ARGE – Aus der Arbeitsgemeinschaft wird das Jobcenter
Die Abkürzung ARGE steht für Arbeitsgemeinschaft und bezeichnet grundsätzlich den Zusammenschluss von Unternehmen oder Einrichtungen, um gemeinsame Projekte oder Maßnahmen durchzuführen. Auch Behörden können eine solche Arbeitsgemeinschaft bilden und auf diese Art und Weise den Bürgerinnen und Bürgern zur Seite stehen. Insbesondere Arbeitsamt und Sozialamt haben vielfach zusammengearbeitet. Dabei handelt es sich um die ARGE SGB II.
Nach dem Sozialgesetzbuch II entstanden so gemeinsame Einrichtungen der Arbeitsämter und der Kommunen, deren Zuständigkeit im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende lag. Im Zuge umfassender Reformen wurde die ARGE jedoch abgeschafft und existiert seit 2010 nicht mehr.
Jobcenter als Nachfolge-Einrichtung der ARGE
Das Besondere an der ARGE war, dass sie sich durch einen Zusammenschluss von Arbeitsamt und Sozialamt auszeichnete. Menschen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hatten und auf staatliche Unterstützung zur Finanzierung des Lebensunterhalts angewiesen waren, landeten bei der ARGE und wurden so vom deutschen Sozialstaat aufgefangen. Die Hartz-Reformen haben zwar unter anderem für eine Abschaffung der ARGE gesorgt, aber natürlich nichts am im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip geändert.
Es gibt auch ohne ARGE nach wie vor eine Grundsicherung fĂĽr Arbeitssuchende nach dem SGB II. Zu diesem Zweck wurden die Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur fĂĽr Arbeit und der Kommunen geschaffen. Auch das Jobcenter kann somit als Zusammenschluss verstanden werden. Die Grundsicherung steht hier im Fokus, so dass das Jobcenter die Nachfolge der ARGE angetreten hat.
Zunächst kann der Eindruck entstehen, durch die Abschaffung der ARGE seien Sozialleistungen weggefallen. Dem ist allerdings nicht so, denn mit dem Jobcenter ist eine würdige Nachfolge-Einrichtung entstanden, die sich nun der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II annimmt. Wichtig ist vor allem, dass Bedürftige wissen, dass anstelle der einstigen ARGE heute das Jobcenter zuständig ist.
Welche Aufgaben hat die ARGE beziehungsweise das Jobcenter?
Menschen, die sich erstmals mit dem Arbeitsamt und der ARGE befassen, stellen zunächst fest, dass die Begriffe veraltet sind und heute von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter die Rede ist. Die einstigen Zuständigkeiten der ARGE bestanden in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und fallen nun in das Aufgabengebiet der Jobcenter. Wer früher Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hatte, kann heute Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen. Dieses wird umgangssprachlich auch als Hartz IV bezeichnet, da es im Zuge der Hartz-Reformen eingeführt wurde.
Die zentrale Aufgabe des Jobcenters besteht darin, Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende zu gewähren. Zudem ist die Vermittlung in Arbeit ein wichtiges Anliegen der Jobcenter und auch ganz im Sinne der Arbeitssuchenden. Zu diesem Zweck können über das Jobcenter die folgenden Leistungen bezogen werden:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Eingliederungsleistungen
- EingliederungszuschĂĽsse
- Weiterbildungen
Das Jobcenter verfolgt somit verschiedene Ansätze und bietet umfassende Hilfestellungen. Hartz IV sorgt dafür, dass zumindest das Existenzminimum gesichert ist, während die anderen Maßnahmen des Jobcenters darauf abzielen, eine wirtschaftliche Eigenständigkeit des Bedürftigen wiederherzustellen.
Wer erhält finanzielle Unterstützung von der ARGE?
Im Zweifelsfall können Bürgerinnen und Bürger eine behördliche Beratung in Anspruch nehmen oder eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege aufsuchen. Dort finden sie kompetente Ansprechpartner, die sie begleiten und ihnen zu den sozialen Leistungen verhelfen, auf die sie Anspruch haben. Der deutsche Sozialstaat ist folglich breit aufgestellt und bietet ein soziales Netz, das Bedürftige absichert.
Warum wurde die ARGE umbenannt?
Die Hartz-Reformen haben grundlegende Veränderungen herbeigeführt und unter anderem Hartz IV als Grundsicherung für Arbeitssuchende hervorgebracht. Während früher Arbeitsamt und Sozialamt als ARGE zusammenarbeiteten, gibt es heute die Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen zur Sicherstellung der Grundsicherung. Viele Bürgerinnen und Bürger haben zwar noch die Bezeichnung ARGE im Kopf, müssen aber wissen, dass sie sich heute an das Jobcenter wenden müssen.