Eingliederungszuschuss – Förderung für die Einstellung von Mitarbeiter/innen
Die Existenz des Eingliederungszuschusses zeigt, dass das Arbeitsamt nicht nur finanzielle Unterstützung an Arbeitssuchende auszahlt und diesen somit zumindest das Existenzminimum zusichert, sondern auch aktiv auf eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung hinarbeitet. Intensive Beratungen, gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und die Herstellung von Kontakten zu potenziellen Arbeitgebern stehen hier typischerweise im Fokus. Der Eingliederungszuschuss rückt da ein wenig in den Hintergrund, obwohl er sich in der Praxis immer wieder als wichtiges Instrument zur Wiedereingliederung Arbeitssuchender in den Beruf erweist.
Arbeitgeber können einen Eingliederungszuschuss beantragen, sofern sie einen Mitarbeiter einstellen, der zuvor arbeitssuchend war. Allerdings berechtigt die bloße Anstellung eines Arbeitssuchenden nicht zur Inanspruchnahme des Zuschusses. Es müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden. In erster Linie geht es dem Staat darum, dass Menschen, die es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben, durch den Eingliederungszuschuss bessere Vermittlungschancen haben. Es müssen folglich sogenannte Vermittlungshemmnisse vorliegen.
Dass Unternehmen einen Eingliederungszuschuss erhalten können, ist zunächst sehr positiv und ein Merkmal des deutschen Sozialstaats. Allerdings gestalten sich die rechtlichen Details sehr komplex, weshalb eine eingehende Beratung unerlässlich ist. Als interessierter Arbeitgeber kann man diesbezüglich beim Arbeitsamt vorstellig werden und dort aktuelle Informationen aus erster Hand erhalten. Es schadet aber auch nicht, sich vorab auf eigene Faust zu informieren und einen ersten Eindruck vom Eingliederungszuschuss zu verschaffen.
Wann erhalten Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss? Begründung und Beispiel
Die Möglichkeit, einen Eingliederungszuschuss zu erhalten, lassen sich Arbeitergeber nicht entgehen und sind daher schnell bei der Hand, wenn sie eine offene Stelle mit einem Arbeitslosen besetzen. Ganz so einfach ist es allerdings nicht, denn es existieren strikte Rahmenbedingungen, die einzuhalten sind. Maßgebend ist zunächst vor allem § 88 SGB III.
Darin definiert der deutsche Gesetzgeber den Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dadurch soll die Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erleichtert werden. Dies gilt allerdings nur, falls die Vermittlung durch in der Person liegende Gründe erschwert ist.
Die nachfolgenden Beispiele veranschaulichen, für welche Arbeitnehmer/innen diese Voraussetzung gegeben sein kann:
- Menschen mit Schwerbehinderung
- Langzeitarbeitslose
- Menschen mit geringer Qualifikation
- ältere Arbeitnehmer/innen
In diesen Fällen spricht man von Vermittlungshemmnissen, die den Eingliederungszuschuss nach §§ 88 ff. SGB III rechtfertigen. Der Grund für die Existenz des Eingliederungszuschusses liegt somit darin, dass der Arbeitgeber durch die Einstellung einer entsprechenden Person zunächst mit einer Minderleistung rechnen muss. Es ist folglich zu erwarten, dass der betroffene Arbeitnehmer keine volle Leistungsfähigkeit erreichen wird.
Der Zuschuss will dafür sorgen, dass sie dennoch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, indem die Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich vom Staat erhalten. So kann es für Unternehmen auch wirtschaftlich sein, Menschen eine Chance zu geben, die es ansonsten schwer haben, einen Job zu finden.
Formulierungen für den Antrag auf Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber, die Eingliederungszuschuss erhalten möchten, müssen dies beantragen und dabei konkret auf die in der Person des neuen Mitarbeiters liegenden Vermittlungshemmnisse eingehen. Es bedarf folglich exakter Formulierungen. Daher tun sich Arbeitgeber zuweilen schwer mit dem Eingliederungszuschuss-Antrag. Dieser ist aber längst nicht so kompliziert, wie es zunächst den Anschein hat. Zunächst ist allerdings festzuhalten, dass der Eingliederungszuschuss beantragt werden muss, bevor der Arbeitsvertrag mit dem betreffenden Mitarbeiter geschlossen wird.
Die Antragstellung gestaltet sich einfach und erfordert auch keine ausschweifenden Formulierungen. Stattdessen steht online ein Formular zur Verfügung, das am PC ausgefüllt werden kann. Danach druckt man dieses aus und reicht es bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit ein. Dort können sich Arbeitgeber auch ausführlich beraten lassen und so mehr über Qualifizierungsprogramme und Förderungen seitens der Agentur für Arbeit erfahren.
Wie hoch ist der Eingliederungszuschuss vom Jobcenter?
Dies liegt daran, dass die Arbeitsagenturen beziehungsweise Jobcenter den Eingliederungszuschuss stets unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls berechnen. Grundsätzlich kann sich der Eingliederungszuschuss auf bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts belaufen.
Wie lange wird der Eingliederungszuschuss gewährt?
In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die 50 Jahre oder älter sind, kann die Förderdauer jedoch ausgedehnt werden und bis zu drei Jahre betragen.