Weiterbildungsprämie – Förderung für erfolgreiche Weiterbildungsteilnehmende

Das Arbeitsamt beziehungsweise die Bundesagentur für Arbeit kann die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen auf unterschiedliche Art und Weise fördern. Neben dem Bildungsgutschein ist in diesem Zusammenhang vor allem die Weiterbildungsprämie zu nennen. Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich um eine zusätzliche Geldleistung für erfolgreiche Prüfungen im Rahmen einer geförderten Umschulung oder Nachqualifizierung, die auf einen anerkannten Berufsabschluss zielt.

Die Weiterbildungsprämie stellt Teilnehmenden eine Belohnung in Aussicht, die bestandene Prüfungen honoriert. Auf diese Weise entsteht ein finanzieller Anreiz, eine oft mehrjährige Weiterbildung ambitioniert durchzuziehen und nicht vorzeitig abzubrechen. Interessierte müssen dazu allerdings einiges wissen und die Prämie selbst beantragen, denn sie wird nicht automatisch gezahlt.

Wer eine Umschulung oder Nachqualifizierung mit Bildungsgutschein absolviert, sollte der Weiterbildungsprämie auf den Grund gehen. Dieser Ratgeber erklärt Voraussetzungen, Höhe, Antrag, Auszahlung und die aktuelle Rechtslage 2026, damit Sie kein Geld liegen lassen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Weiterbildungsprämie (§ 131a SGB III) belohnt bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bei einer geförderten Umschulung oder Nachqualifizierung.
  • Es gibt 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für eine bestandene Abschlussprüfung – zusammen bis zu 2.500 Euro.
  • Voraussetzung: Förderung per Bildungsgutschein, Ziel ist ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Prüfung bei einer Kammer (IHK oder HWK).
  • Die Prämie war ursprünglich befristet – der Fördertopf gilt inzwischen für Maßnahmen mit Beginn bis 31. Dezember 2026.
  • Sie wird nicht automatisch gezahlt: Antrag stellen und Prüfungszeugnis vorlegen. Die Prämie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Teilnehmerin einer geförderten Weiterbildung lernt am Schreibtisch für die Abschlussprüfung

Was die Weiterbildungsprämie ist und wofür sie gezahlt wird

Die Weiterbildungsprämie ist eine gesetzlich geregelte Zusatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Ihre Rechtsgrundlage ist § 131a SGB III. Sie richtet sich an Menschen, die eine berufliche Weiterbildung mit dem Ziel eines anerkannten Berufsabschlusses absolvieren – typischerweise eine Umschulung oder eine abschlussorientierte Nachqualifizierung. Wichtig ist: Es geht nicht um jede beliebige Fortbildung, sondern um Maßnahmen, an deren Ende ein staatlich anerkannter Abschluss steht.

Der Grundgedanke ist einfach. Eine Umschulung dauert oft zwei bis drei Jahre und verlangt Durchhaltevermögen. Damit möglichst viele Teilnehmende diesen Weg bis zur Prüfung durchhalten, hat der Gesetzgeber einen finanziellen Anreiz geschaffen. Wer die Zwischenprüfung besteht, erhält eine Prämie. Wer die Abschlussprüfung besteht, erhält eine zweite, höhere Prämie. Die Prämie ist also kein Zuschuss zum Lebensunterhalt, sondern eine Belohnung für einen erreichten Zwischen- oder Enderfolg.

Die Prämie wurde mit dem Qualifizierungschancengesetz eingeführt und ergänzt die bekannten Förderinstrumente. Sie steht neben der eigentlichen Kostenübernahme der Weiterbildung, neben dem Bildungsgutschein und neben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Maßnahme. Man erhält sie also zusätzlich, nicht statt anderer Leistungen.

Diese Voraussetzungen müssen für die Prämie erfüllt sein

Die Inanspruchnahme der Weiterbildungsprämie erfordert nicht nur einen entsprechenden Antrag, sondern ist auch an klare Voraussetzungen gekoppelt. Nur wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden, kann die Prämie als zusätzliche Motivation und finanzieller Anreiz dienen:

  • Es handelt sich um eine Umschulung oder um den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, etwa über eine Externenprüfung oder eine abschlussorientierte Nachqualifizierung.
  • Die Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter per Bildungsgutschein gefördert.
  • Das Ziel ist ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, für den bundes- oder landesrechtlich eine Ausbildungsdauer von mehr als zwei Jahren geregelt ist.
  • Die Prüfung wird vor einer zuständigen Stelle abgelegt – in der Regel vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer Handwerkskammer (HWK).
  • Der Maßnahmebeginn liegt innerhalb des gesetzlich festgelegten Förderzeitraums (siehe Abschnitt zur Rechtslage 2026).

Ob Ihre konkrete Weiterbildung diese Kriterien erfüllt, klärt am sichersten Ihre Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Schon bei der Beantragung des Bildungsgutscheins lohnt die Nachfrage, ob die geplante Maßnahme prämienberechtigt ist. So vermeiden Sie böse Überraschungen und wissen von Anfang an, ob am Ende eine Prämie auf Sie wartet.

Höhe und Auszahlung: 1.000 und 1.500 Euro

Höhe der Weiterbildungsprämie
In Abhängigkeit davon, ob es um eine bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfung geht, liegt die Weiterbildungsprämie bei 1.000 Euro oder 1.500 Euro. Für die bestandene Zwischenprüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro. Beides zusammen ergibt bis zu 2.500 Euro. Es handelt sich um Einmalzahlungen, die nach entsprechendem Antrag und nach Vorlage des betreffenden Zeugnisses von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausgezahlt werden.

Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Prüfung welche Prämie auslöst:

AnlassPrämieVoraussetzung
Bestandene Zwischenprüfung1.000 EuroPrüfung bei der zuständigen Kammer, laufende geförderte Maßnahme
Bestandene Abschlussprüfung1.500 EuroErfolgreicher Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf
Zwischen- und Abschlussprüfungbis 2.500 EuroBeide Prüfungen bestanden, jeweils separat beantragt

Wichtig zu wissen: Nicht jede Umschulung enthält eine gesonderte Zwischenprüfung. Gibt es in Ihrem Beruf keine Zwischenprüfung, entfällt die erste Teilprämie zwangsläufig – die 1.500 Euro für die Abschlussprüfung bleiben davon aber unberührt. Fragen Sie deshalb frühzeitig, ob und wann in Ihrem Ausbildungsberuf eine Zwischenprüfung vorgesehen ist.

Nur Kammerprüfungen werden prämiert

Welche Prüfungen prämiert werden
All diejenigen, die an einer Umschulung oder einem Vorbereitungslehrgang zum Erwerb eines Berufsabschlusses teilnehmen und eine Förderung vom Arbeitsamt per Bildungsgutschein erhalten, sollten sich die Weiterbildungsprämie nicht entgehen lassen. Allerdings werden dadurch nicht alle Prüfungen prämiert.

Handelt es sich beispielsweise um eine interne Prüfung des betreffenden Bildungsanbieters, winkt keine Belohnung in Form der Weiterbildungsprämie. Das Arbeitsamt prämiert nur Zwischen- und Abschlussprüfungen, die vor der zuständigen Stelle abgelegt werden. Als solche Stellen kommen die Handwerkskammern ebenso wie die Industrie- und Handelskammern in Betracht.

Weiterhin muss die Prüfung in der Ausbildungsordnung des betreffenden Berufs vorgeschrieben sein. Eine freiwillige Zusatzprüfung oder ein Zertifikat des Bildungsträgers reicht nicht aus. Entscheidend ist immer die offizielle Prüfung, die zum anerkannten Abschluss führt. Im Zweifel gilt: Steht auf Ihrem Zeugnis eine Kammer als ausstellende Stelle, ist das ein starkes Indiz für eine prämienfähige Prüfung.

So beantragen Sie die Weiterbildungsprämie

Antrag und Auszahlung Schritt für Schritt
Um sich die Weiterbildungsprämie zu sichern, müssen Sie sich an das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit wenden. Die betreffende Stelle prüft dann die Voraussetzungen. Wenn diese gegeben sind und die erforderlichen Nachweise vorliegen, wird die Prämie ausgezahlt.

In der Praxis läuft der Weg zur Prämie meist in diesen Schritten ab:

  • Prüfung bestehen. Sie legen Ihre Zwischen- oder Abschlussprüfung bei der Kammer ab und erhalten das Prüfungszeugnis.
  • Antrag stellen. Sie melden sich bei der Stelle, die Ihren Bildungsgutschein ausgestellt hat, also bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter, und beantragen die Prämie.
  • Nachweis vorlegen. Sie reichen das Prüfungszeugnis als Beleg für die bestandene Prüfung ein.
  • Auszahlung. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Einmalzahlung überwiesen.

Entscheidend ist, dass Sie selbst aktiv werden. Die Prämie wird nicht automatisch mit dem Prüfungsergebnis überwiesen. Warten Sie mit dem Antrag nicht zu lange und heben Sie Ihr Zeugnis gut auf. Wer den Antrag direkt nach der Prüfung stellt, hat die Formalitäten am schnellsten erledigt. Ausführliche Hinweise zur gesamten Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt finden Sie in unserem weiterführenden Ratgeber.

Die Prämie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet

Anrechnung und freie Verfügung
Teilnehmende an einer mit Bildungsgutschein geförderten Umschulung können mit der Weiterbildungsprämie bis zu 2.500 Euro zusätzlich erhalten. Diese Einmalzahlungen sollen als Anreiz dienen, die Motivation erhöhen und stehen zur freien Verfügung.

Besonders wichtig für Menschen, die während der Weiterbildung auf Unterstützung angewiesen sind: Die Weiterbildungsprämie wird bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen nicht angerechnet. Wer also während der Umschulung Bürgergeld – seit dem 1. Juli 2026 offiziell als Grundsicherungsgeld bezeichnet – oder Arbeitslosengeld bezieht, muss keine Kürzung dieser Leistungen befürchten. Die 1.000 oder 1.500 Euro bleiben in vollem Umfang erhalten.

Damit unterscheidet sich die Prämie deutlich von einem Nebenverdienst. Ein Minijob wäre bei Leistungsbezug nur bis zu bestimmten Freibeträgen anrechnungsfrei – die Weiterbildungsprämie dagegen ist ausdrücklich anrechnungsfrei. Sie ist ein echtes Extra, das den Erfolg belohnt und niemandem an anderer Stelle wieder abgezogen wird.

Aktuelle Rechtslage 2026 und Befristung

Die Weiterbildungsprämie war von Anfang an zeitlich befristet. Ursprünglich galt sie nur für Maßnahmen, die zwischen dem 1. August 2018 und dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden. Diese Frist wurde vom Gesetzgeber mehrfach verlängert, weil sich das Instrument bewährt hat. Nach den späteren Änderungen des SGB III erstreckt sich der Förderzeitraum auf Maßnahmen mit Beginn bis zum 31. Dezember 2026.

Für Sie bedeutet das: Maßgeblich ist, wann Ihre Weiterbildung begonnen hat. Liegt der Maßnahmebeginn innerhalb des Förderzeitraums, besteht ein Anspruch auf die Prämie für die danach bestandenen Prüfungen – auch wenn die Prüfung selbst erst später erfolgt. Da sich Fristen im Sozialrecht ändern können, sollten Sie sich vor der Anmeldung zur Weiterbildung immer die aktuell gültige Regelung von Ihrer Agentur für Arbeit bestätigen lassen. Nur die offizielle Auskunft der zuständigen Stelle ist rechtsverbindlich.

Wer aktuell eine Umschulung plant, sollte den Zeitpunkt des Maßnahmebeginns also bewusst im Blick behalten und im Beratungsgespräch ausdrücklich nach der Weiterbildungsprämie fragen. So stellen Sie sicher, dass Sie den finanziellen Anreiz nicht durch einen zu späten Start verpassen.

Weiterbildungsprämie, Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld im Vergleich

Rund um geförderte Weiterbildungen gibt es mehrere Geldleistungen, die leicht verwechselt werden. Die Weiterbildungsprämie belohnt bestandene Prüfungen. Daneben gibt es Leistungen, die während der laufenden Maßnahme monatlich gezahlt werden. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Bausteine ein:

LeistungWofürHöhe
WeiterbildungsprämieBelohnung für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfung1.000 bzw. 1.500 Euro einmalig
WeiterbildungsgeldMonatlicher Zuschlag bei geförderter, abschlussbezogener Weiterbildung im Bürgergeld-System150 Euro pro Monat
BürgergeldbonusMonatlicher Bonus für Teilnahme an bestimmten Maßnahmen75 Euro pro Monat
BildungsgutscheinÜbernahme der Lehrgangs- und Nebenkosten der Weiterbildungje nach Maßnahme

Diese Leistungen schließen sich nicht gegenseitig aus. Wer während einer geförderten Umschulung Grundsicherungsgeld bezieht, kann sowohl monatliche Zuschläge als auch am Ende die einmalige Weiterbildungsprämie erhalten. Details zu den monatlichen Leistungen und zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Umschulung lesen Sie im verlinkten Ratgeber. Welche Voraussetzungen für eine Umschulung beim Arbeitsamt insgesamt gelten, ist ebenfalls in einem eigenen Beitrag erklärt.

Praktische Tipps, damit Sie nichts verschenken

Damit die Prämie am Ende auch wirklich auf Ihrem Konto landet, helfen ein paar einfache Verhaltensregeln:

  • Früh nachfragen. Klären Sie schon vor dem Start der Maßnahme, ob Ihre Weiterbildung prämienberechtigt ist und ob eine Zwischenprüfung vorgesehen ist.
  • Zeugnisse aufbewahren. Das Prüfungszeugnis der Kammer ist Ihr wichtigster Nachweis. Bewahren Sie das Original sicher auf und fertigen Sie Kopien an.
  • Zeitnah beantragen. Stellen Sie den Antrag direkt nach der bestandenen Prüfung, damit die Auszahlung nicht ins Stocken gerät.
  • Ansprechpartner nutzen. Ihre Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter kennt Ihren Fall – fragen Sie dort konkret nach dem richtigen Formular.
  • Fristen im Blick behalten. Achten Sie beim Planen der Umschulung auf den Maßnahmebeginn, damit dieser im geförderten Zeitraum liegt.

Mit dieser kleinen Checkliste stellen Sie sicher, dass Sie die Weiterbildungsprämie nicht aus Unwissenheit liegen lassen. Gerade bei mehrjährigen Umschulungen summieren sich die möglichen 2.500 Euro zu einem spürbaren Betrag, der sich zur freien Verfügung nutzen lässt.

Häufige Fragen zur Weiterbildungsprämie

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie beträgt 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für eine bestandene Abschlussprüfung. Beide Teilprämien zusammen ergeben bis zu 2.500 Euro. Es handelt sich um steuerfreie Einmalzahlungen, die zusätzlich zu anderen Förderleistungen gezahlt werden und zur freien Verfügung stehen.
Wer bekommt die Weiterbildungsprämie?
Die Prämie erhalten Teilnehmende an einer per Bildungsgutschein geförderten Umschulung oder abschlussorientierten Nachqualifizierung, die auf einen anerkannten Berufsabschluss zielt. Voraussetzung ist eine bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfung bei einer Kammer wie IHK oder HWK. Über den Bildungsgutschein entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Wie beantrage ich die Weiterbildungsprämie?
Sie beantragen die Prämie bei der Stelle, die Ihren Bildungsgutschein ausgestellt hat, also bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Legen Sie dazu Ihr Prüfungszeugnis als Nachweis über die bestandene Prüfung vor. Die Prämie wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen selbst aktiv den Antrag stellen.
Wann wird die Weiterbildungsprämie ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach der bestandenen Prüfung, sobald der Antrag gestellt und das Prüfungszeugnis vorgelegt wurde. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft die Voraussetzungen und überweist dann die Einmalzahlung. Wer zeitnah nach der Prüfung beantragt, erhält das Geld am schnellsten.
Wird die Weiterbildungsprämie auf Bürgergeld oder Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein. Die Weiterbildungsprämie wird bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen nicht angerechnet. Wer während der Umschulung Grundsicherungsgeld, also das frühere Bürgergeld, oder Arbeitslosengeld bezieht, muss keine Kürzung befürchten. Die 1.000 oder 1.500 Euro bleiben in vollem Umfang erhalten und stehen zur freien Verfügung.
Für welche Prüfungen gibt es die Prämie?
Prämiert werden nur Zwischen- und Abschlussprüfungen, die vor einer zuständigen Kammer abgelegt werden und in der Ausbildungsordnung des Berufs vorgeschrieben sind. Interne Prüfungen oder Zertifikate des Bildungsträgers reichen nicht aus. Entscheidend ist die offizielle Prüfung, die zum anerkannten Berufsabschluss führt.
Gilt die Weiterbildungsprämie 2026 noch?
Ja. Die zunächst bis Ende 2020 befristete Prämie wurde mehrfach verlängert und gilt für Maßnahmen mit Beginn bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Maßnahmebeginns. Da Fristen sich ändern können, sollten Sie sich die aktuell gültige Regelung vor der Anmeldung von Ihrer Agentur für Arbeit bestätigen lassen.
Muss ich für die Prämie eine Zwischenprüfung ablegen?
Nur wenn in Ihrem Ausbildungsberuf eine Zwischenprüfung vorgesehen ist. Gibt es keine, entfällt die erste Teilprämie von 1.000 Euro automatisch, ohne dass die 1.500 Euro für die Abschlussprüfung darunter leiden. Fragen Sie frühzeitig, ob und wann in Ihrem Beruf eine Zwischenprüfung ansteht.

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