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Fahrtkosten bei einer Weiterbildung vom Arbeitsamt

Menschen, die eine Weiterbildung durch das Arbeitsamt finanziert bekommen, sind typischerweise ohnehin knapp bei Kasse und daher sehr froh darüber, dass das Amt die Lehrgangsgebühren übernimmt. Dabei bleibt es allerdings nicht, denn unter anderem die Fahrtkosten und etwaigen Auslagen für Verpflegung und Übernachtung dürfen nicht vergessen werden. Zumindest die größten Reisekosten lassen sich eliminieren, indem man einen Lehrgang in Wohnortnähe belegt.

Das bedeutet aber nicht, dass man nicht doch täglich pendeln muss. Das kostet dann nicht nur viel Zeit, sondern auch bares Geld. Es kommt daher immer wieder die Frage auf, ob das Arbeitsamt die Fahrtkosten bei einer Weiterbildung übernimmt.

Werden die Fahrtkosten im Rahmen einer Weiterbildung vom Arbeitsamt übernommen?

Pauschal lässt sich nicht sagen, ob und in welchem Maße Fahrtkosten im Rahmen einer Weiterbildung vom Arbeitsamt übernommen werden. Grundsätzlich ist dies möglich und beispielsweise beim Bildungsgutschein absoluter Standard.

Fahrten zwischen der Bildungsstätte und dem Wohnort können dementsprechend erstattet werden. Dazu muss man allerdings einen entsprechenden Antrag stellen.

Welche Fahrtkosten sind im Bildungsgutschein inbegriffen?

Kosten für Pendelfahrten sind im Rahmen des Bildungsgutscheins erstattungsfähig. Man kann sich die Ausgaben folglich vom Arbeitsamt wiederholen und wird somit nicht durch etwaige Entfernungen finanziell noch zusätzlich belastet.

Maßgebend für die Erstattung der Fahrtkosten ist § 63 SGB III. Demnach können die Fahrtkosten in den folgenden beiden Fällen vom Amt übernommen werden:

  • Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Fahrten mit dem eigenen PKW oder sonstigen Verkehrsmitteln

Die betreffenden Fahrten müssen zwischen der Wohnung und der Bildungsstätte, der auswärtigen Unterbringung und der Bildungsstätte, zwei Bildungsstätten oder der Arbeitsstätte und der Bildungsstätte stattfinden. Dann ist je eine Hin- und Rückfahrt täglich erstattungsfähig.

Wie sieht es mit der Übernahme der Fahrtkosten bei einer auswärtigen Unterbringung aus?

Es kommt auch immer wieder vor, dass man aufgrund einer weiten Entfernung während der Weiterbildung auswärtig untergebracht wird. Tägliche Pendelfahrten sind dann nicht möglich und werden auch nicht finanziert.

Neben den Unterbringungskosten können aber dennoch Fahrtkosten beim Arbeitsamt geltend gemacht werden. Dies gilt für die folgenden Situationen:

  • Heimfahrt einmal im Monat
  • Anfahrt zu Beginn der Weiterbildung
  • Abfahrt bei Ende der Weiterbildung

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