufen Sie arbeitsagentur.de immer direkt im Browser auf.
Mit einer Vielzahl an Geschäftsstellen zeigt das Arbeitsamt bundesweit Präsenz vor Ort und ist stets in erreichbarer Nähe zu finden. Menschen, die sich eine eingehende Beratung wünschen, auf finanzielle Hilfen angewiesen sind oder Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg suchen, werden somit beim Arbeitsamt in ihrer Nähe fündig und dort durch versierte Sachbearbeiter/innen umfassend betreut.
Die Digitalisierung geht allerdings auch an der Bundesagentur für Arbeit nicht spurlos vorbei und zeigt sich anhand der eServices, die hier geboten werden. Das Arbeitsamt ist dementsprechend auch online präsent und keineswegs ausschließlich auf lokaler Ebene tätig. Stattdessen gibt es diverse Online-Angebote, die als eServices des Arbeitsamtes daherkommen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Dienste das sind, wie Sie sich registrieren und welche Anliegen Sie sich damit den Weg zum Amt sparen.
Welche eServices bietet die Agentur für Arbeit?
Zunächst stellt sich die Frage, welche Online-Leistungen seitens der Arbeitsämter angeboten werden. Die Digitalisierung hat hier in den vergangenen Jahren stark zugelegt, und das Angebot wächst weiter. Aktuell stehen unter anderem die folgenden Funktionen zur Verfügung:
- arbeitsuchend melden
- Bewerberprofil anlegen und bearbeiten
- Vermittlungsvorschläge einsehen
- Arbeitslosengeld beantragen und Weiterbewilligung stellen
- Arbeitsaufnahme und Änderungen mitteilen
- Bescheide im digitalen Postfach einsehen
- Krankmeldung bzw. Arbeitsunfähigkeit einreichen
- Termine einsehen und anfragen
- persönliche Daten einsehen und ändern
- Widerspruch einlegen
- Berufsberatung vereinbaren
Grob lassen sich diese Angebote drei Bereichen zuordnen: Vermittlung und Beratung, Geldleistungen sowie weitere eServices rund um Postfach, Daten und Mitteilungen. Indem man die eServices der Agentur für Arbeit nutzt, kann man sich viele Behördengänge sparen und Formulare bequem zuhause ausfüllen. In manchen Fällen ist ein persönliches Erscheinen dennoch sinnvoll oder vorgeschrieben - der direkte Kontakt lässt sich nicht vollständig ersetzen. Wer sich neu meldet, findet den passenden Ablauf im Ratgeber arbeitslos melden.
Benutzerkonto anlegen und anmelden
Um die eServices zu nutzen, rufen Sie arbeitsagentur.de auf und legen ein Benutzerkonto an. Die Registrierung steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offen - Sie müssen also nicht bereits Kundin oder Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters sein. Für die Anmeldung haben Sie in der Regel zwei Wege:
- eigenes Benutzerkonto der Bundesagentur mit Benutzername und Passwort, oder
- BundID, das zentrale Servicekonto des Bundes, mit dem Sie sich auch bei anderen Behörden anmelden können.
Nach der Anmeldung wählen Sie den passenden Bereich - etwa Vermittlung und Beratung oder Geldleistungen - und werden Schritt für Schritt durch Ihr Anliegen geführt. Einzelne Dienste wie eine Terminanfrage oder allgemeine Fragen sind teils schon ohne vollständige Verifizierung möglich.
Vertrauensniveau: warum manche Dienste eine Verifizierung brauchen
Sobald es um rechtsverbindliche und sensible Vorgänge geht - den Arbeitslosengeld-Antrag, Bescheide oder das Ändern persönlicher Daten -, verlangt die Agentur ein hohes Vertrauensniveau. Damit stellt sie sicher, dass wirklich Sie hinter dem Konto stehen. Dieses Niveau erreichen Sie in der Regel über einen dieser Wege:
- Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels - mit passender PIN und der AusweisApp am Smartphone,
- ELSTER-Zertifikat, das viele bereits von der Steuererklärung kennen, oder
- Identifizierung per PIN-Brief, den die Agentur per Post an Ihre Meldeadresse schickt.
Für einfache Anliegen genügt oft das Konto ohne diese Zusatzprüfung. Welche Wege im Einzelfall angeboten werden, zeigt Ihnen der Anmeldedialog auf arbeitsagentur.de - die Bezeichnungen können sich mit Weiterentwicklungen des Portals ändern.
Was Sie online erledigen können - und was nicht
Ein großer Teil des Kontakts läuft heute digital. Online möglich sind unter anderem: die Arbeitsuchendmeldung, der Antrag auf Arbeitslosengeld und dessen Weiterbewilligung, das Mitteilen von Änderungen und einer Arbeitsaufnahme, das Einreichen einer Krankmeldung, der Blick ins digitale Postfach mit Ihren Bescheiden sowie ein Widerspruch. Auch die Terminvereinbarung läuft bequem über die eServices.
Nicht oder nur eingeschränkt online geht das persönliche Beratungsgespräch - hier ist der direkte Austausch gewollt. Auch die wirksame Arbeitslosmeldung setzt je nach Situation ein persönliches Erscheinen oder ein Konto mit hohem Vertrauensniveau voraus. Im Zweifel klärt die Service-Hotline unter der kostenfreien Nummer 0800 4 5555 00, was in Ihrem Fall online erledigt werden kann.
So funktionieren die eServices Schritt für Schritt
All diejenigen, die den Komfort der eServices der Agentur für Arbeit zu schätzen wissen und den einen oder anderen Online-Dienst nutzen möchten, müssen natürlich erst einmal wissen, wie das Ganze funktioniert. Zunächst rufen Sie arbeitsagentur.de auf. Im nächsten Schritt steht die Registrierung an, die grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht. Man muss also kein Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters sein, um Zugang zu den eServices zu erhalten.
Registrierte Nutzer melden sich anschließend mit ihren Zugangsdaten an und wählen den passenden Bereich - Vermittlung und Beratung, Geldleistungen oder weitere eServices. Dort geben sie ihr jeweiliges Anliegen an und werden Schritt für Schritt durch das System geführt. Einzelne Dienste, etwa die Terminvereinbarung für eine Berufsberatung, erfordern noch nicht einmal eine Registrierung. Bequem von zuhause kann man so Formulare ausfüllen, Unterlagen übermitteln und sich den einen oder anderen Behördengang sparen.
Sicherheit und Datenschutz
Weil über die eServices sensible Daten laufen, lohnt sich ein wachsamer Umgang. Rufen Sie das Portal immer direkt im Browser über arbeitsagentur.de auf und geben Sie Ihre Zugangsdaten niemals über Links aus E-Mails oder SMS ein - die Agentur fordert Sie nicht per Mail zur Eingabe von Passwörtern auf. Achten Sie auf das Schloss-Symbol und die korrekte Adresse, nutzen Sie ein starkes, einmaliges Passwort und melden Sie sich an fremden Geräten hinterher wieder ab. So bleiben Ihre Daten geschützt und Phishing-Versuche laufen ins Leere.
eServices der Agentur und des Jobcenters im Vergleich
Wichtig ist die Trennung zweier Portale: Die eServices der Agentur für Arbeit auf arbeitsagentur.de sind für Arbeitslosengeld, Vermittlung und Beratung zuständig. Für das Bürgergeld - ab 2026 Grundsicherungsgeld - ist dagegen das Jobcenter zuständig, mit dem eigenen Portal jobcenter.digital. Wer Grundsicherung bezieht, stellt Anträge und lädt Unterlagen also dort hoch. Was die beiden Behörden unterscheidet, erklärt der Ratgeber ARGE und Jobcenter; die Leistung selbst behandelt die Grundsicherung.
Häufige Fragen zu den eServices
Weiterführende Ratgeber
- Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren
- Arbeitslos und arbeitsuchend melden
- ARGE und Jobcenter: Unterschied und Zuständigkeit
Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben und Verfahren auf arbeitsagentur.de sowie Ihr persönlicher Bescheid.