Arbeitslosengeld 1
Arbeitslosengeld 1 wird anders als vielfach angenommen nicht als rein staatliche Transferleistung, sondern als Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung gewährt. Dadurch sollen Menschen, die arbeitslos werden, weil ihnen gekündigt wurde, der Arbeitsgeber insolvent ist oder ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, finanziell aufgefangen werden, denn ohne das regelmäßige Arbeitseinkommen sind sie ansonsten nicht in der Lage, die laufenden Lebenshaltungskosten zu finanzieren.
Dem SGB III entsprechend erhalten Arbeitslose für einen begrenzten Zeitraum Arbeitslosengeld I und so finanzielle Hilfe, um die hoffentlich kurze Zeit der Arbeitslosigkeit zu überbrücken. Menschen, denen dies jedoch nicht gelingt, werden nicht einfach fallengelassen, sondern rutschen dann in Hartz IV (auch Arbeitslosengeld II genannt).
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Während Hartz IV einer deutlich breiteren Zielgruppe zugänglich ist und der Grundsicherung dient, ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld I an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss man zunächst arbeitslos sein oder darf nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Weiterhin ist es erforderlich, dass man in den vergangenen zwei Jahren insgesamt mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Dabei werden neben Erwerbstätigkeiten auch Ersatzzeiten angerechnet. Wer Arbeitslosengeld I in Anspruch nehmen möchte, muss sich außerdem umgehend arbeitssuchend melden und auch persönlich arbeitslos melden.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I
Arbeitslosengeld I wird als Ersatz für das weggefallene Einkommen gezahlt und sorgt dafür, dass man seine Lebenshaltungskosten weiterbezahlen kann. Man darf allerdings nicht erwarten, dass es sich um einen vollwertigen Ersatz handelt, denn die Höhe des Arbeitslosengeldes I beläuft sich lediglich auf 60 Prozent des Nettoentgelts.Arbeitslose müssen folglich gezwungenermaßen kürzertreten, was einen finanziellen Anreiz für eine aktive und schnelle Stellensuche bildet.
Die jeweilige Steuerklasse sowie die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder können jedoch die konkrete Höhe des ALG I beeinflussen. All diejenigen, die sich konkrete Zahlen wünschen, sollten daher nicht nur exakt rechnen, sondern beim Arbeitsamt vorstellig werden. Zur groben Orientierung kann zunächst auch ein Arbeitslosengeld-Rechner herangezogen werden.
Die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld I
Arbeitssuchende wollen aber nicht nur wissen, wie viel Arbeitslosengeld I sie erwarten können, sondern auch wie lange ihnen dieses gezahlt wird. Insbesondere in Fällen, in denen sich die Stellensuche schwierig gestaltet und daher länger dauert, kann die maximale Bezugsdauer von ALG I relevant sein. Ausschlaggebend sind das Alter des Arbeitssuchenden sowie die Dauer der vorherigen Beschäftigung. Wer beispielsweise nur zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, kann ALG I für höchstens sechs Monate in Anspruch nehmen.
Im Gegensatz dazu erhalten diejenigen, die die letzten zwei Jahre komplett erwerbstätig waren, ein Jahr lang Arbeitslosengeld I. Diejenigen, die mehr als 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren und älter als 50 Jahre sind, können zudem von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen und Arbeitslosengeld I länger beziehen.
Arbeitslosengeld 1 beantragen
Eine Kündigung, die Insolvenz des Unternehmens oder auch ein Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages führen mitunter zu einem Anspruch auf ALG I. Das Arbeitslosengeld wird aber nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Für den Antrag sollten sich Betroffene nicht zu viel Zeit lassen, denn man muss sich sofort arbeitssuchend melden. Dies kann zunächst auch online erfolgen, wobei ohnehin ein persönlicher Termin beim Arbeitsamt ansteht, um sich arbeitslos zu melden.
Bei dieser Gelegenheit können Arbeitssuchende dann ALG I beantragen. Das betreffende Formular kann online heruntergeladen werden oder ist bei der örtlichen Agentur für Arbeit erhältlich. In einigen Fällen erweist sich die Beantragung als sehr herausfordernd, weshalb sich Arbeitssuchende nicht scheuen sollten, sich Unterstützung bei ihrem Sachbearbeiter zu suchen.
Dieser kann beim Ausfüllen behilflich sein und die Antragstellung so von Anfang an begleiten, damit erst gar keine finanziellen Engpässe entstehen und ein nahtloser Übergang vom bisherigen Einkommen zum Bezug von ALG I erfolgen kann.