So wird die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt

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Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt: Beratungsgespräch zur Förderung

Weiterbildungen werden keineswegs pauschal vom Arbeitsamt bezahlt, sondern setzen voraus, dass die Maßnahme fachlich sinnvoll ist und zu Ihrer beruflichen Situation passt. Gleichzeitig sollte Bildung keine Frage des Geldbeutels sein, weshalb es verschiedene Förderwege gibt. Die Agentur für Arbeit spielt dabei eine zentrale Rolle: Sie übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die kompletten Lehrgangskosten und zahlt in vielen Fällen zusätzlich den Lebensunterhalt weiter.

Ob die Agentur für Arbeit Ihre Wunsch-Weiterbildung bezahlt, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab: von Ihrem Status (arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder beschäftigt), von der Art der Weiterbildung und davon, ob der Bildungsträger zugelassen ist. Interessierte klären das am besten zuerst in einem persönlichen Beratungsgespräch. Dieser Ratgeber erklärt, welche Förderwege es gibt, welche Kosten übernommen werden und was Sie tun können, wenn eine Förderung abgelehnt wird.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Das wichtigste Instrument ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III: Er übernimmt die kompletten Lehrgangs-, Prüfungs- und Fahrtkosten, wenn die Weiterbildung nötig ist und der Träger AZAV-zugelassen ist.
  • Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch. Die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Beratungsgespräch.
  • Auch Beschäftigte können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, nicht nur Arbeitslose.
  • Wer eine geförderte Weiterbildung mit Abschluss macht, erhält oft ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat plus Prämien für bestandene Prüfungen.
  • Bei einer Ablehnung lohnt es sich, die Gründe zu erfragen, Argumente nachzuliefern oder alternative Förderwege wie das Aufstiegs-BAföG zu prüfen.
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger
ALG läuft weiterWährend der MaßnahmeLebensunterhalt gesichert
AZAV-zertifiziertAnbieterKurssuche über KURSNET
BerufsberatungBeratungKostenlos beim Arbeitsamt

Inhaltsverzeichnis

Die Agentur für Arbeit bezahlt nur zweckdienliche Weiterbildungen

Die Agentur für Arbeit begrüßt grundsätzlich die Einsatzbereitschaft ihrer Kundinnen und Kunden. Daher bezahlt sie auch eine Weiterbildung, wobei die Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes liegt. Es werden nicht wahllos beliebige Maßnahmen gefördert, sondern nur Qualifizierungen, die die berufliche Eingliederung verbessern. Am deutlichsten zeigt sich das an den gesetzlichen Zielen der Weiterbildungsförderung.

Nur wenn eine Weiterbildung einem dieser Zwecke dient, kann sie anerkannt und von der Agentur für Arbeit bezahlt werden. Andernfalls handelt es sich mehr oder weniger um eine private Weiterbildung, die nicht aus Beitragsmitteln finanziert wird. Typische geförderte Maßnahmen sind Umschulungen in einen anerkannten Beruf, aufbauende Fortbildungen mit IHK-Abschluss, das Nachholen eines Berufsabschlusses sowie Teilqualifizierungen, mit denen Sie in Modulen zu einem Abschluss gelangen. Auch der Erwerb von Fahrerlaubnissen, Schweißerscheinen oder Fachkräften im Pflege- und IT-Bereich wird häufig gefördert, weil hier der Arbeitsmarkt einen klaren Bedarf hat.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Weiterbildung und Umschulung. Eine berufliche Weiterbildung baut auf vorhandenen Kenntnissen auf und dauert meist einige Monate. Eine Umschulung über das Arbeitsamt führt dagegen zu einem völlig neuen, anerkannten Berufsabschluss und dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Beide Wege lassen sich über den Bildungsgutschein finanzieren.

So funktioniert der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III

Das wichtigste Instrument, mit dem die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung bezahlt, ist der Bildungsgutschein. Die Rechtsgrundlage bildet § 81 des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III). Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Zusage, dass die Agentur für Arbeit die Kosten einer bestimmten Weiterbildung übernimmt. Er wird ausgestellt, bevor die Maßnahme beginnt.

Der Ablauf ist bewusst so gestaltet, dass Sie eine gewisse Wahlfreiheit behalten. Im Beratungsgespräch legt die Vermittlungsfachkraft das Bildungsziel, den zeitlichen Rahmen und den regionalen Umkreis fest. Mit dem Gutschein in der Hand suchen Sie sich dann selbst einen passenden, zugelassenen Bildungsträger aus. Der Träger rechnet die Kosten anschließend direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Sie treten also nicht in Vorleistung und müssen die Lehrgangsgebühren nicht aus eigener Tasche vorstrecken.

Entscheidend ist, dass sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind. Nur zertifizierte Angebote dürfen über den Bildungsgutschein abgerechnet werden. Seriöse Anbieter weisen ihre AZAV-Zulassung offen aus. Fehlt sie, kann der Kurs noch so gut sein: Die Agentur für Arbeit darf ihn dann nicht bezahlen.

Diese Förderwege stehen je nach Status zur Verfügung

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass nur Arbeitslose eine geförderte Weiterbildung erhalten. Tatsächlich hängt der passende Förderweg von Ihrem Status ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Wege und wer sie nutzen kann.

Förderweg Für wen Was wird bezahlt
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen volle Lehrgangs-, Prüfungs- und Fahrtkosten, meist weiter Arbeitslosengeld
Qualifizierungschancengesetz Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel betroffen ist anteilige bis volle Lehrgangskosten, Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Aufstiegs-BAföG (AFBG) alle, die eine Aufstiegsfortbildung machen (Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher) Zuschuss und günstiges Darlehen zu Lehrgangs- und Prüfungskosten
Bürgergeld / Grundsicherung (§ 16 SGB II) Bezieher von Grundsicherungsgeld über das Jobcenter Weiterbildungskosten über das Jobcenter, Grundsicherung läuft weiter

Für Beschäftigte ist vor allem das Qualifizierungschancengesetz relevant. Es öffnet die Weiterbildungsförderung ausdrücklich auch für Menschen, die noch im Job sind, deren Tätigkeit sich aber durch technologischen Wandel verändert oder wegfallen könnte. Die Höhe der Förderung richtet sich hier nach der Betriebsgröße. In kleinen Betrieben übernimmt die Agentur für Arbeit einen größeren Anteil als in Großunternehmen. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, wickelt die Förderung über das Jobcenter ab, die Systematik des Bildungsgutscheins bleibt dabei aber im Kern gleich.

Diese Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit konkret

Der Leistungsumfang einer Weiterbildungsförderung variiert je nach Förderprogramm, doch beim Bildungsgutschein ist er klar geregelt. Am Beispiel des Bildungsgutscheins lassen sich die übernommenen Kostenarten gut aufzeigen. Die Agentur für Arbeit trägt grundsätzlich alle unmittelbar mit der Weiterbildung verbundenen Kosten. Das umfasst deutlich mehr als nur die reinen Kursgebühren.

Diese Kosten deckt der Bildungsgutschein ab
  • Lehrgangskosten: die kompletten Gebühren des Bildungsträgers für die Maßnahme.
  • Prüfungsgebühren: Kosten für Zwischen- und Abschlussprüfungen, etwa bei der IHK.
  • Fahrtkosten: die Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte, pauschaliert abgerechnet.
  • Kinderbetreuung: ein Zuschuss von in der Regel 150 Euro monatlich je Kind, wenn Betreuung nötig ist.
  • Auswärtige Unterbringung und Verpflegung: wenn die Weiterbildung nicht am Wohnort stattfindet.

Für Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer bedeutet das im besten Fall: Die Weiterbildung kostet Sie keinen Cent an Gebühren. Sie müssen weder in Vorleistung treten noch die Kosten später erstattet bekommen, weil der Träger direkt mit der Agentur für Arbeit abrechnet. Anders als bei rein privaten Weiterbildungen entfällt damit die finanzielle Hürde, die viele sonst von einer Qualifizierung abhält.

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Der Lebensunterhalt läuft während der Weiterbildung weiter

Neben den Kurskosten stellt sich für viele die drängendere Frage: Wovon lebe ich während der Weiterbildung? Auch hier gibt die Agentur für Arbeit eine beruhigende Antwort. Wer Arbeitslosengeld I bezieht und eine geförderte Weiterbildung beginnt, erhält das Arbeitslosengeld während der gesamten Maßnahme weiter. Der Anspruch wird für die Dauer der Weiterbildung nicht verbraucht, sondern läuft parallel. So ist der Lebensunterhalt gesichert, während Sie sich qualifizieren.

Seit 2023 gibt es zusätzlich einen besonderen finanziellen Anreiz für längere Weiterbildungen mit Abschluss: das Weiterbildungsgeld. Es beträgt 150 Euro monatlich und wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld gezahlt, wenn die geförderte Maßnahme zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Wer solche Prämien und Zuschläge geschickt kombiniert, kann eine Weiterbildung finanziell überraschend gut abfedern.

Leistung während der Weiterbildung Höhe Wann
Arbeitslosengeld I wie bisher (ca. 60 bzw. 67 Prozent des letzten Nettoentgelts) läuft während der geförderten Weiterbildung weiter
Weiterbildungsgeld 150 Euro monatlich bei Maßnahmen mit anerkanntem Berufsabschluss
Prämie für bestandene Prüfung 1.000 Euro (Zwischenprüfung), 1.500 Euro (Abschlussprüfung) bei bestandenen Prüfungen im Rahmen der Maßnahme
Minijob als Hinzuverdienst bis 603 Euro monatlich (Minijob-Grenze 2026) sofern unter 15 Wochenstunden, Freibetrag 165 Euro beim ALG I

Wer während der Weiterbildung etwas hinzuverdienen möchte, sollte die Grenzen kennen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I bleibt eine Nebenbeschäftigung von unter 15 Wochenstunden zulässig, ein Freibetrag von 165 Euro bleibt anrechnungsfrei. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und ist an den Mindestlohn gekoppelt. Bei Grundsicherungsgeld gelten eigene Freibetragsregeln, hier lohnt die Rücksprache mit dem Jobcenter.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung bezahlt, müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Sie ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz und aus dem Zweck der Förderung. Es genügt nicht, dass Sie sich einen Kurs wünschen. Die Förderung muss aus Sicht der Agentur notwendig und zweckmäßig sein.

Der letzte Punkt ist besonders wichtig. Der Bildungsgutschein muss immer vor Beginn der Weiterbildung vorliegen. Wer eigenmächtig anfängt und erst danach eine Förderung beantragt, geht meist leer aus. Klären Sie die Finanzierung deshalb rechtzeitig, bevor Sie einen Vertrag mit einem Bildungsträger unterschreiben.

So beantragen Sie die Förderung Schritt für Schritt

Der Weg zur bezahlten Weiterbildung folgt einer klaren Reihenfolge. Wer sie kennt, vermeidet die häufigsten Fehler und erhöht die Chancen auf eine Bewilligung deutlich.

In fünf Schritten zur geförderten Weiterbildung
  1. Termin vereinbaren: Kontaktieren Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter und bitten Sie um ein Beratungsgespräch zum Thema Weiterbildung.
  2. Bildungsziel klären: Besprechen Sie im Gespräch, welche Qualifizierung zu Ihrer Situation und zum Arbeitsmarkt passt.
  3. Bildungsgutschein erhalten: Bei positiver Entscheidung stellt die Vermittlungsfachkraft den Gutschein mit Bildungsziel und Umkreis aus.
  4. Träger auswählen: Suchen Sie sich einen AZAV-zugelassenen Anbieter aus, etwa über die Kursnet-Datenbank der Bundesagentur.
  5. Gutschein einlösen: Reichen Sie den Gutschein beim Träger ein. Dieser rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit ab.

Gehen Sie gut vorbereitet in das Beratungsgespräch. Überlegen Sie sich vorher, warum genau diese Weiterbildung Ihre Beschäftigungschancen verbessert, und bringen Sie im Idealfall bereits Informationen zu passenden Kursen mit. Wer der Vermittlungsfachkraft ein schlüssiges Bild vermittelt, wie die Qualifizierung zur beruflichen Eingliederung beiträgt, erhält den Bildungsgutschein deutlich leichter.

Bei einer Ablehnung gibt es mehrere Handlungsoptionen

Weigert sich die Agentur für Arbeit, die gewünschte Weiterbildung zu bezahlen, ist die Enttäuschung bei den Betroffenen oft groß. Sie setzen Hoffnungen in die Weiterbildung und sind bereit, an einer Maßnahme zur Verbesserung ihrer Jobchancen teilzunehmen. Das liegt eigentlich auch im Interesse der Agentur, weshalb das Unverständnis bei einer Ablehnung nachvollziehbar ist. Eine reine Abwehrhaltung gegen das Amt bringt Sie hier allerdings nicht weiter.

Sinnvoller ist es, die Gründe der Ablehnung sachlich zu hinterfragen und selbstkritisch zu prüfen. Wer die Perspektive der Agentur versteht, kann gezielt Gegenargumente liefern. Häufige Ablehnungsgründe sind fehlende Arbeitsmarktnähe der Wunsch-Weiterbildung, ein nicht zugelassener Bildungsträger oder die Einschätzung, dass eine kürzere Maßnahme ausreicht. Auf jeden dieser Punkte lässt sich mit guten Argumenten oder einem alternativen Kursvorschlag reagieren.

Mit gründlicher Vorbereitung und guten Argumenten lässt sich manchmal doch noch eine Förderung erreichen. Sollte das nicht gelingen, haben Sie weitere Möglichkeiten. Führt Ihre Wunsch-Weiterbildung zu einem Aufstiegsabschluss wie Meister, Fachwirt oder Techniker, ist oft das Aufstiegs-BAföG der bessere Weg. Es steht unabhängig von einer Arbeitslosigkeit zur Verfügung und kombiniert einen Zuschuss mit einem zinsgünstigen Darlehen. Gegen einen ablehnenden Bescheid der Agentur für Arbeit können Sie außerdem innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Bleiben Sie bei alledem offen für die Vorschläge Ihrer Vermittlungsfachkraft, denn manchmal führt ein anderer Weg schneller zum Ziel.

Häufige Fragen zur Bezahlung der Weiterbildung

Bezahlt das Arbeitsamt jede Weiterbildung?
Nein. Die Agentur für Arbeit bezahlt keine beliebige Weiterbildung, sondern nur Maßnahmen, die Ihre berufliche Eingliederung fördern oder Arbeitslosigkeit vermeiden. Die Weiterbildung muss notwendig sein, und der Bildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein. Über die Förderung entscheidet die Vermittlungsfachkraft im Beratungsgespräch nach pflichtgemäßem Ermessen.

Wie viel zahlt das Arbeitsamt für eine Weiterbildung?
Beim Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Kosten der Weiterbildung. Dazu zählen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten sowie bei Bedarf Zuschüsse zur Kinderbetreuung und Unterbringung. Sie treten nicht in Vorleistung, weil der Träger direkt mit der Agentur abrechnet. Für Teilnehmende bleibt die Maßnahme in der Regel kostenfrei.

Bekomme ich während der Weiterbildung weiter Geld?
Ja. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, erhält es während der geförderten Weiterbildung weiter. Bei Maßnahmen mit anerkanntem Berufsabschluss gibt es zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich sowie Prämien von 1.000 und 1.500 Euro für bestandene Prüfungen. So ist der Lebensunterhalt während der Qualifizierung abgesichert.

Können auch Beschäftigte eine geförderte Weiterbildung bekommen?
Ja. Über das Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit auch Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel betroffen ist. Übernommen werden anteilig bis vollständig die Lehrgangskosten, dazu kommt ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die Höhe richtet sich nach der Betriebsgröße. Kleine Betriebe erhalten einen höheren Förderanteil.

Was ist ein Bildungsgutschein und wie bekomme ich ihn?
Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit, die Kosten einer Weiterbildung zu übernehmen. Er wird nach § 81 SGB III vor Beginn der Maßnahme im Beratungsgespräch ausgestellt. Mit dem Gutschein wählen Sie selbst einen zugelassenen Bildungsträger. Wichtig: Ohne vorher ausgestellten Gutschein gibt es meist keine nachträgliche Förderung.

Was kann ich tun, wenn das Arbeitsamt die Weiterbildung ablehnt?
Fragen Sie zunächst nach den Gründen und liefern Sie passende Gegenargumente oder einen alternativen Kursvorschlag. Bei Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt ist oft das Aufstiegs-BAföG der bessere Weg. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Bleiben Sie im Gespräch offen für Alternativen.

Muss ich die geförderte Weiterbildung später zurückzahlen?
Nein. Leistungen über den Bildungsgutschein sind Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt werden, solange Sie die Maßnahme wie vereinbart absolvieren. Nur beim Aufstiegs-BAföG enthält die Förderung einen Darlehensanteil, der teilweise zurückzuzahlen ist. Bei bestandener Prüfung wird dieses Darlehen jedoch zu einem großen Teil erlassen.

Wo finde ich zugelassene Weiterbildungsanbieter?
Zugelassene Anbieter finden Sie in der Kursnet-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit sowie über die Weiterbildungssuche auf deren Portal. Seriöse Bildungsträger weisen ihre AZAV-Zulassung offen aus. Fragen Sie im Zweifel Ihre Vermittlungsfachkraft, ob ein bestimmter Anbieter und der gewünschte Kurs über den Bildungsgutschein förderfähig sind.