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Hartz IV – Arbeitslosengeld II im Überblick

Hartz IV ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II, das als Grundsicherung für Arbeitssuchende daherkommt. Es geht folglich darum, Arbeitslosen zumindest das Existenzminimum zu gewährleisten. Dadurch soll auch im Falle einer Bedürftigkeit ein Leben ermöglicht werden, das der Würde des Menschen entspricht. In der praktischen Umsetzung spielt nicht nur die ehrenwerte Grundidee eine Rolle, sondern auch die konkreten Ziele, gesetzlichen Grundlagen sowie die Leistungen im Rahmen von Hartz IV.

Bürgerinnen und Bürger, die in eine Situation geraten, in der sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind, sollten sich beraten lassen.

Zu diesem Zweck können sie beim Arbeitsamt vorstellig werden, sich an eine Wohlfahrtsorganisation wenden oder online recherchieren. Entscheidend ist, dass man angesichts ernster Existenzängste nicht in eine Schockstarre verfällt, sondern zumindest eine Beratung in Anspruch nimmt, um weiterzukommen.

Hartz 4 – Das sind die Ziele

Dass Hartz IV der finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts dient und Bedürftigen zumindest das Existenzminimum gewährleistet, ist allgemein bekannt. Das zentrale Ziel besteht allerdings nicht darin, eine dauerhafte Abhängigkeit vom Staat zu fördern. Stattdessen sollen die Bedürftigen darin unterstützt werden, zurück in die Arbeitswelt zu finden. In erster Linie sind daher erwerbsfähige Arbeitslose die Zielgruppe des Arbeitslosengeldes II.

Das ALG 2 wurde im Rahmen der Hartz-Reformen eingeführt und wird daher umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet. Die gravierenden Reformen wurden vorgenommen, um mehr Klarheit zu schaffen. So entstand mit dem Arbeitslosengeld 2 eine Sozialleistung für alle erwerbsfähigen Arbeitslosen in alleiniger Trägerschaft des Bundes.

Das zentrale Ziel von Hartz IV besteht gemäß § 1 SGB II darin, Arbeitssuchenden eine Grundsicherung zu gewähren, die ihnen ein Leben in Würde ermöglicht. Gleichzeitig soll die Eigenverantwortung der Leistungsbezieher/innen gefördert werden, um die Hilfebedürftigkeit zu beseitigen und die Lebensumstände zu verbessern.

Leistungen im Rahmen von Hartz IV

Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II soll das Existenzminimum von Bedürftigen sicherstellen und setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hier sind die folgenden Leistungen zu nennen:

  • Regelbedarf
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Sozialgeld
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • einmalige Leistungen, wie zum Beispiel Erstausstattungen für die Wohnung, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt

Hilfebedürftige erhalten somit auf verschiedenen Ebenen Unterstützung und profitieren sehr von dem Sozialstaatsprinzip. Gleichzeitig müssen sie sich aber natürlich einschränken, denn wer auf Staatskosten lebt, muss mit dem Minimum zurechtkommen. Dies zeigt unter anderem der Regelsatz, der für eine erwachsene alleinstehende Person bei 432 Euro im Monat liegt (Stand 2020).

Eingliederungshilfe und Arbeitsvermittlung im Rahmen von Hartz IV

Die Unterstützung im Rahmen von Arbeitslosengeld II ist nicht nur finanzieller Natur, sondern besteht auch darin, den Wiedereinstieg in den Beruf zu fördern und so eine Beendigung der Bedürftigkeit herbeizuführen.

Hartz-IV-Bezieher/innen schließen zu diesem Zweck eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter ab und gehen dadurch gewisse Pflichten ein. Im Gegenzug kommen sie in den Genuss verschiedener Leistungen, die der Eingliederungshilfe und Arbeitsvermittlung dienen. Hier sind unter anderem die folgenden Maßnahmen zu nennen:

  • Maßnahmen der Eignungsfeststellung
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Kinderbetreuung
  • Psychosoziale Betreuung
  • Einstiegsgeld
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
  • freie Förderung

Wer hat Anspruch auf Hartz IV?

Erwerbsfähige Arbeitssuchende, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sind die zentralen Empfänger/innen von Hartz IV. Allerdings ist der Kreis der Leistungsberechtigten deutlich weiter gefasst. Nachfolgend gibt es eine kleine Übersicht über die Voraussetzungen, die für Leistungsberechtigte gelten:

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Regelaltersgrenze noch nicht erreicht
  • Hilfebedürftigkeit
  • Erwerbsfähigkeit
  • Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Wer beispielsweise trotz Arbeit nicht über die Runden kommt, kann gegebenenfalls Hartz IV als Aufstocker/in beziehen. Menschen, die arbeitssuchend sind und ihren Lebensunterhalt gegenwärtig nicht selbst verdienen können, gehören ebenfalls zum Kreis der leistungsberechtigten Personen.

Wie werden Einkommen und Vermögen bei Hartz IV angerechnet?

Personen, die über ein Einkommen oder Vermögen verfügen, erscheinen zunächst nicht hilfebedürftig. Es kann aber doch sein, dass sie in den Kreis der Hartz-IV-Leistungsberechtigten fallen. Dass das Einkommen und etwaige Vermögen angerechnet werden, bleibt allerdings nicht aus und sorgt dafür, dass nur Bedürftige in den Genuss dieser Sozialleistung kommen.

Menschen, die mit Hartz IV aufstocken oder sich etwas dazuverdienen, fragen sich unweigerlich, wie das Einkommen angerechnet wird. Grundsätzlich gilt ein monatlicher Freibetrag von 100 Euro brutto. Ein höheres Einkommen wird angerechnet. Ähnlich sieht es auch beim Vermögen aus, wobei hier die folgenden Grundsätze gelten:

  • Grundfreibetrag für minderjährige Leistungsberechtigte = 3.100 Euro
  • Grundfreibetrag für volljährige Leistungsberechtigte und deren Partner = 150 Euro pro Lebensjahr – mindestens 3.100 Euro – höchstens 9.750 Euro (Geburtsjahrgang bis 1957), 9.900 Euro (Geburtsjahrgang 1958 bis 1963) beziehungsweise 10.050 Euro (Geburtsjahrgang ab 1964)
  • Freibetrag für Altersvorsorge = 750 Euro pro Lebensjahr – höchstens 48.750 Euro (Geburtsjahrgang bis 1957), 49.500 Euro (Geburtsjahrgang 1958 bis 1963) beziehungsweise 50.250 Euro (Geburtsjahrgang ab 1964)
  • Freibetrag für notwendige Anschaffungen = 750 Euro

Wann müssen Hartz-IV-Empfänger/innen Sanktionen befürchten?

Arbeitssuchende, die Hartz IV beziehen, schließen mit dem Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung ab. Aus dieser gehen nicht nur die verschiedenen Leistungen des Amtes hervor, sondern auch, dass der Leistungsberechtigte gewisse Mitwirkungspflichten hat. Wer sich nicht ausreichend bemüht, riskiert Sanktionen, denn nach § 31 SGB II können Pflichtverletzungen sanktioniert werden.

Im Zuge dessen werden die Bezüge für üblicherweise drei Monate gekürzt, was Hartz-IV-Empfänger/innen empfindlich trifft. Grundsätzlich droht in den folgenden beiden Fällen eine Sanktion bei Hartz IV:

  • Pflichtverletzung
  • Meldeversäumnis

Welche Behörde ist für Hartz 4 zuständig?

Viele Menschen haben noch das einstige Arbeitsamt als zentrale Anlaufstelle im Kopf. Da dieses aber nicht mehr existiert und die diversen Leistungen neu organisiert wurden, stellt sich die Frage, wo man in Sachen Hartz IV an der richtigen Adresse ist. Dies lässt sich leicht beantworten, denn die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld II liegt eindeutig bei den Jobcentern.

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei dem Jobcenter stets um eine Einrichtung eines kommunalen Trägers und der Bundesagentur für Arbeit handelt. Finanziert wird das ALG II jedoch allein vom Bund.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

In Zusammenhang mit ALG 2 beziehungsweise Hartz 4 ist bei vielen Menschen die Verunsicherung groß. Kommt es jedoch zu einer Bedürftigkeit, sollte man sich nicht von seiner Scham lähmen lassen, sondern stattdessen aktiv werden. Dies gilt nicht nur vor, sondern auch während des Bezugs von Hartz IV. Mit den folgenden Tipps aus unserer Redaktion soll dies besser gelingen.

Schlussendlich sollte man aber ein Vertrauensverhältnis zu seiner Sachbearbeiterin beziehungsweise seinem Sachbearbeiter beim Jobcenter aufbauen und die dortigen Beratungsangebote nutzen. Zunächst lohnt es sich aber, die folgenden Ratschläge zu befolgen.

Nutzen Sie die Online-Angebote des Arbeitsamtes!

Anfängliche Berührungsängste oder besondere Lebensumstände können dafür sorgen, dass es zunächst eine Hürde ist, den Hartz-IV-Antrag beim örtlichen Jobcenter zu stellen. Die Möglichkeit eines Online-Antrags kommt da sehr gelegen und bietet sich als erster Schritt an. Über die Website der Bundesagentur für Arbeit kann man sich über das Arbeitslosengeld II informieren und mithilfe des virtuellen Postfachs verschiedene Angelegenheiten online regeln.

So kann man Nachrichten online mit dem Jobcenter austauschen, eine Veränderungsmitteilung online vornehmen oder auch einen Antrag auf Weiterbewilligung online stellen. Nicht zuletzt dank der virtuellen Jobbörse kann die Arbeitssuche ebenfalls ins Internet verlagert werden. Der Erstantrag auf Hartz IV kann dahingegen nicht als Online-Antrag gestellt werden.

Verdienen Sie sich etwas dazu!

Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Hartz IV bezieht, muss nicht zwingend ohne eigenes Einkommen sein. Es kommt leider immer wieder vor, dass das Gehalt nicht ausreicht und man daher aufstocken muss.

In anderen Fällen lassen sich nur kleine Nebenjobs finden, die die Hilfebedürftigkeit nicht beenden. So kann man sich aber immerhin etwas dazuverdienen und seine finanzielle Situation etwas aufbessern.

Der Grundfreibetrag beläuft sich auf bis zu 100 Euro brutto im Monat. Wer sich mehr dazuverdient, muss sich das Einkommen anrechnen lassen. Seitens des Jobcenters wird dabei geprüft, ob und in welchem Maße eine Bedürftigkeit trotz des Verdienstes besteht.