Alternativen zum Bildungsgutschein in Sachen Weiterbildung

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Weiterbildungsteilnehmer informiert sich über Alternativen zum Bildungsgutschein

Wenn es um berufliche Qualifizierungen und Perspektiven geht, lohnt es sich immer, beim Arbeitsamt vorstellig zu werden und sich eingehend beraten zu lassen. Im persönlichen Gespräch mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter lassen sich auch etwaige Fördermöglichkeiten erörtern. Dabei ist in der Regel vor allem vom Bildungsgutschein die Rede, der mit einer Übernahme der Qualifizierungskosten einhergeht. Dieser ist eines der zentralen Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und hat dadurch einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt.

Zu beachten ist allerdings, dass der Bildungsgutschein an klare Bedingungen geknüpft ist. Er wird nach § 81 SGB III nur ausgestellt, wenn die Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch notwendig ist. Wer keinen Anspruch hat, seine Weiterbildung selbst wählen möchte oder nur einen Teil der Kosten gefördert bekommt, sollte deshalb die zahlreichen Alternativen kennen. Genau darum geht es auf dieser Seite: Welche Förderwege es neben dem Bildungsgutschein gibt, wer sie nutzen kann und wie Sie das für Ihre Situation passende Modell finden.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) setzt voraus, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
  • Fällt der Bildungsgutschein weg, gibt es Alternativen der Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Weiterbildungsprämie sowie das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte.
  • Für Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt, Techniker) ist das Aufstiegs-BAföG oft der bessere Weg: 50 Prozent Zuschuss auf die Lehrgangskosten plus zinsgünstiges Darlehen.
  • Weitere Töpfe kommen von Bund, Ländern und Stiftungen: Weiterbildungsstipendium, Aufstiegsstipendium sowie regionale Weiterbildungsschecks und Qualifizierungsprämien.
  • Beschäftigte können ihre Weiterbildung zusätzlich über Bildungsurlaub, Steuervorteile oder eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers finanzieren.
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger
ALG läuft weiterWährend der MaßnahmeLebensunterhalt gesichert
AZAV-zertifiziertAnbieterKurssuche über KURSNET
BerufsberatungBeratungKostenlos beim Arbeitsamt
Inhaltsverzeichnis

Der Bildungsgutschein ist an feste Voraussetzungen gebunden

Der Bildungsgutschein ist zwar das gängige Mittel zur Förderung beruflicher Weiterbildungen, doch er wird nicht voraussetzungslos ausgestellt. Die Rechtsgrundlage bildet § 81 SGB III. Nur wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, kann die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein bewilligen:

Hinzu kommt, dass sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein müssen. Die Entscheidung liegt zudem im Ermessen der Vermittlungsfachkraft. Sie prüft, ob die Weiterbildung Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt tatsächlich verbessert. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht.

Eine berufliche Qualifizierung ist dagegen nicht nur in den genannten Fällen sinnvoll, sondern grundsätzlich von Vorteil. Angesichts des lebenslangen Lernens erweist sich Weiterbildung als fortlaufender Prozess, der das gesamte Arbeitsleben begleiten sollte. Der Bildungsgutschein ist darauf nicht zugeschnitten, weshalb es wichtig ist, nach Alternativen Ausschau zu halten. Wie der Gutschein selbst funktioniert, lesen Sie ausführlich im Ratgeber zur Weiterbildung vom Arbeitsamt per Bildungsgutschein.


Das Arbeitsamt bietet weitere Förderwege neben dem Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist nur ein Baustein im Repertoire der Arbeitsämter. Aus diesem Grund lohnt es sich, den verschiedenen Programmen offen zu begegnen und sich ausführlich beraten zu lassen. Im Zuge dessen können beispielsweise die folgenden Förderungen zur Sprache kommen:

Das Arbeitsamt kann Weiterbildungsinteressierten somit auf unterschiedlichen Wegen unter die Arme greifen, sodass das lebenslange Lernen Einzug in den Alltag hält und langfristig zu besseren Karrierechancen führt. Einen Gesamtüberblick über die Instrumente bietet die Weiterbildung vom Arbeitsamt, für berufliche Neuorientierung ist die Umschulung über das Arbeitsamt die passende Anlaufstelle. Wer nicht arbeitslos, aber im Leistungsbezug ist, findet zusätzliche Wege unter Weiterbildung über das Jobcenter.


Aufstiegs-BAföG finanziert Meister, Fachwirt und Techniker

Für Aufstiegsfortbildungen ist der Bildungsgutschein in der Regel gar nicht das richtige Instrument. Wer sich zum Meister, Fachwirt, staatlich geprüften Techniker, Betriebswirt, Erzieher oder Fachkrankenpfleger weiterbilden möchte, sollte stattdessen das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) prüfen. Es ist unabhängig vom Alter und vom eigenen Vermögen und steht auch Berufstätigen offen.

Was das Aufstiegs-BAföG konkret fördert

Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag gefördert, und zwar zur Hälfte als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Für die andere Hälfte können Sie ein zinsgünstiges Darlehen der KfW in Anspruch nehmen. Bestehen Sie die Fortbildungsprüfung, wird ein erheblicher Teil dieses Restdarlehens erlassen. Wer sich nach der Fortbildung selbstständig macht und ein Unternehmen gründet, kann sogar den kompletten noch offenen Darlehensanteil für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen bekommen.

Bei Fortbildungen in Vollzeit gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt, der als Vollzuschuss geleistet wird. Damit schließt das Aufstiegs-BAföG eine Lücke, die der Bildungsgutschein nicht abdeckt, denn dieser übernimmt nur die reinen Weiterbildungskosten, nicht aber den Lebensunterhalt. Für Eltern kommt ein Kinderbetreuungszuschlag hinzu, der ebenfalls als Zuschuss gezahlt wird.

Warum sich das Aufstiegs-BAföG oft mehr lohnt als der Bildungsgutschein

Der große Vorteil des Aufstiegs-BAföG liegt darin, dass Sie die Weiterbildung frei wählen können, solange es sich um eine anerkannte Aufstiegsfortbildung handelt. Sie sind nicht darauf angewiesen, dass eine Vermittlungsfachkraft die Notwendigkeit bejaht. Außerdem spielt es keine Rolle, ob Sie arbeitslos, in Teilzeit beschäftigt oder in Vollzeit berufstätig sind. Selbst ein bereits vorhandener Hochschulabschluss schließt die Förderung nicht grundsätzlich aus. Beantragt wird das Aufstiegs-BAföG bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung, häufig angesiedelt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten oder Bezirksregierungen. Wichtig ist auch hier, den Antrag rechtzeitig zu stellen und die geforderten Nachweise zur Fortbildung vollständig einzureichen.


Stipendien fördern besonders leistungsstarke Fachkräfte

Neben den staatlichen Förderdarlehen und Zuschüssen gibt es Stipendienprogramme, die sich an leistungsstarke junge Menschen richten. Sie werden über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vergeben.

Stipendien sind Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie eignen sich damit hervorragend als Ergänzung oder Alternative zum Bildungsgutschein, sind aber an ein Auswahlverfahren und an Leistungskriterien geknüpft.


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Länder und Regionen legen eigene Weiterbildungsprogramme auf

Das Arbeitsamt ist ohne Frage ein zentraler Ansprechpartner in Sachen berufliche Weiterbildung. Da der Bildungsgutschein aber nicht immer die richtige Wahl ist und auch die Alternativen des Arbeitsamtes nicht in jedem Fall infrage kommen, sollten Interessierte nicht ausschließlich auf die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter setzen. Auf Landesebene gibt es zahlreiche weitere Adressen, die Sie kennen sollten:

Diese Programme widmen sich der Förderung beruflicher Weiterbildungen und leisten so einen Beitrag zum lebenslangen Lernen. Interessierte sollten deshalb einen gewissen Rechercheaufwand betreiben und sich detailliert über die Konditionen der einzelnen Angebote informieren, um schlussendlich das beste Modell für sich zu finden. Eine flexible Form ist dabei die Weiterbildung per Fernstudium, die sich gut mit einer Berufstätigkeit vereinbaren lässt.


Beschäftigte finanzieren ihre Weiterbildung über mehrere Wege gleichzeitig

Wer bereits in Arbeit steht und keinen Bildungsgutschein erhält, muss die Weiterbildung nicht zwangsläufig allein bezahlen. In der Praxis lassen sich mehrere Bausteine kombinieren:

Für Menschen im Bezug von Grundsicherungsgeld, das bis Ende 2026 in der Übergangsfrist weiterhin als Bürgergeld bezeichnet werden darf, kommen ergänzend das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich sowie Prämien für bestandene Prüfungen im Rahmen abschlussorientierter Weiterbildungen infrage. Ein kleiner Zuverdienst ist parallel möglich: Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.


Die Förderwege im direkten Vergleich

Damit Sie die passende Alternative schneller einordnen können, stellt die folgende Übersicht die wichtigsten Förderwege mit ihrer Zielgruppe und Art der Leistung gegenüber:

FörderwegFür wen geeignetArt der Förderung
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, ohne BerufsabschlussVolle Übernahme der Weiterbildungskosten
Aktivierungs- und VermittlungsgutscheinArbeitsuchende mit Beratungs- oder CoachingbedarfCoaching, Training, Kompetenzfeststellung
Qualifizierungsgeld / BeschäftigtenförderungBeschäftigte im StrukturwandelZuschuss zu Lehrgangskosten und Entgelt
Aufstiegs-BAföG (AFBG)Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher u. a.50 % Zuschuss plus zinsgünstiges Darlehen
Weiterbildungs- / AufstiegsstipendiumLeistungsstarke junge FachkräfteZuschuss ohne Rückzahlung
Weiterbildungsscheck der LänderBeschäftigte, teils SelbstständigeAnteiliger Landeszuschuss

So finden Sie den für Sie passenden Förderweg

Welcher Weg der richtige ist, hängt vor allem von Ihrer aktuellen Situation ab. Grob lassen sich drei Fälle unterscheiden. Sind Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, führt der erste Weg zur Agentur für Arbeit, wo der Bildungsgutschein und die genannten Alternativen geprüft werden. Streben Sie eine Aufstiegsfortbildung wie den Meister oder Fachwirt an, ist meist das Aufstiegs-BAföG die günstigere Wahl, weil es unabhängig vom Arbeitsmarktstatus gewährt wird. Sind Sie berufstätig und möchten sich fachlich weiterentwickeln, kombinieren Sie am besten Arbeitgeberbeteiligung, Landesförderung, Bildungsurlaub und steuerliche Vorteile.

In jedem Fall gilt: Klären Sie die Finanzierung, bevor Sie einen Vertrag mit einem Bildungsträger unterschreiben. Fördermittel werden fast immer nur bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde. Eine ausführliche Beratung, etwa bei der Agentur für Arbeit, der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer oder einer regionalen Weiterbildungsberatung, ist deshalb der sinnvolle erste Schritt.

Häufige Fragen zu Alternativen zum Bildungsgutschein

Was ist die beste Alternative zum Bildungsgutschein?
Eine pauschal beste Alternative gibt es nicht, weil sie von Ihrer Situation abhängt. Für Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt ist das Aufstiegs-BAföG meist ideal. Beschäftigte kombinieren Arbeitgeberbeteiligung, Landeszuschüsse und Steuervorteile. Arbeitsuchende prüfen zuerst Bildungsgutschein und Aktivierungsgutschein bei der Agentur für Arbeit.
Kann ich eine Weiterbildung auch ohne Bildungsgutschein gefördert bekommen?
Ja. Neben dem Bildungsgutschein gibt es das Aufstiegs-BAföG, das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte, Stipendien der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung sowie regionale Weiterbildungsschecks der Länder. Auch der Arbeitgeber und das Finanzamt über die Steuererklärung können sich an den Kosten beteiligen.
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Aufstiegs-BAföG erhalten Menschen, die eine anerkannte Aufstiegsfortbildung absolvieren, etwa zum Meister, Fachwirt, Techniker, Betriebswirt oder Erzieher. Die Förderung ist unabhängig vom Alter und vom eigenen Vermögen und steht sowohl Berufstätigen als auch Arbeitsuchenden offen. Voraussetzung ist ein anerkannter Fortbildungsabschluss oberhalb der ersten Berufsausbildung.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und Aufstiegs-BAföG?
Der Bildungsgutschein übernimmt die Weiterbildungskosten voll, ist aber an Arbeitslosigkeit oder einen fehlenden Abschluss gebunden und liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Das Aufstiegs-BAföG fördert gezielt Aufstiegsfortbildungen mit 50 Prozent Zuschuss plus Darlehen, ist unabhängig vom Arbeitsmarktstatus und deckt bei Vollzeit auch den Lebensunterhalt ab.
Fördert das Jobcenter auch ohne Bildungsgutschein?
Das Jobcenter setzt bei geförderten Weiterbildungen in der Regel ebenfalls einen Bildungsgutschein ein. Zusätzlich gibt es aber flankierende Leistungen wie den Aktivierungsgutschein für Coaching, das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich sowie Prämien für bestandene Prüfungen im Rahmen abschlussorientierter Weiterbildungen.
Gibt es die Bildungsprämie des Bundes noch?
Der bundesweite Prämiengutschein der Bildungsprämie wird nicht mehr neu ausgegeben. An seine Stelle sind Länderprogramme getreten, etwa der Bildungsscheck NRW oder vergleichbare Weiterbildungsschecks. Diese bezuschussen berufliche Weiterbildungen anteilig. Welche Programme verfügbar sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Wie finanziere ich eine Weiterbildung als Beschäftigter?
Beschäftigte kombinieren meist mehrere Bausteine: eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers, die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz, den Weiterbildungsscheck des Bundeslandes sowie steuerliche Vorteile über die Werbungskosten. Zusätzlich sichert der Bildungsurlaub in den meisten Bundesländern bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen.
Muss ich Stipendien für die Weiterbildung zurückzahlen?
Nein. Das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung sind Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie sind allerdings an ein Auswahlverfahren und an Leistungskriterien gebunden, etwa an einen guten Berufsabschluss oder Berufserfahrung mit entsprechender Empfehlung.