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Kurzarbeit

In unsicheren Zeiten, wie zum Beispiel im Zuge einer Wirtschaftskrise oder auch Pandemie, kann die Wirtschaft schnell in Schieflage geraten. Betroffene Unternehmen haben mit massiven Umsatzeinbußen zu kämpfen und müssen rasch auf die schlechte Auftragslage reagieren, um wenigstens eine Chance zu haben, den Betrieb zu retten.

Die Reduktion sämtlicher Kosten ist hier ein wichtiger Schritt und gefährdet zugleich massenhaft Arbeitsplätze, da es nicht selten zu betriebsbedingten Kündigungen kommt. Durch Kurzarbeit können solche Entlassungen aber mitunter verhindert werden, ohne dass das Unternehmen weiterhin die hohen Personalkosten finanzieren muss.

Beschäftigte empfinden die Kurzarbeit zunächst als bedrohlich und verbinden diese vor allem mit einem Arbeitsausfall und finanziellen Einbußen. Betroffene müssen allerdings bedenken, dass es sich um ein Instrument zur Rettung von Unternehmen und somit auch Arbeitsplätzen handelt.

Kurzarbeit ist keine schone Sache, aber dennoch wichtig, denn nur so können Unternehmen auf eine plötzlich schlechtere Konjunkturlage reagieren, ohne sofort in die Insolvenz zu rutschen. Wer dies begriffen hat, sollte zudem einiges über die Rahmenbedingungen der Kurzarbeit in Erfahrung bringen.

Auf diese Art und Weise kann man die bestehende Verunsicherung abbauen und zuversichtlicher in die Zukunft blicken. Es lohnt sich also, hier auf Arbeitsamt.info Informationen zur Kurzarbeit zu sammeln und sich gegebenenfalls bei der Agentur fĂĽr Arbeit beraten zu lassen.

Kurzarbeit – Das sollte man wissen

In Zusammenhang mit Kurzarbeit ist zunächst festzuhalten, dass diese Maßnahme von Arbeitgebern ergriffen werden kann, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall ins Haus steht. Durch die Anordnung der Kurzarbeit kann die übliche Arbeitszeit der betroffenen Beschäftigten vorübergehend reduziert werden. Das Unternehmen zahlt dann nur ein anteiliges Gehalt und kann auf diese Art und Weise Personalkosten sparen, ohne sofort Kündigungen aussprechen zu müssen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Beschäftigten gar nicht arbeiten und somit vorübergehend zu Hause bleiben.

Der Arbeitsausfall sorgt nicht nur für Verunsicherung in der Belegschaft, sondern bringt die Betroffenen auch in finanzielle Not. Ihnen wird nur noch anteiliges Gehalt gezahlt, so dass sie teils erhebliche Einbuße erleben und ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Die schlechte Auftragslage des Unternehmens hat somit für jeden betroffenen Beschäftigten weitreichende Konsequenzen, die weit über die Situation am Arbeitsplatz hinausgehen. Damit Beschäftigten nicht gleich der Ruin droht, hält der deutsche Sozialstaat das Kurzarbeitergeld als Leistung bereit.

Bei dem Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, für die die Agentur für Arbeit zuständig ist. Die durch den Arbeitsausfall bedingte Verdienstlücke der einzelnen Mitarbeiter soll damit zumindest teilweise geschlossen werden. Der Verdienstausfall wird zumindest zu einem großen Teil aufgefangen, um die finanziellen Folgen für die Arbeitnehmer/innen so gering wie möglich zu halten.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld beläuft sich typischerweise auf 60 Prozent des jeweiligen Verdienstausfalls, kann bei Eltern aber auch 67 Prozent betragen. Die finanzielle Lücke wird somit nur teilweise geschlossen. In außergewöhnlichen Situationen, wie zum Beispiel der sogenannten Corona-Krise 2020, kann Kurzarbeit zu einem Massenphänomen werden und zahllose Menschen betreffen. Um diesen in der besonderen Situation zu helfen, wurde eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent beschlossen. Es kommt folglich auf die aktuelle Rechtslage sowie jeweilige Situation an, in welchem Maße Kurzarbeitergeld gewährt wird.

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld wird im Allgemeinen Menschen gewährt, die einer versicherungspflichtigen und ungekündigten Tätigkeit nachgehen und nun im Betrieb von Kurzarbeit betroffen sind.

Minijobber/innen oder auch Leiharbeitnehmer/innen sind davon ausgenommen und im Zweifelsfall auf Arbeitslosengeld angewiesen. Da besondere Situationen besondere MaĂźnahmen erfordern, wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld 2020 aufgrund der Corona-Pandemie erleichtert.

So wurde Arbeitnehmer/innen in Zeitarbeitsunternehmen von März 2020 bis Ende 2020 ebenfalls der Anspruch auf Kurzarbeitergeld eingeräumt.

Wie kann man Kurzarbeitergeld beantragen?

Die vom betrieblichen Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten können unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beziehen und sind hier folglich die Begünstigten.

Allerdings sind sie der Agentur fĂĽr Arbeit gegenĂĽber nicht antragsberechtigt. Dies sind nur die Unternehmen, so dass der Arbeitgeber die Kurzarbeit anzeigen und Kurzarbeitergeld beantragen muss.

Wie lange kann man Kurzarbeitergeld beziehen?

Gemäß § 104 SGB III wird Kurzarbeitergeld grundsätzlich für maximal zwölf Monate gezahlt. Damit trägt der deutsche Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass dadurch nur vorübergehende Arbeitsausfälle aufgefangen werden sollen.

Wird die Kurzarbeit zwischenzeitlich mindestens für einen Monat unterbrochen, ergibt sich eine entsprechende Verlängerung der Bezugsfrist. Dauert die Unterbrechung mindestens drei Monate an, handelt es sich danach um einen neuen Fall von Kurzarbeit, für den die Bezugsdauer von vorne beginnt.

Finanzielle UnterstĂĽtzung bei Kurzarbeit

Kurzarbeit ist für die betroffenen Arbeitnehmer/innen eine Ausnahmesituation. Gerät das Unternehmen in Schieflage, ist dies für alle Mitarbeiter/innen ebenfalls existenzbedrohend, schließlich leben sie von ihrem Gehalt und sehen in ihrem Job einen zentralen Lebensinhalt. Arbeitsausfälle und finanzielle Einbußen sind die Konsequenzen, mit denen man während der Kurzarbeit leben muss. Zudem bangt man um den Arbeitsplatz und hofft, dass sich das Unternehmen erholt und das Instrument der Kurzarbeit seine Wirkung zur Rettung der Arbeitsplätze entfaltet.

Kurzarbeiter/innen erleben somit tagtäglich Ängste und Sorgen. Finanzielle Hilfen kommen dann sehr gelegen und mildern zumindest die essenziellen Existenzängste. Hier sind vor allem die folgenden Hilfen zu nennen:

  • Kurzarbeitergeld
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Hartz IV

Wenn das Kurzarbeitergeld nicht reicht und das Einkommen fĂĽr einen Wohngeldanspruch nicht ausreicht, bleibt Betroffenen nichts anderes ĂĽbrig, als aufstockende Grundsicherung in Form von Hartz IV zu beantragen. Dadurch haben sie immerhin das Existenzminimum zur VerfĂĽgung. Dass man dabei gewisse Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten hat und in die Maschinerie der Arbeitsvermittlung gelangt, ist allerdings zu beachten.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Wenn es um eine bevorstehende Kurzarbeit geht, haben Betroffene viele Fragen und sind zudem verunsichert. All diejenigen, die sich ein paar Tipps für die Phase der Kurzarbeit wünschen, werden im Folgenden fündig und erhalten immerhin zwei Ratschläge aus unserer Redaktion.

Damit ist die Situation zwar noch nicht gerettet, aber die Aussichten lassen sich durchaus verbessern.

Bilden Sie sich während der Kurzarbeit weiter!

Zunächst sollte man bedenken, dass man nicht nur finanzielle Einbuße hat, sondern plötzlich über mehr Freizeit verfügt. Diese kann man sinnvoll nutzen, indem man sich einer beruflichen Weiterbildung widmet.

Im Zuge dessen können Kurzarbeiter/innen der Untätigkeit entfliehen und außerdem zusätzliche Qualifikationen erlangen, die ihre Karrierechancen verbessern. Unabhängig davon, ob sich der Betrieb wieder erholt oder man anderswo nach Stellenangeboten sucht, sind zusätzliche Qualifikationen überaus wertvoll.

Begeben Sie sich trotz Kurzarbeitergeld auf Stellensuche!

Grundsätzlich ist eine Kurzarbeit nur vorübergehend und soll dem Arbeitgeber etwas Luft verschaffen, damit dieser wieder auf die Beine kommt und seinen Betrieb wieder in gewohnter Weise fortführen kann. Falls die Kurzarbeit aber länger dauert oder auch danach keine guten Aussichten bestehen, weil vielleicht das Unternehmen nicht zu retten ist, droht die Arbeitslosigkeit.

Um dies zu vermeiden, kann man bereits während des Bezuges von Kurzarbeitergeld Stellenangebote studieren. Dies ist auch ganz im Sinne der Agentur für Arbeit, für die die Vermittlung in Arbeit ohnehin Vorrang hat.