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Führerschein vom Arbeitsamt in der Ausbildung

Der Führerschein ist für viele junge Menschen ein wichtiger Meilenstein in ihrem Leben, denn dadurch sind sie mobil und unabhängig. Speziell während einer Berufsausbildung ist das Geld aber sehr knapp, während der Fahrschulbesuch eine kostspielige Angelegenheit sein kann. Sofern keine ausreichenden Ersparnisse vorhanden sind und auch die Eltern den Führerschein nicht finanzieren können, müssen sich Auszubildende in Verzicht üben.

Es gibt allerdings Situationen und Lebenslagen, in denen ein Führerschein nahezu unverzichtbar erscheint. Mitunter verschlechtern sich die beruflichen Chancen ohne Fahrerlaubnis massiv, weshalb eine Förderung durch das Arbeitsamt legitim erscheint.

Ob und wie das Arbeitsamt den Führerschein bezahlt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Pauschalisierungen sind hier unangebracht und nicht zielführend. Stattdessen sollten (angehende) Auszubildende bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter vorstellig werden und an einer ausführlichen Beratung teilnehmen.

Wann haben Auszubildende einen Anspruch auf eine Finanzierung des Führerscheins durch das Arbeitsamt?

Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Finanzierung des Führerscheins in der Ausbildung besteht. Auszubildende können also nicht auf eine Kostenübernahme bestehen und diese gegebenenfalls einklagen. Es ist zu beachten, dass es im Ermessen des Arbeitsamtes liegt, ob und wie es eine Übernahme der Führerscheinkosten in die Tat umsetzt.

Im persönlichen Gespräch sollte man folglich schlüssig argumentieren können, um den Sachbearbeiter beziehungsweise die Sachbearbeiterin zu überzeugen.

Wann hat man gute Chancen auf eine Übernahme der Führerscheinkosten durch das Arbeitsamt?

Unabhängig vom persönlichen Eindruck muss auch die Ausgangssituation stimmen, denn andernfalls wird das Arbeitsamt eine Übernahme der Führerscheinkosten in der Ausbildung ohnehin ablehnen.

Es muss also triftige Gründe geben, die die Fahrerlaubnis unverzichtbar oder zumindest sehr hilfreich erscheinen lassen. Dann kann es sich um eine Leistung zur Eingliederung nach § 16 SGB II handeln, die in der Regel bewilligt wird.

Wie kann man eine Übernahme der Führerscheinkosten beantragen?

Auszubildende, die sich gute Chancen auf eine Kostenübernahme für den Führerschein ausrechnen oder es zumindest auf einen Versuch ankommen lassen möchten, müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei bedarf es einer schlüssigen Begründung, warum der Führerschein für den weiteren beruflichen Werdegang erforderlich ist.

Geht es um eine Umschulung zum/zur LKW-Fahrer/in, liegt dies auf der Hand. Aber auch ein Führerschein der Klasse B kann im Zuge einer Ausbildung gefördert werden, sofern es dafür gute Gründe gibt.

Grundsätzlich sollten all diejenigen, die eine Übernahme der Führerscheinkosten beim Arbeitsamt beantragen möchten, sich nicht nur an die richtige Stelle wenden, sondern ihren Antrag um die folgenden Dokumente ergänzen:

  • Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsvertrag
  • Aufstellung der Kosten der Fahrausbildung
  • Nachweis der Bedürftigkeit
  • detaillierte Begründung der Notwendigkeit des betreffenden Führerscheins