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Einstiegsgeld – Förderung für die Rückkehr ins Berufsleben

Menschen, die bereits einige Zeit arbeitslos sind und kein Leben auf Staatskosten führen möchten, sind oftmals der Verzweiflung nahe, weil ihre Arbeitssuche mitunter keine Früchte trägt. In solchen Situationen darf man allerdings nicht verzagen, sondern sollte alle Möglichkeiten in Betracht ziehen und Unterstützungsangebote nutzen. Dazu gehört unter anderem auch das Einstiegsgeld, das anders als der Eingliederungszuschuss nicht an den Arbeitgeber, sondern an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.

Sinn und Zweck des Einstiegsgeldes ist es, Beziehern von Arbeitslosengeld II zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Kann-Leistung, deren Bewilligung im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt. Es ist daher wichtig, dass man sich vorab gut informiert und im Gespräch schlüssig argumentieren kann, um die Erfolgschancen des Antrags auf Einstiegsgeld zu maximieren.

Einstiegsgeld für die Arbeitsaufnahme nach Hartz 4

Das Einstiegsgeld kommt als zusätzliche Sozialleistung für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II daher und hat das Ziel, die Hilfebedürftigkeit des Hartz-4-Empfängers zu beenden. Voraussetzung dafür ist, dass der ALG-2-Empfänger erwerbsfähig ist und eine selbständige oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt. Damit die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gelingt, kann somit eine Subvention zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gewährt werden. Etwaige Hürden sollen dank der finanziellen Unterstützung in Form des Einstiegsgeldes leichter überwunden werden können.

Insbesondere im Falle einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, fehlt es oftmals an Geld. Das ALG 2 wird für den laufenden Lebensunterhalt gebraucht und sieht keinen Spielraum für etwaige Investitionen in die eigene Bildung oder die Gründung eines eigenen Unternehmens vor. Doch genau darin kann der Schlüssel zum beruflichen Erfolg liegen, weshalb das Einstiegsgeld als zusätzliche Leistung etabliert wurde. Falls es an finanziellen Mitteln für den beruflichen Neustart mangelt, kann es sich also lohnen, mit der Sachbearbeiterin beziehungsweise dem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes zu sprechen.

Einstiegsgeld beantragen – So geht’s

Wer Einstiegsgeld beantragen möchte, sollte wissen, dass ein formloser Antrag wenig Aussicht auf Erfolg hat. Stattdessen kann man sich beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Einstiegsgeld besorgen und muss diesen vollständig ausfüllen. Zusätzlich muss man noch weitere Unterlagen beifügen, wie zum Beispiel einen lückenlosen Lebenslauf.

Im Falle einer geplanten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist dem Antrag zudem der Arbeitsvertrag vorzulegen. Dieser muss belegen, dass die Aufnahme der Erwerbstätigkeit unmittelbar bevorsteht.

Antragsteller/innen, die sich mithilfe des Einstiegsgeldes selbständig machen möchten, sollten darlegen, dass ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat und bereits konkret ist. Dazu sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung
  • Businessplan
  • fachkundige Stellungnahme bezüglich der geplanten Existenzgründung

Der Antrag auf Einstiegsgeld erfordert eine gute Vorbereitung und sollte daher nicht auf die Schnelle oder gar formlos gestellt werden. Hartz-4-Empfänger/innen, die wirtschaftlich wieder auf eigenen Beinen stehen wollen, sollten sich dessen bewusst sein und gegebenenfalls beraten lassen.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld vom Jobcenter?

Die Höhe des Einstiegsgeldes ist immer wieder ein Thema. Für Außenstehende wirkt es zuweilen so als würde das Jobcenter das Einstiegsgeld willkürlich berechnen. Dem ist aber keineswegs so. Dass das Ganze undurchschaubar erscheint, liegt an der Komplexität des Themas.

Die Größe der Bedarfsgemeinschaft, die Lebensumstände des Antragstellers sowie die Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit sind hier maßgebliche Faktoren, die dafür sorgen, dass die Höhe von Fall zu Fall variiert. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich das Einstiegsgeld aus den folgenden Komponenten zusammensetzt:

  • Grundbetrag
  • Ergänzungsbetrag Arbeitslosigkeit
  • Ergänzungsbetrag Bedarfsgemeinschaft

Alternativ zu dieser einzelfallbezogenen Bemessung kann die Berechnung des Einstiegsgeldes auch auf Grundlage der pauschalen Bemessung erfolgen. Zudem darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass das Einstiegsgeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gewährt wird. Es stockt das Hartz IV gewissermaßen auf, um den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Deckelung bis maximal zur Höhe der monatlichen Regelleistung ist in jedem Fall zu beachten.

Wie lange kann man Einstiegsgeld beziehen?

Für welchen Zeitraum das Einstiegsgeld bewilligt wird, hängt ebenfalls vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des Trägers der Grundsicherung.

Es ist allerdings festzuhalten, dass das Einstiegsgeld für längstens zwei Jahre gewährt werden kann. Somit ist nach spätestens 24 Monaten Schluss, wobei dies ausreichen sollte, um wirtschaftlich selbständig zu werden.