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Erstausstattung vom Jobcenter – Einmalige Beihilfen in außergewöhnlichen Situationen

Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung sichern das Existenzminimum der Leistungsempfänger ab und sorgen dafür, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, obwohl der Betroffene dazu aus eigener Kraft nicht in der Lage ist. Außergewöhnliche Kosten und Anschaffungen übersteigen dabei die finanziellen Möglichkeiten von Leistungsempfängern deutlich, woraus sich mitunter dramatische Situationen ergeben können. Gegebenenfalls kann man in solchen Ausnahmesituationen aber eine Erstausstattung vom Jobcenter erhalten und bekommt so adäquate Unterstützung durch den deutschen Sozialstaat.

Aber auch Menschen, die keine finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter erhalten, können an plötzlich auftretenden Ausgaben für den Familienzuwachs oder die Wohnung verzweifeln und können sich die erforderliche Ausstattung möglicherweise nicht leisten. Sie sind dann keinesfalls zu einem unwürdigen Dasein unter unerträglichen Bedingungen verdammt, sondern können unter Umständen ebenfalls eine Erstausstattung vom Arbeitsamt erhalten. Dass dies ein komplexes Thema ist, steht somit außer Frage.

Hier auf Arbeitsamt.info finden sich detaillierte Angaben dazu, so dass einem Antrag auf Erstausstattung vom Jobcenter nichts im Wege steht.

Erstausstattung – Zusätzliche Leistungen vom Jobcenter

Im Rahmen einer Erstausstattung kann das Arbeitsamt zusätzliche Leistungen gewähren. Diese sind unabhängig vom jeweiligen Regelsatz und sollen der besonderen Situation des Leistungsempfängers gerecht werden. Dabei geht es keineswegs darum, einen höheren Standard zu erreichen, sondern um die Sicherstellung eines menschenwürdigen Daseins. Was es dazu braucht, hängt von der jeweiligen Situation ab. Dies zeigen auch die folgenden Varianten der Erstausstattung vom Jobcenter:

  • Erstausstattung für eine Wohnung
  • Möbelgeld
  • Erstausstattung für die Küche 
  • Erstausstattung fürs Baby
  • Erstausstattung für Zwillinge

In erster Linie geht es folglich um Möbel und Elektrogeräte für die eigenen vier Wände oder auch die grundlegende Ausstattung für den Nachwuchs. Kleidung und andere Utensilien können je nach Ausgangssituation folglich ebenfalls in der Erstausstattung vom Jobcenter inbegriffen sein.

Erstausstattung vom Jobcenter beantragen – So geht’s

In einer mehr oder weniger leeren Wohnung sein Dasein fristen zu müssen, ist unwürdig und nicht akzeptabel. Dies gilt auch, wenn die Geburt eines Kindes bevorsteht und das Geld für die Babyausstattung fehlt. Wer sich in einer solchen oder ähnlichen Situation befindet, empfindet mitunter nur noch Verzweiflung. Dass man eine Erstausstattung beantragen kann, erweist sich dann als echter Hoffnungsschimmer.

Dazu kann man sich an das Jobcenter wenden und im Rahmen eines Beratungstermins eine persönliche Antragstellung vornehmen. Die Beweispflicht liegt dabei bei dem Antragsteller, der folglich nachweisen muss, dass der angemeldete Bedarf tatsächlich besteht. Als Basis dient der Antrag auf eine einmalige Beihilfe beziehungsweise einen Mehrbedarf, der um die relevanten Unterlagen ergänzt werden sollte.

Wer hat Anspruch auf eine Erstausstattung vom Jobcenter?

Der Personenkreis der Berechtigten in Zusammenhang mit einer Erstausstattung vom Jobcenter ergibt sich in erster Linie aus den verschiedenen Varianten der Erstausstattung. Wer in die erste eigene Wohnung zieht, beispielsweise durch einen Brand alles verloren hat oder Nachwuchs erwartet, kann die Bedürftigkeit eindeutig belegen. Grundsätzlich muss die Notwendigkeit einer Grundausstattung aus besonderen Gründen nachweislich bestehen.

Es kommt folglich auf den jeweiligen Einzelfall an. Entscheidend ist allerdings immer, dass man nicht selbst dazu in der Lage ist, die Ausstattung zu finanzieren, die für ein würdiges Leben erforderlich ist. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II steht dies üblicherweise außer Frage. Geringverdiener können aber ebenfalls mitunter eine Erstausstattung vom Jobcenter erhalten. So werden diejenigen, die irgendwie ohne ALG 2 über die Runden kommen, ansonsten aber sehr wenig verdienen, nicht benachteiligt.

Wie sieht die Leistung bei einer Erstausstattung vom Jobcenter aus?

Wer erfolgreich einen Anspruch auf Erstausstattung beim Jobcenter geltend macht, sollte wissen, wie diesem üblicherweise entsprochen wird. Grundsätzlich sind Geldleistungen möglich, wobei auch Sachleistungen durchaus als Erstausstattung gelten können. Es liegt folglich mehr oder weniger im Ermessen des Jobcenters, ob der Berechtigte zusätzliche finanzielle Mittel erhält oder die benötigten Dinge direkt über das Jobcenter erhält. Dann kommen mitunter Gutscheine zum Einsatz.

In anderen Fällen existieren Kooperationen mit Sozialkaufhäusern, in denen man sich die benötigte Erstausstattung zusammenstellen kann. Neben Möbeln und Elektrogeräten kann es sich dabei auch um Kleidung und andere Dinge handeln. In welcher Form die Erstausstattung vom Jobcenter gewährt wird, hängt somit vom Einzelfall ab und lässt sich kaum pauschalisieren. In Anbetracht der verschiedenen Varianten der Erstausstattung ist das auch nicht verwunderlich. Bedürftige sollten daher frühzeitig das Gespräch mit ihrem Sachbearbeiter suchen und im persönlichen Gespräch den erforderlichen Bedarf darlegen. Nach einer etwaigen Kontrolle in der Wohnung des Antragstellers wird dann über die jeweilige Erstausstattung entschieden.