Weiterbildung zum Ausbilder
Die Weiterbildung zum Ausbilder beziehungsweise zur Ausbilderin wird vielfach auch als Ausbildung der Ausbilder oder kurz AdA bezeichnet. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt, ihr berufliches Wissen strukturiert an den Nachwuchs weiterzugeben und eine betriebliche Ausbildung eigenverantwortlich zu planen, durchzuführen und abzuschließen.
Berufserfahrene haben so großen Anteil an der Ausbildung des beruflichen Nachwuchses. Das ist nicht nur für den Fortbestand des Berufs wichtig, sondern bietet auch spannende Perspektiven: Wer den Ausbilderschein besitzt, macht sich im eigenen Betrieb unverzichtbar und öffnet sich neue Karrierewege bis hin zu Ausbildungsleitung und Personalentwicklung.
Dass das Interesse an der Ausbilder-Weiterbildung groß ist, ist somit nicht verwunderlich. Das Arbeitsamt bietet diesbezüglich eine ausführliche Beratung, wobei eine eigenständige Recherche unbedingt erfolgen sollte. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was hinter der Ausbildereignung nach AEVO steckt, wie die Prüfung abläuft, was der Lehrgang kostet und welche Fördermöglichkeiten über die Agentur für Arbeit infrage kommen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Die Ausbilder-Weiterbildung führt zum bundesweit einheitlichen Ausbilderschein nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), Rechtsgrundlage sind die §§ 28 bis 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
- Die Prüfung vor IHK oder HWK besteht aus einem schriftlichen Teil (rund 180 Minuten) und einem praktischen Teil (Präsentation oder Ausbildungssituation plus Fachgespräch).
- Ein AEVO-Lehrgang dauert je nach Form von wenigen Wochen (Vollzeit) bis zu mehreren Monaten (Teilzeit/online) und kostet meist 400 bis 1.000 Euro zuzüglich Prüfungsgebühr.
- Voraussetzung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige Berufspraxis; die AEVO-Prüfung selbst kann formal auch ohne Lehrgang abgelegt werden.
- Bei Arbeitslosigkeit ist eine Förderung über den Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) möglich, Beschäftigte werden unter Umständen über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) unterstützt.
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Inhaltsverzeichnis
- Ausbilder begleiten die betriebliche Ausbildung
- Die AEVO gliedert die Weiterbildung in vier Handlungsfelder
- Für die Ausbilder-Weiterbildung gelten überschaubare Voraussetzungen
- Lehrgang und Prüfung folgen einem festen Ablauf
- Dauer und Kosten hängen von der gewählten Lehrgangsform ab
- Die Agentur für Arbeit fördert die Ausbildereignung unter bestimmten Bedingungen
- Der Ausbilderschein eröffnet weitere Karrierewege
- Verwandte Weiterbildungen ergänzen die Ausbildereignung
- Anbieter sollten nach AZAV zugelassen sein
- Häufige Fragen zur Ausbilder-Weiterbildung
Ausbilder begleiten die betriebliche Ausbildung
Als Ausbilder/in vermittelt man die Ausbildungsinhalte und sorgt dafür, dass die Auszubildenden das notwendige Wissen erwerben. Dabei agieren Ausbilder nicht als Lehrkräfte an der Berufsschule, sondern begleiten die betriebliche Seite der dualen Ausbildung. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, die Auszubildenden an die üblichen Tätigkeiten heranzuführen und ihnen die Fachkompetenz des jeweiligen Ausbildungsberufes näherzubringen.
Der Ausbilder ist zugleich Vorbild, Lernbegleiter und Bindeglied zwischen Betrieb, Berufsschule und den zuständigen Stellen. Er erstellt betriebliche Ausbildungspläne, führt Auszubildende in den Betrieb ein, gestaltet Lernprozesse am Arbeitsplatz, gibt regelmäßig Feedback und bereitet die Prüflinge auf Zwischen- und Abschlussprüfung vor. Rechtlich schreibt das Berufsbildungsgesetz vor, dass ausbilden nur darf, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung weist man in der Regel über die AEVO-Prüfung nach.
Karrierechancen für Ausbilder/innen ergeben sich überall dort, wo betriebliche Ausbildungen stattfinden. Da die duale Berufsausbildung eine wichtige Säule des deutschen Arbeitswesens ist, ergeben sich zahlreiche Perspektiven. Dabei bleiben Ausbilder stets ihrem Fachbereich treu, da sie nur dort über die notwendige Expertise verfügen. Je nach Einsatzbereich, Position und Erfahrung variiert das Einkommen; wer sich einen Eindruck von den Verdienstmöglichkeiten verschaffen möchte, kann von einem durchschnittlichen Jahresgehalt zwischen rund 40.000 Euro und 55.000 Euro brutto ausgehen. Der Ausbilderschein selbst ist dabei weniger ein eigener Beruf als eine Zusatzqualifikation, die den bestehenden Fachberuf aufwertet.
Die AEVO gliedert die Weiterbildung in vier Handlungsfelder
Wer den Wunsch hat, Ausbilder/in zu werden, kann beispielsweise über die IHK oder HWK eine entsprechende Weiterbildung in Angriff nehmen. Im Rahmen des Lehrgangs werden die Teilnehmenden umfassend auf die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vorbereitet, an deren Ende der bundesweit einheitliche Ausbilderschein steht. Die Inhalte sind gesetzlich in vier Handlungsfeldern festgelegt, die den gesamten Ablauf einer Ausbildung abbilden:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Ausbildungsbedarf ermitteln, Eignung des Betriebs beurteilen, Ausbildungsberufe und betriebliche Ausbildungspläne festlegen.
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Auswahlkriterien anwenden, Ausbildungsvertrag vorbereiten, Kooperation mit Berufsschule und zuständiger Stelle organisieren.
- Ausbildung durchführen - lernförderliche Bedingungen schaffen, Lernziele und Ausbildungsmethoden auswählen, Auszubildende motivieren, Lernfortschritte bewerten und Feedback geben.
- Ausbildung abschließen - auf die Abschlussprüfung vorbereiten, an der Prüfung mitwirken, Zeugnisse erstellen und Perspektiven nach der Ausbildung aufzeigen.
Die Weiterbildung vermittelt damit vor allem pädagogische, didaktische, organisatorische und soziale Kompetenzen. Die Teilnehmenden ergänzen ihre fachlichen Kenntnisse so um das methodische Rüstzeug, um junge Menschen strukturiert und rechtssicher auszubilden.
Für die Ausbilder-Weiterbildung gelten überschaubare Voraussetzungen
Um zur AEVO-Prüfung zugelassen zu werden, sind formal keine hohen Hürden zu nehmen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch eine solide fachliche Grundlage, da die Ausbildereignung immer auf einem konkreten Ausbildungsberuf aufsetzt. Üblich sind folgende Rahmenbedingungen:
- Fachliche Eignung: in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung im betreffenden Bereich sowie einschlägige Berufspraxis.
- Persönliche Eignung: nach § 29 BBiG darf nicht ausbilden, wer wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat oder Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf.
- Berufs- und arbeitspädagogische Eignung: Genau diese wird über die AEVO-Prüfung nachgewiesen und ist das eigentliche Ziel der Weiterbildung.
Ein vorbereitender Lehrgang ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Die Prüfung kann grundsätzlich auch als externe Teilnahme ohne Kursbesuch abgelegt werden. Für die meisten Interessierten ist ein strukturierter Vorbereitungskurs jedoch der sicherere Weg, weil er die pädagogischen Inhalte kompakt vermittelt und gezielt auf die praktische Prüfungssituation vorbereitet.
Lehrgang und Prüfung folgen einem festen Ablauf
Der Weg zum Ausbilderschein verläuft typischerweise in zwei Schritten: erst der Vorbereitungslehrgang, dann die Prüfung vor der IHK oder HWK. Die Prüfung selbst ist bundesweit einheitlich geregelt und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Der schriftliche Teil dauert in der Regel rund 180 Minuten und besteht aus fallbezogenen Aufgaben zu allen vier Handlungsfeldern, häufig als Kombination aus Multiple-Choice- und offenen Fragen. Der praktische Teil umfasst die Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation (rund 15 Minuten) und ein anschließendes Fachgespräch, in dem die Prüflinge ihre methodische Entscheidung begründen. Beide Teile müssen jeweils bestanden werden.
Wer eine Ausbildungssituation gut vorbereitet, hat den größten Teil der praktischen Prüfung bereits in der Hand: Es geht darum, ein kleines Lernziel auszuwählen, eine geeignete Unterweisungsmethode zu wählen und die Auszubildenden aktiv einzubeziehen. Der folgende Überblick zeigt, wie sich die gängigen Lehrgangsformen unterscheiden.
Dauer und Kosten hängen von der gewählten Lehrgangsform ab
Die Ausbilder-Weiterbildung wird in sehr unterschiedlichen Formaten angeboten - vom kompakten Vollzeit-Crashkurs über berufsbegleitende Abendkurse bis zum reinen Online-Selbstlernkurs. Entsprechend variieren Dauer und Kosten. Die folgende Übersicht ordnet die typischen Varianten ein:
Bei den Kosten sollte man Lehrgangsgebühr und Prüfungsgebühr getrennt betrachten. Der Vorbereitungslehrgang kostet je nach Anbieter und Format meist zwischen rund 400 und 1.000 Euro. Hinzu kommt die Prüfungsgebühr der IHK oder HWK, die üblicherweise im Bereich von etwa 150 bis 250 Euro liegt. Materialkosten für Fachbücher fallen zusätzlich an, halten sich aber in Grenzen. Wichtig: Die Prüfungsgebühr wird auch dann fällig, wenn man ohne Lehrgang als externe Person antritt.
Die Agentur für Arbeit fördert die Ausbildereignung unter bestimmten Bedingungen
Für viele Interessierte ist die Frage nach der Finanzierung entscheidend. Die gute Nachricht: Die Ausbilder-Weiterbildung ist überschaubar teuer und lässt sich in mehreren Konstellationen fördern. Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, ob man arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder in einem festen Arbeitsverhältnis ist.
Wer Grundsicherungsgeld (die seit dem 1. Juli 2026 gültige Bezeichnung für das frühere Bürgergeld) bezieht und an einer geförderten Weiterbildung teilnimmt, kann zusätzlich das monatliche Weiterbildungsgeld von 150 Euro sowie Erfolgsprämien erhalten. Ein kleiner Nebenverdienst über einen Minijob (2026 bis zu 603 Euro monatlich) bleibt in bestimmten Grenzen anrechnungsfrei. Wichtig zur Einordnung: Die klassische AEVO gilt als Anpassungsqualifizierung und ist damit nicht über das Aufstiegs-BAföG förderfähig - dieses greift erst bei echten Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt oder Betriebswirt.
In jedem Fall gilt: Über eine Förderung entscheidet immer die zuständige Stelle im Einzelfall. Vor der Anmeldung zu einem Kurs sollte daher ein Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stehen, weil der Bildungsgutschein zwingend vor Kursbeginn ausgestellt sein muss. Einen Überblick über die verschiedenen Wege bietet auch unser Ratgeber zur Weiterbildung über das Arbeitsamt; wer eine berufliche Neuausrichtung plant, findet ergänzend Informationen zur Umschulung über das Arbeitsamt.
Wer eine Förderung über den Bildungsgutschein anstrebt, sollte zuerst mit der Agentur für Arbeit sprechen und erst danach einen Kurs buchen. Die Zusage muss vor dem Start vorliegen, und der gewählte Anbieter muss nach AZAV zugelassen sein. Nachträglich lässt sich eine Förderung in aller Regel nicht mehr beantragen. Auch die passende Kurswahl klärt man am besten direkt im Beratungsgespräch.
Der Ausbilderschein eröffnet weitere Karrierewege
Ausbilder/innen in anerkannten Ausbildungsberufen verfügen über den sogenannten AdA-Schein in Verbindung mit umfassender Berufspraxis. Dadurch sind sie bestens gewappnet für eine Karriere in der betrieblichen Ausbildung. Mit dem Ausbilderschein haben sie eine wichtige Qualifikation erlangt, sollten das lebenslange Lernen aber dennoch nicht außer Acht lassen und sich kontinuierlich weiterentwickeln.
Der Ausbilderschein ist zudem ein häufiger erster Baustein für den weiteren Aufstieg. In vielen Fortbildungsordnungen - etwa beim Meister oder beim Fachwirt - ist die Ausbildereignung bereits enthalten oder anrechenbar. So wird der AdA-Schein zum Sprungbrett Richtung Ausbildungsleitung, Personalentwicklung oder Führungsverantwortung. Wer über den betrieblichen Kern hinaus vertiefen möchte, kann außerdem gezielt Seminare zu folgenden Themen belegen:
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Pädagogik und Didaktik
- Lernberatung und Lernbegleitung
- Arbeitsrecht und Ausbildungsrecht
- Mediation und Konfliktlösung
- Organisation und Prozesssteuerung
- Arbeitssicherheit
- Qualitätssicherung in der Ausbildung
Verwandte Weiterbildungen ergänzen die Ausbildereignung
Die Ausbilder-Weiterbildung bietet spannende Perspektiven und kann ein Türöffner sein. Wer daran interessiert, aber noch nicht festgelegt ist, sollte auch mögliche Alternativen und Anschlussqualifikationen im Blick behalten. Die folgenden Weiterbildungen bauen inhaltlich oft auf der Ausbildereignung auf oder ergänzen sie sinnvoll:
- Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin
- Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung
- Lehrer/in an beruflichen Schulen
- Weiterbildung im Bereich Erwachsenenbildung
Wer nach dem Ausbilderschein einen echten Aufstieg anstrebt, findet in den klassischen IHK-Fortbildungen die passenden Anschlüsse. Der Wirtschaftsfachwirt und der Technische Betriebswirt setzen die Ausbildereignung teilweise voraus oder rechnen sie an. Wer flexibel neben dem Beruf lernen möchte, sollte zudem einen Blick auf die Möglichkeiten der Weiterbildung per Fernstudium werfen.
Anbieter sollten nach AZAV zugelassen sein
AEVO-Lehrgänge werden von IHKs, Handwerkskammern, Volkshochschulen, privaten Bildungsträgern und Fernlehrinstituten angeboten. Für die Qualität lohnt ein Blick auf die Details: erfahrene Dozenten mit Praxisbezug, eine echte Prüfungssimulation für den praktischen Teil, aktuelle Materialien und eine klare Prüfungsanmeldung bei der zuständigen Kammer.
Wer die Weiterbildung über einen Bildungsgutschein finanzieren möchte, muss zwingend einen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassenen Anbieter wählen - sonst wird die Förderung nicht gewährt. Zugelassene Maßnahmen lassen sich im KURSNET-Portal der Bundesagentur für Arbeit finden. Ein Vergleich mehrerer Angebote hinsichtlich Dauer, Kosten, Prüfungsvorbereitung und Betreuung zahlt sich fast immer aus.
Häufige Fragen zur Ausbilder-Weiterbildung
Was ist der Unterschied zwischen AdA-Schein, Ausbilderschein und AEVO?
Wie lange dauert die Ausbilder-Weiterbildung?
Was kostet der Ausbilderschein insgesamt?
Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten der Ausbilder-Weiterbildung?
Kann ich die AEVO-Prüfung ohne Lehrgang ablegen?
Welche Voraussetzungen brauche ich für den Ausbilderschein?
Lohnt sich der Ausbilderschein für die Karriere?
Ist der Ausbilderschein bundesweit gültig?
Die Qualifizierung zum Ausbilder beziehungsweise zur Ausbilderin kann sehr vielversprechend sein. Wer diesen Weg einschlagen möchte, findet vor allem bei HWK und IHK passende Lehrgänge. Zugleich lohnt es sich, frühzeitig weiterzudenken: All diejenigen, die bereits Ausbilder/innen sind und die zunehmende Akademisierung nutzen möchten, sollten über ein berufsbegleitendes Studium nachdenken. Per Fernstudium oder Teilzeitstudium lässt sich beispielsweise Berufspädagogik studieren, um ambitionierte Karrierepläne in die Tat umzusetzen.