Weiterbildung Arbeitsamt - geförderte Weiterbildungsangebote
Für die meisten Menschen steht ein Besuch beim Arbeitsamt nur im Falle einer akuten Arbeitslosigkeit an. Wer nicht mehr weiter weiß und auch auf staatliche Hilfen angewiesen ist, wird so bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Jobcenter vorstellig und hofft dort auf Unterstützung. Dass das Arbeitsamt auch Berufstätigen interessante Angebote machen kann, ist dahingegen vielen Menschen gar nicht klar.
Nichtsdestotrotz ist das Arbeitsamt auch in Sachen Weiterbildung der richtige Ansprechpartner und kann so einen wichtigen Beitrag zur individuellen Karriereentwicklung leisten. Über die Agentur für Arbeit lassen sich berufliche Qualifizierungen nicht nur finden, sondern in vielen Fällen auch finanziell fördern – zentrales Instrument dafür ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Das Arbeitsamt berät unabhängig zu beruflichen Weiterbildungen und fördert sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell – nicht nur bei Arbeitslosigkeit, sondern auch für Beschäftigte.
- Wichtigstes Förderinstrument ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Er übernimmt Lehrgangs-, Fahr- und Betreuungskosten, ist aber eine Kann-Leistung ohne Rechtsanspruch.
- Voraussetzung ist fast immer eine AZAV-zertifizierte Maßnahme bei einem zugelassenen Träger sowie eine vorherige Beratung.
- Für Beschäftigte gibt es zusätzlich Förderwege wie das Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III; für Aufstiegsfortbildungen das Aufstiegs-BAföG.
- Neben der Agentur für Arbeit fördern auch Rentenversicherung, Europäischer Sozialfonds und Landesprogramme berufliche Weiterbildungen.
Unabhängig davon, ob man sich beruflich verändern oder auf der Karriereleiter aufsteigen möchte, liegt man mit einer Weiterbildung stets goldrichtig und tut gut daran, sich an das Arbeitsamt zu wenden. Dieses ist die Behörde mit umfassender Kompetenz in der beruflichen Qualifizierung. Die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit kennen sich zudem auf dem Arbeitsmarkt aus und wissen folglich, welche Qualifizierungen besonders aussichtsreich sind.
Darüber hinaus sind den Arbeitsämtern die verschiedenen Weiterbildungsanbieter bekannt. Man muss also nicht arbeitslos sein, um vom Arbeitsamt auf seinem Berufsweg unterstützt zu werden.
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Das Arbeitsamt als unabhängige Informationsquelle für Weiterbildungen
Wer eine berufliche Weiterbildung in Betracht zieht, kann selbstverständlich online nach geeigneten Anbietern und Lehrgängen suchen und wird in den Weiten des World Wide Web mit Sicherheit fündig. Im nächsten Schritt kann man dann den Anbieter kontaktieren und beispielsweise das kostenlose Informationsmaterial unverbindlich anfordern, um sich ein genaues Bild von der betreffenden Qualifizierung zu machen.
Das Arbeitsamt taucht dabei gar nicht auf und spielt folglich zunächst keine Rolle. Interessenten sollten allerdings nicht vergessen, dass die Informationsmaterialien der einzelnen Anbieter stets Werbezwecken dienen und somit keinen objektiven Eindruck von der Maßnahme vermitteln. Beim Arbeitsamt sieht dies vollkommen anders aus, denn dieses verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen und ist zudem unabhängig von den Bildungsanbietern.
Wer eine unabhängige Meinung zu seinen Weiterbildungswünschen hören möchte, sollte es sich also nicht nehmen lassen, beim örtlichen Arbeitsamt vorstellig zu werden. Dieses informiert unabhängig über verfügbare Weiterbildungsangebote in der Region und zeigt zudem gegebenenfalls Förderoptionen auf. Ein guter erster Anlaufpunkt für die eigene Recherche ist zudem das behördeneigene Portal KURSNET, in dem bundesweit tausende AZAV-zertifizierte Maßnahmen gelistet sind.
Die Unterstützungen des Arbeitsamtes im Bereich der beruflichen Weiterbildung
Die Unterstützung des Arbeitsamtes beziehungsweise des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit in Bezug auf eine berufliche Weiterbildung kann je nach Einzelfall variieren. Es beginnt bereits bei der unabhängigen und kompetenten Beratung, die Menschen mit beruflichen Ambitionen aufzeigt, was möglich ist. Im nächsten Schritt werden dann die Rahmenbedingungen der Qualifizierungsmaßnahme erörtert.
In diesem Zusammenhang kommen auch die finanziellen Hilfen des Arbeitsamtes ins Spiel, die eventuell in Anspruch genommen werden können. Nicht nur Arbeitslose können sich somit auf das Arbeitsamt verlassen, sondern auch Berufstätige, die mehr erreichen wollen. Wer bereits Arbeitslosengeld bezieht, findet die passenden Grundlagen im Ratgeber zum Arbeitslosengeld 1; wer sich beruflich komplett neu orientieren will, findet den Einstieg über die Umschulung über das Arbeitsamt.
Die wichtigsten Förderwege der Weiterbildung im Vergleich
Für die berufliche Weiterbildung gibt es nicht nur den einen Förderweg. Je nachdem, ob Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder in ungekündigter Beschäftigung sind und welches Ziel die Maßnahme verfolgt, kommen unterschiedliche Instrumente infrage. Die folgende Übersicht ordnet die drei praktisch wichtigsten Förderwege ein.
Wichtig: Das Aufstiegs-BAföG wird nicht von der Agentur für Arbeit, sondern über die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung abgewickelt. Das Arbeitsamt weist im Beratungsgespräch aber darauf hin, welcher Weg im Einzelfall der passende ist.
Art der Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt
Aber selbst Berufstätige mit einem festen Einkommen wissen finanzielle Hilfen sehr zu schätzen, schließlich müssen sie ihre laufenden Lebenshaltungskosten durch ihr Gehalt finanzieren und verfügen somit ebenfalls nur über wenig Spielraum. Wer sich aus diesem Grund beim Arbeitsamt nach Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung erkundigt, wird erfreut feststellen, dass es eine ganze Reihe an unterschiedlichen Programmen gibt.
Dabei handelt es sich um die folgenden Optionen:
- Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)
- Weiterbildung Beschäftigter (§ 82 SGB III, früher WeGebAU)
- Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III)
- Weiterbildungsprämie bei abschlussbezogenen Umschulungen
- Aufstiegs-BAföG für Meister, Fachwirte und Techniker
- Aufstiegsstipendium und Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)
- Förderung über die Deutsche Rentenversicherung
- Landesprogramme wie Bildungsscheck oder Bildungsprämie einzelner Länder
Nicht alle der genannten Förderungen werden auch tatsächlich von der Agentur für Arbeit übernommen. Zuweilen sind auch andere Stellen zuständig. Das Arbeitsamt informiert darüber und zeigt zunächst alle Optionen auf, so dass sich Weiterbildungsinteressierte einen ersten Eindruck verschaffen können.
Diese Weiterbildungen werden durch das Arbeitsamt gefördert
Entscheidend ist, dass die Maßnahme förderungsfähig und daher nach AZAV zertifiziert ist. AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Nur wenn sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme durch eine fachkundige Stelle zugelassen sind, kommt eine Förderung über den Bildungsgutschein infrage.
Die Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt
Die Zertifizierung nach AZAV ist noch kein Garant dafür, dass man in den Genuss einer Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt kommt. Je nach Programm existieren noch Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt. So kann beispielsweise ein Bildungsgutschein nur nach vorheriger Beratung ausgestellt werden, sofern der Sachbearbeiter die betreffende Maßnahme befürwortet.
Für Beschäftigte gelten wiederum andere Bedingungen: Die Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III richtet sich an Arbeitnehmer in ungekündigter Beschäftigung, deren Tätigkeit durch technologische Entwicklungen ersetzt werden kann oder die in einem vom Strukturwandel betroffenen Bereich arbeiten. Je nach Betriebsgröße und Alter der Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten anteilig oder vollständig und beteiligt sich am Arbeitsentgelt.
Je nach Weiterbildungsförderung kann es folglich große Unterschiede hinsichtlich der Voraussetzungen geben. Menschen, die an einer beruflichen Weiterbildung interessiert sind und sich dabei fördern lassen möchten, sollten sich folglich eingehend informieren. In der Regel bietet sich eine ausführliche Beratung beim Arbeitsamt an und gibt Aufschluss über die Rahmenbedingungen der verschiedenen Weiterbildungsförderungen.
Wege bei einer nicht unterstützten Weiterbildung
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann zudem innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Ein gut begründeter Widerspruch, der die berufliche Notwendigkeit der Maßnahme belegt, führt in manchen Fällen doch noch zur Bewilligung. In vielen Fällen lassen sich die Anbieter auch auf eine Ratenzahlung ein, so dass man die Weiterbildung vielleicht auch ohne finanzielle Unterstützung des Arbeitsamtes finanzieren kann.
Der Bildungsgutschein als zentrales Förderinstrument der Weiterbildung
All diejenigen, die eine berufliche Weiterbildung anstreben und sich die finanzielle Unterstützung des Arbeitsamtes sichern möchten, tun daher gut daran, sich mit dem Bildungsgutschein auseinanderzusetzen.
§ 81 SGB III entsprechend handelt es sich bei dem Bildungsgutschein um ein Dokument, das die Fördervoraussetzungen für eine berufliche Qualifizierung bescheinigt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, wodurch es im Ermessen der Sachbearbeiterin beziehungsweise des Sachbearbeiters liegt, ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird oder nicht. Ist dies der Fall, enthält er typischerweise die folgenden Angaben:
- regionaler Geltungsbereich
- Gültigkeitsdauer (in der Regel drei Monate)
- Ziel der Weiterbildung
- Dauer der Weiterbildung
- Umfang der Kostenübernahme
Das Amt kann Weiterbildungsinteressierten folglich einige Vorgaben machen und sie in ihrer Auswahl einschränken. Zugleich ist darauf zu achten, dass es sich bei der gewünschten Qualifizierung um eine nach AZAV zertifizierte Maßnahme handelt. Andernfalls ist eine Förderung per Bildungsgutschein nicht möglich.
Abgesehen davon, dass durch den Bildungsgutschein beispielsweise die Lehrgangskosten, Lernmittel und Fahrkosten finanziert werden, ergibt sich auch eine soziale Absicherung. Arbeitslose erhalten während der geförderten Maßnahme Arbeitslosengeld. Darin inbegriffen sind auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.
So ist zumindest das Existenzminimum gesichert, wodurch die Teilnehmenden der Weiterbildung ihre gesamte Aufmerksamkeit schenken können. Der Erfolg der Qualifizierung kann auf diese Art und Weise gesteigert werden, was wiederum zu besseren Perspektiven führt. Wird mit der Weiterbildung ein regulärer Berufsabschluss nachgeholt, ist zudem die sogenannte Weiterbildungsprämie möglich: eine Erfolgsprämie für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfung.
Wer sich einen Bildungsgutschein vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit ausstellen lassen möchte, sollte sich vorab Gedanken machen, Argumente zusammentragen und dann einen Termin beim Amt vereinbaren. Im Zuge dessen findet eine ausführliche Beratung unter Berücksichtigung des Weiterbildungswunsches statt. Die Sachbearbeiterin beziehungsweise der Sachbearbeiter prüft zunächst die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein. Diese sehen folgendermaßen aus:
- Notwendigkeit, um Arbeitslosigkeit zu beenden
- Notwendigkeit, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- Notwendigkeit, um einen Berufsabschluss nachzuholen
Die Förderung per Bildungsgutschein muss demnach begründet sein. Ist dies der Fall, kann eine entsprechende Förderung bewilligt werden. Da es sich um eine Kann-Leistung handelt, besteht seitens der Weiterbildungsinteressierten allerdings kein rechtlicher Anspruch auf diese Förderung. Schlüssige Argumente und Kompromissbereitschaft sind hier folglich angezeigt.
Alternativen zur Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt
Wenn es um finanzielle Unterstützung im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung geht, ist das Arbeitsamt oftmals die erste Adresse. Viele Weiterbildungsinteressierte setzen auf eine Förderung von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter, doch eine entsprechende Garantie gibt es nicht.
Es kommt immer wieder vor, dass Förderanträge abgelehnt werden. In entsprechenden Fällen gibt es unter anderem die folgenden Alternativen:
- Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
- Förderung über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
- Landesprogramme wie der Bildungsscheck oder regionale Weiterbildungsschecks
- Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Anbieter
- Aufnahme eines Kredits, etwa eines KfW-Bildungskredits
- Finanzierung über Ersparnisse
Wer nach einer beruflichen Neuorientierung sucht und dafür einen ganz neuen Beruf erlernen möchte, sollte zusätzlich die Umschulung über das Arbeitsamt in Betracht ziehen. Sie wird ebenfalls über den Bildungsgutschein finanziert, führt aber zu einem vollwertigen zweiten Berufsabschluss.
Umschulungen als Alternative zu Weiterbildungen über das Arbeitsamt
In einigen Fällen ist ein kompletter Berufswechsel zugunsten neuer beruflicher Perspektiven dringend anzuraten. Das Arbeitsamt hält Informationen zur zweiten Ausbildung bereit und vermittelt zudem entsprechende Lehrgangsplätze, sodass dem beruflichen Neustart nichts im Wege steht. Anders als eine kürzere Anpassungsweiterbildung schließt eine Umschulung mit einem anerkannten Berufsabschluss ab und dauert je nach Beruf zwischen zwei und drei Jahren, in verkürzter Form oft rund zwei Jahre.
Checkliste: Darauf kommt es bei beruflichen Qualifizierungen über das Arbeitsamt an
Es werden aber längst nicht alle Maßnahmen gefördert. Die folgende Checkliste zeigt auf, worauf es ankommt:
- berufliche Qualifizierung mit klarem Arbeitsmarktbezug
- zugelassener Bildungsträger
- AZAV-Zertifizierung der Maßnahme
- vorherige Beratung und Ausstellung des Bildungsgutscheins
5 Tipps für die Beantragung einer Weiterbildungsförderung
- Treffen Sie eine beispielhafte Vorauswahl, um Ihre Pläne zu erläutern!
- Nennen Sie konkrete Gründe und Argumente für die Notwendigkeit der bevorzugten Qualifizierung!
- Seien Sie offen für Vorschläge Ihres Sachbearbeiters beziehungsweise Ihrer Sachbearbeiterin!
- Nehmen Sie Vorschläge des Arbeitsamtes an!
- Lassen Sie sich auf eine Kooperation mit dem Arbeitsamt ein!
Die Arten von Weiterbildungsmöglichkeiten beim Arbeitsamt
Beim Arbeitsamt gibt es eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Anpassungsweiterbildung, die vorhandene Kenntnisse aktualisiert, und der Aufstiegsweiterbildung, die zu einem höheren Abschluss wie Meister oder Fachwirt führt. Hinzu kommen abschlussbezogene Umschulungen, mit denen man einen ganz neuen Beruf erlernt.
Inhaltlich reicht das Spektrum von kaufmännischen Qualifizierungen in Vertrieb, Logistik, Büromanagement und E-Commerce über technische und handwerkliche Fortbildungen bis hin zu Kursen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Viele Lehrgänge sind auch in Teilzeit oder als geförderte Online-Weiterbildung verfügbar, sodass sich die berufliche Weiterbildung flexibel in den Alltag integrieren lässt. Ob eine Maßnahme förderfähig ist, hängt nicht vom Thema, sondern von der AZAV-Zulassung und dem Arbeitsmarktbezug ab.
So beantragen Sie eine geförderte Weiterbildung beim Arbeitsamt
Um eine geförderte Weiterbildung beim Arbeitsamt zu beantragen, vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei Ihrem zuständigen Berater beziehungsweise Ihrer Beraterin. Dort besprechen Sie Ihre aktuellen Fähigkeiten und beruflichen Ziele. Die Beraterin oder der Berater schlägt Ihnen dann passende Weiterbildungsmöglichkeiten vor und stellt bei positiver Entscheidung einen Bildungsgutschein aus.
Mit dem Bildungsgutschein wählen Sie anschließend einen zugelassenen Bildungsträger und eine AZAV-zertifizierte Maßnahme aus und lösen den Gutschein dort innerhalb der Gültigkeitsdauer ein. Wichtig ist, dass die Weiterbildung noch nicht begonnen hat, bevor der Gutschein ausgestellt wurde. Halten Sie für das Gespräch alle relevanten Unterlagen bereit, etwa Ihren Lebenslauf und Nachweise über Ihre Berufserfahrung.
Zwei Tipps aus der Redaktion zur Weiterbildungsförderung
Es lohnt sich also, Unterstützung anzunehmen und zu diesem Zweck beim Arbeitsamt vorstellig zu werden. Mit den folgenden Tipps ergeben sich dabei gute Aussichten.
Lassen Sie sich zum Thema Weiterbildungsförderung beraten!
Das Arbeitsamt ist nicht nur im Hinblick auf Arbeitsvermittlung und finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt, sondern auch Weiterbildungsförderungen betreffend die richtige Anlaufstelle. Dafür sorgen unterschiedlichste Angebote.
Hier kann man als Laie leicht den Überblick verlieren, weshalb es wichtig ist, sich gut zu informieren und eingehend beraten zu lassen. Ein Termin beim Arbeitsamt kann sehr aufschlussreich sein und den Grundstein für die berufliche Qualifizierung legen.
Wenden Sie sich an die richtige Stelle!
Dass man im Rahmen einer Weiterbildung auf unterschiedlichste Art und Weise vom Arbeitsamt unterstützt werden kann, steht außer Frage. Allerdings sollten Interessierte wissen, an welche Stelle sie sich wenden sollen.
Wer Grundsicherungsgeld beziehungsweise Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält, ist Kunde des Jobcenters und dort an der richtigen Adresse. Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I sollten sich dahingegen an die Agentur für Arbeit wenden.






