Ausbildung mit 40 über das Arbeitsamt
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Zielgruppe: Auch über 40-Jährige ohne Berufsabschluss können über das Arbeitsamt eine Ausbildung nachholen.
- Gründe: Häufig fehlte wegen erfolgloser Ausbildungssuche, Kindererziehung oder Pflege bislang die Gelegenheit dazu.
- Unterstützung: Möglich sind unter anderem Beratung, Berufsorientierung und Angebote zur Eingliederung in Arbeit.
- Perspektive: Über 40-Jährige haben noch viele Berufsjahre und damit gute Aussichten vor sich.
Unter Auszubildenden stellt man sich typischerweise Jugendliche und junge Erwachsene vor, die unlängst die Schule verlassen haben und nun einen Beruf von der Pike auf lernen, um in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. In der Realität fehlt aber auch etwas älteren Erwachsenen teilweise der Berufsabschluss, was sich immer wieder als Manko erweist. Niemand muss sich seinem Schicksal fügen und ein Leben lang unter den Versäumnissen aus der eigenen Jugend leiden. Stattdessen sollte man aktiv werden und sich beim Arbeitsamt über die Möglichkeiten einer Ausbildung über 40 beraten lassen.
Über 40-Jährige gehören längst noch nicht zum alten Eisen und haben noch viele Berufsjahre vor sich. Für eine klassische Ausbildung kommen sie in den meisten Betrieben allerdings nicht mehr in Betracht oder können sich schlichtweg nicht gegen die deutlich jüngeren Bewerber/innen durchsetzen. Hier bedarf es gegebenenfalls einiger Hilfestellungen, um auch Menschen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, eine berufliche Qualifizierung zu ermöglichen. Dass daraus spannende Perspektiven für den weiteren Werdegang erwachsen, steht außer Frage.

Wie fördert das Arbeitsamt Ü-40-Ausbildungen?
Sogenannte Ü-40-Ausbildungen sind nicht die Regel, aber dennoch sehr wichtig. Menschen, die beispielsweise aufgrund einer vergeblichen Ausbildungssuche, wegen der Kindererziehung oder durch die Pflege eines Angehörigen keine Gelegenheit hatten, einen Berufsabschluss zu erlangen, kommen hier infrage.
Grundsätzlich gibt es diesbezüglich die folgenden Unterstützungsangebote zur Eingliederung in Arbeit:
- Beratung
- Berufsorientierung
- Berufsvorbereitung
- Bewerbungstraining
- Vermittlung einer betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildung
- finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt
- zusätzliche Förderungen für Auszubildende
Unter welchen Voraussetzungen unterstützt das Arbeitsamt eine zweite Ausbildung?
In der Regel richtet sich eine vom Arbeitsamt geförderte Ausbildung für Menschen über 40 an diejenigen, die über keinen Berufsabschluss verfügen. Die Perspektiven für gering Qualifizierte sind schwierig, während zugleich in vielen Branchen ein Fachkräftemangel besteht. Aber auch Menschen mit abgeschlossener Ausbildung kommen in Situationen, in denen ihr bisheriger Job keine Perspektiven mehr bietet.
Dies gilt vor allem dann, wenn das Berufsbild aufgrund des technischen Fortschritts an Relevanz verliert oder sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt schlecht darstellt. Dann kann das Arbeitsamt eine Umschulung als zweite Ausbildung vorsehen. Dadurch soll die bestehende Arbeitslosigkeit beendet oder eine drohende Arbeitslosigkeit vermieden werden.
Umschulung oder Erstausbildung mit 40?
Mit 40 stellt sich zuerst die Frage, ob wirklich eine komplette Erstausbildung nötig ist oder ob eine Umschulung der schnellere Weg zum Ziel ist. Die Antwort hängt vor allem vom bisherigen Werdegang ab.
Wer bereits einen Berufsabschluss besitzt, sich beruflich aber neu orientieren muss, ist meist mit einer Umschulung gut beraten. Sie vermittelt einen anerkannten Ausbildungsberuf in verkürzter Form und dauert häufig nur zwei statt drei Jahre, weil Vorkenntnisse und Berufserfahrung angerechnet werden. Die Kosten trägt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein.
Wer dagegen noch gar keinen Berufsabschluss vorweisen kann, holt eine Erstausbildung nach. Sie legt das fachliche Fundament von Grund auf und öffnet erst den Zugang zu qualifizierten Tätigkeiten. Welcher Weg im Einzelfall passt, klärt die Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemeinsam mit den Interessenten.
Welche Ausbildung mit 40 ist sinnvoll?
Sinnvoll ist mit 40 vor allem eine Ausbildung in einem Feld mit spürbarem Fachkräftebedarf, denn dort sind die Einstellungschancen und die Aussichten auf einen sicheren Arbeitsplatz am größten. Als besonders zukunftssicher gelten mehrere Bereiche:
- Pflege und Gesundheit - etwa als Pflegefachkraft oder Medizinische Fachangestellte
- Kaufmännische Berufe und Verwaltung - vom Büromanagement bis zur Sachbearbeitung
- IT und Digitalisierung - beispielsweise in der Fachinformatik
- Handwerk und Technik - mit stabiler Nachfrage und guten Übernahmechancen
- Erziehung und Soziales - etwa als Erzieherin oder Erzieher
Gerade in diesen Branchen werden Menschen mit Lebenserfahrung geschätzt. Wer mit 40 eine Ausbildung beginnt, bringt Verlässlichkeit, soziale Kompetenz und ein realistisches Bild vom Arbeitsleben mit - Eigenschaften, die viele Arbeitgeber höher gewichten als das reine Lebensalter. Die eigene Reife wird so vom vermeintlichen Nachteil zum echten Vorteil.
Ausbildung mit 40 im öffentlichen Dienst
Auch der öffentliche Dienst ist für eine Ausbildung mit 40 eine Überlegung wert. Behörden und Verwaltungen bilden nicht nur junge Schulabgänger aus, sondern stellen ausdrücklich auch ältere Bewerber und Quereinsteiger ein. Typische Ausbildungsberufe sind zum Beispiel Verwaltungsfachangestellte sowie Tätigkeiten in der Justiz oder in der Steuerverwaltung.
Für die Ausbildung selbst gibt es in aller Regel keine starre Altersgrenze - anders als teilweise für die anschließende Verbeamtung. Ob und bis zu welchem Alter eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich ist, unterscheidet sich je nach Bundesland und Laufbahn erheblich. Wer diesen Weg anstrebt, sollte die konkreten Regelungen vorab bei der jeweiligen Behörde oder der Agentur für Arbeit erfragen, statt sich auf allgemeine Angaben zu verlassen.
Finanzielle Unterstützung für die Ausbildung mit 40
Eine Ausbildung mit 40 muss niemand ohne finanzielle Absicherung stemmen. Je nach Ausgangslage kommen verschiedene Leistungen infrage:
- Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt während einer betrieblichen Ausbildung den Lebensunterhalt, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht.
- Bei einer Umschulung übernimmt die Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein die Lehrgangskosten - bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 100 Prozent.
- Arbeitslosengeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) kann während einer geförderten Maßnahme weiterlaufen, sodass der Lebensunterhalt gesichert bleibt.
- Für den erfolgreichen Abschluss einer geförderten Umschulung ist unter Umständen eine Weiterbildungsprämie möglich.
Welche Leistung im Einzelfall greift, entscheidet die Agentur für Arbeit. Ausführliche Informationen bieten unsere Ratgeber zur geförderten Ausbildung und zur Umschulung über das Arbeitsamt.
Wie erhalten über 40-Jährige eine Ausbildung vom Arbeitsamt?
Ausbildungssuchende, die die 40 Jahre bereits überschritten haben, können verschiedene Maßnahmen vom Arbeitsamt in Anspruch nehmen. Das Wie wirft dabei allerdings immer wieder Fragen auf. Grundsätzlich steht eine ausführliche Beratung am Anfang des Weges.
Dabei geht man der Frage nach, wo man beruflich steht und welche Defizite existieren, die eine nachhaltige Karriere verhindern. Zudem spielt die berufliche Orientierung eine entscheidende Rolle und kann im Rahmen verschiedener Tests vorangetrieben werden.
Im persönlichen Gespräch mit der Sachbearbeiterin beziehungsweise dem Sachbearbeiter werden mögliche Maßnahmen besprochen und gegebenenfalls in die Wege geleitet. Die Anträge werden so fast automatisch gestellt, wodurch der ersehnte Berufsabschluss in greifbare Nähe rückt. Wichtig ist, dass man das Arbeitsamt als Partner betrachtet und die verfügbaren Unterstützungsangebote nutzt.
Häufige Fragen zu Ausbildung mit 40 über das Arbeitsamt
Weiterführende Ratgeber
- Geförderte Ausbildung vom Arbeitsamt
- Umschulung über das Arbeitsamt
- Weiterbildung über das Arbeitsamt
Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr. Fördermöglichkeiten und Altersregelungen entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitgeber im Einzelfall.