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450-Euro-Job – Das sollten Sie über geringfügige Beschäftigungen wissen

450-Euro-Jobs sind ein wesentlicher Teil der deutschen Wirtschaft und stellen geringfügige Beschäftigungen dar, die seitens der Arbeitgeber aufgrund der flexiblen Bedingungen sehr geschätzt werden. Zugleich gibt es viele Arbeitnehmer/innen, die einem Minijob nachgehen und auf diese Art und Weise ihre finanzielle Situation verbessern.

Wer sich neben der Kindererziehung etwas dazu verdienen möchte, die eigene Einkommenssituation trotz Hauptberuf aufbessern will oder nicht ausschließlich vom Staat leben will, kommt schnell auf den Gedanken, einem 450-Euro-Job nachzugehen. Im Rahmen einer solchen geringfügigen Beschäftigung kann man bis zu 450 Euro im Monat verdienen und sich so etwas mehr leisten.

Der leichtere Zugang zu entsprechenden Stellen und der recht hohe Bedarf an Minijobbern in vielen Unternehmen sorgen dafür, dass es auch viele Menschen gibt, die lediglich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und ansonsten kein Arbeitseinkommen erzielen.

Dann ist vielfach auch von prekären Beschäftigungsverhältnissen die Rede, denn die Minijobber werden schlecht bezahlt und haben oftmals Schwierigkeiten, in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Nichtsdestotrotz dürfen 450-Euro-Jobs nicht verteufelt werden und sind für viele Menschen die Chance auf einen Zuverdienst. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die 450-Euro-Jobs zu werfen und dem Minijob auf den Grund zu gehen.

Geringfügige Beschäftigung – Darum geht es

Die Tatsache, dass von einem 450-Euro-Job, Minijob oder auch einer geringfügigen Beschäftigung die Rede ist, kann für Verwirrung sorgen. Hier ist zunächst festzuhalten, dass es sich lediglich um unterschiedliche Bezeichnungen für geringfügige Beschäftigungen handelt.

Entsprechende Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich durch die folgenden Rahmenbedingungen aus:

  • Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Entgelt aus dem Arbeitsverhältnis nicht den gesetzlich definierten Höchstbetrag übersteigt. § 8 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV entsprechend liegt die Entgeltgrenze bei 450 Euro monatlich.
  • Eine geringfügige Beschäftigung liegt auch dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis nur von kurzer Dauer und somit als kurzfristige Beschäftigung angelegt ist. § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV zufolge ist dies der Fall, wenn die Beschäftigung im Kalenderjahr nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage andauert.

Auf den ersten Blick wirkt die Bezeichnung als geringfügige Beschäftigung aufgrund der verschiedenen Namen schwammig, aber ein Blick ins Gesetz zeigt, dass hier strenge Regeln existieren. Dass man hier zwischen einer kurzfristigen Beschäftigung und einer geringfügig entlohnten Beschäftigung differenzieren muss, liegt ohnehin auf der Hand.

Wie viel darf man im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen?

Der gesetzlich definierte Höchstbetrag, der für das regelmäßige Arbeitsentgelt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung gilt, liegt bei 450 Euro monatlich. Dass im Falle einer solchen geringfügig entlohnten Beschäftigung auch von einem 450-Euro-Job die Rede ist, ist somit kein Wunder.

Kennzeichnend für einen solchen Minijob ist, dass dieser Zuverdienst steuer- und sozialversicherungsfrei daherkommt. Seitens des Arbeitnehmers fallen die Abgaben folglich minimal aus, so dass es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Brutto und Netto gibt.

Was passiert, wenn man mehrere Minijobs hat?

Menschen, die mehreren Minijobs nachgehen, sollten wissen, dass es hier grundsätzlich keine Limitierung gibt. Man kann also getrost auch mehr als einen 450-Euro-Job haben. Damit die Steuer- und Versicherungsfreiheit dennoch bestehen, darf das gesamte Entgelt den monatlichen Höchstverdienst von 450 Euro nicht überschreiten.

Andernfalls unterliegen die so erzielten Einnahmen der Sozialversicherungspflicht und sind zudem steuerpflichtig. Dies ist auch dann der Fall, wenn man neben dem Hauptberuf einem Minijob nachgeht. Hier muss also genau geprüft werden, wie hoch der tatsächliche Zuverdienst ausfällt, da gewisse Abgaben zu zahlen sind.

Wie wirkt sich ein 450-Euro-Job auf den Bezug von Sozialleistungen aus?

Menschen, die Sozialleistungen beziehen und nicht komplett vom Staat leben möchten, nutzen vielfach die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung, um ein Nebeneinkommen zu erzielen. Grundsätzlich wird dieses aber natürlich angerechnet.

Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I steht allerdings gemäß § 155 Absatz 1 SGB III ein monatlicher Freibetrag von 165 Euro zu. Hartz-IV-Empfänger/innen können im Gegensatz dazu gemäß § 11b Absatz 2 SGB II einen anrechnungsfreien Freibetrag von 100 Euro monatlich geltend machen.

Stellenangebote für Minijobber/innen

Wer Arbeitslosengeld I oder Hartz IV bezieht und sich etwas dazuverdienen möchte, kann sich nach einem 450-Euro-Job umsehen.

Stellenangebote für solche geringfügigen Beschäftigungen gibt es stets in großer Zahl. Unterschiedlichste Bereiche und Tätigkeiten werden hier abgedeckt, wodurch sich stets ein passender Job finden lässt.

Vorteile eines Minijobs

Arbeitgeber/innen wissen die Flexibilität von Minijobbern zu schätzen und stellen diese daher schneller ein.

Für Menschen, die aktuell vom Amt leben, ergibt sich so ein schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt. Oftmals können sie so den Wiedereinstieg schaffen und wertvolle Erfahrungen sammeln.

Eine Festanstellung rückt so in greifbare Nähe. Ein weiterer Pluspunkt ist die Tatsache, dass der Verdienst nur teilweise auf den Leistungsbezug angerechnet wird. Bis zum jeweiligen Freibetrag kann man den Zuverdienst somit behalten.

Alternativen zu einem 450-Euro-Job

Ein 450-Euro-Job kann für einen guten Nebenverdienst sorgen. Zudem können Arbeitssuchende so Fuß fassen und erste Erfahrungen sammeln, die mitunter in eine Vollbeschäftigung führen.

Teilweise besteht aber auch die Gefahr, dass man auf dem Niveau des Minijobs verharrt und so weiterhin auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Daher lohnt es sich, nach Alternativen Ausschau zu halten.

In erster Linie bieten sich Vollzeitstellen für Quereinsteiger/innen an. Gegebenenfalls kann man auch ein Praktikum, eine berufsbegleitende Ausbildung oder eine Umschulung absolvieren, um sich für einen neuen Berufszweig zu qualifizieren.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Wenn es um einen Minijob bei gleichzeitigem Leistungsbezug vom Arbeitsamt geht, müssen einige Dinge beachtet werden. Wer sich hier Ratschläge wünscht, sollte unter anderem den folgenden Tipp aus unserer Redaktion beherzigen.

Melden Sie den 450-Euro-Job beim Arbeitsamt an!

Damit alles seine Richtigkeit hat und keine ernsten Konsequenzen drohen, muss ein Minijob stets angemeldet werden. Einerseits muss der Arbeitgeber die Minijobzentrale informieren, andererseits müssen Leistungsbezieher den 450-Euro-Job vorab beim Arbeitsamt anmelden.