Krankengeld läuft aus – Das sollte man beachten
Bei dem Krankengeld handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die als Entgeltersatz dient und im SGB V geregelt ist. Wer infolge einer anhaltenden Erkrankung arbeitsunfähig ist, kann sich zunächst auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber verlassen. Diese gilt allerdings nur sechs Wochen. Hält die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit länger an, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts.
Betroffene stehen also keineswegs sofort mittellos da. Zugleich ist aber wichtig zu wissen, dass das Krankengeld nicht unbegrenzt flieĂźt. Es endet nach spätestens 78 Wochen. In diesem Zusammenhang spricht man von der Aussteuerung. Genau diese Situation – was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft, und wie es danach mit Geld und Krankenversicherung weitergeht – steht in diesem Ratgeber im Mittelpunkt.
DAS WICHTIGSTE IN KĂśRZE
- Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zählen mit, real bleiben also rund 72 Wochen Krankengeld.
- Läuft das Krankengeld nach 78 Wochen aus, spricht man von Aussteuerung. Die Krankenkasse informiert meist rund zwei Monate vorher.
- Wer danach weiter arbeitsunfähig ist, kann ĂĽber die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) Arbeitslosengeld erhalten – auch wenn er dem Arbeitsmarkt gesundheitlich nicht voll zur VerfĂĽgung steht.
- Wichtig ist, sich ein bis zwei Monate vor der Aussteuerung bei der Agentur fĂĽr Arbeit zu melden, um LĂĽcken bei Einkommen und Krankenversicherung zu vermeiden.
- Je nach Gesundheit fĂĽhren die Wege danach zu ALG I, medizinischer oder beruflicher Reha, Erwerbsminderungsrente oder BĂĽrgergeld.
Wie lange das Krankengeld gezahlt wird
Die Dauer des Krankengeldes ist gesetzlich begrenzt. Nach § 48 SGB V besteht der Anspruch wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren. Diese Dreijahresfrist, auch Blockfrist genannt, beginnt mit dem ersten Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit wegen dieser konkreten Krankheit ärztlich festgestellt wurde.
Ein wichtiger Punkt: In die 78 Wochen werden auch die ersten sechs Wochen der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber eingerechnet, obwohl in dieser Zeit noch gar kein Krankengeld fließt. Praktisch bedeutet das, dass bei einem regulären Beschäftigungsverhältnis effektiv rund 72 Wochen tatsächliche Krankengeldzahlung möglich sind. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die Höchstdauer dadurch nicht.
Kommt es zu Unterbrechungen, weil jemand zwischendurch wieder arbeiten geht, werden nur die Tage angerechnet, an denen wegen derselben Krankheit Arbeitsunfähigkeit bestand. Ein neuer Krankengeldanspruch fĂĽr dieselbe Krankheit kann erst in einer neuen Blockfrist entstehen – und nur, wenn die betroffene Person in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war und in dieser Zeit erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur VerfĂĽgung stand (§ 48 Abs. 2 SGB V).
Wie hoch das Krankengeld ausfällt
Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, darf aber 90 Prozent des Nettoentgelts nicht übersteigen (§ 47 SGB V). Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld aus den letzten zwölf Monaten fließen anteilig in die Berechnung ein.
Nach oben gibt es eine Deckelung. Weil sich das Krankengeld an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert, liegt der kalendertägliche Höchstbetrag im Jahr 2026 bei 135,63 Euro (2025 waren es 128,63 Euro). Gutverdiener erhalten also nicht mehr als diesen Betrag, auch wenn 70 Prozent ihres Bruttos rechnerisch darüber lägen.
Wichtig für die Praxis: Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung selbst fallen während des Krankengeldbezugs in der Regel nicht an. Der ausgezahlte Betrag liegt daher etwas unter dem nominell errechneten Krankengeld. Bezieht jemand vor der Erkrankung Arbeitslosengeld, wird das Krankengeld meist in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes geleistet.
Aussteuerung: Wann man sich beim Arbeitsamt melden sollte
Die Krankenkasse informiert ihre Mitglieder in der Regel rund zwei Monate vor der Aussteuerung schriftlich ĂĽber das nahende Ende des Krankengeldes und die Folgen. Wer dann keinen Austritt erklärt und nicht anderweitig pflichtversichert ist, wird ĂĽber die obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V automatisch als freiwilliges Mitglied weiterversichert – so bleibt der Versicherungsschutz nahtlos erhalten. Bezieht man anschlieĂźend Arbeitslosengeld, greift ohnehin wieder die Pflichtversicherung ĂĽber die Agentur fĂĽr Arbeit.
Entscheidend ist, sich rechtzeitig, idealerweise ein bis zwei Monate vor der Aussteuerung, bei der Agentur für Arbeit zu melden. So kann die Agentur den Anspruch prüfen und den Übergang vorbereiten. Wer bereits absehen kann, dass das Arbeitsverhältnis endet, sollte die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung nach § 38 SGB III beachten (spätestens drei Monate vor dem Ende, sonst innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis). Nach der Meldung erhalten Betroffene meist einen Gesundheitsfragebogen, auf dessen Grundlage der Ärztliche Dienst der Agentur ein Gutachten zur Leistungsfähigkeit erstellt. Ausführliche Hinweise dazu gibt unser Ratgeber arbeitslos melden.
Die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III
Die Nahtlosigkeitsregelung ist für viele ausgesteuerte Personen der wichtigste Rettungsanker. Sie steht in § 145 SGB III und sorgt dafür, dass die Lücke zwischen dem Ende des Krankengeldes und einer möglichen Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente nicht ohne Einkommen bleibt.
Normalerweise setzt Arbeitslosengeld voraus, dass man dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden pro Woche zur VerfĂĽgung steht. Die Nahtlosigkeitsregelung durchbricht das: Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer wegen einer voraussichtlich mehr als sechsmonatigen Minderung der Leistungsfähigkeit nicht mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann – solange die Rentenversicherung noch keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt hat. Man erhält also Arbeitslosengeld, obwohl man faktisch (noch) arbeitsunfähig ist.
Der Ablauf: Nach der Meldung fordert die Agentur fĂĽr Arbeit die betroffene Person auf, innerhalb eines Monats einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Der Ă„rztliche Dienst prĂĽft die Leistungsfähigkeit. Ergibt sich, dass jemand weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen und die Nahtlosigkeitsregelung greift. Die Dauer des so gezahlten Arbeitslosengeldes richtet sich nach den allgemeinen Regeln (je nach Alter und Versicherungszeit 6 bis 24 Monate) – die Nahtlosigkeit verlängert die Bezugsdauer nicht. Sobald die Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderung feststellt, endet der Anspruch, und die Rente tritt an seine Stelle. Mehr zu den Grundlagen im Ratgeber Arbeitslosengeld I.
Aufforderung zur Reha oder Rente nach § 51 SGB V
Schon während des Krankengeldbezugs kann die Krankenkasse aktiv werden. Ist die Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert, kann sie die versicherte Person nach § 51 SGB V auffordern, innerhalb von zehn Wochen einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Hintergrund ist der Grundsatz „Reha vor Rente“.
Diese Aufforderung sollte man sehr ernst nehmen. Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Er lebt erst wieder auf, wenn der Antrag nachgeholt wird. Ein solcher Reha-Antrag kann im Bewilligungsverfahren zugleich in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden, wenn eine Reha nicht erfolgversprechend ist. § 51 SGB V und die Nahtlosigkeitsregelung greifen dabei oft ineinander: Beide sollen den Reha- oder Rentenprozess anstoßen, statt Leistungen bei ungeklärter Erwerbssituation dauerhaft weiterzuzahlen.
Die Wege nach dem Krankengeld im Ăśberblick
Nach der Aussteuerung geht es nicht automatisch weiter – man muss selbst aktiv werden. Welcher Weg passt, hängt vor allem vom Gesundheitszustand und von der Prognose ab. Die folgende Ăśbersicht zeigt die wichtigsten Optionen mit ihrer jeweiligen Voraussetzung und der zuständigen Stelle.
FĂĽhrt der Weg ĂĽber eine berufliche Neuorientierung, weil die bisherige Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr möglich ist, kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht – etwa eine Umschulung ĂĽber das Arbeitsamt oder eine geförderte Weiterbildung. Bei der Erwerbsminderungsrente unterscheidet der Gesetzgeber zwischen teilweiser Erwerbsminderung (unter sechs Stunden täglich möglich) und voller Erwerbsminderung (unter drei Stunden täglich). Wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt, endet ein etwaiger Krankengeldanspruch nach § 50 SGB V mit Beginn der Rente.
Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld
Wer vor der Erkrankung die Voraussetzungen fĂĽr Arbeitslosengeld I erfĂĽllt hat, kann dieses nach der Aussteuerung geltend machen – vorausgesetzt, man ist wieder arbeitsfähig und steht dem Arbeitsmarkt zur VerfĂĽgung. Ist das noch nicht der Fall, greift die oben beschriebene Nahtlosigkeitsregelung. Je nachdem, ob man nach dem Auslaufen des Krankengeldes weiter krankgeschrieben ist oder nicht, kann also ein regulärer Anspruch oder ein Anspruch ĂĽber die Nahtlosigkeit bestehen.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60 Prozent des Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Wer weder arbeitsfähig ist noch einen ALG-I-Anspruch hat, kann bei Bedürftigkeit Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Fakt ist: Betroffene stehen nicht plötzlich ohne Geld da, müssen sich aber selbst und rechtzeitig um die Anschlussleistung kümmern.
Auswirkungen einer längeren Erkrankung für Arbeitssuchende
Wer bereits arbeitslos ist und ALG I von der Agentur für Arbeit oder Bürgergeld vom Jobcenter erhält, muss grundsätzlich arbeitsfähig sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist Bedingung für den Bezug von Arbeitslosengeld I. Auch Bürgergeld-Beziehende sind zu Eigenbemühungen verpflichtet, sonst drohen Leistungsminderungen.
Längere Erkrankungen können aber auch Arbeitssuchende treffen. Tritt während des rechtmäßigen ALG-Bezugs eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit ein, wird das Arbeitslosengeld bis zu sechs Wochen weitergezahlt (Leistungsfortzahlung). Dauert die Erkrankung länger und ist man pflichtversichert, zahlt anschlieĂźend die Krankenkasse Krankengeld – in der Regel in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss keine Sanktionen fĂĽrchten, sondern behält den Anspruch auf die finanziellen Hilfen.
Kinderkrankengeld als eigenständige Leistung
Ergänzend zum klassischen Krankengeld gibt es in Deutschland das Kinderkrankengeld, das ebenfalls eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist. Erkrankt ein Kind, kann es oft keine Kindertagesstätte oder Schule besuchen, sodass Eltern die Betreuung übernehmen müssen. In solchen Fällen kann man sich als Elternteil freistellen lassen und Kinderkrankengeld beziehen.
Pro Kind und Jahr kann das Kinderkrankengeld für höchstens zehn Tage bezogen werden, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage. Bei mehreren Kindern lässt sich der Anspruch ausdehnen, wobei dann höchstens für 25 Arbeitstage (Alleinerziehende: 50 Tage) im Kalenderjahr Kinderkrankengeld gezahlt wird. Anders als beim Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit orientiert sich das Kinderkrankengeld am ausgefallenen Nettoverdienst und erreicht bis zu 90 Prozent, mit Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten sogar bis zu 100 Prozent. Mit der Aussteuerung aus dem regulären Krankengeld hat das Kinderkrankengeld nichts zu tun, es verdeutlicht aber, wie fein gegliedert die Entgeltersatzleistungen der Krankenversicherung sind.
