Geförderte Ausbildung vom Arbeitsamt

Anzeige

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Ziel: Eine geförderte Ausbildung soll Menschen ohne Berufsabschluss den Weg zur Qualifizierung ebnen.
  • Leistungen: Möglich sind unter anderem Bildungsgutschein, ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsausbildungsbeihilfe und Assistierte Ausbildung.
  • Voraussetzung: Gefördert wird nur zielgerichtet bei tatsächlichem Unterstützungsbedarf und stets auf Antrag.
  • Beratung: Ergänzend gibt es Beratungsangebote zur Berufswahl und ein Bewerbungstraining.
BAB & FörderungFörderungBerufsausbildungsbeihilfe der Agentur
ALG läuft weiterWährend der MaßnahmeLebensunterhalt gesichert
AZAV-zertifiziertAnbieterKurssuche über KURSNET
BerufsberatungBeratungKostenlos beim Arbeitsamt

Inhaltsverzeichnis

Eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt ist für viele Menschen der letzte Weg zum Berufsabschluss. Ohne einen solchen Abschluss hat man es auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer und gilt als gering qualifiziert. Die Arbeitsämter steuern gegen, indem sie berufliche Ausbildungen fördern. Finanzielle Hilfen und weitere Unterstützungsangebote kommen in Betracht und helfen Auszubildenden, das Qualifikationsziel des Berufsabschlusses zu erreichen.

Für eine Ausbildungsförderung durch das Amt gelten Bedingungen, die zu beachten sind. Es werden nicht wahllos Ausbildungen gefördert. Dies geschieht sehr zielgerichtet und nur in Fällen, in denen ein tatsächlicher Unterstützungsbedarf gegeben ist. Außerdem werden solche Hilfen nur auf Antrag gewährt. Es ist daher wichtig, dass (angehende) Auszubildende um die Fördermöglichkeiten und -bedingungen wissen.

Beratungsgespräch zur geförderten Ausbildung bei der Agentur für Arbeit

Welche Förderungen für Auszubildende gibt es vom Arbeitsamt?

Dass es seitens des Arbeitsamtes Unterstützungsangebote für Auszubildende gibt, ist kein Geheimnis. Für Interessierte kann es allerdings sehr herausfordernd sein, sich einen Überblick zu verschaffen. Daher kommt immer wieder die Frage auf, welche Förderungen für Auszubildende zur Verfügung stehen.

Die folgende Liste führt die typischen Fördermaßnahmen rund um die Ausbildung auf und verschafft so einen ersten Überblick:

Zusätzlich zu diesen Programmen gibt es noch umfassende Beratungsangebote. Dabei geht es um die Berufswahl, ein Bewerbungstraining oder auch die gezielte Suche nach einem Ausbildungsplatz. Das Arbeitsamt kann folglich den gesamten Prozess bis zur ersehnten Ausbildung begleiten und diese dann auch noch fördern. Welches Instrument im Einzelfall passt, hängt von der persönlichen Situation ab. Die wichtigsten Leistungen stellen wir im folgenden Abschnitt genauer vor.

Die wichtigsten Förderungen im Detail

Die Förderinstrumente der Agentur für Arbeit greifen an unterschiedlichen Stellen: Manche sichern den Lebensunterhalt, andere stützen den Lernstoff oder öffnen überhaupt erst die Tür zu einem Ausbildungsplatz. Die rechtliche Grundlage bildet in den meisten Fällen das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III).

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 56 ff. SGB III) ist ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt während einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung. Sie kommt vor allem dann in Betracht, wenn die auszubildende Person während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen kann. Die Höhe richtet sich nach dem eigenen Einkommen sowie dem der Eltern oder des Partners; die Beihilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Auch bestimmte Fahrtkosten lassen sich darüber abdecken (§ 63 SGB III).

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Ausbildungsbegleitende Hilfen (§§ 75 f. SGB III) setzen an, wenn eine laufende Ausbildung zu scheitern droht. Angeboten werden kostenloser Stützunterricht in der Fachtheorie, Sprachförderung und eine gezielte Prüfungsvorbereitung. Ergänzend gibt es eine sozialpädagogische Begleitung, die auch bei Alltags- und Motivationsproblemen unterstützt. Ziel ist es, die Ausbildung trotz Schwierigkeiten erfolgreich zum Abschluss zu führen.

Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung (§§ 74 f. SGB III) begleitet sowohl die auszubildende Person als auch den Betrieb - und das vor sowie während der gesamten Ausbildung. Ein beauftragter Bildungsträger übernimmt die Unterstützung, hilft bei der Vermittlung und steht bei Konflikten oder fachlichen Lücken zur Seite. Das Angebot richtet sich besonders an Jugendliche mit Startschwierigkeiten, die einen etwas engeren Rahmen benötigen.

Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)

Findet sich trotz Unterstützung kein betrieblicher Ausbildungsplatz, kann die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (§ 76 SGB III) ein Weg sein. Die Ausbildung läuft dann vollständig bei einem Bildungsträger, häufig ergänzt durch Praktika in Betrieben. So erhalten auch benachteiligte junge Menschen die Chance auf einen anerkannten Berufsabschluss.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) ist ein sechs- bis zwölfmonatiges betriebliches Langzeitpraktikum, das als Brücke in eine reguläre Ausbildung dient. Wer noch nicht die volle Ausbildungsreife mitbringt, kann sich so praktisch beweisen und einen Betrieb kennenlernen. Der Betrieb erhält für die Vergütung einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit. Nicht selten mündet eine gelungene Einstiegsqualifizierung anschließend in einen Ausbildungsvertrag.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein finanziert in erster Linie Umschulungen und Weiterbildungen bei Trägern, die nach der AZAV zertifiziert sind. Passende Kurse lassen sich über die Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit finden. Anders als die übrigen Instrumente zielt der Bildungsgutschein weniger auf die Erstausbildung als auf Erwachsene mit Berufserfahrung, die einen neuen Berufsabschluss anstreben. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt.

Unter welchen Voraussetzungen fördert das Arbeitsamt Ausbildungen?

Die konkreten Voraussetzungen für eine durch das Arbeitsamt geförderte Ausbildung hängen von der jeweiligen Förderung ab.

Es macht einen großen Unterschied, ob man einen Bildungsgutschein nutzt oder Berufsausbildungsbeihilfe beansprucht. (Angehende) Auszubildende sollten daher einen Termin zur Beratung beim Arbeitsamt vereinbaren und im Zuge dessen alle Details, inklusive der formalen Voraussetzungen, klären.

Über alle Instrumente hinweg zeigen sich jedoch drei wiederkehrende Bedingungen. Erstens muss ein tatsächlicher Förderbedarf bestehen - die Unterstützung soll eine konkrete Hürde auf dem Weg zum Abschluss beseitigen, nicht pauschal jede Ausbildung mitfinanzieren. Zweitens spielt bei den finanziellen Leistungen die Bedürftigkeit eine Rolle: Eigenes Einkommen und teilweise das der Eltern oder des Partners werden angerechnet. Drittens gilt der Grundsatz, dass die Förderung stets vor Beginn der Maßnahme beantragt werden muss - eine nachträgliche Bewilligung ist in aller Regel ausgeschlossen.

Anzeige

Wer kann eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt absolvieren?

Die Zielgruppe von durch das Arbeitsamt geförderten Ausbildungen erweist sich als sehr vielschichtig. Die folgenden Personengruppen sollten sich zumindest beraten lassen:

In all diesen Situationen kann eine geförderte Ausbildung beziehungsweise Umschulung angezeigt sein. In der Regel kommen dafür aber nur Bedürftige infrage. Entscheidend ist demnach auch, dass die Förderung notwendig ist und der oder die Auszubildende diese nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann.

So beantragen Sie eine geförderte Ausbildung

Der Weg zu einer geförderten Ausbildung beginnt fast immer mit einem persönlichen Beratungstermin. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit klärt dabei, welches Instrument zur eigenen Situation passt und welche Unterlagen benötigt werden. Diesen Termin vereinbaren Sie telefonisch, online oder direkt in der örtlichen Dienststelle.

Wichtig ist die Zuständigkeit: In der Regel ist die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner. Wer allerdings Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) bezieht, wendet sich an das Jobcenter, das die Förderung dann übernimmt. Im Beratungsgespräch lässt sich schnell klären, welche Stelle den Antrag bearbeitet.

Der Antrag selbst sollte immer vor Beginn der Ausbildung oder Maßnahme gestellt werden, da eine rückwirkende Förderung meist nicht möglich ist. Für die Bearbeitung werden je nach Leistung unterschiedliche Nachweise verlangt - etwa der Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag, Einkommensnachweise sowie ein Nachweis über die Wohnsituation. Halten Sie diese Unterlagen frühzeitig bereit, damit sich die Bewilligung nicht verzögert.

Häufige Fragen zu geförderten Ausbildungen

Welche Förderungen für Auszubildende gibt es vom Arbeitsamt?
Typische Fördermaßnahmen sind die Berufsausbildungsbeihilfe, ausbildungsbegleitende Hilfen, die Assistierte Ausbildung, die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung, die Einstiegsqualifizierung und der Bildungsgutschein. Zusätzlich stehen umfassende Beratungsangebote zur Verfügung.

Werden alle Ausbildungen gefördert?
Nein, es werden nicht wahllos Ausbildungen gefördert. Die Unterstützung erfolgt zielgerichtet und nur in Fällen, in denen ein tatsächlicher Unterstützungsbedarf besteht.

Muss man die Förderung beantragen?
Ja, solche Hilfen werden nur auf Antrag gewährt. Angehende Auszubildende sollten sich daher frühzeitig über die Fördermöglichkeiten und -bedingungen informieren und den Antrag vor Beginn stellen.

Was ist der Unterschied zwischen BAB und Bildungsgutschein?
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt während einer Erstausbildung. Der Bildungsgutschein finanziert dagegen vor allem Umschulungen und Weiterbildungen bei AZAV-zertifizierten Trägern und richtet sich eher an Erwachsene mit Berufserfahrung.

Muss ich die Förderung zurückzahlen?
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Ob und in welcher Höhe eine Leistung gewährt wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Wer ist zuständig - Agentur oder Jobcenter?
In der Regel ist die Agentur für Arbeit zuständig. Wer Bürgergeld bezieht, wendet sich stattdessen an das Jobcenter, das die Förderung dann übernimmt.

Weiterführende Ratgeber

Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr. Art und Umfang der Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter im Einzelfall.