Kindergeld – Staatlicher Unterstützung für Familien mit Kindern
Bei dem Kindergeld handelt es sich um eine der zahlreichen Transferleistungen des deutschen Sozialstaates, die Familien mit Kindern zugutekommt. Im Sinne eines Familienleistungsausgleichs leistet der Staat damit einen Beitrag zum Lebensunterhalt von Kindern. In Anbetracht der Tatsache, dass Nachwuchs nach wie vor ein erhöhtes Armutsrisiko für die Eltern bedeutet, ist diese Maßnahme durchaus gerechtfertigt und sinnvoll.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bundeskindergeldgesetz sowie im Einkommensteuergesetz, denn das Kindergeld kommt dual daher und besteht nicht nur aus der eigentlichen Kindergeldzahlung, sondern ebenfalls dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Ganz so simpel, wie es zunächst den Anschein hat, ist das Thema Kindergeld folglich nicht.
Dies bedeutet aber keineswegs, dass man im Zweifelsfall darauf verzichten sollte. Stattdessen dürfen Eltern den Rechercheaufwand nicht scheuen, gegebenenfalls mit der zuständigen Stelle in Kontakt treten und zudem Online-Ratgeber wie Arbeitsamt.info nutzen. Dann steht dem Bezug von Kindergeld und einer damit verbundenen Aufbesserung des Familieneinkommens nichts im Wege.
Kindergeld – Darum geht es
Das Kindergeld dient der Freistellung des Existenzminimums von Kindern und ist daher dem Familienleistungsausgleich zuzuordnen. Wer sich näher mit dieser sozialen Leistung beschäftigt, erkennt rasch ihren zweigeteilten Aufbau, der sich folgendermaßen gestaltet:
- Kindergeld
Das eigentliche Kindergeld ist eine Geldleistung, die monatlich gezahlt wird und Eltern finanziell entlasten soll. - Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag kommt in Zusammenhang mit der Einkommensteuer zum Einsatz und erhöht den verfügbaren Freibetrag, was wiederum zu einer Minderung der Steuerlast führt.
Im Allgemeinen meint man mit dem Kindergeld jedoch die betreffende Geldleistung. Diese ist vor allem für Familien mit geringem Einkommen oder keinem steuerlich relevanten Einkommen von Vorteil, da durch die monatliche Kindergeldzahlung die mitunter schwierige finanzielle Situation entlastet wird. Im Gegensatz dazu profitieren vor allem Besserverdiener vom Kinderfreibetrag, denn dieser mindert die steuerliche Belastung. Unabhängig davon, ob es um das eigentliche Kindergeld oder den Kinderfreibetrag geht, ergibt sich daraus eine finanzielle Entlastung von Familien. Genau dies ist Sinn und Zweck dieser familienpolitischen Leistung.
Die Rahmenbedingungen des Kindergeldes
Dass die deutsche Familienpolitik Familien durch das Kindergeld und den Kinderfreibetrag fördert und unterstützt, sendet positive Signale und ist zuweilen eine wichtige Überlebenshilfe für Familien mit Kindern. In diesem Zusammenhang kommen aber auch diverse Fragen auf, weshalb Eltern zuweilen verunsichert sind. Dabei hilft es nur, etwaige Wissenslücken zu schließen und sich eingehend mit den Rahmenbedingungen des Kindergeldes auseinanderzusetzen.
Ein Blick ins Gesetz informiert zuverlässig über die Rechtslage, ist für juristische Laien aber eine enorme Herausforderung. Eine Beratung bei der zuständigen Stelle sowie ein Besuch auf Arbeitsamt.info, dem Online-Ratgeber auch in Sachen Kindergeld, können hier große Hilfen sein. Im Folgenden finden sich einige Details zum Kindergeld, die für Klarheit sorgen.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld hängt von verschiedenen Faktoren ab, die gemeinsam die relevanten Voraussetzungen bilden. Es steht natürlich jedem frei, Kindergeld zu beantragen, aber es schadet nicht, vorab zu ergründen, ob man die Voraussetzungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall, hat der Kindergeld-Antrag wenig Aussicht auf Erfolg. Es ist daher festzuhalten, dass Kindergeld nur unter den folgenden Voraussetzungen bewilligt wird:
- Zunächst ist das Alter des betreffenden Kindes ausschlaggebend. Grundsätzlich besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Kindergeld. Befindet sich das Kind noch in der Ausbildung, im Studium, absolviert ein Praktikum, leistet einen Freiwilligendienst oder befindet sich in der Übergangszeit beispielsweise zwischen Schule und Studium beziehungsweise Ausbildung, kann Kindergeld auch länger bezogen werden. Dies gilt ebenfalls, wenn das Kind arbeitslos ist oder einen Ausbildungsplatz sucht.
- Weiterhin ist zu beachten, dass der Empfänger des Kindergeldes mit dem betreffenden Kind in einem Haushalt leben und es regelmäßig versorgen muss.
- Darüber hinaus muss der Wohnort in Deutschland, einem anderen EU-Staat, in Liechtenstein, Norwegen, Island oder in der Schweiz liegen.
Dauer des Anspruchs auf Kindergeld
Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet der Bezug von Kindergeld aber auf jeden Fall. Die zu diesem Zeitpunkt bestehende Lebenssituation ist dann irrelevant, schließlich soll dadurch die Versorgung von Kindern und gegebenenfalls jungen Erwachsenen sichergestellt werden. Es handelt sich somit um keine dauerhafte Leistung.
Höhe des Kindergeldes
Wie hoch das Kindergeld ausfällt, hängt in erster Linie davon ab, wie viele zu berücksichtigende Kinder in dem betreffenden Haushalt leben. Zudem ist es entscheidend, das wievielte Kind das betreffende Kind ist. Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht dies:
- 1. und 2. Kind: jeweils 204 Euro im Monat
- 3. Kind: 210 Euro monatlich
- ab dem 4. Kind: jeweils 235 Euro im Monat
Diese Staffelung der Kindergeldhöhe verschafft kinderreichen Familien, die besonderen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, besondere Vorteile. Regelmäßige Anpassungen der Kindergeldhöhe sorgen dafür, dass sich der Betrag durchaus ändern kann. Auch der Auszug eines bislang berücksichtigten Kindes, das fortan bei der Kindergeldberechnung außer Acht gelassen wird, hat mitunter Einfluss auf die monatliche Kindergeldzahlung.
Tipps zum Kindergeld-Antrag – So beantragen Sie Kindergeld
Wenn es darum geht, Kindergeld zu beantragen, tun Eltern gut daran, sich eingehend mit dem Thema zu befassen und auch ein paar Tipps zu beachten. Auf diese Art und Weise ersparen sie sich unnötigen Aufwand und Ärger. Gleichzeitig lassen sich die bürokratischen Abläufe durch das richtige Vorgehen vereinfachen und beschleunigen.
- Bereits werdende Eltern können Kindergeld beantragen und müssen dann lediglich die Geburtsurkunde nachreichen, damit die monatliche Auszahlung starten kann.
- Der Kindergeld-Antrag kann über die Website der Agentur für Arbeit online gestellt werden, so dass man sich einige Behördengänge sparen kann.
- Bei behinderten Kindern wird das Kindergeld anstandslos auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt, sofern der Familienkasse entsprechende Nachweise vorliegen.
- Die exakten Auszahlungstermine sind online einsehbar und ergeben sich aus der letzten Zahl der Kindergeldnummer. Die Website der Agentur für Arbeit liefert entsprechende Informationen.
Wo kann man Kindergeld beantragen?
Wer bekommt das Kindergeld?
Dass das Kindergeld dem betreffenden Kind zugutekommen soll, steht außer Frage. Das Kind selbst erhält jedoch keine Zahlungen von der Familienkasse, es sei denn, es führt einen eigenen Haushalt und erhält keinen elterlichen Unterhalt. In der Regel geht die Auszahlung an einen Elternteil des Kindes. Bei Alleinerziehenden ist dies stets der Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt versorgt. Wird das Kind jedoch durch die Stiefmutter, den Stiefvater, die Großmutter, den Großvater, die Pflegemutter oder den Pflegevater versorgt, geht die monatliche Kindergeldzahlung an die betreffende Person. Es ist also nicht zwingend, dass das Kindergeld den Eltern ausgezahlt wird.