Weiterbildung Arbeitsamt - geförderte Weiterbildungsangebote

Für die meisten Menschen steht ein Besuch beim Arbeitsamt nur im Falle einer akuten Arbeitslosigkeit an. Wer nicht mehr weiter weiß und auch auf staatliche Hilfen angewiesen ist, wird so bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Jobcenter vorstellig und hofft dort auf Unterstützung. Dass das Arbeitsamt auch Berufstätigen interessante Angebote machen kann, ist dahingegen vielen Menschen gar nicht klar.

Nichtsdestotrotz ist das Arbeitsamt auch in Sachen Weiterbildung der richtige Ansprechpartner und kann so einen wichtigen Beitrag zur individuellen Karriereentwicklung leisten. Über die Agentur für Arbeit lassen sich berufliche Qualifizierungen nicht nur finden, sondern in vielen Fällen auch finanziell fördern – zentrales Instrument dafür ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Das Arbeitsamt berät unabhängig zu beruflichen Weiterbildungen und fördert sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell – nicht nur bei Arbeitslosigkeit, sondern auch für Beschäftigte.
  • Wichtigstes Förderinstrument ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Er übernimmt Lehrgangs-, Fahr- und Betreuungskosten, ist aber eine Kann-Leistung ohne Rechtsanspruch.
  • Voraussetzung ist fast immer eine AZAV-zertifizierte Maßnahme bei einem zugelassenen Träger sowie eine vorherige Beratung.
  • Für Beschäftigte gibt es zusätzlich Förderwege wie das Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III; für Aufstiegsfortbildungen das Aufstiegs-BAföG.
  • Neben der Agentur für Arbeit fördern auch Rentenversicherung, Europäischer Sozialfonds und Landesprogramme berufliche Weiterbildungen.

Beratungsgespräch zur Weiterbildungsförderung beim Arbeitsamt

Unabhängig davon, ob man sich beruflich verändern oder auf der Karriereleiter aufsteigen möchte, liegt man mit einer Weiterbildung stets goldrichtig und tut gut daran, sich an das Arbeitsamt zu wenden. Dieses ist die Behörde mit umfassender Kompetenz in der beruflichen Qualifizierung. Die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit kennen sich zudem auf dem Arbeitsmarkt aus und wissen folglich, welche Qualifizierungen besonders aussichtsreich sind.

Darüber hinaus sind den Arbeitsämtern die verschiedenen Weiterbildungsanbieter bekannt. Man muss also nicht arbeitslos sein, um vom Arbeitsamt auf seinem Berufsweg unterstützt zu werden.

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Das Arbeitsamt als unabhängige Informationsquelle für Weiterbildungen

Wer eine berufliche Weiterbildung in Betracht zieht, kann selbstverständlich online nach geeigneten Anbietern und Lehrgängen suchen und wird in den Weiten des World Wide Web mit Sicherheit fündig. Im nächsten Schritt kann man dann den Anbieter kontaktieren und beispielsweise das kostenlose Informationsmaterial unverbindlich anfordern, um sich ein genaues Bild von der betreffenden Qualifizierung zu machen.

Das Arbeitsamt taucht dabei gar nicht auf und spielt folglich zunächst keine Rolle. Interessenten sollten allerdings nicht vergessen, dass die Informationsmaterialien der einzelnen Anbieter stets Werbezwecken dienen und somit keinen objektiven Eindruck von der Maßnahme vermitteln. Beim Arbeitsamt sieht dies vollkommen anders aus, denn dieses verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen und ist zudem unabhängig von den Bildungsanbietern.

Wer eine unabhängige Meinung zu seinen Weiterbildungswünschen hören möchte, sollte es sich also nicht nehmen lassen, beim örtlichen Arbeitsamt vorstellig zu werden. Dieses informiert unabhängig über verfügbare Weiterbildungsangebote in der Region und zeigt zudem gegebenenfalls Förderoptionen auf. Ein guter erster Anlaufpunkt für die eigene Recherche ist zudem das behördeneigene Portal KURSNET, in dem bundesweit tausende AZAV-zertifizierte Maßnahmen gelistet sind.

Die Unterstützungen des Arbeitsamtes im Bereich der beruflichen Weiterbildung

Die Unterstützung des Arbeitsamtes beziehungsweise des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit in Bezug auf eine berufliche Weiterbildung kann je nach Einzelfall variieren. Es beginnt bereits bei der unabhängigen und kompetenten Beratung, die Menschen mit beruflichen Ambitionen aufzeigt, was möglich ist. Im nächsten Schritt werden dann die Rahmenbedingungen der Qualifizierungsmaßnahme erörtert.

In diesem Zusammenhang kommen auch die finanziellen Hilfen des Arbeitsamtes ins Spiel, die eventuell in Anspruch genommen werden können. Nicht nur Arbeitslose können sich somit auf das Arbeitsamt verlassen, sondern auch Berufstätige, die mehr erreichen wollen. Wer bereits Arbeitslosengeld bezieht, findet die passenden Grundlagen im Ratgeber zum Arbeitslosengeld 1; wer sich beruflich komplett neu orientieren will, findet den Einstieg über die Umschulung über das Arbeitsamt.

Die wichtigsten Förderwege der Weiterbildung im Vergleich

Für die berufliche Weiterbildung gibt es nicht nur den einen Förderweg. Je nachdem, ob Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder in ungekündigter Beschäftigung sind und welches Ziel die Maßnahme verfolgt, kommen unterschiedliche Instrumente infrage. Die folgende Übersicht ordnet die drei praktisch wichtigsten Förderwege ein.

FörderwegFür wenWas wird gefördertRechtsgrundlage
BildungsgutscheinArbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Menschen ohne BerufsabschlussLehrgangs-, Fahr-, Unterbringungs- und Betreuungskosten; ggf. Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes§ 81 SGB III
Weiterbildung BeschäftigterArbeitnehmer in ungekündigter Beschäftigung (früher WeGebAU)Anteilige oder volle Lehrgangskosten, teils Zuschuss zum Arbeitsentgelt§ 82 SGB III
QualifizierungsgeldBeschäftigte in Betrieben mit strukturellem Wandel (seit 2024)Entgeltersatz während längerer Weiterbildung, Lehrgangskostenzuschuss über den Arbeitgeber§ 82a SGB III
Aufstiegs-BAföGFachkräfte mit Aufstiegsfortbildung (Meister, Fachwirt, Techniker)Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie Unterhalt, teils als Zuschuss, teils als DarlehenAFBG

Wichtig: Das Aufstiegs-BAföG wird nicht von der Agentur für Arbeit, sondern über die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung abgewickelt. Das Arbeitsamt weist im Beratungsgespräch aber darauf hin, welcher Weg im Einzelfall der passende ist.

Art der Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt

Umfang der Weiterbildungsförderung
Die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt beschränkt sich nicht nur auf eine persönliche Beratung. Beispielsweise über das KURSNET-Portal stellt die Agentur für Arbeit auch umfassende Informationen zu diversen Weiterbildungen zur Verfügung und liefert so wichtige Ansätze für die Karriereplanung. Mindestens ebenso wichtig sind aber auch die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung, die über das Arbeitsamt in Anspruch genommen werden können. Wer sich beispielsweise nach einer längeren Arbeitslosigkeit oder während der Elternzeit weiterbilden möchte, ist typischerweise knapp bei Kasse und kann sich eine kostspielige Weiterbildung aus eigenen Mitteln kaum leisten.

Aber selbst Berufstätige mit einem festen Einkommen wissen finanzielle Hilfen sehr zu schätzen, schließlich müssen sie ihre laufenden Lebenshaltungskosten durch ihr Gehalt finanzieren und verfügen somit ebenfalls nur über wenig Spielraum. Wer sich aus diesem Grund beim Arbeitsamt nach Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung erkundigt, wird erfreut feststellen, dass es eine ganze Reihe an unterschiedlichen Programmen gibt.

Dabei handelt es sich um die folgenden Optionen:

  • Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)
  • Weiterbildung Beschäftigter (§ 82 SGB III, früher WeGebAU)
  • Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III)
  • Weiterbildungsprämie bei abschlussbezogenen Umschulungen
  • Aufstiegs-BAföG für Meister, Fachwirte und Techniker
  • Aufstiegsstipendium und Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)
  • Förderung über die Deutsche Rentenversicherung
  • Landesprogramme wie Bildungsscheck oder Bildungsprämie einzelner Länder

Nicht alle der genannten Förderungen werden auch tatsächlich von der Agentur für Arbeit übernommen. Zuweilen sind auch andere Stellen zuständig. Das Arbeitsamt informiert darüber und zeigt zunächst alle Optionen auf, so dass sich Weiterbildungsinteressierte einen ersten Eindruck verschaffen können.

Diese Weiterbildungen werden durch das Arbeitsamt gefördert

Förderfähige Weiterbildungen
Es stellt sich unter anderem die Frage, welche Weiterbildungen durch das Arbeitsamt gefördert werden. In Anbetracht der Vielzahl an Bildungseinrichtungen und Lehrgängen ist es eine große Herausforderung, sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Zur Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung, im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung oder auch zur Förderung des beruflichen Aufstiegs kann sich eine Weiterbildung durch das Arbeitsamt lohnen.

Entscheidend ist, dass die Maßnahme förderungsfähig und daher nach AZAV zertifiziert ist. AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Nur wenn sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme durch eine fachkundige Stelle zugelassen sind, kommt eine Förderung über den Bildungsgutschein infrage.

Die Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt

Voraussetzungen im Einzelfall
Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung durch das ArbeitsamtDie Zertifizierung nach AZAV ist noch kein Garant dafür, dass man in den Genuss einer Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt kommt. Je nach Programm existieren noch Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt. So kann beispielsweise ein Bildungsgutschein nur nach vorheriger Beratung ausgestellt werden, sofern der Sachbearbeiter die betreffende Maßnahme befürwortet.

Für Beschäftigte gelten wiederum andere Bedingungen: Die Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III richtet sich an Arbeitnehmer in ungekündigter Beschäftigung, deren Tätigkeit durch technologische Entwicklungen ersetzt werden kann oder die in einem vom Strukturwandel betroffenen Bereich arbeiten. Je nach Betriebsgröße und Alter der Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten anteilig oder vollständig und beteiligt sich am Arbeitsentgelt.

Je nach Weiterbildungsförderung kann es folglich große Unterschiede hinsichtlich der Voraussetzungen geben. Menschen, die an einer beruflichen Weiterbildung interessiert sind und sich dabei fördern lassen möchten, sollten sich folglich eingehend informieren. In der Regel bietet sich eine ausführliche Beratung beim Arbeitsamt an und gibt Aufschluss über die Rahmenbedingungen der verschiedenen Weiterbildungsförderungen.

Wege bei einer nicht unterstützten Weiterbildung

Wenn die Förderung abgelehnt wird
Die Entscheidung für eine Weiterbildung steht und fällt nicht selten mit der Haltung des Arbeitsamtes. Insbesondere dann, wenn eine Förderung abgelehnt wird, steht die Teilnahme an der Qualifizierung vielfach auf der Kippe. Die im Zuge dessen anfallenden Kosten übersteigen oftmals die finanziellen Möglichkeiten der Interessierten. Diese sollten aber noch einmal das Gespräch mit dem Arbeitsamt suchen, mitunter ihren Arbeitgeber ansprechen oder über einen kleinen Kredit nachdenken.

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann zudem innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Ein gut begründeter Widerspruch, der die berufliche Notwendigkeit der Maßnahme belegt, führt in manchen Fällen doch noch zur Bewilligung. In vielen Fällen lassen sich die Anbieter auch auf eine Ratenzahlung ein, so dass man die Weiterbildung vielleicht auch ohne finanzielle Unterstützung des Arbeitsamtes finanzieren kann.

Der Bildungsgutschein als zentrales Förderinstrument der Weiterbildung

Weiterbildungsförderung per Bildungsgutschein
Über die Agenturen für Arbeit und Jobcenter können Weiterbildungsinteressierte unterschiedlichste Förderungen und Hilfen erhalten. Im Zuge einer ausführlichen Beratung wird zunächst die Ist-Situation analysiert, um dann die richtige Förderung zu finden. In einem großen Teil der Fälle rückt der Bildungsgutschein in den Mittelpunkt des Interesses.

All diejenigen, die eine berufliche Weiterbildung anstreben und sich die finanzielle Unterstützung des Arbeitsamtes sichern möchten, tun daher gut daran, sich mit dem Bildungsgutschein auseinanderzusetzen.

§ 81 SGB III entsprechend handelt es sich bei dem Bildungsgutschein um ein Dokument, das die Fördervoraussetzungen für eine berufliche Qualifizierung bescheinigt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, wodurch es im Ermessen der Sachbearbeiterin beziehungsweise des Sachbearbeiters liegt, ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird oder nicht. Ist dies der Fall, enthält er typischerweise die folgenden Angaben:

  • regionaler Geltungsbereich
  • Gültigkeitsdauer (in der Regel drei Monate)
  • Ziel der Weiterbildung
  • Dauer der Weiterbildung
  • Umfang der Kostenübernahme

Das Amt kann Weiterbildungsinteressierten folglich einige Vorgaben machen und sie in ihrer Auswahl einschränken. Zugleich ist darauf zu achten, dass es sich bei der gewünschten Qualifizierung um eine nach AZAV zertifizierte Maßnahme handelt. Andernfalls ist eine Förderung per Bildungsgutschein nicht möglich.

Abgesehen davon, dass durch den Bildungsgutschein beispielsweise die Lehrgangskosten, Lernmittel und Fahrkosten finanziert werden, ergibt sich auch eine soziale Absicherung. Arbeitslose erhalten während der geförderten Maßnahme Arbeitslosengeld. Darin inbegriffen sind auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.

So ist zumindest das Existenzminimum gesichert, wodurch die Teilnehmenden der Weiterbildung ihre gesamte Aufmerksamkeit schenken können. Der Erfolg der Qualifizierung kann auf diese Art und Weise gesteigert werden, was wiederum zu besseren Perspektiven führt. Wird mit der Weiterbildung ein regulärer Berufsabschluss nachgeholt, ist zudem die sogenannte Weiterbildungsprämie möglich: eine Erfolgsprämie für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfung.

Wer sich einen Bildungsgutschein vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit ausstellen lassen möchte, sollte sich vorab Gedanken machen, Argumente zusammentragen und dann einen Termin beim Amt vereinbaren. Im Zuge dessen findet eine ausführliche Beratung unter Berücksichtigung des Weiterbildungswunsches statt. Die Sachbearbeiterin beziehungsweise der Sachbearbeiter prüft zunächst die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein. Diese sehen folgendermaßen aus:

  • Notwendigkeit, um Arbeitslosigkeit zu beenden
  • Notwendigkeit, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • Notwendigkeit, um einen Berufsabschluss nachzuholen

Die Förderung per Bildungsgutschein muss demnach begründet sein. Ist dies der Fall, kann eine entsprechende Förderung bewilligt werden. Da es sich um eine Kann-Leistung handelt, besteht seitens der Weiterbildungsinteressierten allerdings kein rechtlicher Anspruch auf diese Förderung. Schlüssige Argumente und Kompromissbereitschaft sind hier folglich angezeigt.

Alternativen zur Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt

Wenn es um finanzielle Unterstützung im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung geht, ist das Arbeitsamt oftmals die erste Adresse. Viele Weiterbildungsinteressierte setzen auf eine Förderung von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter, doch eine entsprechende Garantie gibt es nicht.

Es kommt immer wieder vor, dass Förderanträge abgelehnt werden. In entsprechenden Fällen gibt es unter anderem die folgenden Alternativen:

  • Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
  • Förderung über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
  • Landesprogramme wie der Bildungsscheck oder regionale Weiterbildungsschecks
  • Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Anbieter
  • Aufnahme eines Kredits, etwa eines KfW-Bildungskredits
  • Finanzierung über Ersparnisse

Wer nach einer beruflichen Neuorientierung sucht und dafür einen ganz neuen Beruf erlernen möchte, sollte zusätzlich die Umschulung über das Arbeitsamt in Betracht ziehen. Sie wird ebenfalls über den Bildungsgutschein finanziert, führt aber zu einem vollwertigen zweiten Berufsabschluss.

Umschulungen als Alternative zu Weiterbildungen über das Arbeitsamt

Umschulung statt Weiterbildung
Das Arbeitsamt fördert berufliche Qualifizierungen auf verschiedenen Ebenen. Einerseits gibt es ausführliche Beratungen, andererseits finanzielle Hilfen. Neben Weiterbildungsmaßnahmen sind hier auch Umschulungen zu nennen.

In einigen Fällen ist ein kompletter Berufswechsel zugunsten neuer beruflicher Perspektiven dringend anzuraten. Das Arbeitsamt hält Informationen zur zweiten Ausbildung bereit und vermittelt zudem entsprechende Lehrgangsplätze, sodass dem beruflichen Neustart nichts im Wege steht. Anders als eine kürzere Anpassungsweiterbildung schließt eine Umschulung mit einem anerkannten Berufsabschluss ab und dauert je nach Beruf zwischen zwei und drei Jahren, in verkürzter Form oft rund zwei Jahre.

Checkliste: Darauf kommt es bei beruflichen Qualifizierungen über das Arbeitsamt an

Checkliste zur Förderfähigkeit
Das Arbeitsamt hat gute Gründe dafür, berufliche Qualifizierungen unterschiedlichster Art zu fördern. Die Kundinnen und Kunden sollen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder den Grundstein für einen beruflichen Wiedereinstieg legen.

Es werden aber längst nicht alle Maßnahmen gefördert. Die folgende Checkliste zeigt auf, worauf es ankommt:

  • berufliche Qualifizierung mit klarem Arbeitsmarktbezug
  • zugelassener Bildungsträger
  • AZAV-Zertifizierung der Maßnahme
  • vorherige Beratung und Ausstellung des Bildungsgutscheins

5 Tipps für die Beantragung einer Weiterbildungsförderung

Fünf Tipps für den Förderantrag
Menschen, die um die Bedeutung des lebenslangen Lernens wissen und sich finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung wünschen, sollten zunächst einen Beratungstermin beim Arbeitsamt vereinbaren. Im Zuge dessen kann unter anderem ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Um die Chancen auf eine positive Entscheidung des Amtes zu erhöhen, gibt es nachfolgend fünf wertvolle Tipps:
  • Treffen Sie eine beispielhafte Vorauswahl, um Ihre Pläne zu erläutern!
  • Nennen Sie konkrete Gründe und Argumente für die Notwendigkeit der bevorzugten Qualifizierung!
  • Seien Sie offen für Vorschläge Ihres Sachbearbeiters beziehungsweise Ihrer Sachbearbeiterin!
  • Nehmen Sie Vorschläge des Arbeitsamtes an!
  • Lassen Sie sich auf eine Kooperation mit dem Arbeitsamt ein!

Die Arten von Weiterbildungsmöglichkeiten beim Arbeitsamt

Beim Arbeitsamt gibt es eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Anpassungsweiterbildung, die vorhandene Kenntnisse aktualisiert, und der Aufstiegsweiterbildung, die zu einem höheren Abschluss wie Meister oder Fachwirt führt. Hinzu kommen abschlussbezogene Umschulungen, mit denen man einen ganz neuen Beruf erlernt.

Inhaltlich reicht das Spektrum von kaufmännischen Qualifizierungen in Vertrieb, Logistik, Büromanagement und E-Commerce über technische und handwerkliche Fortbildungen bis hin zu Kursen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Viele Lehrgänge sind auch in Teilzeit oder als geförderte Online-Weiterbildung verfügbar, sodass sich die berufliche Weiterbildung flexibel in den Alltag integrieren lässt. Ob eine Maßnahme förderfähig ist, hängt nicht vom Thema, sondern von der AZAV-Zulassung und dem Arbeitsmarktbezug ab.

So beantragen Sie eine geförderte Weiterbildung beim Arbeitsamt

Um eine geförderte Weiterbildung beim Arbeitsamt zu beantragen, vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei Ihrem zuständigen Berater beziehungsweise Ihrer Beraterin. Dort besprechen Sie Ihre aktuellen Fähigkeiten und beruflichen Ziele. Die Beraterin oder der Berater schlägt Ihnen dann passende Weiterbildungsmöglichkeiten vor und stellt bei positiver Entscheidung einen Bildungsgutschein aus.

Mit dem Bildungsgutschein wählen Sie anschließend einen zugelassenen Bildungsträger und eine AZAV-zertifizierte Maßnahme aus und lösen den Gutschein dort innerhalb der Gültigkeitsdauer ein. Wichtig ist, dass die Weiterbildung noch nicht begonnen hat, bevor der Gutschein ausgestellt wurde. Halten Sie für das Gespräch alle relevanten Unterlagen bereit, etwa Ihren Lebenslauf und Nachweise über Ihre Berufserfahrung.

 

Zwei Tipps aus der Redaktion zur Weiterbildungsförderung

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion
Sofern man seitens des Arbeitgebers keine Unterstützung erhält, muss man sich in Eigenregie um eine Weiterbildung kümmern. Die Suche nach passenden Qualifizierungen und vor allem die Finanzierung stellen große Herausforderungen dar, die man nicht so leicht meistern kann.

Es lohnt sich also, Unterstützung anzunehmen und zu diesem Zweck beim Arbeitsamt vorstellig zu werden. Mit den folgenden Tipps ergeben sich dabei gute Aussichten.

Lassen Sie sich zum Thema Weiterbildungsförderung beraten!

Das Arbeitsamt ist nicht nur im Hinblick auf Arbeitsvermittlung und finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt, sondern auch Weiterbildungsförderungen betreffend die richtige Anlaufstelle. Dafür sorgen unterschiedlichste Angebote.

Hier kann man als Laie leicht den Überblick verlieren, weshalb es wichtig ist, sich gut zu informieren und eingehend beraten zu lassen. Ein Termin beim Arbeitsamt kann sehr aufschlussreich sein und den Grundstein für die berufliche Qualifizierung legen.

Wenden Sie sich an die richtige Stelle!

Dass man im Rahmen einer Weiterbildung auf unterschiedlichste Art und Weise vom Arbeitsamt unterstützt werden kann, steht außer Frage. Allerdings sollten Interessierte wissen, an welche Stelle sie sich wenden sollen.

Wer Grundsicherungsgeld beziehungsweise Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält, ist Kunde des Jobcenters und dort an der richtigen Adresse. Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I sollten sich dahingegen an die Agentur für Arbeit wenden.

Häufige Fragen zur Weiterbildung über das Arbeitsamt

Wer bekommt einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt?
Einen Bildungsgutschein können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Menschen ohne Berufsabschluss erhalten. Voraussetzung ist eine vorherige Beratung und dass die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden, abzuwenden oder einen Abschluss nachzuholen. Es besteht kein Rechtsanspruch, die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit.
Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Im Gespräch legen Sie Ihre beruflichen Ziele dar und begründen die Notwendigkeit der Weiterbildung. Fällt die Entscheidung positiv aus, stellt die Beraterin oder der Berater den Bildungsgutschein aus. Wichtig ist, dass die Maßnahme erst nach der Ausstellung beginnt.
Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?
Ein Bildungsgutschein ist in der Regel drei Monate gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie sich für einen zugelassenen Bildungsträger und eine AZAV-zertifizierte Maßnahme entscheiden und den Gutschein dort einlösen. Der genaue Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer sind auf dem Gutschein vermerkt.
Welche Weiterbildungen werden vom Arbeitsamt gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen mit klarem Arbeitsmarktbezug, die bei einem zugelassenen Träger stattfinden und nach AZAV zertifiziert sind. Das Themenspektrum reicht von kaufmännischen und technischen Qualifizierungen über IT und Sprachen bis zu Gesundheits- und Pflegeberufen. Entscheidend ist nicht das Thema, sondern die Zulassung und die berufliche Notwendigkeit.
Kann man sich auch als Beschäftigter über das Arbeitsamt weiterbilden?
Ja. Für Arbeitnehmer in ungekündigter Beschäftigung gibt es die Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III (früher WeGebAU) sowie seit 2024 das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III. Je nach Betriebsgröße und Situation übernimmt die Agentur für Arbeit Lehrgangskosten anteilig oder ganz und beteiligt sich teils am Arbeitsentgelt.
Was kostet eine geförderte Weiterbildung beim Arbeitsamt?
Bei einer Förderung über den Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten in voller Höhe sowie Fahrt-, Unterbringungs- und Betreuungskosten. Für die geförderte Person entstehen dann keine eigenen Kosten. Ohne Förderung variieren die Preise stark je nach Umfang und Anbieter, von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro.
Was kann ich tun, wenn das Arbeitsamt die Weiterbildung ablehnt?
Suchen Sie zunächst erneut das Gespräch und legen Sie die berufliche Notwendigkeit dar. Gegen den ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Alternativ kommen Förderungen der Rentenversicherung, des ESF+, Landesprogramme, eine Ratenzahlung mit dem Anbieter oder ein Bildungskredit infrage.
Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildung und Umschulung?
Eine Weiterbildung baut auf dem vorhandenen Beruf auf und aktualisiert oder erweitert Kenntnisse. Eine Umschulung führt dagegen zu einem völlig neuen, anerkannten Berufsabschluss und dauert meist zwei bis drei Jahre. Beide können über den Bildungsgutschein gefördert werden. Welcher Weg passt, klärt die Beratung bei der Agentur für Arbeit.

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