Arbeitsuchend melden – Diese Punkte sollten Sie beachten
Bei Arbeitsuchenden handelt es sich um Menschen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Grundsätzlich kann man dies natürlich auf eigene Faust tun und muss sich somit nirgendwo melden.
Wer aber staatliche Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten möchte, muss sich doch arbeitsuchend melden und dementsprechend an das Arbeitsamt wenden. Zudem geht es auch um eine aktive Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit, auf die Arbeitsuchende einen Anspruch haben. Es gibt somit gute Gründe dafür, sich arbeitsuchend zu melden.
Eine drohende oder bereits bestehende Arbeitslosigkeit beraubt Arbeitnehmer/innen ihrer Existenzgrundlage und sorgt für eine tiefe Verunsicherung. Finanzielle Nöte und Existenzängste sind die Folge.
Betroffene müssen sich aber bewusst machen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Staat ist und Bedürftige unterstützt. Man muss lediglich den ersten Schritt tun und sich zunächst arbeitsuchend melden, um mit der Arbeitsagentur in Kontakt zu kommen und deren Hilfen in Anspruch nehmen zu können.
Arbeitsuchend melden – So geht’s
All diejenigen, die sich nun arbeitsuchend melden möchten oder auch müssen, sollten wissen, dass dies online über die Website der Bundesagentur für Arbeit erfolgen kann. Zunächst muss man sich dafür registrieren oder anmelden. Wer über keinen Account verfügt und auch keinen angelegen möchte, kann sich mit seinem Personalausweis anmelden. Nach dem Login geht es darum, das bald endende beziehungsweise bereits beendete Arbeitsverhältnis anzuzeigen. Dies kann auch telefonisch geschehen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür die Hotline 0800 4 555500 zur Verfügung.
Ein Termin bei der Agentur für Arbeit ist allerdings trotz der Möglichkeit einer Online-Meldung oder telefonischen Meldung unumgänglich. Arbeitsuchende erhalten einen Beratungstermin. Im Zuge dessen muss man sich persönlich arbeitsuchend melden. Man kann aber auch auf eine Online-Meldung oder ein Telefonat verzichten und sich direkt persönlich arbeitsuchend melden. Hier kommt es auf die jeweilige Situation an.
Wer kann sich arbeitsuchend melden?
Der etwaige Anspruch auf finanzielle Hilfen ist wiederum etwas anderes und deutlich strenger geregelt, weil eine Bedürftigkeit beziehungsweise die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein müssen. Zunächst kann man sich aber durchaus als arbeitsuchend melden.
Wann sollte man sich arbeitsuchend melden?
Arbeitnehmer/innen sollten sich grundsätzlich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitsamt in Kontakt treten. Wer kurzfristiger von seiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt, muss sich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden.
Welche Unterlagen mĂĽssen bei der Meldung als Arbeitsuchende/r vorgelegt werden?
Der Sozialversicherungsausweis, Arbeitsvertrag sowie das Kündigungsschreiben dürfen ebenfalls nicht fehlen und geben Auskunft über das letzte Arbeitsverhältnis. Der aktuelle Lebenslauf zeigt dahingegen die bisherigen Stationen auf und vermittelt einen Eindruck von den Qualifikationen des Arbeitsuchenden.
Wie geht es nach der Meldung als arbeitsuchend weiter?
Zudem sollte man sich an den Sachbearbeiter wenden und nach Unterstützungsmöglichkeiten in Sachen Arbeitsvermittlung erkundigen. Gleichzeitig ist es wichtig, sich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen. So ist dann auch für den Lebensunterhalt gesorgt und zumindest das Existenzminimum gesichert.