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Berufsausbildungsbeihilfe – Finanzielle Unterstützung für Auszubildende

Der Begriff Berufsausbildungsbeihilfe wirkt zunächst etwas sperrig und wird zur Vereinfachung daher vielfach einfach BAB abgekürzt. Dahinter verbirgt sich eine spezielle Förderung für Auszubildende, die üblicherweise knapp bei Kasse sind und nicht immer von den Eltern unterstützt werden können. Damit der Einstieg ins Berufsleben mit einer Ausbildung nicht am lieben Geld scheitert, gibt es unter anderem die Berufsausbildungsbeihilfe.

Auszubildende sowie Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sollten sich informieren und gegebenenfalls BAB beantragen. Detaillierte Informationen dazu liefert der Online-Ratgeber Arbeitsamt.info, wobei eine persönliche Beratung durch nichts zu ersetzen ist.

Das macht die Berufsausbildungsbeihilfe aus

Junge Erwachsene, die eine Berufsausbildung beginnen, sammeln dadurch nicht nur erste Erfahrungen in der Arbeitswelt und erlernen einen Beruf von der Pike auf, sondern erwirtschaften häufig zum ersten Mal ein regelmäßiges Einkommen. Auf schulische Ausbildungen oder berufsvorbereitende Maßnahmen trifft dies jedoch nicht zu, weil diese unvergütet sind. Aber selbst im Falle einer Ausbildungsvergütung muss man rasch feststellen, dass es kaum möglich ist, allein davon den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher erscheint es vielleicht verlockender, auf eine Ausbildung zu verzichten und zu jobben. Perspektivisch ist dies allerdings eine absolute Fehlentscheidung, denn durch die Ausbildung wird man zu einer kompetenten Fachkraft und kann einer aussichtsreichen Berufslaufbahn entgegensehen.

Um das zuweilen entstehende Dilemma zu verhindern, gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe, die als Arbeitsförderungsmaßnahme konzipiert ist. Durch die BAB erfahren Auszubildende finanzielle Unterstützung seitens des Staates und sollen davon abgehalten werden, sich aus finanziellen Gründen gegen eine fundierte Berufsausbildung zu entscheiden.

Voraussetzungen für die Berufsausbildungsbeihilfe

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe immer dann besteht, wenn Angehörige des förderungsfähigen Personenkreises eine förderungsfähige Berufsausbildung absolvieren und währenddessen nicht dazu in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dies geht aus § 56 SGB III hervor. Laien benötigen jedoch mehr Details und sollten die folgenden Ausführungen beachten, um feststellen zu können, ob sie BAB für sich beanspruchen können:

  • Förderungsfähige Berufsausbildung
    Im Allgemeinen ist nur die erste Berufsausbildung förderungsfähig, die zwar in betrieblicher oder außerbetrieblicher Form erfolgen kann, aber stets staatlich anerkannt sein muss. Bei Menschen mit Behinderung kann diesbezüglich mitunter eine Ausnahme gemacht werden. Zweitausbildungen sind in wenigen Ausnahmefällen ebenfalls förderungsfähig. Im Gegenzug kann Berufsausbildungsbeihilfe auch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
  • Förderungsfähiger Personenkreis
    Wer nach dem Grundgesetz als Deutscher gilt, gehört im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe grundsätzlich zum förderungsfähigen Personenkreis. Ausländer werden gemäß § 59 SGB III aber nicht gänzlich ausgeschlossen und können in bestimmten Fällen ebenfalls BAB in Anspruch nehmen.
  • Bedürftigkeit
    Damit dem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe entsprochen wird, muss zudem ein Bedarf für den Lebensunterhalt bestehen. Auszubildende müssen folglich ihre Bedürftigkeit nachweisen.

Dauer der Berufsausbildungsbeihilfe

Ab Ausbildungsbeginn beziehungsweise Antragstellung kann Berufsausbildungsbeihilfe unter den genannten Voraussetzungen gezahlt werden. Grundsätzlich kann sie dabei für die gesamte Berufsausbildung bezogen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die BAB stets nur für bis zu 18 Monate bewilligt wird. Gegebenenfalls muss bei längeren Maßnahmen daher rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden.

Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe beschäftigt alle, die sich mit dieser Förderung befassen. Pauschale Angaben wird man hier jedoch nicht finden, weil die BAB stets individuell im Einzelfall berechnet wird. Gemäß § 65 SGB III werden der Bedarf für den Lebensunterhalt, der Bedarf für Fahrtkosten sowie der Bedarf für sonstige Aufwendungen berücksichtigt und ergeben den Gesamtbedarf. Die Auszahlungen liegen allerdings unter dem so ermittelten Gesamtbedarf, weil das Einkommen des Auszubildenden, das Einkommen der Eltern sowie das Einkommen des Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartners angerechnet werden.

Tipps rund um die Berufsausbildungsbeihilfe

All diejenigen, die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen möchten oder erst einmal fundierte Informationen suchen, sollten sich auch ein paar Tipps zu Herzen nehmen und auf diese Art und Weise die Basis für eine erfolgreiche Beantragung schaffen. Unter anderem die folgenden Dinge sind zu beachten:

  • Berufsausbildungsbeihilfe wird zwar eigentlich elternabhängig gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch elternunabhängig. Es kommt folglich auf die Argumentation an, wenn man auf elternunabhängige BAB aus ist.
  • Auszubildende, die ihre Arbeitskleidung selbst kaufen und/oder pflegen müssen, sollten dies unbedingt angeben, weil sich dadurch der Grundbedarf im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe erhöht.
  • Wer als Auszubildender die Kindergeldzahlungen auf das eigene Konto bekommt, darf dieses auf keinen Fall als eigenes Einkommen angeben, denn dazu gehört es nicht. Ein entsprechender Fehler kann sich sehr negativ auf die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe auswirken.
  • Idealerweise sollte der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe mindestens zwei bis drei Monate vor Ausbildungsbeginn gestellt werden. Trotz der üblichen Bearbeitungszeit kann man so sicherstellen, dass man von Anfang an die bestmögliche finanzielle Unterstützung erhält.

Wo kann man Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?

Da es sich bei der Berufsausbildungsbeihilfe um eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit handelt, ist die Agentur für Arbeit hier die richtige Anlaufstelle. Um Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen, sollten junge Erwachsene demnach bei der örtlichen Agentur für Arbeit vorstellig werden. Dort können sie sich auch eingehend beraten lassen und dadurch sicherstellen, dass sie die bestmögliche Förderung und Unterstützung für ihre gegenwärtige Lebenssituation erhalten.

Wird das Einkommen angerechnet?

Wer Berufsausbildungsbeihilfe beantragen möchte, sollte wissen, dass das Einkommen angerechnet wird. Die Ausbildungsvergütung hat folglich direkten Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang Berufsausbildungsbeihilfe bewilligt wird. Falls das Einkommen der Eltern den Freibetrag übersteigt, wird es ebenfalls berücksichtigt und wirkt sich somit mindernd auf die BAB aus. Auch das Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners wird in diesem Zusammenhang angerechnet.