Weiterbildung Betreuungskraft
Eine Weiterbildung zur Betreuungskraft lohnt sich derzeit besonders: Die Zahl der hilfs- und pflegebedürftigen Menschen steigt, gleichzeitig herrscht in der Pflege akuter Personalmangel. Einrichtungen suchen daher händeringend nach qualifizierten Kräften und halten für Betreuungskräfte, oft auch Alltagsbegleiter/innen oder Präsenzkräfte genannt, viele Stellen bereit. Der große Vorteil: Der Einstieg ist auch ohne Pflegeausbildung möglich, denn die Qualifizierung ist als kompakte Weiterbildung nach bundeseinheitlicher Richtlinie aufgebaut. Wer sich noch unsicher ist und sich zunächst vom Arbeitsamt beraten lassen möchte, kann das kostenfrei tun.
Dieser Ratgeber erklärt, was eine Betreuungskraft macht, wie die Weiterbildung nach § 53c SGB XI (früher § 87b, dann § 53b) aufgebaut ist, welche Voraussetzungen gelten, wie lange die Qualifizierung dauert und wie sich Arbeitsuchende und Beschäftigte die Kosten über einen Bildungsgutschein fördern lassen können.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Betreuungskräfte begleiten hilfs- und pflegebedürftige Menschen im Alltag – beschäftigt vor allem in Pflegeheimen, im betreuten Wohnen, bei Pflegediensten und in privaten Haushalten.
- Die Qualifizierung richtet sich nach der bundeseinheitlichen Richtlinie zu § 53c SGB XI: Basiskurs (100 Unterrichtsstunden), Betreuungspraktikum (2 Wochen) und Aufbaukurs (60 Unterrichtsstunden), zusammen rund 180 Stunden Theorie.
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht nötig; verlangt werden persönliche Eignung, in der Regel Volljährigkeit und ein einführendes Praktikum.
- Bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten in der Regel vollständig per Bildungsgutschein (§ 81 SGB III), sofern der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.
- Das Bruttogehalt liegt meist zwischen rund 20.000 und 40.000 Euro im Jahr; Fortbildungen bis hin zum Fachwirt oder Studium eröffnen weitere Aufstiegswege.
Betreuungskräfte begleiten pflegebedürftige Menschen im Alltag
Als Betreuungskraft wird man häufig auch als Alltagsbegleiter/in, Präsenzkraft oder Betreuungsassistent/in bezeichnet. Diese Bezeichnungen machen deutlich, worum es geht: Betreuungskräfte sind vor allem für die Begleitung in alltäglichen Dingen zuständig. Sie unterstützen hilfs- und pflegebedürftige Menschen, damit diese trotz Einschränkung möglichst selbstbestimmt und mit Freude am Leben teilhaben können. Anders als examinierte Pflegefachkräfte übernehmen sie dabei keine medizinische Behandlungspflege, sondern konzentrieren sich auf die soziale Betreuung und Aktivierung.
Die Betreuung kann stationär in einer Einrichtung erfolgen oder ambulant im häuslichen Umfeld. Betreuungskräfte finden vor allem in den folgenden Bereichen eine Beschäftigung:
- Pflegeheime und stationäre Altenpflege
- Einrichtungen des betreuten Wohnens
- ambulante Pflegedienste
- Behindertenwerkstätten
- Wohnheime für Menschen mit Behinderung
- private Haushalte
- Beratungs- und Betreuungsstellen
Der Beruf gilt vielen als Berufung: Viele Menschen entscheiden sich dafür, weil sie anderen im Alltag helfen möchten. Gerade weil die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung in Pflegeeinrichtungen zusätzlich zur eigentlichen Pflege finanziert wird, sind die Berufsaussichten sehr gut. Der demografische Wandel sorgt zudem dafür, dass der Bedarf an Betreuungskräften in den kommenden Jahren weiter wächst. Wer sich beruflich neu orientiert, findet hier einen sinnstiftenden Einstieg, der auch für Quereinsteiger und im Rahmen einer Umschulung über das Arbeitsamt offensteht.
Der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit ergibt sich aus § 43b SGB XI. Danach haben Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die von eigens dafür qualifizierten Betreuungskräften erbracht wird. Die Einrichtung erhält für diese Leistung eine gesonderte Vergütung, was die Stellen finanziell absichert.
Zum Aufgabenbereich einer Betreuungskraft gehören typischerweise:
- gemeinsames Basteln, Malen und Handarbeiten
- Spiele, Gedächtnistraining und Vorlesen
- Spaziergänge und leichte Bewegungsangebote
- Begleitung zu Veranstaltungen, Festen und Ausflügen
- Gespräche, Zuhören und emotionale Zuwendung
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und bei Hobbys
- hauswirtschaftsnahe Begleitung wie gemeinsames Kochen oder Backen
Besonders wichtig ist die Betreuung von Menschen mit Demenz und von Personen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung. Betreuungskräfte schaffen Sicherheit, Orientierung und Abwechslung im Tagesablauf. Sie arbeiten dabei eng mit den Pflegefachkräften zusammen, entlasten diese im Bereich der sozialen Betreuung und dokumentieren ihre Angebote. Wer diese Nähe zum Menschen sucht, findet verwandte Wege auch in der Altenpflege oder als Altenpflegehelfer/in.
Die Weiterbildung folgt der bundeseinheitlichen Richtlinie zu § 53c SGB XI
Wer als Betreuungskraft beziehungsweise Alltagsbegleiter/in neu einsteigen möchte, absolviert einen entsprechenden Qualifizierungslehrgang. Anders als bei einer klassischen Ausbildung handelt es sich nicht um einen bundesweit einheitlich geprüften Berufsabschluss, sondern um eine Qualifizierung nach der bundeseinheitlichen Richtlinie zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften nach § 53c SGB XI (früher § 87b, dann § 53b SGB XI). Diese Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes gibt den Rahmen vor, den seriöse Bildungsträger einhalten.
Die Qualifizierung gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Bausteine:
- Orientierungspraktikum: ein kurzes einführendes Praktikum in einer Pflegeeinrichtung vor dem Basiskurs, damit die Eignung und Motivation geklärt werden können.
- Basiskurs (100 Unterrichtsstunden): Grundlagen zu Alter, Krankheit und Behinderung, Kommunikation mit demenziell erkrankten Menschen, Grundsätze der Betreuung, Hygiene, Ernährung sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
- Betreuungspraktikum (2 Wochen): praktische Erprobung in einer stationären Pflegeeinrichtung zwischen Basis- und Aufbaukurs.
- Aufbaukurs (60 Unterrichtsstunden): Vertiefung der Betreuungsarbeit, Beschäftigungs- und Aktivierungsangebote, Umgang mit herausforderndem Verhalten und Zusammenarbeit im Team.
Zusammen ergeben sich rund 160 bis 180 Unterrichtsstunden Theorie plus die Praktika. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein Zertifikat. Wichtig zu wissen: Die Qualifikation muss durch eine jährliche Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden aufgefrischt werden, damit die Kräfte weiter als Betreuungskraft nach § 53c SGB XI eingesetzt werden dürfen.
Weil die Weiterbildung nicht bei jedem Anbieter identisch aufgebaut ist, lohnt sich der sorgfältige Vergleich verschiedener Lehrgänge hinsichtlich Stundenumfang, Praktikumsbegleitung und Zertifizierung.
Für die Qualifizierung genügen persönliche Eignung und ein Praktikum
Ein großer Vorteil der Weiterbildung zur Betreuungskraft ist die niedrige formale Zugangsschwelle. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist ausdrücklich nicht erforderlich, was den Beruf auch für Quereinsteiger und Wiedereinsteiger attraktiv macht. Im Vordergrund stehen persönliche Voraussetzungen:
- persönliche Eignung, Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit älteren und pflegebedürftigen Menschen
- in der Regel Volljährigkeit
- psychische und körperliche Belastbarkeit
- Zuverlässigkeit, Geduld und kommunikative Fähigkeiten
- ausreichende Deutschkenntnisse für Betreuung und Dokumentation
- ein vorgeschaltetes Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung
Viele Träger verlangen zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis und einen Nachweis über den Impf- beziehungsweise Immunstatus. Wer bereits Erfahrung aus einem sozialen Beruf, einem Freiwilligendienst oder der Angehörigenpflege mitbringt, hat es beim Einstieg oft leichter, zwingend ist das aber nicht.
Dauer und Ablauf richten sich nach Vollzeit- oder Teilzeitform
Wie lange die Weiterbildung dauert, hängt vor allem von der gewählten Lernform ab. In Vollzeit ist die Qualifizierung inklusive der beiden Praktika oft schon nach rund acht bis zwölf Wochen abgeschlossen. In Teilzeit, etwa an einzelnen Wochentagen oder abends, streckt sich die Weiterbildung entsprechend auf mehrere Monate. Die folgende Übersicht ordnet die gängigen Varianten ein:
Unabhängig von der Lernform sind die praktischen Anteile fester Bestandteil: Das Orientierungspraktikum steht am Anfang, das zweiwöchige Betreuungspraktikum liegt zwischen Basis- und Aufbaukurs. Diese Praxisphasen sind wichtig, weil sie den direkten Kontakt zu den späteren Aufgaben herstellen und den Übergang in eine Anstellung erleichtern.
Bildungsgutschein und Qualifizierungschancengesetz tragen die Kosten
Die reinen Lehrgangskosten für eine Weiterbildung zur Betreuungskraft liegen je nach Anbieter und Umfang meist im mittleren dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich. Diese Summe muss in den meisten Fällen jedoch nicht selbst getragen werden, denn es gibt mehrere Förderwege.
Bildungsgutschein bei Arbeitslosigkeit (§ 81 SGB III)
Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen. Damit werden die Lehrgangskosten in der Regel vollständig übernommen, dazu kommen häufig Fahrtkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft und die Feststellung, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden. Details dazu erklärt unser Ratgeber zur Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt.
Förderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)
Auch Menschen in Beschäftigung können gefördert werden. Über das Qualifizierungschancengesetz beteiligt sich die Agentur für Arbeit an Weiterbildungskosten von Beschäftigten, häufig gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Das ist zum Beispiel dann interessant, wenn eine Pflegehilfskraft sich zusätzlich als Betreuungskraft qualifizieren möchte.
Weiterbildungsgeld und Prämien
Seit 2023 gibt es für geförderte Weiterbildungen ein zusätzliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich. Für Umschulungen sind außerdem Erfolgsprämien vorgesehen: 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Bei einer kurzen Qualifizierung zur Betreuungskraft greifen vor allem der Bildungsgutschein und das Weiterbildungsgeld.
Wichtig für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsgeld (der seit dem 1. Juli 2026 gültige Nachfolgebegriff für das Bürgergeld): Ein geförderter Lehrgang läuft parallel zum Leistungsbezug, der Lebensunterhalt bleibt also abgesichert. Wer während der Weiterbildung in einem Minijob dazuverdient, sollte die aktuelle Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat beachten. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Förderwege zusammen:
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Fortbildungen und Studium bauen die Karriere weiter aus
Die Suche nach der passenden Weiterbildung endet nicht mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft. Wer bereits im Beruf steht, kann sich gezielt spezialisieren oder einen höheren Abschluss anstreben. Grundsätzlich stehen drei Richtungen offen: Anpassungsqualifizierungen, Aufstiegsfortbildungen und ein Studium.
Seminare und Kurse zur Spezialisierung
Über kürzere Anpassungsqualifizierungen bauen Betreuungskräfte ihr fachliches Know-how aus und schärfen ihr Profil. Beliebte Themen sind:
- Demenzbegleitung und gerontopsychiatrische Betreuung
- Behindertenarbeit und Sozialberatung
- Altenbetreuung und ambulante Pflege
- Haus- und Familienpflege sowie Hauswirtschaft
- Kommunikation, Biografiearbeit und Psychologie
Aufstiegsfortbildungen zu höheren Abschlüssen
Wer mehr Verantwortung übernehmen möchte, kann einen anerkannten Aufstiegsabschluss anstreben. Solche Fortbildungen lassen sich häufig über das Aufstiegs-BAföG fördern und öffnen den Weg in leitende Positionen:
- Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen
- Fachwirt/in Organisation und Führung (Sozialwesen)
- Betriebswirt/in im Sozialwesen
- Haus- und Familienpfleger/in
- Weiterbildung zum Pflegehelfer als Brücke in die Pflege
Berufsbegleitendes Studium
Die Akademisierung im Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen schreitet voran. An immer mehr Hochschulen gibt es berufsbegleitende und Fernstudiengänge, die sich gut mit dem Job vereinbaren lassen. Passende Fächer sind unter anderem Pflegewissenschaft, Pflegemanagement, Soziale Arbeit, Heilpädagogik, Gesundheitspädagogik, Psychologie und Gerontologie. Wer den sozialpädagogischen Weg bevorzugt, findet Anknüpfungspunkte etwa als Heilerziehungspfleger/in.
Das Gehalt hängt von Träger, Region und Tarif ab
Das Einkommen einer Betreuungskraft schwankt je nach Bundesland, Träger und Tarifbindung. Als grobe Orientierung dient ein Bruttojahresgehalt zwischen rund 20.000 und 40.000 Euro, was einem Monatsbrutto von etwa 1.900 bis 3.000 Euro bei Vollzeit entspricht. Einrichtungen mit Tarifbindung, etwa nach TVöD oder kirchlichen Tarifen, zahlen in der Regel besser als nicht tarifgebundene Arbeitgeber.
Wer sich zusätzlich qualifiziert, eine Aufstiegsfortbildung absolviert oder in die Pflege wechselt, verbessert seine Verdienstaussichten spürbar. Schicht- und Wochenendzuschläge kommen je nach Einsatz hinzu. Da der Bedarf hoch ist, sind die Chancen auf eine unbefristete Anstellung meist gut.
Ein AZAV-zertifizierter Anbieter ist Voraussetzung für die Förderung
Damit die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Weiterbildung per Bildungsgutschein fördert, muss der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein und die konkrete Maßnahme muss zertifiziert sein. Nur dann lässt sich ein Bildungsgutschein bei diesem Anbieter einlösen.
Bei der Auswahl lohnt der Blick auf mehrere Punkte: Ist die Maßnahme AZAV-zertifiziert? Umfasst sie Basiskurs, Praktika und Aufbaukurs nach der Richtlinie zu § 53c SGB XI? Wie hoch ist der Stundenumfang, und wird die Praktikumsphase begleitet? Ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit hilft, einen passenden und geförderten Kurs in der Nähe zu finden. Einen Überblick über den Ablauf einer geförderten Weiterbildung gibt unser Hub zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.






