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Arbeitslosengeld berechnen

Die Tatsache, dass man auf Arbeitslosengeld angewiesen ist und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, ist für die meisten Menschen eine sehr belastende, zum Teil sogar beschämende Situation. Grundsätzlich kann man sich hierzulande aber glücklich schätzen, dass es Einrichtungen wie das Arbeitslosengeld I und auch Hartz IV überhaupt gibt, denn andernfalls wäre die Existenz Arbeitssuchender akut bedroht. So gibt es immerhin finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt, so dass die Miete, Ausgaben für Lebensmittel und andere laufende Lebenshaltungskosten erst einmal abgesichert sind.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes I ist jedoch anders als das Arbeitslosengeld II an keine festen Sätze zur Grundsicherung gekoppelt. Dementsprechend kann die Höhe des ALG I von Fall zu Fall variieren. Wer in die Arbeitslosigkeit rutscht, fragt sich daher berechtigterweise, wie viel Arbeitslosengeld I gezahlt wird. Dabei kann man sich blind auf das Arbeitsamt verlassen oder selbst das Arbeitslosengeld berechnen. Letzteres ist ohne Frage sinnvoll, um sich einen Eindruck vom bestehenden Anspruch zu verschaffen, aber in keiner Weise verbindlich.

Darauf kommt es bei der Berechnung von Arbeitslosengeld I an

Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit sowie all diejenigen, die in absehbarer Zeit arbeitslos werden, wollen vorab wissen, wie hoch ihr Arbeitslosengeld I ausfallen wird. Um eine entsprechende Berechnung durchführen zu können, muss man erst einmal wissen, welche Aspekte bei der Berechnung des ALG I relevant sind. Nachfolgend gibt es zum besseren Verständnis eine kurze Übersicht:

  • durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt im Monat aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen in den vergangenen zwölf Monaten
  • Erwerbstätigkeit in den alten oder neuen Bundesländern
  • Lohnsteuerklasse
  • etwaige Kinder

Basierend auf diesen Daten berechnet die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld I. Unabhängig davon, ob man sein ALG I selbst berechnen möchte oder einen Antrag beim Arbeitsamt stellt, müssen diese Informationen somit zwingend vorliegen. Voraussetzung für die Zahlung von ALG I ist zudem aber natürlich auch ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Der Arbeitslosengeld-Rechner der Agentur für Arbeit

Online finden sich zahlreiche Webseiten, die sich mit dem ALG I auseinandersetzen und unter anderem Tools zur Berechnung des Anspruchs bereithalten. Grundsätzlich spricht nichts gegen die Nutzung eines solchen Angebots, wobei man mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Agentur für Arbeit auf der sicheren Seite ist. Das Arbeitsamt selbst stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem man durch Angabe der relevanten Informationen das Arbeitslosengeld berechnen kann. Das Ergebnis ist allerdings rechtlich nicht bindend und soll vielmehr als Orientierungshilfe dienen.

Darum lohnt es sich, den ALG I-Anspruch selbst zu berechnen

Stellt man den Antrag auf Arbeitslosengeld I, überprüft das Arbeitsamt nicht nur, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und dementsprechend ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, sondern ermittelt ebenfalls die Höhe des ALG I. Anders als beim Hartz IV-Bezug gelten hier keine pauschalisierten Sätze, weshalb es im Einzelfall stets einer individuellen Berechnung bedarf. Arbeitssuchende können sich nun natürlich auf die Agentur für Arbeit verlassen und einfach den Bescheid abwarten, der Auskunft über die Höhe des gewährten Arbeitslosengeldes I gibt. In der Regel ist es aber dennoch sinnvoll, auch selbst zu rechnen.

Auf diese Art und Weise kann man schon vor dem Bescheid abschätzen, wie es während des Bezuges von ALG I finanziell aussieht und in welchem Umfang man künftig erst einmal kürzertreten muss. Darüber hinaus erhält man so einen tieferen Einblick in die Berechnung von Arbeitslosengeld I und kann in Erfahrung bringen, welche Ansprüche man hat. Da falsche Bescheide leider immer wieder vorkommen, ist es somit gut, das zu erwartende Arbeitslosengeld I selbst zu berechnen, um den Bescheid überprüfen zu können.

Hat man den Verdacht, dass die Berechnung nicht korrekt ist, kann man das Ganze noch einmal überprüfen lassen. So kommt es hin und wieder vor, dass das Arbeitsamt einen korrigierten Bescheid erstellen muss. Ohne eigene Berechnung kommt es dahingegen erst einmal zu keinem Check des Bescheides, weshalb es wichtig ist, das Arbeitslosengeld zu berechnen und so einen Eindruck vom bestehenden Anspruch zu gewinnen.