Familienkasse – Finanzielle Unterstützung für Kinder und Familien
Das Sozialstaatsprinzip ist eine der zentralen Säulen der Bundesrepublik Deutschland und macht sich in vielen Bereichen bemerkbar. Insbesondere wenn es um die finanzielle Unterstützung von Familien und Kindern geht, zeigen sich die sozialstaatlichen Prinzipien. Die Familienkasse ist diesbezüglich eine wichtige Institution und greift Familien unter die Arme, indem sie etwas Geld zum Familieneinkommen beisteuert. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Familienkasse ein wichtiger Ansprechpartner für Familien mit Kindern ist. Wer sich erst einmal informieren möchte, ist hier auf Arbeitsamt.info an der richtigen Adresse und erfährt Wissenswertes rund um die Familienkasse und ihre Leistungen. Schlussendlich sollte man sich aber nicht scheuen, mit der Familienkasse in Verbindung zu treten und gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen.
Aufgaben und Zuständigkeiten der Familienkasse
Wenn es um finanzielle Unterstützung für Familien und Kinder geht, ist längst nicht immer Arbeitslosengeld oder Grundsicherung gemeint. Dies zeigen die folgenden Zuständigkeitsbereiche der Familienkassen in Deutschland:
- Kindergeld
Das Kindergeld ist ein zentrales Aufgabengebiet der Familienkassen, da diesen der Familienleistungsausgleich obliegt. Wer Kindergeld beantragen möchte oder andere Angelegenheiten regeln will, die mit einem Kindergeldanspruch in Zusammenhang stehen, ist demnach bei der Familienkasse an der richtigen Adresse. - Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist ebenfalls ein Kern der Tätigkeiten der Familienkassen. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit kalkulieren und zahlen den Kinderzuschlag, so dass entsprechende Anträge und Anfragen hier bestens aufgehoben sind.
Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderzuschlag gelten als Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz, das dementsprechend die Grundlage der Arbeit der Familienkassen in Deutschland bildet. Wenn es um finanzielle Hilfen für Familien mit Kindern geht, ist die Familienkasse somit stets die richtige Anlaufstelle.
Organisation der Familienkasse
Bei der Familienkasse handelt es sich um eine Bundesfinanzbehörde, die als besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit in Erscheinung tritt. Bundesweit gibt es 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sowie rund 8.000 dezentrale Familienkassen bei öffentlich-rechtlichen Stellen, die eine Abdeckung des gesamten Bundesgebietes sicherstellen. Wissenswert ist zudem, dass die Familienkassen im Auftrag der Bundesfinanzverwaltung agieren und dem Bundeszentralamt für Steuern unterstehen.
Wie findet man die zuständige Familienkasse?
Welche E-Services bietet die Familienkasse?
Online ist die Familienkasse über die Website der Agentur für Arbeit vertreten, was dem Umstand geschuldet ist, dass sie stets als besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit in Erscheinung tritt. Unter den auf Arbeitsagentur.de abrufbaren E-Services finden sich daher auch einige Dienste, die in den Aufgabenbereich der Familienkasse fallen. So kann man Kindergeld online beantragen, Änderungen über das Internet melden oder sich die Auszahlungstermine anzeigen lassen. Per Download steht zudem unter anderem der Antrag auf Kinderzuschlag zur Verfügung. Die Digitalisierung hat somit die Familienkasse erreicht und zeigt sich anhand verschiedener E-Services, die zwar keinen persönlichen Kontakt ersetzen können, die Prozesse aber erheblich vereinfachen.
Tipps für den Umgang mit der Familienkasse
Unabhängig davon, ob es um den Kinderzuschlag, das Kindergeld oder andere Leistungen geht, sollte man stets um einen adäquaten Umgang mit der Familienkasse bemüht sein. Unter anderem die folgenden Tipps können dabei helfen:
- Änderungen der persönlichen Verhältnisse sind der Familienkasse stets umgehend mitzuteilen, um etwaig drohende Rückzahlungen zu vermeiden.
- Wer einen Antrag bei der Familienkasse stellt, sollte beachten, dass die Bearbeitung etwas Zeit braucht und es folglich zu keiner sofortigen Auszahlung kommt.
- Wissenswert ist zudem, dass Kindergeld nur maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt wird, während der Anspruch auf den Kinderzuschlag erst mit der Antragstellung beginnt.
- Bereits seit einigen Jahren benötigt die Familienkasse bei der Bearbeitung von Anträgen zwischen die Steuer-Identifikationsnummern der Eltern sowie des betreffenden Kindes.
Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Familienkasse wenden, sollten ganz grundsätzlich ihre Rechte und Pflichten kennen. Ein angemessener Umgangston sollte zudem auch eine Selbstverständlichkeit sein. Eine vorherige Recherche ist sehr sinnvoll und lässt sich unter anderem mit dem Online-Ratgeber Arbeitsamt.info bewerkstelligen.