Rechner und Checklisten rund um Arbeitsamt und Jobcenter

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Frau rechnet am Küchentisch mit Taschenrechner und Laptop ihre Ansprüche nach

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich? Wann endet mein Arbeitsverhältnis nach der Kündigung? Und welche Unterlagen brauche ich für den Antrag? Mit unseren Rechnern und Checklisten bekommen Sie in wenigen Sekunden eine erste Antwort - kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass Ihre Eingaben unseren Server erreichen. Alle Werte sind auf dem Stand von 2026 und wurden mit den Gesetzestexten abgeglichen.

Rechner für Geld, Fristen und Ansprüche

Checklisten zum Abhaken

Die Checklisten merken sich Ihre Häkchen, damit Sie beim nächsten Besuch dort weitermachen können, wo Sie aufgehört haben. Gespeichert wird nur in Ihrem eigenen Browser. Jede Checkliste lässt sich außerdem ausdrucken.

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So genau sind die Ergebnisse

Die Rechner liefern eine verlässliche Orientierung, ersetzen aber keinen Bescheid. Bei Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld rechnet die Agentur für Arbeit zum Beispiel mit pauschalierten Nettoentgelten nach Steuerklasse, das Jobcenter prüft beim Grundsicherungsgeld zusätzlich Vermögen und die Angemessenheit der Wohnkosten, und Arbeits- oder Tarifverträge können bei Kündigungsfristen und Urlaub günstigere Regeln vorsehen. Verbindlich sind deshalb immer der Bescheid der zuständigen Stelle und Ihr Vertrag. Bei rechtlichen Fragen im Einzelfall helfen Betriebsrat, Gewerkschaft, eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Arbeits- oder Sozialrecht.

Häufige Fragen zu den Rechnern

Sind die Rechner kostenlos?
Ja. Alle Rechner und Checklisten sind kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.

Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?
Nein. Die Rechner rechnen ausschließlich in Ihrem Browser, Ihre Angaben werden nicht an unseren Server geschickt. Nur bei den Checklisten merkt sich Ihr eigener Browser, welche Punkte Sie abgehakt haben; diese Häkchen können Sie jederzeit entfernen.

Wie aktuell sind die Werte?
Die Rechner verwenden die Werte für 2026, etwa die Minijob-Grenze von 603 Euro, die Beitragsbemessungsgrenzen und die Regelbedarfe. Ändern sich die gesetzlichen Werte, passen wir die Rechner an.

Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein, es handelt sich um Schätzungen zur Orientierung. Verbindlich sind der Bescheid der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder der Krankenkasse sowie Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag.

Grundlagen: SGB II, SGB III, SGB IV, SGB V, SGB IX, BGB, BUrlG und KSchG in der Fassung von 2026; Beitragssätze und Rechengrößen der Sozialversicherung 2026. arbeitsamt.info ist ein unabhängiges Portal und kein amtliches Angebot.