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Arbeiten im Ausland – Tipps für den Visumantrag

Für das Arbeiten im Ausland benötigt man oft ein Visum oder eine andere Einreisegenehmigung. Welches Visum man beantragen sollte, hängt unter anderem von den ausgeführten Tätigkeiten und der Dauer des Aufenthalts ab. Dieser Artikel bespricht, was beim Arbeiten im Ausland beachtet werden muss.

Arbeiten innerhalb der EU: brauche ich ein Visum?

Wer eine Stelle bei einem Arbeitgeber im Ausland antritt, sollte sich zunächst über einige Dinge im Klaren sein. Wenn man eine langfristige Vollzeitstelle annimmt, sollte man natürlich bereit sein, in das Ausland umzuziehen. Für einen Umzug innerhalb der Europäischen Union braucht man dafür keine besonderen Vorbereitungen zu treffen. Man braucht kein Visum und auch keine Aufenthaltsgenehmigung des Ziellandes, wenn man die Staatsangehörigkeit eines beliebigen anderen EU-Landes hat. Wer keine Staatsangehörigkeit, sondern nur einen Aufenthaltstitel eines EU-Landes hat, darf zwar in andere Mitgliedsstaaten reisen, sich jedoch nicht dauerhaft dort niederlassen. In dem Fall ist ein Visum oder Aufenthaltstitel für das jeweilige Zielland immer zwingend erforderlich, um dort längerfristig wohnen und arbeiten zu dürfen.

Deutsche Staatsangehörige können relativ problemlos im EU-Ausland leben und arbeiten. Das wichtigste dabei ist, dass man sich nach drei Monaten im neuen Land anmeldet. Das kann man zumeist bei der örtlichen Polizeistelle oder im Rathaus erledigen und man sollte dabei einen Nachweis vorlegen, dass man bei einem örtlichen Arbeitgeber angestellt ist. Sobald dies erledigt ist, erhält man eine Anmeldebescheinigung. Mit der Anmeldebescheinigung kann man nachweisen, dass man legal im Land lebt. Außerdem ist das Dokument häufig für das Eröffnen eines Kontos oder den Abschluss einer Krankenversicherung erforderlich.

Arbeiten außerhalb der EU

Wer in einem Land außerhalb der EU arbeiten möchte, braucht dafür in der Regel ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis. Wer längerfristig im Ausland wohnen und für einen örtlichen Arbeitgeber arbeiten möchte, braucht in jedem Fall eine spezielle Arbeitserlaubnis. Diese sind häufig an die Anstellung bei einem bestimmten Arbeitgeber gekoppelt. Bei längeren Aufenthalten besteht in der Regel die Möglichkeit, nach einigen Jahren auch einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten. Damit ist man nicht mehr auf eine Anstellung angewiesen.

Für kürzere Aufenthalte im Zuge von Geschäftsreisen, der Erfüllung von Aufträgen für einen Arbeitgeber im Heimatland, ehrenamtlichen Tätigkeiten, befristeten Praktika oder Bewerbungsgesprächen braucht man nicht immer eine spezifische Arbeitserlaubnis. In den meisten Fällen ist jedoch ein Visum oder eine digitale Reisegenehmigung erforderlich. Das gilt auch für Aufenthalte in den USA, Kanada oder Australien, was wichtige Handelspartner Deutschlands sind.

Verschiedene Arten von Visa und Reisegenehmigungen

Generell kann zwischen zwei Arten von Visa und Reisegenehmigungen unterschieden werden: elektronische Visa (E-Visa) bzw. Reisegenehmigungen (wie eTA und ESTA) einerseits, und physische Visa andererseits. Ein elektronisches Visum oder eine eTA wird online mit einem digitalen Antragsformular beantragt. Reisende können das E-Visum nach der Erteilung selbst herunterladen und ausdrucken. Für ein physisches Visum (Visum-Etikett) muss ein Termin bei der Botschaft oder beim Konsulat vereinbart werden. Das Visum wird in dem Fall bei der Botschaft oder dem Konsulat in den Pass geklebt oder gestempelt. Wenn möglich, ist das Beantragen eines E-Visums oder einer eTA zumeist einfacher als die Beantragung eines physischen Visums bei der Botschaft oder dem Konsulat.

Visum für eine Geschäftsreise

Welche der oben genannten Varianten des Visums erforderlich ist, hängt vor allem davon ab, ob man nur vorübergehend geschäftlich in das Ausland reist oder sich im Ausland niederlassen und längerfristig für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten möchten. Mit einem E-Visum ist es normalerweise nicht erlaubt, ein Beschäftigungsverhältnis im zu besuchenden Land einzugehen. Man darf mit einem E-Visum oder einer digitalen Reisegenehmigung oft geschäftlich reisen. Das gilt jedoch nur dann, wenn man bei einem Arbeitgeber im Heimatland angestellt ist.

Ehrenamtliche Tätigkeiten und Praktika

Wenn man für (unbezahlte) ehrenamtliche Tätigkeiten oder Praktika in das Ausland reisen möchte, dann reicht unter Umständen auch eine digitale Reisegenehmigung aus. Die genauen Regelungen hierzu unterscheiden sich weltweit jedoch stark voneinander. Viele Länder, wie Kanada oder Australien bieten zudem spezielle Visa an, mit denen sie es qualifizierten Praktikanten/-innen erleichtern, für ein Praktikum in das Land einzureisen. Wer ein bezahltes und längerfristiges Dienstverhältnis im Ausland eingehen möchte, muss dafür in der Regel ein physisches Visum oder eine Arbeitserlaubnis beantragen. Mehr Informationen hierzu kann man bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes erhalten.

Bewerbung im Ausland

Vorstellungsgespräche im Ausland sind oft mit einem E-Visum oder einer eTA möglich. Wenn man jedoch tatsächlich im Ausland arbeiten möchte, ist ein physisches Visum oder eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Man kann also problemlos ein E-Visum, eine eTA oder ein ESTA nutzen, um sich über den Arbeitsmarkt, etwa in den USA, Kanada oder Australien, zu informieren und sich auf Stellen zu bewerben. Wenn man daraufhin eine Stelle annehmen möchte, muss man jedoch nach der Rückkehr einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat für das Visum vereinbaren. In vielen Fällen kann man auf die Unterstützung des neuen Arbeitgebers bei diesem Prozess rechnen. 

Zusätzliche Einreisebestimmungen für Geschäftsreisen

Einige Länder haben besonders strenge Auflagen für Geschäftsreisende. Geschäftliche Reisen nach Ägypten sind zum Beispiel nur mit einem Visum-Etikett und nicht mit einem E-Visum möglich. Einige Länder wie Sri Lanka und Indien bieten spezielle E-Visa für Geschäftsreisende an, für die im Vergleich zum Touristenvisum zusätzliche Kosten anfallen.

Die eTA für Kanada kann zwar für Geschäftsreisen verwendet werden, aber nur, wenn man keine körperliche Arbeit verrichten. Die Einreise mit einer eTA ist nur möglich, wenn der Zweck der Reise unter eine der folgenden Kategorien fällt: das Besuchen von Geschäftspartnern, das Führen von Verhandlungen oder die Teilnahme an Messen oder Konferenzen. Dabei ist zu beachten, dass man keine körperliche Arbeit ausführen darf. Bei der Verwendung einer eTA Kanada für eine Geschäftsreise wird zudem empfohlen, einen Einladungsbrief während der Reise mitzuführen, das die Kontaktdaten des Geschäftspartners in Kanada enthält. Wer eine Messe oder Konferenz besucht, kann anstelle dessen auch ein Ticket oder eine Einladung für die jeweilige Veranstaltung mitführen.