Online-Kurse

Frau mit Kopfhörern nimmt am Laptop an einem Online-Kurs teil
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Online-Kurse erleben seit Jahren einen anhaltenden Boom und werden von privaten Bildungsinstituten aus aller Welt angeboten. Unterschiedlichste Themen lassen sich so orts- und zeitunabhängig über das Internet vermitteln. Dass auch das Arbeitsamt hier mitmischt, überrascht viele Menschen, denn die deutsche Verwaltung gilt gemeinhin als eher konservativ.

Die Bundesagentur für Arbeit zeigt jedoch, dass dieses Bild zumindest teilweise ein Klischee ist. Digitale Lernangebote und die Förderung von Online-Kursen gehören durchaus zum Leistungsspektrum der Behörde. Das ist grundsätzlich positiv, wirft in der Praxis aber viele Fragen auf: Welche Kurse gibt es kostenlos? Wer darf teilnehmen? Und wann übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für einen kostenpflichtigen Kurs? Arbeitsamt.info beantwortet diese Fragen als unabhängiges Online-Portal rund um Arbeitsamt, Arbeitsagentur und Jobcenter.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Bundesagentur für Arbeit betreibt mit der Lernbörse exklusiv (lernboerse.arbeitsagentur.de) eine kostenlose E-Learning-Plattform.
  • Der Zugang ist auf Kundinnen und Kunden von Agentur für Arbeit und Jobcenter beschränkt - wer nicht mehr gemeldet ist, verliert den Zugriff.
  • Kostenpflichtige Online-Kurse kann das Arbeitsamt über einen Bildungsgutschein fördern, wenn der Kurs nach AZAV zugelassen ist.
  • Für die Anerkennung eines Fernkurses sind AZAV (BA-Förderung) und ZFU-Zulassung (Verbraucherschutz beim Fernunterricht) zwei getrennte Kriterien.
  • Die Datenbank KURSNET listet zugelassene Angebote und hilft bei der Kurssuche.

Inhaltsverzeichnis

Fernkurse haben durch E-Learning eine neue Form bekommen

Fernkurse in Zeiten des E-Learnings

Das Fernlernen ist keine neue Erscheinung, sondern hat eine lange Tradition. Früher waren Fernkurse auf Printmedien beschränkt, was sich durch das E-Learning grundlegend geändert hat. Heute setzen Fernkurse standardmäßig auf das Internet und zeichnen sich durch multimediale Angebote aus - etwa Lernvideos, Foren, Chats, Podcasts und interaktive Übungen.

So entsteht ein flexibles und vielschichtiges Lernerlebnis. Online-Kurse haben die Welt des Lernens nachhaltig verändert und gelten vielen als Zukunft der beruflichen Bildung. Die zeitliche und örtliche Unabhängigkeit ist dabei ebenso hervorzuheben wie die Interaktivität moderner Lernplattformen.

Die Lernbörse exklusiv ist das kostenlose Online-Angebot der BA

Vor allem private Fernschulen sind auf dem Gebiet der Online-Kurse aktiv und nutzen die technischen Möglichkeiten des Internets für ihre Fernlehrgänge. Aber auch die Bundesagentur für Arbeit weiß um die Vorzüge des E-Learnings und stellt ein eigenes Angebot bereit: die Lernbörse exklusiv, erreichbar unter lernboerse.arbeitsagentur.de.

Dabei handelt es sich um eine kostenfreie Online-Lernplattform der BA. Sie bündelt zahlreiche digitale Trainings und Selbstlernkurse, mit denen sich Arbeitsuchende flexibel weiterbilden und beruflich weiterentwickeln können. Wichtig ist die Zugangsvoraussetzung: Die Lernbörse ist ein exklusives Angebot für Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Wer sich anmelden möchte, benötigt in der Regel eine Kundennummer und Zugangsdaten, die man über die zuständige Dienststelle erhält. Wenn Sie sich noch nicht bei der Arbeitsagentur registriert haben, finden Sie in unserem Ratgeber Arbeitslos melden alle Schritte im Überblick.

Die Teilnahme kostet die Nutzerinnen und Nutzer nichts. Das Angebot ergänzt die persönliche Beratung durch die Vermittlungsfachkräfte und lässt sich ideal mit einer geförderten Weiterbildung über das Arbeitsamt kombinieren.

Das Themenspektrum reicht von Bewerbung bis IT und Sprachen

Das Spektrum der zur Auswahl stehenden Online-Kurse der Bundesagentur für Arbeit ist breit und umfasst unter anderem die folgenden Themengebiete:

Diese Lernprogramme bieten Arbeitssuchenden und allen, die nach neuen beruflichen Perspektiven suchen, die Möglichkeit, zeitlich und örtlich unabhängig zu lernen und nützliche Qualifikationen aufzubauen. Gerade digitale Grundkompetenzen und IT-Kenntnisse sind auf dem heutigen Arbeitsmarkt ein echter Vorteil und lassen sich online besonders gut vermitteln.

Online-Kurse eröffnen neue Jobperspektiven

Die Online-Kurse der Bundesagentur für Arbeit richten sich an alle, die neue Jobperspektiven anstreben. Dabei ist zu beachten, dass die Online-Trainings exklusive Angebote für Kundinnen und Kunden von Jobcenter und Agentur für Arbeit sind. Wer den Weg aus der Arbeitslosigkeit zurück ins Berufsleben erfolgreich gemeistert hat, hat somit keinen Zugriff mehr auf die Lernbörse.

Auf dem Weg dorthin können die Lernprogramme jedoch sehr vorteilhaft sein und die Basis für einen erfolgreichen Wiedereinstieg schaffen. Es lohnt sich also, Initiative und Engagement zu zeigen, um mithilfe der Bundesagentur für Arbeit neue berufliche Perspektiven zu entwickeln. Dabei ist es sinnvoll, alle verfügbaren Möglichkeiten zu nutzen. Gegebenenfalls sind Online-Kurse anderer Anbieter oder eine gezielte Umschulung über das Arbeitsamt eine sinnvolle Ergänzung, wenn ein Berufswechsel ansteht.

Das Arbeitsamt fördert kostenpflichtige Online-Kurse per Bildungsgutschein

Nicht jeder passende Online-Kurs ist kostenlos in der Lernbörse enthalten. Für kostenpflichtige Weiterbildungen greift ein anderes Instrument: der Bildungsgutschein. Damit kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernehmen - inklusive Prüfungs-, Fahrt- und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Ein Anspruch auf den Bildungsgutschein besteht nicht automatisch. Die Vermittlungsfachkraft entscheidet nach Beratung im Einzelfall. Zentrale Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Sie in Arbeit zu bringen, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Der Kurs selbst muss von einer fachkundigen Stelle nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen sein - sonst ist keine Förderung möglich.

Grundlage sind die Paragrafen 81 und 82 SGB III sowie das Qualifizierungschancengesetz, das die Förderung beruflicher Weiterbildung deutlich ausgeweitet hat. Wichtig zu wissen: Wer eine geförderte Weiterbildung beginnt, verliert dadurch nicht seine Ansprüche. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld - so heißt das frühere Bürgergeld seit dem 1. Juli 2026 - können über das Jobcenter gefördert werden. Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zur Weiterbildung beim Arbeitsamt.

Suchen Sie am besten frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Ansprechperson und legen Sie einen konkreten Kurs samt Anbieter vor. Passende zugelassene Angebote finden Sie in der Datenbank KURSNET, dem offiziellen Bildungsportal der Bundesagentur für Arbeit.

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Neben der BA gibt es zahlreiche private Anbieter von Online-Kursen

Online-Kurse gewinnen zunehmend an Bedeutung und ergänzen das Angebot klassischer Bildungseinrichtungen. Etablierte Fernschulen wie die SGD oder das ILS haben längst auf E-Learning umgestellt. Im Zuge des digitalen Wandels sind zudem spezialisierte Kursplattformen wie Udemy entstanden, und auch MOOC-Anbieter wie Coursera und edX dürfen nicht unerwähnt bleiben. Wer eine breite Übersicht sucht, wird auf spezialisierten Vergleichsportalen wie online-kurse.de oder im Fernstudium-Bereich fündig.

Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Anbietertypen ein und zeigt, wann eine Förderung durch das Arbeitsamt in Betracht kommt:

AnbietertypBeispieleTypischer AbschlussBA-Förderung möglich?
Lernbörse der BALernbörse exklusivTeilnahmenachweisKostenlos für Gemeldete
Klassische FernschulenSGD, ILS, HAFInstitutszeugnis, IHK-ZertifikatJa, bei AZAV-Zulassung
KursplattformenUdemy, LinkedIn LearningTeilnahmezertifikatIn der Regel nein
MOOC-PlattformenCoursera, edXZertifikat, teils HochschulcreditsMeist nein
FernhochschulenIU, Wilhelm BüchnerBachelor, MasterEingeschränkt, andere Wege

Online-Kurse sind anerkannter, als viele annehmen

Wie anerkannt sind Online-Kurse?

Die Anerkennung von Online-Kursen wird häufig angezweifelt, was jedoch nicht gerechtfertigt ist. Viele E-Learning-Angebote sind anerkannt und führen zu renommierten Abschlüssen. So kann man sich per Fernkurs auf eine staatliche Fortbildungsprüfung vorbereiten oder ein IHK-Zertifikat erlangen.

Angesichts der Tatsache, dass sich heute ein vollwertiges akademisches Studium online absolvieren lässt, sollte die Anerkennung von Online-Kursen außer Frage stehen. Im deutschsprachigen Raum ist zudem die ZFU-Zulassung ein wichtiges Indiz.

Die Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) sagt zwar nichts über die Wertigkeit des Abschlusses aus, steht aber für einen didaktisch und fachlich durchdachten Fernunterricht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz.

Wichtig ist, zwei Zulassungen nicht zu verwechseln: Die ZFU-Zulassung ist eine Verbraucherschutz-Prüfung für Fernunterrichtsverträge und für kostenpflichtige Fernkurse gesetzlich vorgeschrieben. Die AZAV-Zulassung dagegen ist die Voraussetzung dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit einen Kurs überhaupt per Bildungsgutschein fördern darf. Ein Kurs kann ZFU-zugelassen sein, ohne AZAV-zertifiziert zu sein - und umgekehrt. Wer eine Förderung anstrebt, sollte daher gezielt auf die AZAV-Zulassung achten.

Bei der Auswahl kommt es auf Inhalt, Abschluss und Zulassung an

Die Suche nach dem richtigen Online-Kurs kann zur echten Herausforderung werden. In erster Linie zählen die vermittelten Kenntnisse und Kompetenzen, denn diese müssen zu Ihren Erwartungen und beruflichen Plänen passen.

Außerdem sollte es sich um einen von der Zentralstelle für Fernunterricht zugelassenen Lehrgang handeln - und bei geplanter Förderung um einen AZAV-zertifizierten Kurs. Auch der Support spielt eine Rolle, schließlich brauchen Lernende feste Ansprechpartner und Austauschmöglichkeiten. Zusammengefasst kommt es bei der Auswahl auf folgende Aspekte an:

Nehmen Sie sich Zeit für den Vergleich und fordern Sie bei mehreren Anbietern kostenloses Infomaterial an. Viele seriöse Fernschulen bieten zudem eine vier- bis sechswöchige Probezeit, in der Sie den Kurs unverbindlich testen können.

Zum reinen Online-Kurs gibt es sinnvolle Alternativen

Die zeitliche und örtliche Unabhängigkeit ist einer der zentralen Pluspunkte des E-Learnings. Manchen Menschen fehlt bei einem reinen Online-Kurs aber der persönliche Kontakt sowie die Möglichkeit, an Präsenzunterricht teilzunehmen. Aus diesem Grund sind Online-Kurse nicht immer die erste Wahl. Wer nach einer Alternative sucht, hat beispielsweise folgende Optionen:

Da es sich bei den genannten Bildungsangeboten überwiegend um Maßnahmen in Teilzeit handelt, ist eine gute Vereinbarkeit mit Beruf und Familie gegeben. Für diejenigen, die lediglich die Kosten eines betreuten Online-Kurses scheuen, sind frei verfügbare Tutorials und kostenlose MOOCs interessante Einstiegsalternativen. Immer beliebter wird zudem Blended Learning, das die Flexibilität des Online-Lernens mit dem direkten Austausch im Präsenzunterricht verbindet.

Ein Tipp aus der Redaktion zur Förderung

Tipp aus der Redaktion: Förderung frühzeitig ansprechen

Wenn es um Online-Kurse geht, sind viele Menschen verunsichert. Das digitale Lernen bereitet aus verschiedenen Gründen Kopfzerbrechen. Die Vorzüge des flexiblen E-Learnings lassen sich jedoch nicht von der Hand weisen.

Bemühen Sie sich frühzeitig um eine Förderung beim Arbeitsamt. Wer nach neuen beruflichen Perspektiven sucht, beim Arbeitsamt vorstellig wird und einen Online-Kurs empfohlen bekommt, hat gute Chancen auf eine Kostenübernahme. Aber auch wer selbst einen passenden Kurs findet, kann sich mit diesem Anliegen an die Vermittlungsfachkraft wenden. Befürwortet sie die Maßnahme und ist der Kurs AZAV-zugelassen, kommt ein Bildungsgutschein in Betracht.

Und selbst ohne finanzielle Unterstützung muss die Teilnahme keine Frage des Geldes sein: Viele Anbieter akzeptieren Ratenzahlungen oder vermitteln geeignete Finanzierungen. Wichtig ist, den Antrag zu stellen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben - eine nachträgliche Förderung ist in der Regel ausgeschlossen.

Häufige Fragen zu Online-Kursen des Arbeitsamtes

Bietet das Arbeitsamt kostenlose Online-Kurse an?
Ja. Die Bundesagentur für Arbeit betreibt mit der Lernbörse exklusiv (lernboerse.arbeitsagentur.de) eine kostenlose E-Learning-Plattform. Sie umfasst Trainings zu Bewerbung, IT, Sprachen, Kommunikation und weiteren Themen. Das Angebot ist gebührenfrei, aber ausschließlich für gemeldete Kundinnen und Kunden von Agentur für Arbeit und Jobcenter zugänglich.

Wer darf an der Lernbörse der BA teilnehmen?
Teilnehmen dürfen Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind, also arbeitsuchend oder arbeitslos. Für den Zugang benötigen Sie in der Regel eine Kundennummer und Zugangsdaten von Ihrer Dienststelle. Endet die Betreuung, verlieren Sie den Zugriff auf die Lernbörse wieder.

Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für einen Online-Kurs?
Das ist möglich. Kostenpflichtige Online-Kurse kann das Arbeitsamt über einen Bildungsgutschein fördern, wenn die Weiterbildung notwendig und der Kurs nach AZAV zugelassen ist. Die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall. Stellen Sie den Antrag unbedingt, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Was ist der Unterschied zwischen AZAV und ZFU?
Die AZAV-Zulassung ist die Voraussetzung dafür, dass die BA einen Kurs per Bildungsgutschein fördern darf. Die ZFU-Zulassung ist eine Verbraucherschutz-Prüfung, die für kostenpflichtige Fernkurse gesetzlich vorgeschrieben ist. Beide Zulassungen sind voneinander unabhängig - für eine Förderung ist AZAV entscheidend.

Sind Online-Kurse anerkannt?
Viele Online-Kurse sind anerkannt und führen zu renommierten Abschlüssen, etwa IHK-Zertifikaten oder staatlichen Fortbildungsprüfungen. Ein wichtiges Qualitätsindiz im deutschsprachigen Raum ist die ZFU-Zulassung, die für einen fachlich und didaktisch geprüften Fernunterricht steht. Die Wertigkeit hängt letztlich vom konkreten Abschluss ab.

Wo finde ich geförderte Online-Kurse?
Zugelassene Weiterbildungen listet die Datenbank KURSNET, das offizielle Bildungsportal der Bundesagentur für Arbeit. Dort können Sie nach Thema, Ort und Lernform filtern und AZAV-zertifizierte Angebote finden. Ihre Vermittlungsfachkraft unterstützt Sie zusätzlich bei der Auswahl eines passenden Kurses.

Kann ich auch mit Grundsicherungsgeld einen Online-Kurs gefördert bekommen?
Ja. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld, dem seit dem 1. Juli 2026 gültigen Nachfolger des Bürgergeldes, können über das Jobcenter gefördert werden. Die Förderung läuft ebenfalls über den Bildungsgutschein und setzt eine AZAV-zugelassene Maßnahme sowie die Zustimmung des Jobcenters voraus.

Worauf sollte ich bei der Kurswahl achten?
Achten Sie auf Inhalt und Praxisbezug, den angebotenen Abschluss, die ZFU- und gegebenenfalls AZAV-Zulassung sowie auf gute Betreuung und ein flexibles Lernkonzept. Fordern Sie kostenloses Infomaterial an und nutzen Sie, wenn möglich, eine Probezeit, um den Kurs unverbindlich zu testen.