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Geförderte Ausbildung vom Arbeitsamt

Eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt ist für viele Menschen der letzte Weg zum Berufsabschluss. Ohne einen solchen Abschluss hat man es auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer und gilt als gering qualifiziert. Die Arbeitsämter steuern gegen, indem sie berufliche Ausbildungen fördern. Finanzielle Hilfen und weitere Unterstützungsangebote kommen in Betracht und helfen Auszubildenden, das Qualifikationsziel des Berufsabschlusses zu erreichen.

Für eine Ausbildungsförderung durch das Amt gelten Bedingungen, die zu beachten sind. Es werden nicht wahllos Ausbildungen gefördert. Dies geschieht sehr zielgerichtet und nur in Fällen, in denen ein tatsächlicher Unterstützungsbedarf gegeben ist. Außerdem werden solche Hilfen nur auf Antrag gewährt. Es ist daher wichtig, dass (angehende) Auszubildende um die Fördermöglichkeiten und -bedingungen wissen.

Welche Förderungen für Auszubildende gibt es vom Arbeitsamt?

Dass es seitens des Arbeitsamtes Unterstützungsangebote für Auszubildende gibt, ist kein Geheimnis. Für Interessierte kann es allerdings sehr herausfordernd sein, sich einen Überblick zu verschaffen. Daher kommt immer wieder die Frage auf, welche Förderungen für Auszubildende zur Verfügung stehen.

Die nachfolgende Liste soll beispielhaft die typischen Fördermaßnahmen für Ausbildungen aufführen und so einen ersten Überblick gewähren:

  • Bildungsgutschein
  • ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Assistierte Ausbildung

Zusätzlich zu diesen Programmen gibt es noch umfassende Beratungsangebote. Dabei geht es um die Berufswahl, ein Bewerbungstraining oder auch die gezielte Suche nach einem Ausbildungsplatz. Das Arbeitsamt kann folglich den gesamten Prozess bis zur ersehnten Ausbildung begleiten und diese dann auch noch fördern.

Unter welchen Voraussetzungen fördert das Arbeitsamt Ausbildungen?

Die konkreten Voraussetzungen für eine durch das Arbeitsamt geförderte Ausbildung hängen von der jeweiligen Förderung ab.

Es macht einen großen Unterschied, ob man einen Bildungsgutschein nutzt oder Berufsausbildungsbeihilfe beansprucht. (Angehende) Auszubildende sollten daher einen Termin zur Beratung beim Arbeitsamt vereinbaren und im Zuge dessen alle Details, inklusive der formalen Voraussetzungen, klären.

Wer kann eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt absolvieren?

Die Zielgruppe von durch das Arbeitsamt geförderte Ausbildungen erweist sich als sehr vielschichtig. Die folgenden Personengruppen sollten sich zumindest beraten lassen:

  • Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss
  • Menschen, die nach der Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen in der Arbeitswelt Fuß fassen möchten
  • Berufstätige mit geringer Qualifikation
  • Berufserfahrene ohne Perspektive in ihrem bisherigen Beruf

In all diesen Situationen kann eine geförderte Ausbildung beziehungsweise Umschulung angezeigt sein. In der Regel kommen dafür aber nur Bedürftige infrage. Entscheidend ist demnach auch, dass die Förderung notwendig ist und der/die Auszubildende diese nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann.