Heimarbeit – 7 Tipps zu seriösen Heimarbeit-Jobs
Heimarbeit erscheint vielen Menschen überaus erstrebenswert, schließlich ergibt sich dadurch die Möglichkeit, von zu Hause aus Geld zu verdienen. Dass dies auch Skeptiker auf den Plan ruft, bleibt nicht aus und ist durchaus gerechtfertigt, denn leider existieren einige schwarze Schafe, durch die die Heimarbeit ein unseriöses Image erhalten hat. Dementsprechend werden solche Jobangebote sehr kritisch betrachtet und bleiben vielfach unbeachtet.
Das Konzept der Heimarbeit ist aber keineswegs von Natur aus unseriös oder betrügerisch, sondern durchaus reizvoll. Viele Tätigkeiten lassen sich auch von zu Hause aus ausüben und erfordern keine physische Präsenz im Betrieb. Genau dann kann sich Heimarbeit bewähren. Zugleich lohnt sich ein genauer Blick darauf, was rechtlich überhaupt unter Heimarbeit fällt, welche Angebote seriös sind und wo Betrüger die Sehnsucht nach dem Verdienst von zu Hause ausnutzen.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Heimarbeit im Sinne des Heimarbeitsgesetzes (HAG) ist eine eigene Rechtsform für arbeitnehmerähnliche Personen – sie ist nicht dasselbe wie Homeoffice oder Telearbeit.
- Die meisten Angebote rund um Verpackungs- und Montagearbeiten von zu Hause sind unseriös: Wer vorab zahlen soll, wird fast immer betrogen.
- Seriöse Arbeitgeber verlangen niemals Vorkasse für Starterpakete, Schulungen oder Material.
- Die Agentur für Arbeit vermittelt eher Homeoffice-Stellen als klassische Heimarbeit; beim ALG I sind höchstens 14 Wochenstunden erlaubt, 165 Euro bleiben anrechnungsfrei.
- Als Heimarbeiter/in hast du besondere Schutzrechte: Entgeltsicherung, Kündigungsschutz und Urlaubsabgeltung nach dem HAG.
Heimarbeit ist eine eigene Rechtsform mit besonderem Schutz
Heimarbeit im rechtlichen Sinn bezeichnet auftragsbezogene Arbeit, die eine Person in ihrer eigenen Wohnung oder an einer selbst gewählten Arbeitsstätte für einen Gewerbetreibenden verrichtet. Sie ist im Heimarbeitsgesetz (HAG) geregelt und nicht mit dem heutigen Homeoffice gleichzusetzen.
Das Heimarbeitsgesetz ist bereits 1951 in Kraft getreten und bildet bis heute den zentralen rechtlichen Rahmen. Es reagierte damals auf die oft prekäre Stellung von Menschen, die etwa in der Textil-, Verpackungs- oder Montageproduktion Aufträge nach Hause vergeben bekamen. Zuletzt wurde das HAG im Oktober 2024 geändert, es ist also weiterhin geltendes Recht.
Nach § 2 HAG ist Heimarbeiter, wer in eigener Wohnung oder einer selbst gewählten Arbeitsstätte allein oder mit Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet und die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber überlässt. Kennzeichnend sind vier Punkte: Die Arbeit findet außerhalb des Betriebs statt, sie ist berufsmäßig und entgeltlich, die Aufträge kommen von einem anderen Unternehmen, und die Person ist nicht in die betriebliche Organisation eingegliedert.
Heimarbeiter/innen gelten damit als sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen. Sie sind wirtschaftlich vom Auftraggeber abhängig, tragen aber kein eigenes unternehmerisches Risiko. Diese Zwischenstellung ist der Grund, warum das HAG ihnen einen besonderen Schutz einräumt, obwohl sie rechtlich keine klassischen Arbeitnehmer sind. Die Abgrenzung zu echter Selbstständigkeit hängt vor allem davon ab, ob jemand mehrere Kunden hat, eigene Preise gestaltet und ein wirtschaftliches Risiko trägt – dann liegt in der Regel keine Heimarbeit nach HAG vor.
Heimarbeit, Homeoffice, Telearbeit und mobile Arbeit unterscheiden sich klar
Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt, meinen rechtlich aber Verschiedenes. Homeoffice, Telearbeit und mobile Arbeit betreffen angestellte Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrags, während Heimarbeit nach HAG eine eigenständige Kategorie für arbeitnehmerähnliche Personen ist.
Beim Homeoffice bleibt die Person Arbeitnehmer/in eines Betriebs, ist weisungsgebunden und wird zeitbezogen bezahlt – nur der Arbeitsort verlagert sich in die Wohnung. Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung liegt erst vor, wenn der Arbeitgeber im Privatbereich einen festen Bildschirmarbeitsplatz einrichtet und ausstattet. Mobile Arbeit wiederum erlaubt wechselnde Orte, etwa Zug, Hotel oder Café, mit mobilen Geräten. Die folgende Tabelle fasst die Unterschiede zusammen:
Wer ein Angebot prüft, sollte also zuerst klären, welche dieser Formen tatsächlich gemeint ist. Denn davon hängen Vergütungsart, Schutzrechte und Pflichten ab. Der Begriff Heimarbeit wird im Internet häufig inflationär verwendet und bedeutet nicht automatisch, dass die Tätigkeit unter dem Schutz des HAG steht.
Sieben seriöse Jobs, mit denen Sie von zu Hause aus Geld verdienen
Familiäre Verpflichtungen oder andere Umstände können dazu führen, dass man seine Zeit vornehmlich in den eigenen vier Wänden verbringt. Zugleich muss der Lebensunterhalt gesichert sein, weshalb Heimarbeit eine vielversprechende Option ist. Entscheidend ist, dass es sich um seriöse Jobs handelt, mit denen man tatsächlich von zu Hause aus Geld verdienen kann. Die Möglichkeiten sind vielfältig, so dass es einer individuellen Recherche bedarf. Im Folgenden finden Sie sieben seriöse Heimarbeit-Jobs, die einen Eindruck davon vermitteln, was möglich ist – auch als Nebenjob mit realistischen Verdienstmöglichkeiten.
Kugelschreiber zusammenbauen
Die Montage von Kugelschreibern ist gewissermaßen der Inbegriff klassischer Heimarbeit und wird durchaus real praktiziert. Man bekommt alle Bauteile nach Hause geliefert und muss dann die Kugelschreiber zusammenbauen.
Dabei handelt es sich um keine besonders fordernde Aufgabe, aber immerhin kann man sie von zu Hause aus erledigen und sich die Zeit frei einteilen. Nach der Fertigstellung packt man die Kugelschreiber zusammen und schickt sie dem Auftraggeber oder liefert sie im Betrieb ab. In der Regel gibt es eine pauschale Vergütung pro Stück. Wichtig: Seriöse Auftraggeber verlangen für ein solches Starterpaket niemals eine Vorauszahlung.
Produkte testen
Unternehmen und Dienstleister tun gut daran, die Qualität ihrer Produkte regelmäßig zu überprüfen, um hohe Standards zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist das Qualitätsmanagement stets eine wichtige Institution innerhalb des Betriebes. Dabei besteht allerdings das Risiko einer Betriebsblindheit, denn wer tagtäglich an einem Produkt arbeitet, sieht es aus einem anderen Blickwinkel.
Es ist daher wichtig, auch der Kundensicht Beachtung zu schenken. Noch vor dem Verkaufsstart oder auch zwischendurch bietet es sich an, Produkttester/innen zu engagieren. Diese können in Heimarbeit tätig werden und das betreffende Produkt auf Herz und Nieren prüfen. Danach geben sie ein fundiertes Feedback und liefern wichtige Anregungen für Verbesserungen.
Grafikdesign anbieten
All diejenigen, die kreativ veranlagt sind und die üblichen Grafikprogramme beherrschen, müssen nicht einmal das Haus verlassen, um Geld zu verdienen, indem sie Grafikdienstleistungen anbieten. Das Internet ist dafür eine exzellente Plattform und schafft zugleich einen großen Bedarf an Grafikdesign. So werden Grafiker/innen vielfach zu Heimarbeitern. Rechtlich handelt es sich dabei meist um selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit, nicht um Heimarbeit nach HAG.
Usability-Tests durchführen
Nicht nur Produkte, sondern auch Websites und Software-Lösungen können in Heimarbeit getestet werden. Die Tester/innen prüfen das Ganze im realen Alltag und sind üblicherweise keine IT-Experten. Dementsprechend zeigt sich erst im Zuge eines solchen Tests, wie funktional und benutzerfreundlich eine Anwendung ist.
Idealerweise setzen Unternehmen bereits vor der Markteinführung auf Usability-Tests, denn nur wenn der Bedienkomfort stimmt, kann sich ein digitales Produkt am Markt durchsetzen. Wer einer solchen Heimarbeit nachgeht, kann ohne allzu großen Aufwand Geld verdienen.
Bloggen
Das Bloggen wird für immer mehr Menschen zum Beruf und ist längst kein reines Hobby mehr. Zeitlich und örtlich unabhängig kann man einen eigenen Blog führen oder im Kundenauftrag bloggen. Flexibler geht es kaum, so dass das Bloggen eine moderne Form der Heimarbeit darstellt. Ein verlässliches Einkommen entsteht allerdings erst nach längerem Aufbau und ist nicht garantiert.
Call-Center-Arbeiten
Ein Telefonanschluss ist eine Selbstverständlichkeit und in jedem Haushalt vorhanden. Dass man damit auch Geld verdienen kann, ist vielen Menschen gar nicht bewusst.
Wer nach seriösen Heimarbeit-Jobs sucht, stößt unter anderem auf Stellenanzeigen für Telefonistinnen und Telefonisten. Diese können auch von zu Hause aus Call-Center-Arbeiten übernehmen und beispielsweise telefonischen Support für die Kunden des Arbeitgebers gewährleisten. Solche Tätigkeiten sind in der Regel reguläre Arbeitsverhältnisse mit festen Arbeitszeiten und werden arbeitsrechtlich als Homeoffice eingeordnet, nicht als Heimarbeit nach HAG.
Teilnahme an Umfragen
Dass die Meinungs- und Marktforschung ein schwieriges Gebiet ist und vielfach an der mangelnden Kooperationsbereitschaft scheitert, ist Tatsache. Nichtsdestotrotz ist es für viele Unternehmen essenziell, die Meinungen der Menschen zu ergründen. Um dieses Problem zu lösen, werden vielfach bezahlte Umfragen durchgeführt.
Dafür gibt es spezialisierte Agenturen, die zumeist online nach Teilnehmern suchen und eine kleine Vergütung in Aussicht stellen. Man muss nichts Besonderes wissen oder können, sondern lediglich seine Meinung preisgeben. Realistisch ist das eher ein kleiner Zuverdienst als eine tragfähige Einnahmequelle.
Verpackungs- und Montagearbeiten sind die häufigste Falle
Angebote wie „Kosmetik verpacken“, „Seife oder Kerzen abfüllen“, „Kleinteile montieren“ oder „Kugelschreiber zusammensetzen“ gehören zu den meistgesuchten Heimarbeiten – und leider zu den unseriösesten. In sehr vielen Fällen steckt dahinter ein Vorkasse-Betrug.
Klassische Zielgruppen solcher Angebote sind seit jeher Menschen mit Familienpflichten, gesundheitlichen Einschränkungen, Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende – also alle, die flexibel von zu Hause aus etwas dazuverdienen möchten. Genau diese Sehnsucht nutzen unseriöse Anbieter aus. Selbst wenn tatsächlich Ware verpackt oder montiert wird, liegt der Stücklohn meist nur um den Mindestlohn, oft darunter, weil pro Stück sehr wenig gezahlt wird und man für eine nennenswerte Summe viele Stunden arbeiten muss.
Echte, seriöse Verpackungs- und Montage-Heimarbeit nach HAG existiert zwar, ist aber selten und wird in der Regel über regionale Betriebe oder branchenspezifische Strukturen vergeben – nicht über Online-Anzeigen mit großen Verdienstversprechen. Wenn ein Angebot Geld vorab verlangt oder ein hohes Einkommen für simples Verpacken verspricht, ist das ein klares Warnsignal.
Betrugsmaschen erkennen und sich wirksam schützen
Neben dem klassischen Vorkasse-Betrug gibt es gefährlichere Maschen: sogenanntes Job Scamming und Finanzagenten-Jobs. Wer dabei sein Konto zur Verfügung stellt, macht sich unter Umständen wegen Geldwäsche strafbar – auch ohne es zu wissen.
Beim Finanzagenten-Modell sollen Sie angeblich einfach von zu Hause aus Finanztransaktionen für ein Unternehmen abwickeln, etwa als „Finanzagent“, „Treuhandservice“ oder „Crypto-Assistent“. Versprochen werden attraktive Provisionen pro Transaktion. Tatsächlich stellen Sie Ihr privates Konto oder Ihre Wallet für dubiose Geldflüsse zur Verfügung und werden Teil einer Geldwäsche-Kette. Die Polizei warnt: Betroffene können nicht damit argumentieren, sie hätten „nur einen Job aus dem Internet“ angenommen.
Beim Job Scamming ködern Täter über soziale Netzwerke und Messenger mit vermeintlich einfachen Aufgaben – Beiträge liken, Videos ansehen, Produkte bewerten. Zunächst werden kleine Beträge tatsächlich ausgezahlt, um Vertrauen zu schaffen. Später sollen die Opfer selbst Geld einzahlen, um „höhere Aufgaben freizuschalten“. Am Ende bleibt die Rückzahlung aus.
- Vorkasse für Starterpaket, Schulung, Material oder „Freischaltung“
- hohe Vergütung für einfachste Tätigkeit ohne Qualifikation
- kein Impressum, keine verifizierbare Firmenadresse
- Kommunikation ausschließlich über WhatsApp oder Telegram
- frühe Abfrage von Bankdaten, Ausweiskopie oder Ident-Verfahren
- die Tätigkeit wird plötzlich zu Geldtransfers für Dritte
Wer bereits gezahlt oder Daten preisgegeben hat, sollte sofort weitere Zahlungen stoppen, die Bank kontaktieren, alle Chatverläufe und Belege sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten. Im Zweifel hilft eine Beratung bei der Verbraucherzentrale, bevor man ein Angebot annimmt.
Realistische Verdienstmöglichkeiten hängen stark von der Tätigkeit ab
Einfache Heimarbeiten wie Verpacken oder Montieren bringen meist nur einen Verdienst um den Mindestlohn. Qualifizierte digitale Tätigkeiten wie Lektorat oder Transkription liegen deutlich darüber – erfordern aber Ausbildung, Erfahrung und Kundenakquise.
Bei klassischer Heimarbeit nach HAG wird in der Regel pro Stück oder Menge bezahlt. Weil pro Stück wenig gezahlt wird, ist es schwer, einen Stundenlohn deutlich über dem Mindestlohn zu erreichen. Solche Tätigkeiten eignen sich daher eher als ergänzender Zuverdienst und selten als alleinige Existenzgrundlage.
Anders sieht es bei spezialisierten digitalen Diensten aus. Für Transkription liegen die Stundensätze bei guter Auslastung im Bereich anderer qualifizierter Bürodienstleistungen; Einsteiger verdienen anfangs deutlich weniger, weil sie länger brauchen. Im Lektorat empfehlen Berufsverbände inflationsbereinigt Honorare ab rund 59 Euro pro Stunde, für Korrektorat ab etwa 45 Euro, für Text- und Bildredaktion bis zu 95 Euro. Solche Sätze erzielt aber nur, wer über echte Qualifikation und eine Marktposition verfügt.
Entscheidend ist eine realistische Erwartung: Hohe Einkommen entstehen durch Spezialisierung, Übung und Reputation, nicht durch „wenige Klicks“. Wer für einfachste Aufgaben Stundenlöhne von mehreren hundert Euro verspricht, ist unseriös. Ein geregelter Weg in ein sicheres Einkommen führt oft über eine geförderte Weiterbildung oder eine Umschulung, die neue Tätigkeitsfelder eröffnet.
Agentur für Arbeit und Jobcenter vermitteln eher Homeoffice als Heimarbeit
Die Agentur für Arbeit vermittelt in ihrer Jobbörse vor allem Homeoffice- und Callcenter-Stellen, seltener klassische Heimarbeit nach HAG. Wichtig ist die Anrechnung: Beim Arbeitslosengeld I darf man höchstens 14 Stunden pro Woche arbeiten und 165 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei.
Klassische Heimarbeit nach dem HAG ist zahlenmäßig gering und wird oft über branchenspezifische Strukturen organisiert, weshalb die Arbeitsagentur sie kaum direkt vermittelt. Arbeitsvermittler/innen können aber auf regionale Möglichkeiten hinweisen und über die Besonderheiten dieser Beschäftigungsform informieren.
Bürgergeld (SGB II): Hier gelten gestaffelte Freibeträge – 100 Euro Grundfreibetrag plus prozentuale Freibeträge für höheres Einkommen. Betriebliche Ausgaben und Werbungskosten werden vorab abgezogen. Die genaue Berechnung hängt vom Einzelfall ab; das Jobcenter berät individuell.
In beiden Fällen gilt: Jede Erwerbstätigkeit muss der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorab, spätestens am Tag der Aufnahme, gemeldet werden – auch wenn der Arbeitgeber verspricht, das selbst zu übernehmen. Verstöße können zu Rückforderungen führen. Zusätzlich können Jobcenter und Agentur Förderinstrumente einsetzen, etwa Weiterbildung in Bürokommunikation, Kundenservice oder Sprachdienstleistungen, um den Weg in eine qualifizierte Tätigkeit zu ebnen.
Als Heimarbeiter/in genießen Sie besondere Schutzrechte
Auch wenn Heimarbeiter/innen keine klassischen Arbeitnehmer sind, schützt das HAG sie vor plötzlichen Verdienstausfällen. Es gibt Entgeltsicherung, besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Der zentrale Schutz ist der Entgeltschutz nach § 29 HAG. Kündigt der Auftraggeber, haben Heimarbeiter/innen für die Dauer der Kündigungsfrist Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, das sie im Durchschnitt der letzten 24 Wochen erzielt haben. Verringert der Auftraggeber die Arbeitsmenge, die er mindestens ein Jahr regelmäßig ausgegeben hat, um mindestens ein Viertel, greift ebenfalls eine Entgeltsicherung. Beide Ansprüche gelten allerdings nur alternativ, nicht gleichzeitig – das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt.
Beim Kündigungsschutz gilt zwar eine kurze Grundfrist, doch bei längerer Beschäftigung verlängert sie sich, und Kündigungen aus unzulässigen Motiven, etwa wegen Schwangerschaft oder Krankheit, sind verboten. Hinzu kommt: Endet das Heimarbeitsverhältnis, besteht Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 12 Nr. 1 Bundesurlaubsgesetz. Das Bundesarbeitsgericht hat einem Heimarbeiter in einem Fall rund 1.103 Euro brutto Urlaubsabgeltung zugesprochen.
Zur Transparenz muss der Auftraggeber außerdem auf eigene Kosten Entgeltbücher führen, in denen ausgegebene Arbeiten und gezahlte Beträge dokumentiert werden. So lassen sich Abrechnungen nachvollziehen und Streitigkeiten belegen. Für die kollektive Interessenvertretung sorgen Heimarbeitsausschüsse, die ortsübliche Vergleichsentgelte festlegen können.
Damit dies gelingt, sollte man sich mit dem jeweiligen Arbeitgeber befassen, nach echten Erfahrungen suchen und die vertraglichen Regelungen genau lesen, gegebenenfalls anwaltlich prüfen lassen. Nehmen Sie außerdem Abstand von jedem Anbieter, der eine Anmeldegebühr verlangt, werden Sie bei großen Versprechungen hellhörig und bestehen Sie auf einen ordentlichen Vertrag. Dann kann man durchaus einer seriösen Heimarbeit nachgehen.
Das Arbeiten von zu Hause aus ist zwar nicht jedermanns Sache, aber für viele Menschen von Vorteil. Moderne Heimarbeit bietet die folgenden Vorzüge:
- keine Pendelfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- flexiblere Arbeitszeiten
- individuelle Organisation des Arbeitsalltags
Die umfassenden Freiheiten kommen vor allem Menschen zugute, die neben dem Beruf für ihre Kinder da sein möchten oder einen Angehörigen pflegen. Mit einem gewöhnlichen Job außer Haus wäre dies kaum machbar.
Damit diese im Alltag gelingt, sollten Heimarbeiter/innen die folgenden persönlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Organisationsgeschick
- Eigenmotivation
- Selbstdisziplin
In erster Linie kommt es darauf an, dass die Tätigkeit für die Heimarbeit geeignet ist. Es muss sich um einen Job handeln, der ortsungebunden und somit von den eigenen vier Wänden aus erledigt werden kann.
Einen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht
Wer gerne von zu Hause aus arbeiten möchte, hat in Deutschland keinen generellen Rechtsanspruch darauf. Ob Homeoffice möglich ist, hängt vom Arbeitgeber und den betrieblichen Gegebenheiten ab und wird üblicherweise im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Für angestellte Beschäftigte im Homeoffice gelten die allgemeinen Regeln des Arbeitsvertrags weiter: Arbeitszeit, Vergütung und Weisungsrecht bleiben bestehen, nur der Arbeitsort verlagert sich. Der Arbeitgeber bleibt auch dann für den Arbeitsschutz verantwortlich und muss eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen – selbst wenn private Geräte genutzt werden. Diese Regeln betreffen jedoch Arbeitnehmer/innen und nicht Heimarbeiter/innen nach dem HAG, für die eigene Schutzvorschriften gelten.
Alternativen zur klassischen Heimarbeit eröffnen weitere Wege
Klassische Heimarbeit hat durch den Homeoffice-Trend ein neues Gesicht bekommen. Wer von zu Hause aus arbeiten möchte, kann aber auch auf eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausweichen.
Insbesondere durch die Digitalisierung ergeben sich dafür vielfältige Möglichkeiten – von Texterstellung und Lektorat über Transkription bis zu Online-Nachhilfe. Man muss gegebenenfalls kreativ sein und ein eigenes Tätigkeitsfeld aufbauen, das dem Wunsch nach Heimarbeit gerecht wird und gute Perspektiven bietet. Auch ein Minijob von zu Hause kann ein sinnvoller Einstieg sein. Wer sich gezielt qualifizieren möchte, findet über eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung oft den verlässlicheren Weg in ein geregeltes Einkommen.
Eine Checkliste hilft beim Arbeitsvertrag für Heimarbeit
Wer von zu Hause arbeitet, fühlt sich oftmals besonders frei und kommt in den Genuss maximaler Flexibilität. Sofern man aber angestellt tätig ist, bedarf es auch hier eines Arbeitsvertrages.
Dieser sollte auf die Besonderheiten der Heimarbeit eingehen und entsprechende Regelungen beinhalten. Die folgende Checkliste zeigt, worauf Heimarbeiter/innen beim Vertrag besonders achten sollten:
- vereinbarte Arbeitszeiten
- Ausstattung des Arbeitsplatzes
- Maßnahmen zum Datenschutz
- Haftung
- Arbeitsschutz
- Erreichbarkeit
Wenn all diese Punkte vorab geklärt und vertraglich festgehalten werden, steht der Heimarbeit nichts im Wege. Der Vertrag sollte eindeutig regeln, dass die Arbeit in Heimarbeit erledigt wird. So gibt es später kein Konfliktpotenzial.
Die Flexibilität von Heimarbeit weckt bei vielen Menschen Interesse und löst teilweise regelrechte Begeisterung aus. Zugleich sollten Interessierte um die besonderen Herausforderungen wissen. Damit das Arbeiten von zu Hause trotzdem gelingt, gibt es einen Tipp aus unserer Redaktion.
Achten Sie auch zu Hause auf einen strukturierten Arbeitsalltag. Da keine Präsenz vor Ort erforderlich ist, kann man die Arbeit schnell schleifen lassen. Damit das nicht geschieht, helfen folgende Maßnahmen:
- feste Arbeitszeiten festlegen
- pünktlich aufstehen
- Pausen machen
- private Angelegenheiten nach der Arbeit regeln
- Haushalt während der Arbeitszeit außer Acht lassen
Wer dagegen ausschläft, ständig unterbrochen wird oder sich ablenken lässt, wird zu Hause nicht effizient arbeiten können.
