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Regelsatz – Der Regelbedarf für Bedürftige

Der Regelsatz ist für Bezieher/innen von Hartz IV ein wichtiges Thema, denn dieser definiert, wie viel Geld man vom Amt bekommt. Maßgebend ist hier der sogenannte Regelbedarf, der allerdings nicht individuell berechnet, sondern pauschal festgelegt wird. Es gibt zwar immer wieder Anpassungen, doch auf den jeweiligen Einzelfall wird dabei kaum Rücksicht genommen. Lediglich die Tatsache, dass man gegebenenfalls einen Mehrbedarf geltend machen und/oder weitere Leistungen in Anspruch nehmen kann, sorgt dafür, dass das Hartz IV gegebenenfalls aufgestockt wird.

Wer einen Antrag auf Hartz IV beim Jobcenter stellt, kann seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sicherstellen und ist auf staatliche Hilfe angewiesen. Dass man mit dem Regelsatz keine großen Sprünge machen kann, liegt in der Natur der Sache, aber zumindest das Existenzminimum ist dadurch gesichert. Die Finanzierung der grundlegenden Bedürfnisse soll durch den exakt definierten Regelsatz gewährleistet werden.

Viele Menschen schämen sich dafür, auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Allerdings sollte man den deutschen Sozialstaat auch zu schätzen wissen, denn im Ernstfall gibt es das Netz der sozialen Sicherung, das einen auffängt und vor einer absoluten Mittellosigkeit bewahrt. Hartz IV soll ohnehin keine Dauerlösung sein, sondern vor allem der Überbrückung dienen. Der knapp bemessene Regelsatz soll auch Anreize für einen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt schaffen.

Der Regelsatz wird vielfach kritisiert, während auch das Konzept von Hartz IV viele Gegner hat. Unabhängig davon, ob es um Sozialhilfe oder Hartz IV geht, darf man das Ganze nicht verteufeln, sondern sollte sich bewusst machen, dass es sich um eine Errungenschaft des Sozialstaates handelt, die im internationalen Vergleich keineswegs selbstverständlich ist.

 

Regelbedarf – Daraus setzt sich der Regelsatz zusammen

Unabhängig davon, wie man zu dem Konzept der pauschalen Vorgabe des Regelsatzes steht, sollte man wissen, woraus sich der zugrundeliegende Regelbedarf zusammensetzt.

Grundsätzlich geht es darum, den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen. Dementsprechend finden hier die folgenden Aspekte Beachtung:

  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Hausrat
  • Haushaltsenergie

Es geht folglich um die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zusätzlich findet bei der Kalkulation auch die politische, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe Beachtung.

Die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie etwaige Mehrbedarfe werden dahingegen nicht im Regelbedarf erfasst und können gegebenenfalls zusätzlich in Anspruch genommen werden. Bedürftige erhalten daher in der Regel nicht nur den Regelsatz, sondern verschiedene Leistungen.

Welche zusätzlichen Leistungen zum Regelsatz kann man gegebenenfalls noch in Anspruch nehmen?

In den meisten Fällen bleibt es nicht nur beim Regelsatz, so dass noch weitere Leistungen das Budget der Bedürftigen aufstocken.

Hier geht es vor allem um die folgenden Ansprüche:

  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Mehrbedarf für Schwangere
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung
  • Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit
  • Mehrbedarf für Behinderte

Obwohl der Regelsatz pauschal vorgegeben wird, berücksichtigt das Jobcenter doch den jeweiligen Einzelfall, indem es gegebenenfalls zusätzliche Leistungen gewährt. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, weshalb man stets Anträge stellen und seine besondere Situation darlegen muss. Dies geht zwar mit einem gewissen bürokratischen Aufwand einher, aber macht sich im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt.

In Anbetracht der Tatsache, dass das Hartz IV beziehungsweise die Sozialhilfe ohnehin knapp kalkuliert ist, kommt es hier auf jeden Euro an. Bedürftige sollten sich zumindest eingehend beraten lassen, um etwaige Ansprüche aufzudecken.

Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz?

Der Regelsatz im Rahmen von Hartz IV und Sozialgeld wird regelmäßig angepasst und ergibt sich aus dem Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, kurz RBEG. Darin finden sich verschiedene Regelbedarfsstufen, denen die Bedürftigen je nach Lebenssituation zugeordnet werden.

Somit erfolgt zwar keine individuelle Berechnung des Bedarfs, aber durchaus eine Berücksichtigung der Lebensumstände. Nachfolgend gibt es ein paar Beispiele für die Höhe des Regelsatzes (Stand 2020), die die Unterschiede verdeutlichen:

Erwachsene alleinstehende Person 432 €
Erwachsene Partner in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder ähnlichen Gemeinschaft 389 €
Personen bis zum Alter von 24 345 €
Kinder unter 6 Jahren 250 €
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 308 €
Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 328 €

Das Alter sowie die Lebensumstände machen hinsichtlich des Regelbedarfs folglich einen teils gewaltigen Unterschied.

Obwohl keine individuelle Berechnung erfolgt, muss der Einzelfall betrachtet werden, um die Höhe des anzuwendenden Regelsatzes zu ergründen.

Wie wird der Hartz IV-Regelsatz ausgezahlt?

Nicht nur die Höhe des Sozialgeldes oder des Hartz-IV-Satzes ist wichtig, sondern auch die Art der Auszahlung. Dass man zunächst einen entsprechenden Antrag stellen und auf die Bewilligung warten muss, steht außer Frage. Grundsätzlich erfolgen die Auszahlungen stets am Monatsende auf das angegebene Konto. Die Überweisung findet somit im Voraus für den folgenden Monat statt. Gegebenenfalls kann der Hartz IV-Regelsatz auch bar ausgezahlt werden. Dazu können sich Bedürftige einen entsprechenden Scheck abholen und diesen dann bei der Post einlösen.

Wissenswert in Zusammenhang mit der Hartz-IV-Auszahlung ist außerdem, dass Leistungen einbehalten beziehungsweise aufgerechnet werden können. Wer beispielsweise seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder nicht alle Unterlagen einreicht, bekommt weniger Geld.