Weiterbildung Behandlungspflege

Eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Behandlungspflege versetzt Pflegekräfte in die Lage, eine spezielle Pflege nach ärztlicher Anordnung durchzuführen. Diese geht über die klassische Grundpflege hinaus und ist medizinisch indiziert. Weil die Übergänge im Pflegealltag oft fließend sind, werden Pflegekräfte immer wieder mit Aufgaben der Behandlungspflege konfrontiert. Eine gezielte Qualifizierung vermittelt das nötige Know-how und eröffnet gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Interessierte sollten sich vorab sorgfältig informieren, beispielsweise mit dem Arbeitgeber und mit mehreren Anbietern sprechen. Aktuelle Stellenanzeigen geben zusätzlich Auskunft über die Lage in der Region, und eine ausführliche Beratung beim Arbeitsamt kann eine große Hilfe sein. Dieser Ratgeber ordnet ein, was Behandlungspflege umfasst, welche Weiterbildungen es gibt, welche Voraussetzungen gelten, was sie kostet und wie sich die Teilnahme fördern lässt.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen nach ärztlicher Anordnung: Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel, Wundversorgung, Blutzucker- und Blutdruckmessung, Katheter- und Infusionsversorgung.
  • Rechtsgrundlage in der ambulanten Versorgung ist die häusliche Krankenpflege nach Paragraf 37 SGB V, abzugrenzen von der Grundpflege nach SGB XI.
  • Für Pflegehilfskräfte gibt es die Nachqualifizierung Behandlungspflege LG 1 und LG 2, die es erlaubt, delegierbare medizinische Leistungen auszuführen.
  • Die Weiterbildung dauert je nach Modell wenige Wochen bis mehrere Monate und ist in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend möglich.
  • Arbeitslose können einen Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III erhalten, Beschäftigte eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz; der Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein.

Pflegekraft führt Behandlungspflege durch

Behandlungspflege ist medizinische Pflege nach ärztlicher Anordnung

Die Behandlungspflege umfasst pflegerische Maßnahmen, die aus einer Krankheit oder Behandlung resultieren und ärztlich angeordnet werden. Sie ist damit klar von der Grundpflege abzugrenzen, die vor allem die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung und die Mobilität betrifft. Während die Grundpflege der Sicherung der alltäglichen Selbstversorgung dient, setzt die Behandlungspflege die ärztliche Therapie am Patienten praktisch um.

In der ambulanten Versorgung ist die Behandlungspflege als Teil der häuslichen Krankenpflege in Paragraf 37 SGB V geregelt. Sie wird auf Verordnung des Arztes von der gesetzlichen Krankenkasse getragen und soll einen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen. Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung gehören dagegen in den Bereich der Pflegeversicherung nach SGB XI. Diese Unterscheidung ist für die Abrechnung und für die Frage entscheidend, welche Fachkraft welche Leistung erbringen darf.

Im stationären Alltag von Kliniken, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten sind die Übergänge fließend. Genau deshalb ist es wichtig, dass Pflegekräfte die medizinisch indizierten Tätigkeiten sicher beherrschen. Eine Weiterbildung in der Behandlungspflege schafft dafür die Grundlage und ist bei einer geförderten Weiterbildung über das Arbeitsamt ein häufig nachgefragtes Ziel.

Zur Behandlungspflege gehören klar umrissene medizinische Leistungen

Die Aufgaben der Behandlungspflege übersteigen die Grundpflege deutlich. Durch die Qualifizierung wird der Kompetenzbereich von Pflegekräften erweitert, sodass sie medizinisch anspruchsvolle Tätigkeiten übernehmen können. In Kliniken und Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten werden entsprechende Fachkräfte gleichermaßen gebraucht.

Zu den typischen Leistungen der Behandlungspflege zählen:

  • Medikamentengabe und Medikamentenmanagement
  • Injektionen, insbesondere subkutan (etwa Insulin und Heparin)
  • Blutzuckermessung und Blutdruckmessung
  • Verbandwechsel und Wundversorgung
  • Anlegen von Kompressionsverbänden und Kompressionsstrümpfen
  • Versorgung von Kathetern und Stomata
  • Infusionen und Portversorgung nach Anordnung
  • Absaugen und Versorgung von Trachealkanülen

In der ambulanten Pflege werden diese Tätigkeiten häufig in Leistungsgruppen unterteilt. Die einfacheren Maßnahmen fasst man als Behandlungspflege LG 1 zusammen, die anspruchsvolleren als LG 2. Welche Leistung eine Pflegekraft erbringen darf, hängt von ihrer Qualifikation und von der ärztlichen Delegation ab. Examinierte Pflegefachkräfte decken das gesamte Spektrum ab, für Pflegehilfskräfte ist eine gezielte Nachqualifizierung erforderlich.

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Die Nachqualifizierung LG 1 und LG 2 öffnet Pflegehelfern die Behandlungspflege

Für Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachleute und Altenpfleger gehört die Behandlungspflege zum beruflichen Alltag. Pflegehelfer und Altenpflegehelfer, die hier ebenfalls tätig werden möchten, brauchen dazu eine entsprechende Weiterbildung. Bewährt hat sich der Lehrgang Behandlungspflege LG 1 und LG 2 zur Nachqualifizierung, der Pflegehilfskräften den sicheren Einstieg in delegierbare medizinische Aufgaben ermöglicht.

Der Lehrgang gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Stufen. LG 1 vermittelt die grundlegenden Maßnahmen wie Medikamentengabe, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder einfache Verbandwechsel. LG 2 baut darauf auf und umfasst anspruchsvollere Leistungen wie subkutane Injektionen, Blutzuckermessung, Versorgung von Wunden nach ärztlicher Anordnung oder das Anlegen von Kompressionsverbänden. Erst mit der abgeschlossenen Nachqualifizierung dürfen Pflegehilfskräfte diese Leistungen im Rahmen der ärztlichen Delegation erbringen und über die Krankenkasse abrechnen.

Darüber hinaus können auch examinierte Pflegefachkräfte ihr Wissen mit gezielten Seminaren vertiefen und ihre fachliche Expertise ausbauen. Seminare zu den folgenden Themen kommen dafür in Betracht:

  • Wundversorgung und modernes Wundmanagement
  • Medikamentenmanagement und Injektionen
  • Katheterisierung und Stomaversorgung
  • Infusionen und Ernährungstherapie
  • Notfallmanagement und Reanimation
  • Hygiene und Infektionsschutz
  • Pflegedokumentation und rechtliche Grundlagen

Wer sich auf die Wundbehandlung spezialisieren möchte, findet in der Weiterbildung zum Wundmanagement eine sinnvolle Vertiefung. Ähnlich anspruchsvolle Einsatzfelder erschließt die Weiterbildung in der Intensivpflege.

Für die Weiterbildung gelten je nach Modell unterschiedliche Voraussetzungen

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten, hängt stark vom Ziel der Weiterbildung ab. Für die Nachqualifizierung LG 1 und LG 2 wird in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegehelfer oder Altenpflegehelfer sowie praktische Erfahrung in der Pflege vorausgesetzt. Manche Anbieter verlangen zusätzlich eine bestimmte Mindestdauer der Berufstätigkeit oder ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis, in dem die Inhalte angewendet werden können.

Aufbauend auf einer entsprechenden Ausbildung vermittelt die Weiterbildung die Kenntnisse und Kompetenzen, die in der Behandlungspflege gebraucht werden. Für die vertiefenden Seminare, die sich an examinierte Fachkräfte richten, ist der Berufsabschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann beziehungsweise als Gesundheits- und Krankenpfleger die Grundlage. Wer noch keine Pflegeausbildung besitzt, findet über eine Umschulung über das Arbeitsamt den Weg in den Pflegeberuf, etwa als Pflegehelfer oder in die Altenpflege.

Dauer und Ablauf hängen vom gewählten Weiterbildungsmodell ab

Die Dauer der Weiterbildung richtet sich nach Umfang und Format. Ein kompakter Nachqualifizierungslehrgang LG 1 und LG 2 lässt sich in wenigen Wochen absolvieren, während umfangreichere Qualifizierungen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Grundsätzlich stehen Vollzeit-, Teilzeit- und berufsbegleitende Modelle zur Verfügung, sodass sich für die jeweilige Lebenssituation ein passendes Format finden lässt.

ModellTypische DauerGeeignet für
Vollzeitwenige Wochen bis wenige MonateArbeitslose, Wiedereinsteiger, mit Bildungsgutschein
Teilzeitmehrere MonateBeschäftigte, die neben dem Job lernen
Berufsbegleitend / Seminarblöckeje nach Themenumfang, oft Wochenendmoduleexaminierte Fachkräfte zur Vertiefung
Inhouse beim Arbeitgeberabhängig vom KonzeptPflegedienste, die eigenes Personal qualifizieren

Der Ablauf verbindet theoretischen Unterricht mit praktischen Übungen. In der Theorie geht es um rechtliche Grundlagen, Hygiene, Krankheitslehre und die einzelnen Maßnahmen. In der Praxis werden Handgriffe wie Injektionen, Verbandwechsel oder die Handhabung von Kathetern eingeübt, meist ergänzt durch eine praktische Prüfung oder einen Kompetenznachweis.

Kosten und Förderung entscheiden über die Teilnahme

Weiterbildungen in der Behandlungspflege können zu spannenden Perspektiven führen, zunächst muss man sich die Teilnahme aber auch leisten können. Die Kosten variieren je nach Anbieter, Umfang und Format teils erheblich. Ein kompakter Nachqualifizierungslehrgang ist deutlich günstiger als eine umfangreiche mehrmonatige Qualifizierung. Wichtig ist, dass es zahlreiche Fördermöglichkeiten gibt, die die finanzielle Belastung senken oder ganz aufheben.

FörderwegFür wenWas wird übernommen
Bildungsgutschein (Paragraf 81 SGB III)Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohtebis zu 100 Prozent der Lehrgangs- und Nebenkosten
QualifizierungschancengesetzBeschäftigte über den Arbeitgeberanteilige Lehrgangskosten und Lohnkostenzuschuss
Arbeitgeberfinanzierungangestellte PflegekräfteKostenübernahme durch den Betrieb
Eigenfinanzierung / Ratenzahlungalle InteressiertenErsparnisse, Kredit oder Ratenmodelle

Der wichtigste Weg für Arbeitsuchende ist der Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III. Damit übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Lehrgangskosten sowie Fahrt- und Betreuungskosten, sofern die Weiterbildung notwendig ist und der Anbieter nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert ist. Für Beschäftigte kommt eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz in Betracht, die der Arbeitgeber beantragt. Wie der Bildungsgutschein im Detail funktioniert, erläutert unser Ratgeber zur Weiterbildung vom Arbeitsamt per Bildungsgutschein.

Wer während einer geförderten Vollzeitweiterbildung Grundsicherungsgeld (die bisherige Bezeichnung Bürgergeld darf noch bis Ende 2026 verwendet werden) bezieht, kann zusätzlich das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich erhalten. Für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen sind außerdem Weiterbildungsprämien möglich. Es lohnt sich, diese Bausteine vor Kursbeginn mit der Beratung der Agentur für Arbeit zu klären.

Tipp aus unserer Redaktion
Klären Sie die Finanzierung, bevor Sie sich verbindlich anmelden. Fragen Sie beim Anbieter nach der AZAV-Zulassung, denn nur dann ist eine Förderung über den Bildungsgutschein möglich. Sind Sie beschäftigt, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz an. Ein kurzes Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit schafft Klarheit über die für Sie passenden Fördermöglichkeiten.

Ein Studium erweitert die Perspektiven über die Behandlungspflege hinaus

Die Qualifizierung für die Behandlungspflege erfolgt typischerweise im Rahmen der Berufsausbildung oder einer Weiterbildung. Pflegekräfte mit ambitionierten Plänen können darüber hinaus die Akademisierung nutzen, um weiter voranzukommen und Leitungs- oder Fachaufgaben zu übernehmen.

Folgende Studienfächer kommen dafür in Frage:

  • Pflegewissenschaft
  • Pflegemanagement
  • Pflegepädagogik
  • Therapiewissenschaft
  • Rehabilitation
  • Gerontologie
  • Gesundheitswissenschaft
  • Gesundheitsökonomie

Die Berufstätigkeit lässt sich gut mit dem Studium vereinbaren, indem man sich für eine berufsbegleitende Studienform entscheidet. Dabei kann es sich um ein Fernstudium, Abendstudium, duales Studium oder ein anderes Teilzeitstudium handeln. Die Studierenden streben einen akademischen Grad mit internationaler Anerkennung an und sammeln zugleich wichtige Erfahrungen in der pflegerischen Praxis.

Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt machen gute Behandlungspflege aus

Die Behandlungspflege besteht aus verantwortungsvollen Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung. Dementsprechend braucht man dazu fachliche Kompetenz sowie Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit und Einsatzbereitschaft. Fehler bei der Medikamentengabe oder Wundversorgung können ernste Folgen haben, weshalb eine sorgfältige und regelkonforme Arbeitsweise unverzichtbar ist.

Zudem sollte man den Patienten offen und mit Einfühlungsvermögen begegnen. Eine strukturierte Arbeitsweise in Verbindung mit medizinischem Interesse darf ebenfalls nicht fehlen. Wer gerne im Team arbeitet, körperlich belastbar ist und Freude am Umgang mit Menschen hat, bringt gute Voraussetzungen für die Behandlungspflege mit.

Karrierechancen und Verdienst verbessern sich mit der Qualifikation

Wenn es darum geht, in der Behandlungspflege Fuß zu fassen, kommt dies vor allem für Angehörige der folgenden Berufe infrage:

  • Altenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Pflegefachmann/-frau
  • Pflegehelfer/in

Die Nachfrage nach qualifiziertem Pflegepersonal ist hoch und wird angesichts der demografischen Entwicklung weiter steigen. Die Behandlungspflege-Qualifikation erweitert das eigene Aufgabenspektrum spürbar und macht Pflegekräfte für Arbeitgeber wertvoller. Für Pflegehilfskräfte ist die Nachqualifizierung häufig der entscheidende Schritt, um eigenverantwortlicher zu arbeiten und besser vergütet zu werden.

Je nach Vorbildung und Einsatzbereich kann die Einkommenssituation stark variieren, sodass es kein pauschales Durchschnittsgehalt gibt. Pflegehelfer verdienen in der Regel weniger als examinierte Pflegefachkräfte, mit einer zusätzlichen Qualifikation in der Behandlungspflege verbessern sich jedoch sowohl die Einsatzmöglichkeiten als auch die Verhandlungsposition beim Gehalt. Wer perspektivisch mehr Verantwortung übernehmen möchte, kann über weitere Fortbildungen wie die Praxisanleitung oder eine Leitungsfunktion nachdenken.

Häufige Fragen zur Weiterbildung Behandlungspflege

Was ist der Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege?
Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung wie Injektionen, Verbandwechsel oder Medikamentengabe. Die Grundpflege betrifft dagegen die alltägliche Versorgung wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Behandlungspflege ist in Paragraf 37 SGB V geregelt, die Grundpflege gehört zur Pflegeversicherung nach SGB XI.
Wer darf Behandlungspflege durchführen?
Examinierte Pflegefachkräfte wie Pflegefachfrauen, Pflegefachmänner, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Altenpfleger dürfen das volle Spektrum der Behandlungspflege erbringen. Pflegehelfer und Altenpflegehelfer benötigen dafür die Nachqualifizierung Behandlungspflege LG 1 und LG 2 und dürfen die Leistungen nur im Rahmen der ärztlichen Delegation ausführen.
Was bedeutet Behandlungspflege LG 1 und LG 2?
LG 1 und LG 2 sind Leistungsgruppen in der ambulanten Pflege. LG 1 umfasst einfachere Maßnahmen wie Medikamentengabe oder Kompressionsstrümpfe, LG 2 anspruchsvollere Leistungen wie subkutane Injektionen, Blutzuckermessung oder Wundversorgung. Der Nachqualifizierungslehrgang LG 1 und LG 2 befähigt Pflegehilfskräfte, diese Leistungen nach ärztlicher Anordnung zu erbringen.
Wie lange dauert eine Weiterbildung in der Behandlungspflege?
Das hängt vom Modell ab. Ein kompakter Nachqualifizierungslehrgang LG 1 und LG 2 dauert oft nur wenige Wochen. Umfangreichere Qualifizierungen erstrecken sich über mehrere Monate. Die Weiterbildung ist in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend möglich, sodass sich ein zur Lebenssituation passendes Format finden lässt.
Wird die Weiterbildung Behandlungspflege vom Arbeitsamt gefördert?
Ja. Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte können einen Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III erhalten, der die Kosten bis zu vollständig übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig und der Anbieter AZAV-zertifiziert ist. Beschäftigte können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, was der Arbeitgeber beantragt.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Nachqualifizierung?
In der Regel wird eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegehelfer oder Altenpflegehelfer sowie praktische Pflegeerfahrung vorausgesetzt. Manche Anbieter verlangen eine Mindestdauer der Berufstätigkeit oder ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis. Examinierte Fachkräfte benötigen für vertiefende Seminare den entsprechenden Berufsabschluss in der Pflege.
Welche Aufgaben umfasst die Behandlungspflege konkret?
Typische Aufgaben sind Medikamentengabe, Injektionen, Blutzucker- und Blutdruckmessung, Verbandwechsel und Wundversorgung, das Anlegen von Kompressionsverbänden, die Versorgung von Kathetern und Stomata sowie Infusionen und die Portversorgung nach Anordnung. Diese Maßnahmen gehen über die Grundpflege hinaus und sind medizinisch indiziert.
Lohnt sich die Behandlungspflege-Qualifikation für das Gehalt?
In vielen Fällen ja. Vor allem für Pflegehilfskräfte erweitert die Nachqualifizierung das Aufgabenspektrum deutlich und verbessert die Verhandlungsposition. Ein pauschales Durchschnittsgehalt gibt es nicht, da Vergütung und Einsatzbereich stark variieren. Die zusätzliche Qualifikation macht Pflegekräfte für Arbeitgeber jedoch wertvoller.

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