Weiterbildung Praxisanleiter
Die Weiterbildung zum Praxisanleiter oder zur Praxisanleiterin ist die richtige Wahl für alle, die im Bereich der Pflegeberufe Verantwortung für den fachlichen Nachwuchs übernehmen möchten. Da die Qualität der Pflege maßgeblich mit der Ausbildung der Pflegekräfte steht und fällt, hat eine fundierte Praxisanleitung einen hohen Stellenwert. Seit der Pflegeberufereform ist die Rolle zudem gesetzlich klar geregelt: Ohne qualifizierte Praxisanleitung darf ein Betrieb heute nicht mehr ausbilden.
Angehörige eines Pflegeberufs, die ihr Wissen gerne weitergeben und so aktiv dem Personalmangel entgegenwirken möchten, finden in der Praxisanleitung eine sinnvolle und gefragte Aufgabe. Wer sich ernsthaft dafür interessiert, sollte sich sowohl mit dem Berufsbild als auch mit den formalen Voraussetzungen und den Finanzierungswegen befassen. Ein Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit kann dabei sehr aufschlussreich sein und im besten Fall zu einer passenden Förderung führen.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Praxisanleiter/innen leiten Pflege-Azubis am Arbeitsplatz an und begleiten sie bis zur Prüfung.
- Die berufspädagogische Zusatzqualifikation umfasst nach dem Pflegeberufegesetz mindestens 300 Stunden.
- Zugangsvoraussetzung: eine abgeschlossene Pflegeausbildung und mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung.
- Pflicht: jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung, um die Qualifikation zu erhalten.
- Finanzierung ist über Bildungsgutschein, Arbeitgeber oder das Qualifizierungschancengesetz möglich.
Praxisanleiter/innen tragen die praktische Ausbildung im Pflegealltag
Praxisanleiter/innen in der Pflege kümmern sich in erster Linie um die praktische Ausbildung des pflegerischen Nachwuchses. Sie übernehmen die Planung, Durchführung und Auswertung der praktischen Anleitung direkt am Arbeitsplatz und schlagen so die Brücke zwischen dem theoretischen Unterricht an der Pflegeschule und der täglichen Arbeit auf Station, im Pflegeheim oder im ambulanten Dienst.
Konkret führen sie Auszubildende an pflegerische Handlungen heran, demonstrieren Abläufe, geben strukturiertes Feedback und dokumentieren den Lernfortschritt. Sie bereiten die praktischen Prüfungen vor und begleiten die Azubis bis zum Berufsabschluss. Die Beratung, Motivation und faire Bewertung der Lernenden gehören ebenso zum Alltag wie die enge Abstimmung mit den Lehrkräften der Pflegeschule.
Das pflegerische Spektrum reicht dabei von der Krankenpflege über die Altenpflege bis hin zur Geburtshilfe. Nach der generalistischen Pflegeausbildung begleiten Praxisanleiter/innen die Auszubildenden über alle Versorgungsbereiche hinweg. Stellenangebote existieren demnach in den folgenden Bereichen:
- Kliniken und Krankenhäuser
- Pflegeheime und stationäre Altenpflege
- Ambulante Pflegedienste
- Pflegeschulen und Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens
- Rehabilitationseinrichtungen
- Wohnheime für Menschen mit Behinderung
Praxisanleiter/innen kommen folglich in den Genuss vielversprechender Berufsperspektiven. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels und der gesetzlichen Ausbildungspflicht ist die Nachfrage nach qualifizierten Anleiterinnen und Anleitern hoch und stabil. Wer diese Zusatzqualifikation mitbringt, verbessert seine Position auf dem Arbeitsmarkt spürbar. Verwandte Aufstiegswege stellen wir auf unserer Übersicht zur Weiterbildung über das Arbeitsamt vor.
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Das Pflegeberufegesetz macht Praxisanleitung zur Pflicht
Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) ist die Praxisanleitung seit 2020 bundeseinheitlich geregelt. Die Reform hat die frühere Krankenpflege-, Altenpflege- und Kinderkrankenpflegeausbildung zur generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt und die Anforderungen an die Anleitung deutlich angehoben.
Zentral ist die gesetzlich vorgeschriebene Anleitungsquote: Ausbildungsbetriebe müssen sicherstellen, dass mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit durch qualifizierte Praxisanleiter/innen geplant und strukturiert begleitet werden. Ohne dieses Personal darf eine Einrichtung nicht ausbilden. Für die Träger der praktischen Ausbildung ist die Praxisanleiter-Weiterbildung damit keine Kür, sondern eine Voraussetzung, um überhaupt Nachwuchs auszubilden. Diese Rechtslage erklärt, warum die Nachfrage nach der Qualifizierung so hoch ist.
Die Weiterbildung vermittelt pädagogisches und rechtliches Handwerkszeug
Menschen, die sich aktiv gegen den Pflegenotstand einsetzen möchten, können dies tun, indem sie sich zum Praxisanleiter oder zur Praxisanleiterin qualifizieren. Die berufspädagogische Zusatzqualifikation findet an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens statt und schließt mit einem bundesweit anerkannten Zertifikat ab.
Im Mittelpunkt steht die Fähigkeit, erwachsene Lernende fachgerecht anzuleiten, zu bewerten und zu motivieren. Die Teilnehmenden erwerben umfassende pädagogische, didaktische und rechtliche Kompetenzen. Dafür sorgen die folgenden typischen Inhalte:
- Grundlagen der Erwachsenen- und Berufspädagogik
- Didaktik und Methodik der praktischen Anleitung
- Planung, Durchführung und Auswertung von Anleitungssituationen
- Kommunikation, Gesprächsführung und Konfliktbewältigung
- Beurteilung von Lernfortschritt und Prüfungsvorbereitung
- Rechtliche Grundlagen nach Pflegeberufegesetz und Ausbildungsrecht
- Ethik und professionelles Rollenverständnis in der Anleitung
Ein wesentlicher Teil der Weiterbildung ist praxisnah aufgebaut: Die angehenden Praxisanleiter/innen üben Anleitungssituationen ein, erproben Feedbackmethoden und reflektieren ihre eigene Rolle als Vorbild und Ansprechpartner für die Auszubildenden.
Für die Weiterbildung braucht es Abschluss und Berufserfahrung
Die Praxisanleiter-Qualifizierung richtet sich an Menschen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Pflegeberuf. Anerkannt sind insbesondere die generalistische Pflegeausbildung (Pflegefachfrau/Pflegefachmann) sowie die früheren Abschlüsse in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Neben dem Berufsabschluss verlangt das Pflegeberufegesetz eine einschlägige Berufserfahrung: In der Regel wird mindestens ein Jahr Tätigkeit im entsprechenden Einsatzbereich vorausgesetzt, damit die künftige Anleitungsperson über gefestigtes praktisches Können verfügt. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann direkt in die Weiterbildung einsteigen. Grundsätzliche Bedingungen für eine geförderte Qualifizierung erläutern wir auch in unserem Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt.
Dauer und Ablauf richten sich nach Vollzeit- oder Teilzeitform
Die berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung umfasst nach dem Pflegeberufegesetz einen Umfang von mindestens 300 Stunden. Vor der Pflegeberufereform lag der geforderte Umfang in vielen Bundesländern noch bei rund 200 Stunden, sodass mancherorts eine Nachqualifizierung nötig wurde. Wie schnell sich die 300 Stunden absolvieren lassen, hängt vom gewählten Lehrgangsmodell ab.
Berufstätige entscheiden sich häufig für eine berufsbegleitende Teilzeitform, bei der die Weiterbildung über mehrere Monate in Blöcken oder an einzelnen Tagen läuft. In Vollzeit lässt sich die Qualifikation deutlich kompakter abschließen. Die folgende Übersicht ordnet die gängigen Modelle ein:
Unabhängig von der Form endet die Weiterbildung mit einem Leistungsnachweis oder einer praktischen Prüfung, auf deren Grundlage das Zertifikat als Praxisanleiter/in ausgestellt wird. Wer die Qualifikation im Fernlernformat sucht, findet weitere Hinweise in unserem Ratgeber zur Weiterbildung per Fernstudium.
Kosten und Förderung entscheiden über den Einstieg
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, hängt vom jeweiligen Anbieter und der Lehrgangsform ab. Grundsätzlich sollte man für die Praxisanleiter-Weiterbildung mit einem Betrag im mittleren vierstelligen Bereich rechnen. Die gute Nachricht: In vielen Fällen müssen Teilnehmende die Kosten nicht selbst tragen.
Für die Finanzierung kommen je nach Ausgangslage unterschiedliche Wege infrage. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Förderoptionen:
Weil Praxisanleitung gesetzlich vorgeschrieben ist, übernehmen viele Arbeitgeber die Kosten gern, um ihren Ausbildungsbetrieb zu sichern. Bei Arbeitslosigkeit lohnt sich der frühe Gang zur Agentur für Arbeit: Über den Bildungsgutschein lassen sich die Kosten in der Regel vollständig decken. Beschäftigte sollten das Gespräch mit ihrem Betrieb suchen und dabei auf das Qualifizierungschancengesetz verweisen, das gerade der Pflege zugutekommt.
GUT ZU WISSEN
- Der Bildungsgutschein wird vor Beginn der Weiterbildung beantragt, nicht rückwirkend.
- Wer die Qualifizierung selbst trägt, kann sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
- Prüfen Sie vor der Anmeldung, ob der Anbieter nach AZAV zertifiziert ist, sonst ist keine Förderung möglich.
Die jährliche Fortbildungspflicht erhält die Qualifikation
Mit dem Zertifikat ist die Sache nicht abgeschlossen. Das Pflegeberufegesetz verpflichtet Praxisanleiter/innen zu einer regelmäßigen berufspädagogischen Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden pro Jahr. Nur wer diese Fortbildungspflicht erfüllt, darf die Anleitungstätigkeit dauerhaft ausüben.
Diese jährlichen Aktualisierungskurse greifen aktuelle didaktische Methoden, rechtliche Änderungen und praktische Fragestellungen aus dem Anleitungsalltag auf. Für die Einrichtungen ist der Nachweis dieser Fortbildungen wichtig, weil er Teil der gesetzlichen Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb ist. Auch diese laufenden Fortbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Karriere und Gehalt entwickeln sich mit weiteren Qualifikationen
Wer die Qualifikation zum Praxisanleiter erfolgreich abgeschlossen hat, kann in dieser Position Verantwortung übernehmen und sich gezielt weiterentwickeln. Je nach Erfahrung, Qualifikationsprofil, Einsatzbereich und Position liegt das durchschnittliche Bruttojahresgehalt in der Regel zwischen rund 38.000 Euro und 50.000 Euro. Die Zusatzqualifikation wird in vielen Einrichtungen über eine Funktionszulage oder eine höhere Eingruppierung vergütet.
Zugleich sollte man die Bedeutung des lebenslangen Lernens nicht vernachlässigen. Für ambitionierte Fachkräfte aus der pflegerischen Praxisanleitung bieten sich anschließende Aufstiegsfortbildungen an, mit denen sich das Qualifikationsprofil weiter ausbauen lässt. Besonders gefragt sind:
- Pflegedienstleiter/in (PDL)
- Lehrkraft an Schulen im Gesundheitswesen
- Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen
- Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen
Viele Führungspositionen erfordern mittlerweile einen Studienabschluss, weshalb sich neben klassischen Aufstiegsfortbildungen auch ein berufsbegleitendes Studium anbietet. So lässt sich mit dem Bachelor oder Master ein akademischer Grad erlangen und Theorie und Praxis miteinander verbinden. Wer diesen Weg einschlagen möchte, sollte insbesondere Fächer wie Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik, Pflegemanagement oder Gesundheitsökonomie ins Auge fassen. Eine weitere pflegerische Spezialisierung ist die Fachweiterbildung Intensivpflege; wer noch am Anfang steht, findet in der Ausbildung zur Pflegefachfrau die passende Grundlage.
Anbieter und Zertifizierung bestimmen die Förderfähigkeit
Die Praxisanleiter-Weiterbildung wird von zahlreichen Bildungseinrichtungen angeboten, darunter Pflegeschulen, Bildungswerke, Akademien der Wohlfahrtsverbände und private Weiterbildungsträger. Wichtig ist, dass der Anbieter staatlich anerkannt ist und die Vorgaben des Pflegeberufegesetzes erfüllt, damit das Zertifikat bundesweit gültig ist.
Wer eine Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter plant, muss darüber hinaus auf die AZAV-Zulassung achten. Nur nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifizierte Maßnahmen sind über den Bildungsgutschein förderfähig. Es lohnt sich, mehrere Anbieter hinsichtlich Dauer, Kosten, Präsenzanteil und Terminen zu vergleichen und die Wahl vorab mit der Beratungsfachkraft der Arbeitsagentur abzustimmen. Wer die Anleitung zusätzlich honoriert bekommen möchte, sollte auch die Weiterbildungsprämie im Blick behalten.






