Was ändert sich 2026 bei Arbeitslosengeld & Bürgergeld?
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Aus dem Bürgergeld wird 2026 das Grundsicherungsgeld - mit verschärften Mitwirkungspflichten.
- Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert (Nullrunde): 563 Euro für Alleinstehende.
- Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro, die Minijob-Grenze auf 603 Euro im Monat.
- Beim Arbeitslosengeld I ändert sich die Berechnung nicht; angepasst wird nur die Beitragsbemessungsgrenze.
Zum Jahreswechsel ändern sich einige Regeln bei Arbeitslosengeld und Bürgergeld. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Neuerungen für 2026 zusammen - kompakt, mit den konkreten Zahlen und Quellen. Die Seite wird jährlich aktualisiert.
Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld
Die auffälligste Änderung ist der Name: Aus dem Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld für Arbeitsuchende. Rechtsgrundlage und Zuständigkeit bleiben gleich - es ist weiterhin die Grundsicherung nach dem SGB II, ausgezahlt vom Jobcenter. Mit der Reform gehen jedoch verschärfte Mitwirkungspflichten einher: Wer Termine versäumt oder zumutbare Angebote ablehnt, muss eher mit einer Leistungsminderung rechnen. Details dazu im Ratgeber zu Sanktionen und Leistungsminderung.
Regelsätze 2026: die Nullrunde
Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert. Weil die für die Anpassung maßgebliche Preis- und Lohnentwicklung rückläufig war, gibt es eine sogenannte Nullrunde - eine Absenkung ist gesetzlich ausgeschlossen. Für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf damit weiterhin 563 Euro im Monat, für Paare je 506 Euro, für Kinder gestaffelt zwischen 357 und 471 Euro. Die vollständige Tabelle steht im Ratgeber Grundsicherungsgeld - Höhe und Regelsätze 2026.
Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde (2027 folgt der nächste Schritt auf 14,60 Euro). Weil die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie automatisch mit: Die Verdienstgrenze im Minijob liegt 2026 bei 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr). Bei Mindestlohn entspricht das rund 43 Arbeitsstunden pro Monat. Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, sollte den Hinzuverdienst im Blick behalten.
Arbeitslosengeld I 2026
Beim Arbeitslosengeld I bleibt die Berechnung im Kern gleich: rund 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) des pauschalierten Nettoentgelts, die Bezugsdauer richtet sich nach Versicherungszeit und Alter. Angepasst wird zum Jahreswechsel die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung, die 2026 bundeseinheitlich bei rund 8.450 Euro im Monat liegt - bis zu diesem Betrag zählt das Einkommen für Beiträge und Leistungen. Wer seinen Anspruch schätzen möchte, nutzt den Arbeitslosengeld-Rechner.
Häufige Fragen zu den Änderungen 2026
Weiterführende Ratgeber
Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und Bekanntmachungen der zuständigen Stellen.