Fahrtkosten bei einer Weiterbildung vom Arbeitsamt
Menschen, die eine Weiterbildung durch das Arbeitsamt finanziert bekommen, sind typischerweise ohnehin knapp bei Kasse und daher sehr froh darüber, dass das Amt die Lehrgangsgebühren übernimmt. Dabei bleibt es allerdings nicht, denn unter anderem die Fahrtkosten und etwaigen Auslagen für Verpflegung und Übernachtung dürfen nicht vergessen werden. Zumindest die größten Reisekosten lassen sich eliminieren, indem man einen Lehrgang in Wohnortnähe belegt.
Das bedeutet aber nicht, dass man nicht doch täglich pendeln muss. Das kostet dann nicht nur viel Zeit, sondern auch bares Geld. Es kommt daher immer wieder die Frage auf, ob das Arbeitsamt die Fahrtkosten bei einer Weiterbildung übernimmt. Die gute Nachricht vorweg: In aller Regel ja - die Fahrtkosten gehören zu den sogenannten Weiterbildungskosten und werden nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs erstattet. Wie das genau funktioniert, wie viel Sie bekommen und worauf Sie beim Antrag achten müssen, klärt dieser Ratgeber.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte gehören zu den Weiterbildungskosten nach § 63 SGB III und werden bei einer geförderten Weiterbildung in der Regel übernommen.
- Erstattet werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (günstigstes Ticket) oder beim eigenen PKW eine Wegstreckenentschädigung von 0,20 Euro je Kilometer (gedeckelt auf höchstens 130 Euro im Monat).
- Bei einer auswärtigen Unterbringung kommen Übernachtungskosten, ein Verpflegungsmehraufwand und eine Familienheimfahrt pro Monat hinzu.
- Die Erstattung muss beantragt werden - meist im Zuge des Bildungsgutscheins bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- Zusätzlich gibt es für Bezieher von Grundsicherungsgeld ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat sowie Erfolgsprämien.
Inhaltsverzeichnis
- Das Arbeitsamt übernimmt die Fahrtkosten bei einer geförderten Weiterbildung
- Der Bildungsgutschein schließt die Fahrtkosten mit ein
- So hoch fällt die Erstattung für ÖPNV und eigenen PKW aus
- Die Erstattungswege im Überblick
- Bei auswärtiger Unterbringung sind zusätzliche Kosten erstattungsfähig
- Die Fahrtkosten müssen aktiv beantragt werden
- Weiterbildungsgeld und Prämien entlasten das Budget zusätzlich
- Mit ein paar Handgriffen holen Sie das Maximum heraus
- Häufige Fragen zu den Fahrtkosten bei einer Weiterbildung
Das Arbeitsamt übernimmt die Fahrtkosten bei einer geförderten Weiterbildung
Pauschal lässt sich zwar nicht sagen, in welchem Maße Fahrtkosten im Rahmen einer Weiterbildung vom Arbeitsamt übernommen werden, doch grundsätzlich ist die Erstattung möglich und beim Bildungsgutschein sogar absoluter Standard. Fahrten zwischen der Bildungsstätte und dem Wohnort können dementsprechend erstattet werden. Dazu muss man allerdings einen entsprechenden Antrag stellen.
Der rechtliche Hintergrund ist eindeutig: Fahrtkosten zählen zu den Weiterbildungskosten. Nach § 63 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten, die durch die Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung entstehen - und dazu gehören ausdrücklich die Fahrtkosten. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung überhaupt gefördert wird, also die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Maßnahme im Rahmen der Weiterbildung über das Arbeitsamt bewilligt hat. Wer eine Weiterbildung dagegen komplett selbst zahlt, hat auch keinen Anspruch auf die Fahrtkostenerstattung.
Wichtig ist, dass die Fahrtkosten nicht automatisch mit ausgezahlt werden. Sie sind ein eigener Posten, der zusätzlich zu den Lehrgangsgebühren steht und gesondert geltend gemacht werden muss. Wer das übersieht, verschenkt bares Geld - über eine mehrmonatige oder gar mehrjährige Weiterbildung können sich Pendelkosten schnell auf mehrere Hundert Euro summieren.
Der Bildungsgutschein schließt die Fahrtkosten mit ein
Kosten für Pendelfahrten sind im Rahmen des Bildungsgutscheins erstattungsfähig. Man kann sich die Ausgaben folglich vom Arbeitsamt wiederholen und wird somit nicht durch etwaige Entfernungen finanziell noch zusätzlich belastet. Der Bildungsgutschein ist die zentrale Fördergrundlage: Mit ihm sagt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu, die notwendigen Kosten einer Weiterbildung zu tragen. Neben den Lehrgangsgebühren fallen darunter auch Prüfungsgebühren, Kosten für Lernmittel, Kinderbetreuungskosten und eben die Fahrtkosten.
Maßgebend für die Erstattung der Fahrtkosten ist § 63 SGB III. Demnach können die Fahrtkosten in den folgenden beiden Fällen vom Amt übernommen werden:
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fahrten mit dem eigenen PKW oder sonstigen Verkehrsmitteln
Die betreffenden Fahrten müssen zwischen der Wohnung und der Bildungsstätte, der auswärtigen Unterbringung und der Bildungsstätte, zwei Bildungsstätten oder der Arbeitsstätte und der Bildungsstätte stattfinden. Dann ist je eine Hin- und Rückfahrt täglich erstattungsfähig. Entscheidend ist also stets ein direkter Zusammenhang mit der Weiterbildung - private Umwege oder Freizeitfahrten sind selbstverständlich nicht gedeckt.
Wer sich unsicher ist, ob und wie die eigene Maßnahme finanziert wird, findet in unserem Überblick zur Finanzierung der Weiterbildung durch das Arbeitsamt die wichtigsten Fördertöpfe zusammengefasst.
So hoch fällt die Erstattung für ÖPNV und eigenen PKW aus
Wie viel Sie am Ende erstattet bekommen, hängt vom gewählten Verkehrsmittel ab. Grundsätzlich orientiert sich die Agentur für Arbeit am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Erstattet wird der kostengünstigste zumutbare Weg, nicht zwingend die bequemste Variante.
Öffentliche Verkehrsmittel: Nutzen Sie Bus und Bahn, werden die tatsächlichen Kosten in Höhe des günstigsten Tarifs übernommen. In der Praxis bedeutet das die zweite Klasse und die Nutzung von Monats- oder Zeitkarten, sofern diese günstiger sind als Einzelfahrten. Gerade bei einer täglichen Anfahrt lohnt sich fast immer eine Monatskarte - und genau diese wird dann auch erstattet. Belege wie Fahrscheine oder Abo-Nachweise sollten Sie unbedingt aufheben.
Eigener PKW: Fahren Sie mit dem eigenen Auto, gibt es eine sogenannte Wegstreckenentschädigung. Sie beträgt 0,20 Euro je gefahrenem Kilometer und wird für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte, hin und zurück gerechnet, angesetzt. Allerdings gibt es eine Obergrenze: Die Wegstreckenentschädigung ist bei Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug auf höchstens 130 Euro im Monat gedeckelt. Wer eine sehr weite Strecke pendelt, stößt also unter Umständen an diese Grenze - dann kann sich prüfen lassen, ob öffentliche Verkehrsmittel oder eine auswärtige Unterbringung die günstigere und sinnvollere Lösung sind.
Für einige Teilnehmer stellt sich die grundsätzliche Frage, ob der Bildungsgutschein überhaupt der passende Weg ist. Wer hierzu Alternativen abwägen möchte, findet in unserem Ratgeber zu den Alternativen zum Bildungsgutschein weitere Fördermöglichkeiten.
Die Erstattungswege im Überblick
Die folgende Tabelle fasst zusammen, was bei den verschiedenen Fahrtvarianten erstattet wird und worauf Sie achten sollten:
Die genannten Werte sind Richtgrößen aus dem Reisekostenrecht des Bundes, an dem sich die Agentur für Arbeit orientiert. Im Einzelfall entscheidet immer die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über den konkreten Umfang der Erstattung.
Bei auswärtiger Unterbringung sind zusätzliche Kosten erstattungsfähig
Es kommt auch immer wieder vor, dass man aufgrund einer weiten Entfernung während der Weiterbildung auswärtig untergebracht wird. Tägliche Pendelfahrten sind dann nicht möglich und werden auch nicht finanziert. Das ist typisch für spezialisierte Lehrgänge, die es nur an wenigen Standorten in Deutschland gibt, oder für Bildungsträger mit angeschlossenem Internat.
Neben den Unterbringungskosten können aber dennoch Fahrtkosten beim Arbeitsamt geltend gemacht werden. Dies gilt für die folgenden Situationen:
- Heimfahrt einmal im Monat
- Anfahrt zu Beginn der Weiterbildung
- Abfahrt bei Ende der Weiterbildung
Zusätzlich zu diesen Fahrten übernimmt die Agentur für Arbeit bei einer notwendigen auswärtigen Unterbringung auch die Kosten für die Übernachtung sowie einen pauschalen Verpflegungsmehraufwand. Damit soll ausgeglichen werden, dass die Verpflegung außerhalb des eigenen Haushalts in der Regel teurer ausfällt. So wird verhindert, dass Teilnehmer nur deshalb auf eine sinnvolle Weiterbildung verzichten, weil sie zu weit von ihrem Wohnort entfernt stattfindet.
Die monatliche Familienheimfahrt ist gerade für Menschen mit Familie ein wichtiger Baustein: Sie ermöglicht den regelmäßigen Kontakt zu Partner und Kindern, ohne dass das Budget dadurch zusätzlich belastet wird. Alternativ zur Heimfahrt kann in manchen Konstellationen auch eine Besuchsfahrt von Angehörigen anerkannt werden - hier lohnt sich die Rückfrage bei der zuständigen Stelle.
Die Fahrtkosten müssen aktiv beantragt werden
So selbstverständlich der Anspruch auch ist - ausgezahlt wird nur, was beantragt wurde. In der Praxis läuft das meist so ab: Bereits bei der Ausstellung des Bildungsgutscheins oder im Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft wird das Thema Fahrtkosten angesprochen. Spätestens beim Start der Maßnahme sollten Sie die Erstattung schriftlich beantragen.
Folgende Angaben und Unterlagen sind dabei üblich:
- Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte in Kilometern
- Gewähltes Verkehrsmittel (ÖPNV oder eigener PKW)
- Anzahl der Präsenztage beziehungsweise der Fahrttage
- Nachweise wie Fahrscheine, Monatskarten oder die Teilnahmebestätigung des Bildungsträgers
Die Auszahlung erfolgt je nach Agentur entweder monatlich, in mehreren Teilbeträgen oder rückwirkend nach Vorlage der Belege. Klären Sie am besten direkt zu Beginn, welches Verfahren Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter vorsieht, damit Sie nicht in Vorleistung geraten, ohne es zu müssen. Ein kurzer Anruf oder eine Nachfrage im persönlichen Gespräch erspart später viel Ärger.
Weiterbildungsgeld und Prämien entlasten das Budget zusätzlich
Die Fahrtkosten sind nur ein Teil der finanziellen Unterstützung. Wer während der Weiterbildung Arbeitslosengeld bezieht, erhält dieses in aller Regel weiter, solange die Maßnahme läuft. Wer im Bezug von Grundsicherungsgeld steht - der Nachfolgebegriff für das frühere Bürgergeld -, kann zusätzlich vom sogenannten Weiterbildungsgeld profitieren.
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro im Monat und wird zusätzlich zum Grundsicherungsgeld gezahlt, wenn eine abschlussbezogene oder anerkannte Weiterbildung absolviert wird. Es soll den zusätzlichen Aufwand und die Motivation honorieren. Obendrauf gibt es bei bestimmten Weiterbildungen mit Zwischen- und Abschlussprüfung Erfolgsprämien: 1.000 Euro für das Bestehen einer Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung. Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Weiterbildungsprämie.
Auch ein kleiner Nebenverdienst ist möglich: Ein Minijob bis zur aktuellen Grenze von 603 Euro im Monat lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Leistungsbezug kombinieren, wobei Freibeträge und Anrechnungsregeln zu beachten sind. So bleibt trotz Weiterbildung ein finanzieller Spielraum. Wer statt einer Weiterbildung eine komplette Neuausrichtung anstrebt, findet unter Umschulung über das Arbeitsamt die passenden Informationen - auch dort werden Fahrtkosten nach denselben Grundsätzen erstattet.
Mit ein paar Handgriffen holen Sie das Maximum heraus
Damit Sie am Ende nicht auf Kosten sitzenbleiben, haben sich in der Praxis einige einfache Grundsätze bewährt:
- Alle Belege sammeln: Fahrscheine, Monatskarten und Quittungen von Anfang an aufbewahren, am besten in einem eigenen Umschlag oder Ordner.
- Fahrttage dokumentieren: Eine einfache Liste mit den tatsächlichen Präsenztagen erleichtert die Abrechnung und beugt Rückfragen vor.
- Vor der Maßnahme klären: Sprechen Sie die Fahrtkosten aktiv an, bevor die Weiterbildung startet - nachträgliche Anträge sind mühsamer.
- Wirtschaftlichste Variante wählen: Eine Monatskarte ist bei täglichem Pendeln fast immer günstiger als Einzeltickets und wird auch so erstattet.
- Bei Unklarheiten nachfragen: Die Vermittlungsfachkraft oder der Bildungsträger hilft weiter, wenn Sie sich unsicher sind, was erstattungsfähig ist.
Unterm Strich sorgt die Fahrtkostenerstattung dafür, dass Ihnen aus der Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung keine unnötigen finanziellen Nachteile entstehen. Wer die Belege sauber führt und den Antrag rechtzeitig stellt, muss sich um die Wegkosten keine Sorgen machen und kann sich voll auf den Lehrgang konzentrieren.