Weiterbildung Behandlungspflege
Eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Behandlungspflege versetzt Pflegekräfte in die Lage, eine spezielle Pflege nach ärztlicher Anordnung durchzuführen. Diese geht über die klassische Grundpflege hinaus und ist medizinisch indiziert. Weil die Übergänge im Pflegealltag oft fließend sind, werden Pflegekräfte immer wieder mit Aufgaben der Behandlungspflege konfrontiert. Eine gezielte Qualifizierung vermittelt das nötige Know-how und eröffnet gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Interessierte sollten sich vorab sorgfältig informieren, beispielsweise mit dem Arbeitgeber und mit mehreren Anbietern sprechen. Aktuelle Stellenanzeigen geben zusätzlich Auskunft über die Lage in der Region, und eine ausführliche Beratung beim Arbeitsamt kann eine große Hilfe sein. Dieser Ratgeber ordnet ein, was Behandlungspflege umfasst, welche Weiterbildungen es gibt, welche Voraussetzungen gelten, was sie kostet und wie sich die Teilnahme fördern lässt.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen nach ärztlicher Anordnung: Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel, Wundversorgung, Blutzucker- und Blutdruckmessung, Katheter- und Infusionsversorgung.
- Rechtsgrundlage in der ambulanten Versorgung ist die häusliche Krankenpflege nach Paragraf 37 SGB V, abzugrenzen von der Grundpflege nach SGB XI.
- Für Pflegehilfskräfte gibt es die Nachqualifizierung Behandlungspflege LG 1 und LG 2, die es erlaubt, delegierbare medizinische Leistungen auszuführen.
- Die Weiterbildung dauert je nach Modell wenige Wochen bis mehrere Monate und ist in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend möglich.
- Arbeitslose können einen Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III erhalten, Beschäftigte eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz; der Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein.
Behandlungspflege ist medizinische Pflege nach ärztlicher Anordnung
Die Behandlungspflege umfasst pflegerische Maßnahmen, die aus einer Krankheit oder Behandlung resultieren und ärztlich angeordnet werden. Sie ist damit klar von der Grundpflege abzugrenzen, die vor allem die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung und die Mobilität betrifft. Während die Grundpflege der Sicherung der alltäglichen Selbstversorgung dient, setzt die Behandlungspflege die ärztliche Therapie am Patienten praktisch um.
In der ambulanten Versorgung ist die Behandlungspflege als Teil der häuslichen Krankenpflege in Paragraf 37 SGB V geregelt. Sie wird auf Verordnung des Arztes von der gesetzlichen Krankenkasse getragen und soll einen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen. Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung gehören dagegen in den Bereich der Pflegeversicherung nach SGB XI. Diese Unterscheidung ist für die Abrechnung und für die Frage entscheidend, welche Fachkraft welche Leistung erbringen darf.
Im stationären Alltag von Kliniken, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten sind die Übergänge fließend. Genau deshalb ist es wichtig, dass Pflegekräfte die medizinisch indizierten Tätigkeiten sicher beherrschen. Eine Weiterbildung in der Behandlungspflege schafft dafür die Grundlage und ist bei einer geförderten Weiterbildung über das Arbeitsamt ein häufig nachgefragtes Ziel.
Zur Behandlungspflege gehören klar umrissene medizinische Leistungen
Die Aufgaben der Behandlungspflege übersteigen die Grundpflege deutlich. Durch die Qualifizierung wird der Kompetenzbereich von Pflegekräften erweitert, sodass sie medizinisch anspruchsvolle Tätigkeiten übernehmen können. In Kliniken und Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten werden entsprechende Fachkräfte gleichermaßen gebraucht.
Zu den typischen Leistungen der Behandlungspflege zählen:
- Medikamentengabe und Medikamentenmanagement
- Injektionen, insbesondere subkutan (etwa Insulin und Heparin)
- Blutzuckermessung und Blutdruckmessung
- Verbandwechsel und Wundversorgung
- Anlegen von Kompressionsverbänden und Kompressionsstrümpfen
- Versorgung von Kathetern und Stomata
- Infusionen und Portversorgung nach Anordnung
- Absaugen und Versorgung von Trachealkanülen
In der ambulanten Pflege werden diese Tätigkeiten häufig in Leistungsgruppen unterteilt. Die einfacheren Maßnahmen fasst man als Behandlungspflege LG 1 zusammen, die anspruchsvolleren als LG 2. Welche Leistung eine Pflegekraft erbringen darf, hängt von ihrer Qualifikation und von der ärztlichen Delegation ab. Examinierte Pflegefachkräfte decken das gesamte Spektrum ab, für Pflegehilfskräfte ist eine gezielte Nachqualifizierung erforderlich.
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Die Nachqualifizierung LG 1 und LG 2 öffnet Pflegehelfern die Behandlungspflege
Für Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachleute und Altenpfleger gehört die Behandlungspflege zum beruflichen Alltag. Pflegehelfer und Altenpflegehelfer, die hier ebenfalls tätig werden möchten, brauchen dazu eine entsprechende Weiterbildung. Bewährt hat sich der Lehrgang Behandlungspflege LG 1 und LG 2 zur Nachqualifizierung, der Pflegehilfskräften den sicheren Einstieg in delegierbare medizinische Aufgaben ermöglicht.
Der Lehrgang gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Stufen. LG 1 vermittelt die grundlegenden Maßnahmen wie Medikamentengabe, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder einfache Verbandwechsel. LG 2 baut darauf auf und umfasst anspruchsvollere Leistungen wie subkutane Injektionen, Blutzuckermessung, Versorgung von Wunden nach ärztlicher Anordnung oder das Anlegen von Kompressionsverbänden. Erst mit der abgeschlossenen Nachqualifizierung dürfen Pflegehilfskräfte diese Leistungen im Rahmen der ärztlichen Delegation erbringen und über die Krankenkasse abrechnen.
Darüber hinaus können auch examinierte Pflegefachkräfte ihr Wissen mit gezielten Seminaren vertiefen und ihre fachliche Expertise ausbauen. Seminare zu den folgenden Themen kommen dafür in Betracht:
- Wundversorgung und modernes Wundmanagement
- Medikamentenmanagement und Injektionen
- Katheterisierung und Stomaversorgung
- Infusionen und Ernährungstherapie
- Notfallmanagement und Reanimation
- Hygiene und Infektionsschutz
- Pflegedokumentation und rechtliche Grundlagen
Wer sich auf die Wundbehandlung spezialisieren möchte, findet in der Weiterbildung zum Wundmanagement eine sinnvolle Vertiefung. Ähnlich anspruchsvolle Einsatzfelder erschließt die Weiterbildung in der Intensivpflege.
Für die Weiterbildung gelten je nach Modell unterschiedliche Voraussetzungen
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten, hängt stark vom Ziel der Weiterbildung ab. Für die Nachqualifizierung LG 1 und LG 2 wird in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegehelfer oder Altenpflegehelfer sowie praktische Erfahrung in der Pflege vorausgesetzt. Manche Anbieter verlangen zusätzlich eine bestimmte Mindestdauer der Berufstätigkeit oder ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis, in dem die Inhalte angewendet werden können.
Aufbauend auf einer entsprechenden Ausbildung vermittelt die Weiterbildung die Kenntnisse und Kompetenzen, die in der Behandlungspflege gebraucht werden. Für die vertiefenden Seminare, die sich an examinierte Fachkräfte richten, ist der Berufsabschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann beziehungsweise als Gesundheits- und Krankenpfleger die Grundlage. Wer noch keine Pflegeausbildung besitzt, findet über eine Umschulung über das Arbeitsamt den Weg in den Pflegeberuf, etwa als Pflegehelfer oder in die Altenpflege.
Dauer und Ablauf hängen vom gewählten Weiterbildungsmodell ab
Die Dauer der Weiterbildung richtet sich nach Umfang und Format. Ein kompakter Nachqualifizierungslehrgang LG 1 und LG 2 lässt sich in wenigen Wochen absolvieren, während umfangreichere Qualifizierungen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Grundsätzlich stehen Vollzeit-, Teilzeit- und berufsbegleitende Modelle zur Verfügung, sodass sich für die jeweilige Lebenssituation ein passendes Format finden lässt.
Der Ablauf verbindet theoretischen Unterricht mit praktischen Übungen. In der Theorie geht es um rechtliche Grundlagen, Hygiene, Krankheitslehre und die einzelnen Maßnahmen. In der Praxis werden Handgriffe wie Injektionen, Verbandwechsel oder die Handhabung von Kathetern eingeübt, meist ergänzt durch eine praktische Prüfung oder einen Kompetenznachweis.
Kosten und Förderung entscheiden über die Teilnahme
Weiterbildungen in der Behandlungspflege können zu spannenden Perspektiven führen, zunächst muss man sich die Teilnahme aber auch leisten können. Die Kosten variieren je nach Anbieter, Umfang und Format teils erheblich. Ein kompakter Nachqualifizierungslehrgang ist deutlich günstiger als eine umfangreiche mehrmonatige Qualifizierung. Wichtig ist, dass es zahlreiche Fördermöglichkeiten gibt, die die finanzielle Belastung senken oder ganz aufheben.
Der wichtigste Weg für Arbeitsuchende ist der Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III. Damit übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Lehrgangskosten sowie Fahrt- und Betreuungskosten, sofern die Weiterbildung notwendig ist und der Anbieter nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert ist. Für Beschäftigte kommt eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz in Betracht, die der Arbeitgeber beantragt. Wie der Bildungsgutschein im Detail funktioniert, erläutert unser Ratgeber zur Weiterbildung vom Arbeitsamt per Bildungsgutschein.
Wer während einer geförderten Vollzeitweiterbildung Grundsicherungsgeld (die bisherige Bezeichnung Bürgergeld darf noch bis Ende 2026 verwendet werden) bezieht, kann zusätzlich das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich erhalten. Für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen sind außerdem Weiterbildungsprämien möglich. Es lohnt sich, diese Bausteine vor Kursbeginn mit der Beratung der Agentur für Arbeit zu klären.
Ein Studium erweitert die Perspektiven über die Behandlungspflege hinaus
Die Qualifizierung für die Behandlungspflege erfolgt typischerweise im Rahmen der Berufsausbildung oder einer Weiterbildung. Pflegekräfte mit ambitionierten Plänen können darüber hinaus die Akademisierung nutzen, um weiter voranzukommen und Leitungs- oder Fachaufgaben zu übernehmen.
Folgende Studienfächer kommen dafür in Frage:
- Pflegewissenschaft
- Pflegemanagement
- Pflegepädagogik
- Therapiewissenschaft
- Rehabilitation
- Gerontologie
- Gesundheitswissenschaft
- Gesundheitsökonomie
Die Berufstätigkeit lässt sich gut mit dem Studium vereinbaren, indem man sich für eine berufsbegleitende Studienform entscheidet. Dabei kann es sich um ein Fernstudium, Abendstudium, duales Studium oder ein anderes Teilzeitstudium handeln. Die Studierenden streben einen akademischen Grad mit internationaler Anerkennung an und sammeln zugleich wichtige Erfahrungen in der pflegerischen Praxis.
Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt machen gute Behandlungspflege aus
Die Behandlungspflege besteht aus verantwortungsvollen Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung. Dementsprechend braucht man dazu fachliche Kompetenz sowie Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit und Einsatzbereitschaft. Fehler bei der Medikamentengabe oder Wundversorgung können ernste Folgen haben, weshalb eine sorgfältige und regelkonforme Arbeitsweise unverzichtbar ist.
Zudem sollte man den Patienten offen und mit Einfühlungsvermögen begegnen. Eine strukturierte Arbeitsweise in Verbindung mit medizinischem Interesse darf ebenfalls nicht fehlen. Wer gerne im Team arbeitet, körperlich belastbar ist und Freude am Umgang mit Menschen hat, bringt gute Voraussetzungen für die Behandlungspflege mit.
Karrierechancen und Verdienst verbessern sich mit der Qualifikation
Wenn es darum geht, in der Behandlungspflege Fuß zu fassen, kommt dies vor allem für Angehörige der folgenden Berufe infrage:
- Altenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Pflegefachmann/-frau
- Pflegehelfer/in
Die Nachfrage nach qualifiziertem Pflegepersonal ist hoch und wird angesichts der demografischen Entwicklung weiter steigen. Die Behandlungspflege-Qualifikation erweitert das eigene Aufgabenspektrum spürbar und macht Pflegekräfte für Arbeitgeber wertvoller. Für Pflegehilfskräfte ist die Nachqualifizierung häufig der entscheidende Schritt, um eigenverantwortlicher zu arbeiten und besser vergütet zu werden.
Je nach Vorbildung und Einsatzbereich kann die Einkommenssituation stark variieren, sodass es kein pauschales Durchschnittsgehalt gibt. Pflegehelfer verdienen in der Regel weniger als examinierte Pflegefachkräfte, mit einer zusätzlichen Qualifikation in der Behandlungspflege verbessern sich jedoch sowohl die Einsatzmöglichkeiten als auch die Verhandlungsposition beim Gehalt. Wer perspektivisch mehr Verantwortung übernehmen möchte, kann über weitere Fortbildungen wie die Praxisanleitung oder eine Leitungsfunktion nachdenken.






