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Arbeitsuchend melden – Diese Punkte sollten Sie beachten

Bei Arbeitsuchenden handelt es sich um Menschen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Grundsätzlich kann man dies natürlich auf eigene Faust tun und muss sich somit nirgendwo melden.

Wer aber staatliche Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten möchte, muss sich doch arbeitsuchend melden und dementsprechend an das Arbeitsamt wenden. Zudem geht es auch um eine aktive Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit, auf die Arbeitsuchende einen Anspruch haben. Es gibt somit gute Gründe dafür, sich arbeitsuchend zu melden.

Eine drohende oder bereits bestehende Arbeitslosigkeit beraubt Arbeitnehmer/innen ihrer Existenzgrundlage und sorgt für eine tiefe Verunsicherung. Finanzielle Nöte und Existenzängste sind die Folge.

Betroffene müssen sich aber bewusst machen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Staat ist und Bedürftige unterstützt. Man muss lediglich den ersten Schritt tun und sich zunächst arbeitsuchend melden, um mit der Arbeitsagentur in Kontakt zu kommen und deren Hilfen in Anspruch nehmen zu können.

Arbeitsuchend melden – So geht’s

All diejenigen, die sich nun arbeitsuchend melden möchten oder auch müssen, sollten wissen, dass dies online über die Website der Bundesagentur für Arbeit erfolgen kann. Zunächst muss man sich dafür registrieren oder anmelden. Wer über keinen Account verfügt und auch keinen angelegen möchte, kann sich mit seinem Personalausweis anmelden. Nach dem Login geht es darum, das bald endende beziehungsweise bereits beendete Arbeitsverhältnis anzuzeigen. Dies kann auch telefonisch geschehen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür die Hotline 0800 4 555500 zur Verfügung.

Ein Termin bei der Agentur für Arbeit ist allerdings trotz der Möglichkeit einer Online-Meldung oder telefonischen Meldung unumgänglich. Arbeitsuchende erhalten einen Beratungstermin. Im Zuge dessen muss man sich persönlich arbeitsuchend melden. Man kann aber auch auf eine Online-Meldung oder ein Telefonat verzichten und sich direkt persönlich arbeitsuchend melden. Hier kommt es auf die jeweilige Situation an.

Wer kann sich arbeitsuchend melden?

Es stellt sich immer wieder die Frage, wer sich überhaupt arbeitsuchend melden und diesbezüglich an die Agentur für Arbeit wenden kann. Dabei gibt es eigentlich keine Einschränkungen, denn Selbständige, Erwerbstätige und Arbeitslose können sich gleichermaßen auf Arbeitsuche befinden und somit die Hilfen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, indem sie sich arbeitsuchend melden.

Der etwaige Anspruch auf finanzielle Hilfen ist wiederum etwas anderes und deutlich strenger geregelt, weil eine Bedürftigkeit beziehungsweise die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein müssen. Zunächst kann man sich aber durchaus als arbeitsuchend melden.

Wann sollte man sich arbeitsuchend melden?

Grundsätzlich sollten sich Betroffene möglichst früh arbeitsuchend melden, um einerseits keine Ansprüche zu verlieren und andererseits rasch alle Unterstützungsangebote für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung nutzen zu können. Seitens der Bundesagentur für Arbeit gibt es hier ganz konkrete Vorgaben.

Arbeitnehmer/innen sollten sich grundsätzlich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitsamt in Kontakt treten. Wer kurzfristiger von seiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt, muss sich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden.

Welche Unterlagen mĂĽssen bei der Meldung als Arbeitsuchende/r vorgelegt werden?

Wer sich arbeitsuchend beziehungsweise arbeitslos melden möchte, sollte zu dem Termin ein paar Unterlagen mitbringen. Zunächst sollte man sich ausweisen können und daher einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vorlegen. Gegebenenfalls muss man auch die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mitbringen.

Der Sozialversicherungsausweis, Arbeitsvertrag sowie das Kündigungsschreiben dürfen ebenfalls nicht fehlen und geben Auskunft über das letzte Arbeitsverhältnis. Der aktuelle Lebenslauf zeigt dahingegen die bisherigen Stationen auf und vermittelt einen Eindruck von den Qualifikationen des Arbeitsuchenden.

Wie geht es nach der Meldung als arbeitsuchend weiter?

Nachdem man sich online, telefonisch oder direkt persönlich arbeitslos gemeldet und den ersten Beratungstermin wahrgenommen hat, sollte die aktive Arbeitsuche beginnen. Arbeitsuchende sind hier gefordert und müssen Eigeninitiative an den Tag legen.

Zudem sollte man sich an den Sachbearbeiter wenden und nach Unterstützungsmöglichkeiten in Sachen Arbeitsvermittlung erkundigen. Gleichzeitig ist es wichtig, sich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen. So ist dann auch für den Lebensunterhalt gesorgt und zumindest das Existenzminimum gesichert.